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IGNORED

Alten Waffenschrank einstufen lassen?


RNehring

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Geschrieben

Hallo Freunde,

ein guter Freund hat einen alten (Baujahr 1985) Tresor bekommen, der auf dem Typenschild keine Klassifikation ausweist. Das gute Stück ist komplett doppelwandig, 300kg schwer und richtig groß. Die Firma existiert aber nicht mehr, wohl auch kein Rechtsnachfolger.

Gibt es eine Möglichkeit, ohne Zerstörung (z.B. durch Begutachtung) eine Einstufung als B oder wenigstens A zu bekommen? Wer hat da Erfahrung, speziell im Land Brandenburg?

Danke & Gruß

RNehring

Geschrieben

Das bestimmt im Endeffekt ausschließlich Dein Sachbearbeiter.

Lege ihm die Fakten gut sortiert und freundlich auf den Tisch, und frage ob er diesen Schrank als gleichwertig mit einem B-Schrank akzeptieren würde. Ich habe hier im Forum schon mehrfach gelesen, daß eine Stelle der Polizei hier kostenfrei helfen kann, zumindest was den geplanten Bau von Waffenräumen angeht... weiß aber nicht, ob das auch für Schränke gilt und ob das im ganzen Bundesgebiet so ist.

Geschrieben

eine einstufung "gleichwertig mit A oder B" kann die die kriminalpolizeiliche beratungsstelle machen. alle größeren stufen gehen auf diese weise nicht, da die klassifizierung mit der zerstörung des schrankes einhergeht.

unser wertschutzschrank (1000kg, 20cm dicke wände) wurde auf diese weise immerhin als "gleichwertig mit B" betrachtet, obwohl jeder klasse-I-schrank im vergleich wirkt wie eine sardinenbüchse.

Geschrieben

Hallo Freunde,

besten Dank für die Antworten. Da werden wir uns mal auf die Socken machen. Es wäre doch schade, wenn der Tresor nur für Muni gut wäre. Eine Einstufung als gleichwertig mit B wäre doch super.

Gruß RNehring

Geschrieben
alle größeren stufen gehen auf diese weise nicht, da die klassifizierung mit der zerstörung des schrankes einhergeht.

Interessant. Aber wieso eigentlich? Klasse 0 und 1 sind afaik deswegen teurer, weil dort nicht das Modell, sondern die einzelnen Exemplare abgenommen werden.

Wenn diese Einzel-Abnahme mit einer Zerstörung einher gehen würde, gäbe es die ja nicht. :-)

Geschrieben

Stufen A und B wurden überhaupt nicht geprüft, es gab auch keine Bauartzulassung... sondern das VDMA-Einheitsblatt ist eine Anweisung, wie ein Tresor zu bauen ist, damit er als A oder B anzusehen ist.

Die neue Norm (die jetzt auch wirklich eine ist, und nicht mehr nur eine Empfehlung eines Wirtschaftsverbandes) kenne ich nicht im Detail, ich weiß aber daß dort eine Bauartzulassung vorgenommen wird, und hierzu standardisierte Einbruchversuche durchgeführt werden. Das Testmuster wird dabei natürlich beschädigt.

Da es sich aber um eine Bauartzulassung handelt, kann unter Umständen vom exakten Muster abgewichen werden... Sondergrößen sind also möglich, auch ohne neue Zulassung, da nur eine gleichwertige Variante.

Geschrieben

Ein Ex Schützenbruder hatte einen alten Sparkassentresor über 380kg schwer und der wurde lediglich als A Schrank klassifiziert.

Auch da Firma war erloschen konnte keine Zertifikate beibringen niedrigste Einstufung erfolgt.

Geschrieben
einen alten Sparkassentresor über 380kg schwer und der wurde lediglich als A Schrank klassifiziert.

vielleicht sollte da der SB mal ne Fortbildung machen :confused:

Geschrieben
Bitte teil uns nach Abschluss mal mit, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Hallo Heinlein,

habe meinen Freund schon angerufen und ihn informiert. Mal sehen, was dabei raus kommt.

Gruß RNehring

Geschrieben
Bitte teil uns nach Abschluss mal mit, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Hallo Freunde,

neues Update: In ca. 3 Wochen ist der zuständige Beamte aus dem Urlaub zurück und kommt sich den Schrank ansehen. Er hat Vergleichsunterlagen um eine Einstufung vorzunehmen. So seine telefonische Aussage. Wir freuen uns darauf und sind nun erst mal guter Dinge.

Gruß RNehring

Geschrieben
eine einstufung "gleichwertig mit A oder B" kann die die kriminalpolizeiliche beratungsstelle machen. alle größeren stufen gehen auf diese weise nicht, da die klassifizierung mit der zerstörung des schrankes einhergeht.

unser wertschutzschrank (1000kg, 20cm dicke wände) wurde auf diese weise immerhin als "gleichwertig mit B" betrachtet, obwohl jeder klasse-I-schrank im vergleich wirkt wie eine sardinenbüchse.

Klappt nicht überall mit der o.g. Beratungsstelle, Viele halten sich aus den rein waffenrechtlichen Einschätzungen unter Verweis auf die zuständige Waffenbehörde inzwischen raus. Deren "Kerngeschäft" ist die Einschätzung von/Beratung zu Sicherheitseinrichtungen rund ums Haus (also z.B. Fenster, Türen, Rolladensicherung, bauliche Maßnahmen, Vergitterung, Alarmanlagenaufschaltung etc.).

