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IGNORED

Nationales Waffenregister und seine geplanten Ausbaustufen


Schwarzwälder

"Deutschland online"- auch in punkto Waffenrecht?  

145 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Welche Aussage zur zentralen Datenspeicherung von Legalwaffenbesitz und Ausbaustufen hin zur elektronischen Verwaltung aller LWB (Online-Anträge etc.) kommt eurer Meinung am nächsten?

    • Jede Form zentraler Datenspeicherung von legalen Waffen und deren Besitzern lehne ich ab, schon die EU-Vorgaben sind zuviel. Ich sehe hier keinen nennenswerten Sicherheitsgewinn, aber jede Menge künftiger Nachteile.
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    • Die EU-Mindestvorgaben sollten erfüllt werden, vorzugsweise in erlaubter dezentraler Form. Hier sehe ich einen gewissen Vorteil für Sicherheitskräfte. Mehr wünsche ich nicht!
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    • Die aktuelle, bis Jahresende 2012 beschlossene Stufe I des NWR ist ok. Einen weitergehenden Ausbau will ich aber nicht, insbesondere habe ich an "E-Government"-Angeboten beim Waffenrecht kein Interesse.
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    • Auch die für 2013 geplante Stufe II mit elektronischen Waffenbüchern, Einbindung auch von Beschussämtern und der Schiesssportverbände (für Bedürfnisbescheinigungen) finde ich ok. Online Anträge will ich aber nicht.
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    • Ich begrüße auch die Stufe III ab 2014 mit Online-Anträgen, z.B. auf Ausstellung einer WBK. Das finde ich bequemer, effizienter, bürgerfreundlicher. Durch Zentralisierung bin ich den Launen des Sachbearbeiters vor Ort auch weniger ausgeliefert.
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    • Ich habe nichts zu verbergen und wäre auch mit noch weitergehender elektronischer Abwicklung, z.B. zentrales Führen von Schiessbüchern, Wettkampfteilnahmen usw. einverstanden - warum nicht, wenn es bequemer ist?
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Die EU hat in ihrer Richtlinie 2008/51/EG mit Artikel 4, Absatz 4 bis Ende 2014 ein computergestützeszentrales (oder dezentrales!) Waffenregister gefordert:

(4) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter diese Richtlinie fallende Waffe registriert ist, und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet. In diesem Waffenregister werden für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Namen und Anschriften des Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, registriert

und gespeichert.

Link EU-Richtlinie vom 21. Mai 2008

In der Folge ist ab 2009 im Rahmen des Aktionsplans Projektes "Deutschland Online" der Aufbau eines Nationalen Waffenregisters mit hoher Priorität vorangetrieben wordenLink Aktionsplan IT-Planungsrat. Neben Sicherheitsbelangen soll die dazu notwendige umfassende und deutschlandweit harmonisierte elektronische Datenspeicherung den Bürgerinnen und Bürgern auch Antragsstellungen/Interaktionen etc. über das Internet mit ihren Behörden ermöglicht werden - derzeit im Fokus stehen neben dem Meldewesen und KFZ-Zulassungen vor allem der Legalwaffenbesitz.

In Stufe I wurde das Nationale Waffenregister (NWR) bereits beschlossen, ein Überblick findet sich in den nachfolgenden Broschüren des Bundesinnenministeriums und des Bundesverwaltungsamtes, aber auch anhand des Programmes "X-Waffe" selber kann man sich informieren, welche Datensätze derzeit im NWR gespeichert werden. Wen interessiert, welche Behörden alle künftig Zugriff auf das NWR haben, der sollte sich auch das Gesetz und die Begründungen dazu einmal näher anschauen:

Flyer BIM

Aktuell beim BVA gespeicherte Flyer-Version

BIM-Flyer zu XWAFFE auf den BVA-Seiten

Hier das Programm XWAFFE (man benötigt dazu eine neue Excel-Version oder ein Compatibility Pack oder eine neue Open Office Version)

Für diejenigen, die "XWAFFE" nicht öffnen können": Es werden bereits jetzt, in Stufe I, weitaus mehr Daten erhoben, als die EU-Vorgaben wie oben zitiert vorsehen, z.B. zu Bedürfnissen, detailliert zu Waffen (Anschein, Status "umgebaut") usw.

In Stufe II sind dann 2013 umfassende Abfragemöglichkeiten im NWR geplant, ferner sollen z.B. Beschussämter und Jagdbehörden - aber zur Bedürfnisbescheinigungsausstellung auch die Schiessportverbände mit einbezogen werden. Ziel in dieser Ausbaustufe soll auch die Integration elektronischer Waffenbücher in das NWR sein.

In Stufe III ab 2014 geht es dann los mit Online-Antragsformularen etc. - z.B. um Anträge auf WBK, (kleinen) Waffenschein usw. online über das Internet bequem stellen zu können. Dazu werden dann ggf. weitere Daten erhoben, wobei das Programm X-Waffe modular erweitert werden kann.

