Valentin_Mikula Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Hallo ich habe eine WBK gelb nach neuer art, (also auch für repetierer) . Diese Karte berechtigt ja nun zum Erwerb der dort aufgeführten Waffenarten ohne Voreintrag. Jetzt möchte ich gerne aus einem Erbfall eine Waffe erwerben und auf diese WBK eintragen lassen. Es handelt sich um eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition. Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin. Kann die Behörde mit genau diese Begründung den Eintrag verweigern? Ich will ja auch gar nicht damit schießen, ich möchte sie eben nur als Erinnerungsstück in der Familie halten. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin. Woher weißt du das ? Was ist ist das für ein Knallstock ?? Bilder wären hilfreich ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Wenn du die Waffe nicht direkt erbst, dann bist du an das Bedürfnisprinzip gebunden. Die Waffe muss nur für eine Disziplin nach irgendeiner Sportordnung zugelassen sein. Poste doch mal Angaben zur Waffe (Lang oder Kurzwaffe / Kaliber usw.) vielleicht findet ja einer hier eine Disziplin in der sie zugelassen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Zitat: "Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin." "eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition." Naja, das ist nun an sich fast ausgeschlossen, aber trotzdem, um welches Waffe handelt es sich denn? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Die Waffe muss nur für eine Disziplin nach irgendeiner Sportordnung zugelassen sein. Verwendbar oder einsetzbar ist wohl der etwas bessere Begriff dafür, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Verwendbar oder einsetzbar ist wohl der etwas bessere Begriff dafür, oder ? Ich denke "zugelassen" ist genau der richtige Begriff, denn es ist der den das WaffG wählt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Zitat:"Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin." "eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition." Naja, das ist nun an sich fast ausgeschlossen, ... Warum sollte das ausgeschlossen sein? Ein Gewehr 71 ist keinesfalls vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Ein Werndl oder Wänzl auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Warum sollte das ausgeschlossen sein?Ein Gewehr 71 ist keinesfalls vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Ein Werndl oder Wänzl auch nicht. Nein, Du hast mich falsch verstanden, ich meinte es ist fast ausgeschlossen, daß er "eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition" hat, die in keine Sportdisziplin paßt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Ah, so! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Ja, und was ist es für eine Waffe? Das sollte man schon wissen, erst dann kann man eine passende Sportordnung suchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 20, 2012 Share Posted September 20, 2012 Begriff, denn es ist der den das WaffG wählt. Aber mE keine der allseits bekannten SpOs. Dort kann man maximal etwas verwenden. Und das wäre hier relevant. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Aber mE keine der allseits bekannten SpOs. Ich denke, spätestens hier wirst du fündig: http://www.bva.bund.de/cln_116/nn_2158710/...__liste__b.html Für jeglichen alten Knallstock ÜBER 8mm-Kaliber: SC LP 2.01 Großkaliberbüchse Und wenn gar nix sonst paßt (von .22 bis .50): SC LP 2.03 Präzisionsgewehr oder SC LP 4.01 Long Range Man muß nur ein klein wenig über seinen Tellerrand drüberschauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hailey Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Aber mE keine der allseits bekannten SpOs. Dort kann man maximal etwas verwenden. Und das wäre hier relevant. Dann kannst du eben nix auf grün erwerben denn da heißt es: die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Bei einer Kurzwaffe kann es wegen der Lauflänge Pobleme geben mit entsprechenden Sportordnungen, bei Langwaffen eventuell beim Gewicht. Daher wären weitere Informationen sehr sinnvoll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Ich denke, spätestens hier wirst du fündig:... Man muß nur ein klein wenig über seinen Tellerrand drüberschauen. Danke schön, aber was will ich damit ? Der meinige von dir zitierte Text steht in einem ganz anderen Zusammenhang. