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IGNORED

Verfassungsgericht will 2012 über Waffengesetz entscheiden


Stiely

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Grafe bleiben drei Möglichkeiten nach dem Urteil:

...

Ich möchte nicht wissen was passiert wenn das wirklich durchgeht. Die Flut an Ausländer-Dieb-Touristen wird gewaltig steigen.

...

Jedenfalls lasse ich mich nicht ohne Entschädigung enteignen.

:rolleyes: Warum sollen G. drei Möglichkeiten bleiben? Egal wie das Urteil aussieht, der G. macht unbeeindruckt weiter wie gehabt, es wird doch keiner hier ernsthaft glauben das G. denkt das er damit durch kommt.. das ganze ist nichts anderes als eine Nummer um im Gespräch zu bleiben.. davon lebt der gute Mann ja schließlich!

...

:rolleyes: Was haben Ausländer-Dieb-Touristen mit dem deutschen WaffG zu tun??? Ob Sportwaffen oder Jagdwaffen in privaten Haushalten sind oder nicht interessiert diese Touristen nicht im geringsten weil keiner nach D. kommt um eine Knarre zu klauen.. und Angst vor bewaffneten Sportschützen und Jägern haben die auch nicht!

...

:rolleyes: Du würdest staunen wie schnell du ohne jede Art von Entschädigung enteignet wirst... wie schnell und leicht das geht haben vor gar nicht langer Zeit die Besitzer von plötzlich zu kurz geratenen Vorderschaftrepetierflinten erlebt.. ich war da live dabei.. und weis wovon ich schreibe und ich wüsste nicht das einer von denen die damals bei WO geprallt haben wie sie der Behörde erklären wo der Wind her kommt anschließend vom Erfolg berichtet hätte!

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: Du würdest staunen wie schnell du ohne jede Art von Entschädigung enteignet wirst... wie schnell und leicht das geht haben vor gar nicht langer Zeit die Besitzer von plötzlich zu kurz geratenen Vorderschaftrepetierflinten erlebt.. ich war da live dabei.. und weis wovon ich schreibe und ich wüsste nicht das einer von denen die damals bei WO geprallt haben wie sie der Behörde erklären wo der Wind her kommt anschließend vom Erfolg berichtet hätte!

Wie mit den 20/4-, Aus meinen kalten toten Händen- oder Bootsunfall- Ankündigern. Heisse Luft und nix dahinter.

:rolleyes:

Geschrieben

Zum (für mich noch Neben-)Thema "Entschädigung":

Du baust ein Haus. Mit erheblichem finanziellen und sonstigem Aufwand. Nach geltendem Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Bebauungsplan - die letztlich zur Baugenehmigung für dein Vorhaben führen. Somit alles rechtens. Viele andere machen es im gleichen Gebiet und auf gleicher Rechtsgrundlage auch so.

10 Jahre später kommt dann der Gesetzgeber/Satzungsgeber (B.-Plan) und sagt: Kommando zurück. Derartige Bauten dürfen nicht mehr so erstellt werden. Wir wollen keine derartigen Bauten mehr haben. Abbruchverfügung für die Häuser...

Wie würden wohl juristische Instanzen zum Thema

1. Bestandsschutz

2. Vertrauens-/Vermögensschaden und Entschädigung

urteilen?

Interessant, weil wir rechtlich im Fall von genehmigtem Waffenbesitz die gleichen Fragestellungen haben.

Geschrieben

Liegt irgendwo auf dem Weg ein Fehler bei der Baugenehmigung bist und bleibst du der Depp und auf dem Schaden sitzen.

Ein langer teurer Weg durch die Instanzen verschafft dir für den Einzelfall Entschädigung.

Geschrieben

Erstens gilt das, was du zum "Fehler bei der Baugenehmigung" sagst, in der Rechtspraxis fast ausschließlich für die sog. Kenntnisgabeverfahren (Anzeigeverfahren), nicht für das übliche, von der Behörde durchzuführende bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfungsverfahren, an deren Ende tatsächlich die Baugenehmigung steht - und die hat SEHR hohe Bindungswirkung für die Verwaltung, das kann ich dir versichern.

Zweitens gehen wir im (Vergleichs-)Fall der erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis natürlich vom Normalfall aus, und das ist eine rechtlich einwandfrei erteilte - und bestandskräftige - Erlaubnis.

Geschrieben
... und das ist eine rechtlich einwandfrei erteilte - und bestandskräftige - Erlaubnis.

Wie war das mit den 4,7mm Pistolen?

Die Waffen brauchen garnicht Eingezogen zu werden! Sie müssen nur einem Berechtigten Übergeben werden. Z.B. einer Verwehrtungsgellschaft, die die Waffen ins Ausland Verkauft!

Der ist ist dem Gesetzgeber unwichtig!

Geschrieben

Jedem ist wohl klar, dass die "Möglichkeit" der Überlassung bei einem - durch entsprechende Pauschal-Besitzverbote - in D "kaputtgemachten" Markt

faktisch einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt. Wo sollen all die "ausländischen Märkte" sein?

Ja, man mag die Beispiele 4,7 mm-KW und "kurze" VRF anführen. Aber (ohne die Sache kleinmachen zu wollen): wie viele betraf das wirklich,

vieviel bedeutete das für den einzelnen monetär, und bis wohin wurde wirklich der Rechtsweg beschritten?

