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IGNORED

WBK gelb neuer art


Valentin_Mikula

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich habe eine WBK gelb nach neuer art, (also auch für repetierer) .

Diese Karte berechtigt ja nun zum Erwerb der dort aufgeführten Waffenarten ohne Voreintrag.

Jetzt möchte ich gerne aus einem Erbfall eine Waffe erwerben und auf diese WBK eintragen lassen.

Es handelt sich um eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition.

Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin.

Kann die Behörde mit genau diese Begründung den Eintrag verweigern?

Ich will ja auch gar nicht damit schießen, ich möchte sie eben nur als Erinnerungsstück in der Familie halten.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Geschrieben

Wenn du die Waffe nicht direkt erbst, dann bist du an das Bedürfnisprinzip gebunden.

Die Waffe muss nur für eine Disziplin nach irgendeiner Sportordnung zugelassen sein.

Poste doch mal Angaben zur Waffe (Lang oder Kurzwaffe / Kaliber usw.) vielleicht findet ja einer hier eine Disziplin in der sie zugelassen ist.

Geschrieben

Zitat:

"Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin."

"eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition."

Naja, das ist nun an sich fast ausgeschlossen,

aber trotzdem, um welches Waffe handelt es sich denn?

Geschrieben
Die Waffe muss nur für eine Disziplin nach irgendeiner Sportordnung zugelassen sein.

Verwendbar oder einsetzbar ist wohl der etwas bessere Begriff dafür, oder ?

Geschrieben
Verwendbar oder einsetzbar ist wohl der etwas bessere Begriff dafür, oder ?

Ich denke "zugelassen" ist genau der richtige Begriff, denn es ist der den das WaffG wählt.

Geschrieben
Zitat:

"Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin."

"eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition."

Naja, das ist nun an sich fast ausgeschlossen, ...

Warum sollte das ausgeschlossen sein?

Ein Gewehr 71 ist keinesfalls vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

Ein Werndl oder Wänzl auch nicht.

Geschrieben
Warum sollte das ausgeschlossen sein?

Ein Gewehr 71 ist keinesfalls vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

Ein Werndl oder Wänzl auch nicht.

Nein,

Du hast mich falsch verstanden,

ich meinte es ist fast ausgeschlossen, daß er

"eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition"

hat, die in keine Sportdisziplin paßt...

Geschrieben
Begriff, denn es ist der den das WaffG wählt.

Aber mE keine der allseits bekannten SpOs. Dort kann man maximal etwas verwenden. Und das wäre hier relevant.

Geschrieben
Aber mE keine der allseits bekannten SpOs.

Ich denke, spätestens hier wirst du fündig:

http://www.bva.bund.de/cln_116/nn_2158710/...__liste__b.html

Für jeglichen alten Knallstock ÜBER 8mm-Kaliber:

SC LP 2.01 Großkaliberbüchse

Und wenn gar nix sonst paßt (von .22 bis .50):

SC LP 2.03 Präzisionsgewehr

oder

SC LP 4.01 Long Range

Man muß nur ein klein wenig über seinen Tellerrand drüberschauen.

Geschrieben
Aber mE keine der allseits bekannten SpOs. Dort kann man maximal etwas verwenden. Und das wäre hier relevant.

Dann kannst du eben nix auf grün erwerben denn da heißt es:

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Geschrieben

Bei einer Kurzwaffe kann es wegen der Lauflänge Pobleme geben mit entsprechenden Sportordnungen, bei Langwaffen eventuell beim Gewicht. Daher wären weitere Informationen sehr sinnvoll.

Geschrieben
Ich denke, spätestens hier wirst du fündig:

...

Man muß nur ein klein wenig über seinen Tellerrand drüberschauen.

Danke schön, aber was will ich damit ? Der meinige von dir zitierte Text steht in einem ganz anderen Zusammenhang. ;)

Geschrieben
Danke schön, aber was will ich damit ? Der meinige von dir zitierte Text steht in einem ganz anderen Zusammenhang. ;)

Einer von uns beiden kann nicht lesen. Bzw. das Gelesene nicht verstehen.

Du kommst aus Sachsen?

Was ist an der sächsischen DSB-B-Liste nicht verständlich?