Klar ist: E-Government, das bequeme Stellen von Anträgen online hat nicht mehr direkt mit Sicherheitsaspekten zu tun und natürlich auch nicht mit der EU-Richtlinie. LWB sollten sich daher äußern dürfen, ob sie diese "Bequemlichkeiten" wollen und im Gegenzug mit der dazu notwendigen erheblichen Menge zentraler Datenspeicherung einverstanden sind, oder ob sie es lieber mit Benjamin Franklin halten, der da sagte "They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety (and convenience), deserve neither liberty nor safety (and convenience)". (Zusatz in Klammern durch mich). Daher die Umfrage.

Grüße

Schwarzwälder

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Einen Link zum Gesetzgebungsverfahren (Text und Begründungen zum NWR), den ich oben im Text versprochen hatte, bin ich noch schuldig geblieben, hier ist er:

Bundestagsdrucksache zum NWR.Gesetz

Und zur NWRG-DV (Durchführungsverordnung zum Nationalen Waffenregister-Gesetz) noch folgenden Link:

Bundesrat Drucksache 244/12

Hier wird u.a. noch auf die Kompatibilität der Datensätze NWRG und Meldewesen abgestellt (DSWaffe mit DSMeld), jeder Bürger mit Einträgen im NWRG bekommt eine Ordnungsnummer verpasst, der Datenaustauschstandard XWaffe kann jederzeit geändert werden, Bekanntgabe durch den Bundesinnenminister genügt (§2, Abs. 2), ab 01.01.2015 wird dafür ausschließlich ein "Bundesnetz" zum Datenaustausch genutzt. Die neue Netzinfrastrukur der Bundesverwaltung soll dabei u.a. mit der "steigenden Bedrohungslage" Schritt halten können und Synergieeffekte zwischen den bisherigen Netzstrukturen (Regierungsnetz, Einbindung auch z.B. Verkehrs- und Finanzverwaltung in eine einzige, große Netzainfrastruktur) nutzen. Regierungsprogramm Bundesnetz

Zu XWaffe und der ausgedehnten Feingliederung jeder Waffe (auch bezügl. Anschein etc.) wird in der Begründung zur NWRG-DV nochmals festgestellt:

Hinsichtlich der Beschreibung der Angaben zu Waffen setzt XWaffe den verbindlichen Standard für die Beschreibung von Waffen in allen Verwaltungsbereichen.
(Hervorhebungen durch mich)

Außerdem wird in den Begründungen nochmals auf E-Government Bezug genommen:

Für die Datenübermittlung an das Register sind ... die von der Registerbehörde festgelegten Anwendungsregeln zu nutzen. Diese entsprechen den Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) in der jeweils vom Rat der IT-Beauftragtenbeschlossenen und damit aktuellen Version. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Zusammenstellung von Methoden für Software-Systeme der öffentlichen Verwaltung. Sie wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) herausgegeben (www.cio.bund.de/saga). Mit der Orientierung an den SAGA wird eine wichtige Voraussetzung für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung geschaffen.

Damit wird die Stufe III bereits gut vorbereitet.

Grüße

Schwarzwälder

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So, jetzt steht die Umfrage 3 Tage drin. Also in den letzten Jahren sind ja öfter Umfragen eingestellt worden, meist sind es dann im selben Zeitraum so 300 Teilnehmer gewesen.

Beim Nationalen Waffenregister gerde mal 25% der sonst üblichen Teilnehmerzahl.

Das heisst: die wenigen, die sich dafür interessieren, haben alle eine sehr entschiedene Meinung.

Den großen Rest der LWB interessiert es nicht.

Das ist sehr schade, denn egal wie man dazu steht: Das NWR wird noch sehr weitreichende Wirkungen auf den deutschen Waffenbesitz entfalten, da besteht gar kein Zweifel. Und je weniger die LWBs hier ihre Rechte einfordern, desto mehr wird das zum Hebel GEGEN uns.

Grüße

Schwarzwälder

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HAt nichts mit desinteresse zu tun, die Antwortmöglichkeiten sind zu kompliziert, Du hast dich intensiv damit beschäftigt, mich erschlägt das mit EU und 2012 und was weiss ich. Ja oder nein wäre einfacher.

Dem stimme ich zu.

Das Thema ist kompliziert und weitreichend.

Es ist schwierig, das bei einer Umfrage übersichtlich zu gestalten.

In der heutigen Zeit sind SMS-Abürzungen sowie Einzeiler üblich.

Kaum jemand will sich noch lange Texte durchlesen.

Ich bin selber noch nicht richtig drin im Thema NWR.

Neben der totalen Überwachung macht mir vor allem vor allem große Sorgen, daß Kriminelle auf jeden Fall einen Zugang zu unseren Daten finden werden.

Sie haben somit praktisch eine vorbereitete Einkaufsliste zur Hand.

Da wird sich der eine oder andere Waffenbesitzer noch über überraschenden Besuch freuen können.

Denn der Kriminelle kann davon ausgehen, gepflegte Waffen und ausreichend Munition vorzufinden.

Z. B. Gute 50 BMG für Scharfschützen dürften auch auf dem illegalen Markt nicht ganz so einfach zu bekommen sein.

Da ist der Besuch bei einem LWB sicher eine denkbare Alternative.

(ich habe noch eine Desert Eagle zur Abholung und erwarte freudig auf Besuch, sobald meine Daten online sind)

lg Rüdiger:-)

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