Geschrieben
Klappt nicht überall mit der o.g. Beratungsstelle, Viele halten sich aus den rein waffenrechtlichen Einschätzungen unter Verweis auf die zuständige Waffenbehörde inzwischen raus.

Hallo Sachbearbeiter,

sollte bei uns kein Problem darstellen, der Beamte kennt den Fall nun schon und hat uns mündlich die Möglichkeiten benannt. Bald wissen wir es genau. In jedem Fall gilt aber: Fragen kostet nix.

Gruß RNehring

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Freunde,

jetzt gibt es die ersten Ergebnisse. Mehrere Beamte der polizeilichen Beratungsstelle waren nun bei meinem Freund zuhause und haben den Schrank beäugt. Sie haben etliche Details mit Ihren Listen verglichen und gesagt, dass der Schrank der Einstufung 0 entsprechen würde und sie ihn zur entsprechenden Aufbewahrung nach WaffG akzeptieren.

Aber der Haken ist, dass sie ihm kein entsprechendes Papier austellen wollen. Das könne nur der TÜV, so die Aussage. Leider ist mein Freund immer etwas wortkarg und hat nicht protestiert, sondern es erstmal hingenommen. Meiner Meinung nach, ist eine mündliche Zusage nichts wert. Der nächste Kontrolletti kann ganz anderer Meinung sein und damit Probleme machen.

Wie war das bei Euch?

Gruß RNehring

Geschrieben
eine einstufung "gleichwertig mit A oder B" kann die die kriminalpolizeiliche beratungsstelle machen. alle größeren stufen gehen auf diese weise nicht, da die klassifizierung mit der zerstörung des schrankes einhergeht.

unser wertschutzschrank (1000kg, 20cm dicke wände) wurde auf diese weise immerhin als "gleichwertig mit B" betrachtet, obwohl jeder klasse-I-schrank im vergleich wirkt wie eine sardinenbüchse.

Hab auch schon die Beratungsstelle bei mir gehabt wegen eines Tresores den ich vo 20 Jahren bei Praktiker gekauft habe.

Der Kripo Beamte hat sich den Tresor Angschaut und meinte bewerten nach einer Sicherheitsstufe kann er nicht ,ich solle aber meine EWB Waffen darin Lagern weil er Stabiler ist wie ein A Schrank den ich auch habe.Schriftlich wollte er mir das aber auch nicht geben.Also hab ich alles im Schwächeren A Schrank. Und bei einer Kontrolle wollte ich nicht auf Seite 1 der Bild auftauchen wegen nicht Ordnungsgemäser Aufbewahrung

Geschrieben
Leider ist mein Freund immer etwas wortkarg und hat nicht protestiert, sondern es erstmal hingenommen.

Ohne schriftliche Einstufung vom Amt kann er das abhaken. Als A- oder B-Schrank könnten sie es ihm doch relativ problemlos einstufen, da geht es nur nach der Bauart. 0 oder 1 "gleichwertig" wird er wohl nicht so einfach bekommen, trotz mündlicher Aussage (vielleicht aber doch, Hauptsache sie geben es ihm schriftlich).

Ohne Einstufungsbescheid ist das Teil genauso "gut" wie ein Ikea-Blechschrank. Maximal zum Munition aufbewahren zugelassen. Das musst du ihm unbedingt einhämmern.

Ist wie beim Lotto: Ohne Schein kein Hauptgewinn.

Geschrieben
Ohne Einstufungsbescheid ist das Teil genauso "gut" wie ein Ikea-Blechschrank. Maximal zum Munition aufbewahren zugelassen. Das musst du ihm unbedingt einhämmern.

Hallo Gruger,

ja, das ist ihm bekannt. Er hat ja mehrere zugelassene Waffenschränke. Er hofft eben, dass er den alten großen Schrank als gleichwertig B eingestuft bekommt, um dann erst alle Waffen zusammen darin zu lagern. Momentan liegt nur Muni und Zubehör darin.

Gruß RNehring

Geschrieben

Hallo Freunde,

es geht weiter bei der nachträglichen Einstufung. Heute haben wir mit unserer Behörde gesprochen und gefragt, ob mit einem Gutachten eines von der IHK bestellten und vereidigten Sachverständigen eine nachträgliche Einstufung akzeptiert wird. Unsere Behörde ist einverstanden, so dass wir nun einen Sachverständigen beauftragen werden. Ich berichte demnächst hier weiter, sobald neue Erkenntnisse da sind. Wäre doch gelacht, wenn das nichts wird. Schließlich geht es im Endeffekt doch darum, dass die Waffen sicher verwahrt sind und nicht um das Alter eines Schrankes.

Gruß RNehring

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Freunde,

der nächste Schritt ist erledigt. Unser freundlicher von der IHK Kiel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige André Busche (http://sv-busche.de) hat für den Schrank ein Gutachten angefertigt.

Er stuft den Schrank als gleichwertig Stufe B nach VDMA ein. Das hat uns natürlich sehr gefreut. Nun wird mein Freund zu seiner zuständigen Waffenbehörde fahren und sich die amtliche Anerkennung

zur Unterbringung seiner Waffen für diesen Schrank bestätigen lassen.

Gruß RNehring

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