BTW: Die Disziplinen der B-Liste ermöglichen Sportschützen JEDES anderkannten Verbandes in JEDEM Bundesland, eine dort (in der Liste B aufgeführte Waffenart) passende Waffe auf Gelbe WBK zu erwerben. Für Grün (also mit Voreintrag) sieht das anders aus.

Geschrieben
Bei einer Kurzwaffe kann es wegen der Lauflänge Pobleme geben mit entsprechenden Sportordnungen, bei Langwaffen eventuell beim Gewicht. Daher wären weitere Informationen sehr sinnvoll.

Bei den von mir zitierten Disziplinen/Wertungen ist das Waffengewicht nicht spezifiziert. Bei der Waffe des Threadstarters handelt es sich um eine ältere Langwaffe für Patronenmunition. Mehr Infos wurden nicht gegeben, reichen aber aus, um mindestens eine staatlich genehmigte Disziplin zu finden, um die Waffe auf Gelbe WBK erwerben zu dürfen:

DSB Liste B, genehmigt und veröffentlich vom BVA, Seite 143 und folgende

Geschrieben
Einer von uns beiden kann nicht lesen. Bzw. das Gelesene nicht verstehen.

Das ist jetzt aber nett gesagt, nur eins weiß ich, ich bin es nicht. ;)

Was ist an der sächsischen DSB-B-Liste nicht verständlich?

Keine Ahnung, woher soll ich das wissen, kenne ich dieses Paper doch gar nicht. Wozu auch, ich habe mit dem DSB nichts zu schaffen. ;)

Geschrieben
Keine Ahnung, woher soll ich das wissen, kenne ich dieses Paper doch gar nicht. Wozu auch, ich habe mit dem DSB nichts zu schaffen. ;)

Erst nachdenken. Dann nochmal nachdenken - und dann posten.

BTW: Ein kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Denn um auf den Threadstarter zurückzukommen:

Hallo

a - ich habe eine WBK gelb nach neuer art, (also auch für repetierer) .

b - Jetzt möchte ich gerne aus einem Erbfall eine Waffe erwerben und auf diese WBK eintragen lassen.

Es handelt sich um eine sehr alte, einschüssige Waffe für Patronenmunition.

c - Jetzt paßt diese Waffe natürlich in keinster Weise in irgendeine sportliche Disziplin.

d - Kann die Behörde mit genau diese Begründung den Eintrag verweigern?

A : darauf kann man u.a. Einzellader- und Repetierbüchsen drauf erwerben, für die es eine sportliche Disziplin geben muß, die vom BVA genehmigt worden ist.

B : Es ist zu prüfen, ob die Waffe in die Voraussetzungen von A paßt.

C : Das stimmt nicht, denn in eine der von mir genannten vom BVA genehmigten Disziplinen paßt sie auf jeden Fall.

D : Das kann sie immer, aber mit Hinweis auf C wird sie es dann doch nicht tun (können).

Verantwortlich, die entspr. Disziplin ggf nennen/belegen zu können, ist immer derjenige, der den Eintrag vornehmen läßt.

Geschrieben
Erst nachdenken. Dann nochmal nachdenken - und dann posten.

BTW: Ein kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Ich unterstelle selten Menschen schlechtes, aber bei derartigen Texten könnte man auf dumme Gedanken kommen. :rolleyes: Was interessiert mich denn das Gesetz (Habe ich ein Problem mit einer WBK Gelb Neu angemeldet ?) und was juckt mich vor allem der DSB ? Du hast den Zusammenhang meiner ersten Bemerkung ganz einfach nicht verstanden, gehst aber darauf ab und bist dann (mal wieder) auf Krawall gebürstet. Ich verstehe so was nicht, ganz ehrlich.

Geschrieben
Wenn du nichts für den Fragenden Hilfreiches postest, kannst du es einfach lassen. Und denkst auch wirklich kurz nach, bevor du schreist "Was interessiert mich denn das Gesetz "?

Du machst jetzt auf peinlich Berührten und Aufpasser, nachdem du den ganzen Zinnober hier erst angefangen hast ? Ja, mich interessiert das Gesetz und besonders die von dir daraus zitierten Abschnitte (im Moment) nicht, weil ich ja kein Problem diesbezüglich habe. Und jetzt die Frage zurück: Du denkst nach, bevor du dich über andere aufregst ? Sinnerfassendes Lesen: 6, Setzen. ;)

PS: Und jetzt ist gut nun. ;)

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