Bei einem evtl. GK-KW- (oder gänzlichem GK-)Verbot im Schießsport reden wir von völlig anderen Dimensionen.

Geschrieben

Das Arsenal der Gegner privaten Waffenbesitzes wächst aber, und da kommt solch ein Mosaiksteinchen eben recht gelegen. Es liegt also an uns, entsprechend viele eigene, wahre Mosaiksteinchen beizutragen, damit das öffentliche Bild von Schusswaffen in Privaten Händen wieder etwas mehr mit der Realität zu tun bekommt. Je mehr Fakten auf den Tisch kommen, desto besser für uns alle, letztlich auch für die Freiheit.

Geschrieben
....

Ja, man mag die Beispiele 4,7 mm-KW und "kurze" VRF anführen. Aber (ohne die Sache kleinmachen zu wollen): wie viele betraf das wirklich,

vieviel bedeutete das für den einzelnen monetär, und bis wohin wurde wirklich der Rechtsweg beschritten?

Bei einem evtl. GK-KW- (oder gänzlichem GK-)Verbot im Schießsport reden wir von völlig anderen Dimensionen.

....

:rolleyes: über die Dimensionen musst du dir für den Fall eines Totalverbots keine Sorgen machen.. das kommt, wenn es kommt garantiert nur Scheibchenweise.. Lauflänge, Waffenarten, Kaliber usw.

Und was den Rechtsweg betrifft.. wenn sowas kommt dann ist das zu 100% Niet und Nagelfest.. und auf irgendwelche so hoch gelobte Rechtschutzversicherungen brauchst du in so einen Fall auch nicht setzen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Und was den Rechtsweg betrifft.. wenn sowas kommt dann ist das zu 100% Niet und Nagelfest..

Auf jeden Fall so "niet- und nagelfest" wie viele der in den vergangenen Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippten gesetzlichen Regelungen...

Geschrieben
Jedem ist wohl klar, dass die "Möglichkeit" der Überlassung bei einem - durch entsprechende Pauschal-Besitzverbote - in D "kaputtgemachten" Markt

faktisch einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt. Wo sollen all die "ausländischen Märkte" sein?

Ja, man mag die Beispiele 4,7 mm-KW und "kurze" VRF anführen. Aber (ohne die Sache kleinmachen zu wollen): wie viele betraf das wirklich,

vieviel bedeutete das für den einzelnen monetär, und bis wohin wurde wirklich der Rechtsweg beschritten?

Bei einem evtl. GK-KW- (oder gänzlichem GK-)Verbot im Schießsport reden wir von völlig anderen Dimensionen.

SALAMI-Taktik !!

Erst GK-Kw, dann GK-Lw, dann KK und dann der Rest. Sind ja immer nur kleine Gruppen... :gaga: :gaga: :bad:

Und immer schön stillhalten, es betrifft ja nur die anderen.

MfG

LWB

Geschrieben
Aha. Und warum nicht?

:rolleyes: warum meinst du hat man soviel von Klagen gegen die letzten Enteignungen hier gelesen?? hätte eine Versicherung die Sache bis zum Ende bezahlt hätte man was gelesen... Frag halt mal bei deiner Rechtschutzversicherung nach und lass dir eine verbindliche schriftl. Bestätigung geben.. dann reden wir weiter ;)

Gruß

Hunter

Geschrieben
Auf jeden Fall so "niet- und nagelfest" wie viele der in den vergangenen Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippten gesetzlichen Regelungen...

:rolleyes: darauf würde ich bei einem Waffenverbot nicht hoffen... dazu braucht es nur die richtige Vorgeschichte, dann sind sich alle einig.. auch die höchsten Gerichte (die ja bekannterweise ganz ganz unabhängig sind :ridiculous: )

Gruß

Hunter

Geschrieben
Das und zur passenden Zeit noch ein kleines Massaker. Verfassungsschutz und Co. werden es schon richten.

...

<_<

:rolleyes: so ist es.. wenn die Obrigkeit wirklich mal ein Verbot will bekommt sie das auch durch... da brauchen wir uns mal nicht's vormachen! Und mit der richtigen Vorlage (du nennst es Massaker) zur richtigen Zeit (kurz vor einer größeren Wahl) ginge das schneller als wir glauben!

Gruß

Hunter

Geschrieben
... Wo sollen all die "ausländischen Märkte" sein?

Wo ist egal! "Die" werden Dir schon einen Markt nennen. Was deine Teile dort noch wehrt sind, steht auf einem ganz anderen Blatt!

So lange du die Teile verkaufen kannst, werden sie auch nicht enteignet.

Du darfst sie dann halt in D. nicht mehr besitzen. Aber du darfst sie einem Berechtigten zur Aufbewahrung übergeben. Selbstverständlich auf Deine Kosten. Und wenn Dieser Jemand im Audland wohnt, kannst Du ja abundzu mal hinfahren und Deine Schätzchen besuchen.

Soll von den Bewohnern einer kleinen insel ja schon so gemacht werden!

Aber vileicht kann man mal mit einer Botschaft sprechen. Vileicht machen die ja auf ihren Gelände einen Schießstand auf?

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