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IGNORED

Tannerite Exploding Targets


sas26

Empfohlene Beiträge

Na klar...in welcher SpoO steht denn diese Disziplin?

Das kratzt ja leicht am Rande des vom Bedürfnis umfassten Zwecks, oder?

Wahrscheinlich genau wie zum Ausklang eines Schießtrainings ein geselliges Kegel-Schießen, "Holzrugelschießen", oder Schießen auf lustige Pendelziele zu veranstalten...

Ich bin ja auch eher auf der nüchternen, sachlichen Seite angesiedelt - aber mancher hier sollte sich mal den Stock aus dem Hintern ziehen oder zum Lachen auch mal wieder aus dem Keller hochkommen.

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Von welcher Datei redet ihr hier eigentlich?

... in der all' diejenigen landen, die Chemikalien kaufen, aus denen sich THEORETISCH Sprengstoff o.ä. herstellen läßt.

Was glaubst' denn, warum bestimmte Arten von Kunstdünger garnicht mehr verkauft werden dürfen!?!

Grüße

Iggy

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... in der all' diejenigen landen, die Chemikalien kaufen, aus denen sich THEORETISCH Sprengstoff o.ä. herstellen läßt.

Was glaubst' denn, warum bestimmte Arten von Kunstdünger garnicht mehr verkauft werden dürfen!?!

Grüße

Iggy

Soweit hatte ich mir das schon gedacht. Ich frage mich nur nach Namen der Datei und Rechtsgrundlage.

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Es geht halt nix über eine gepflegte Paranoia! :ridiculous:

Hier, Mr. Oberschlau:

Dokumentationspflicht gemäß Chemikalienverbotsverordnung zur Vorbeugung der Herstellung von illegalem Sprengstoff bei folgenden Stoffen:

1. Ammoniumnitrat

2. Kaliumchlorat

3. Kaliumnitrat

4. Kaliumperchlorat

5. Kaliumpermanganat

6. Natriumchlorat

7. Natriumnitrat

8. Natriumperchlorat

9. Wasserstoffperoxidlösungen > 12 %

Quelle: https://www.apothekermanagement.de/cms.php?...odo=showContent

Grüße

Iggy

p.s. Zusätzl. gibts dann noch so Sachen wie "Grundstoffüberwachung". (Kammer googeln ...)

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9/11 (und Nachfolger) lassen grüßen.

Der Objektivität halber: Vieles gab es auch schon vor 9/11 - nur waren damals zu Nur-Papier-Zeiten die Datenaustauschmöglichkeiten bei weitem weniger gut/schnell vorhanden.

Die Schei$$e mit KMnO3 hatte ich erstmals vor über 10 Jahren, als es plötzlich hieß, daß die Maximalmenge pro Verpackungseinheit nur noch 10 g betragen dürfte, die Maximalabgabemenge pro Nase nur noch 30 g ohne Weitermeldung (an wen wohl?).

Früher ist man einfach in die Apotheke oder Drogerie getiegert: "100 g KMnO3, bitte" und hat's dann einfach abgewogen bekommen ...

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