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Danke schön, aber was will ich damit ? Der meinige von dir zitierte Text steht in einem ganz anderen Zusammenhang. Einer von uns beiden kann nicht lesen. Bzw. das Gelesene nicht verstehen. Du kommst aus Sachsen? Was ist an der sächsischen DSB-B-Liste nicht verständlich? BTW: Die Disziplinen der B-Liste ermöglichen Sportschützen JEDES anderkannten Verbandes in JEDEM Bundesland, eine dort (in der Liste B aufgeführte Waffenart) passende Waffe auf Gelbe WBK zu erwerben. Für Grün (also mit Voreintrag) sieht das anders aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Bei einer Kurzwaffe kann es wegen der Lauflänge Pobleme geben mit entsprechenden Sportordnungen, bei Langwaffen eventuell beim Gewicht. Daher wären weitere Informationen sehr sinnvoll. Bei den von mir zitierten Disziplinen/Wertungen ist das Waffengewicht nicht spezifiziert. Bei der Waffe des Threadstarters handelt es sich um eine ältere Langwaffe für Patronenmunition. Mehr Infos wurden nicht gegeben, reichen aber aus, um mindestens eine staatlich genehmigte Disziplin zu finden, um die Waffe auf Gelbe WBK erwerben zu dürfen: DSB Liste B, genehmigt und veröffentlich vom BVA, Seite 143 und folgende Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 21, 2012 Share Posted September 21, 2012 Einer von uns beiden kann nicht lesen. Bzw. das Gelesene nicht verstehen. Das ist jetzt aber nett gesagt, nur eins weiß ich, ich bin es nicht. Was ist an der sächsischen DSB-B-Liste nicht verständlich? Keine Ahnung, woher soll ich das wissen, kenne ich dieses Paper doch gar nicht. Wozu auch, ich habe mit dem DSB nichts zu schaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 22, 2012 Share Posted September 22, 2012 Keine Ahnung, woher soll ich das wissen, kenne ich dieses Paper doch gar nicht. Wozu auch, ich habe mit dem DSB nichts zu schaffen. Erst nachdenken. Dann nochmal nachdenken - und dann posten. BTW: Ein kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. Denn um auf den Threadstarter zurückzukommen: Halloa - ich habe eine WBK gelb nach neuer art, (also auch für repetierer) . b - Jetzt möchte ich gerne aus einem Erbfall eine Waffe erwerben und auf diese WBK eintragen lassen. Es handelt sich um eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition. c - Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin. d - Kann die Behörde mit genau diese Begründung den Eintrag verweigern? A : darauf kann man u.a. Einzellader- und Repetierbüchsen drauf erwerben, für die es eine sportliche Disziplin geben muß, die vom BVA genehmigt worden ist. B : Es ist zu prüfen, ob die Waffe in die Voraussetzungen von A paßt. C : Das stimmt nicht, denn in eine der von mir genannten vom BVA genehmigten Disziplinen paßt sie auf jeden Fall. D : Das kann sie immer, aber mit Hinweis auf C wird sie es dann doch nicht tun (können). Verantwortlich, die entspr. Disziplin ggf nennen/belegen zu können, ist immer derjenige, der den Eintrag vornehmen läßt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 22, 2012 Share Posted September 22, 2012 Hat der Knallstock überhaupt gültigen Beschuss ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 22, 2012 Share Posted September 22, 2012 Erst nachdenken. Dann nochmal nachdenken - und dann posten.BTW: Ein kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein. Ich unterstelle selten Menschen schlechtes, aber bei derartigen Texten könnte man auf dumme Gedanken kommen. Was interessiert mich denn das Gesetz (Habe ich ein Problem mit einer WBK Gelb Neu angemeldet ?) und was juckt mich vor allem der DSB ? Du hast den Zusammenhang meiner ersten Bemerkung ganz einfach nicht verstanden, gehst aber darauf ab und bist dann (mal wieder) auf Krawall gebürstet. Ich verstehe so was nicht, ganz ehrlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted September 22, 2012 Share Posted September 22, 2012 @COB: Wenn du nichts für den Fragenden Hilfreiches postest, kannst du es einfach lassen. Und denkst auch wirklich kurz nach, bevor du schreist "Was interessiert mich denn das Gesetz "? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 23, 2012 Share Posted September 23, 2012 Wenn du nichts für den Fragenden Hilfreiches postest, kannst du es einfach lassen. Und denkst auch wirklich kurz nach, bevor du schreist "Was interessiert mich denn das Gesetz "? Du machst jetzt auf peinlich Berührten und Aufpasser, nachdem du den ganzen Zinnober hier erst angefangen hast ? Ja, mich interessiert das Gesetz und besonders die von dir daraus zitierten Abschnitte (im Moment) nicht, weil ich ja kein Problem diesbezüglich habe. Und jetzt die Frage zurück: Du denkst nach, bevor du dich über andere aufregst ? Sinnerfassendes Lesen: 6, Setzen. PS: Und jetzt ist gut nun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 23, 2012 Share Posted September 23, 2012 PS: Und jetzt ist gut nun. Besser iss' Link to comment Share on other sites More sharing options...
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