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IGNORED

Rechtsschutzversicherung für Sportschützen


patty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe wegen dem NEIN bei Hr. Franck nachgefragt. Es ist egal in welchem Unterverband

man ist. Man muss nicht mal Mitglied sein, so dass es auch fuer Jaeger gilt.

Im Anmeldeformular stehen ja die ganzen Landesverbaende ja zur Auswahl und auch

Sonstiges.

Evtl. wird Hr. Franck hier selber dazu Stellung nehmen. Er wollte mal den Link hierher.

Juergen

Geschrieben

In der Leistungsbeschreibung wird jedoch ausdrücklich erwähnt:

1. Straf-Rechtsschutz für Vereinsmitglieder

2. Verwaltungs-Rechtsschutz für Vereinsmitglieder

Nichtmitglieder sollten also nicht versicherbar sein.

Geschrieben
Nichtmitglieder sollten also nicht versicherbar sein.

Richtig !

Versicherungsnehmer, also Vertragspartner, ist der DSB.

Als Mitglied im DSB hat man das Recht, "mitversicherte Person" ohne Rückfrage zu werden,

gibt als Teil der Vertrags - Erklärung die persönliche Rechtsverbindung zum DSB = Mitgliedschaft im Landesverband an.

Wie sollte denn bei dieser Konstellation eine Person versicherbar sein, die keinerlei Rechts -Beziehung zum DSB hat :confused:

G.T.

Geschrieben

Hallo zusammen,

hier die Antwort von Hr. Franck auf meine Anfrage.

Jürgen

Sehr geehrter Herr Hank,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich unmittelbar bei der Entstehung dieses "Exklusiv-Vertrages" für den DSB in allen Phasen beteiligt war, darf ich Ihnen verbindlich bestätigen, dass über den DSB beantragende, natürliche in Deutschland wohnhafte Personen" mitversichert werden können. Dieses ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im DSB, bzw. den hierüber angeschlossenen Landesverbänden. Auch, wenn hier im Vordergrund der Schütze steht, gilt der Versicherungsschutz gleichermaßen auch z.B. in dem beschriebenen Umfang für Jäger.

Bei der Eingabe der persönlichen Daten ist bei Zugehörigkeit für diesen Fall im Internet "sonstiges" als Verbandszugehörigkeit anzugeben

Hilft Ihnen diese hoffentlich eindeutige Aussage weiter und hat Ihre Zweifel zerstreuen können?

Mit freundlichen Grüßen

Axel Franck

Telefon 0231 / 5400 -290

Telefax 0231 / 5400 - 293

Mobil 0171 / 6927324

E-Mail axel_franck@gothaer.de

Internet www.Axel-Franck.Gothaer.de

Generalagentur - Exklusivvertreter/-in der Gothaer Versicherungsbank VVaG

Westfalendamm 96, 44141 Dortmund

Geschrieben
dass über den DSB beantragende, natürliche in Deutschland wohnhafte Personen" mitversichert werden können. Dieses ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im DSB, Hilft Ihnen diese hoffentlich eindeutige Aussage weiter und hat Ihre Zweifel zerstreuen können?

Nein, wirklich nicht !

Was soll denn das heißen " über den DSB beantragende usw" ?

Wie soll denn das mit der Aussage, die einem als Versicherungsnehmer übermittelt wird

"Versicherungsnehmer ist der Deutsche Schützenbund. Sie gelten als mitversicherte Person und können

ohne Rücksprache mit dem Deutschen Schützenbund Ihre Mitversicherung beantragen usw..."

in Übereinklang zu bringen sein ?

Hat der DSB hier etwa die "Schirmherrschaft" auf ALLE Waffenbesitzer dieser Republik ausgedehnt -

oder wie oder was

:confused::confused::confused:

Nicht, daß ich es den Leutchen nicht gönnen würde, aber das klingt mir irgendwie dann doch absolut ZU umfassend

um wirklich wahr zu sein.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das eine "mitversicherte Person" keinerlei Verbindung zum "Versicherungsnehmer" zu haben braucht :rolleyes:

Geschrieben

Hallo zusammen. Ich finde es toll, dass es so ein großes Diskussionsinteresse gibt und möchte gerne einer Verunsicherung entgegenwirken.

Der DSB bat mich zu prüfen, inwieweit es möglich sei Straf- und Verwaltungsrechtsschutz umfassend und günstig anzubieten. Dass es in der Tat umfassend geworden ist, möchte ich nur anhand zweier Überlegungen dokumentieren:

LT. DSB verzichten 90 % der Schützen auf Inanspruchnahme von Rechtsmitteln. Hinderlich ist die fehlende Kostenübernahme im vorgerichtlichen Verfahren (z. B. Stellungnahme nach § 28 VwVfG).

Der Schütze braucht auch einen Anwalt, der ihn nach § 80 VVwGO (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels) sachgemäß vertritt, auch im Sinne der Weichenstellung für das folgende Hauptverfahren.

Einzelpolicen und der Verzicht von Selbstbeteiligungen haben den großen Nachteil schon aus Gründen der Verwaltungskosten deutlichst teurer zu sein.

Damit die interessierten Personen einen möglichst günstigen Beitrag erhalten, wurde der Weg eines Gruppenvertrages gewählt. Die Roland hat einen Versicherungsschein ausgefertigt, was extrem zur Kostensenkung beigetragen hat. Ich selbst habe mich in die Verpflichtung nehmen lassen, hier ein Register zu führen, indem Sie als mitversicherte Personen festgehalten sind. Damit ist auf Seiten vom DSB und von Roland der Verwaltungsaufwand auf ein absolutes Minimum reduziert. Ohne diese innnovativen Wege wäre ein Beitrag von 10 € nicht denkbar gewesen. Der DSB hat sicher in erster Linie an seine Mitglieder gedacht. Dennoch war es den Verantwortlichen auch wichtig, dass Menschen, die hier mit 10 € ihren Zugang zur Absicherung fänden, nicht formell ein Versagen des Versicherungfsschutzzes erfahren würden, weil im Schadensfall keine DSB-Mitgleidschaft bestünde. Daher wurde der mögliche Personenkreis so festgelegt, dass alle über den DSB (als Versicherungsnehmer) hier beantragenden natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland versicherbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Franck

Geschrieben

Hallo Herr Franck,

nachdem dieser Punkt nun eindeutig geklärt ist gehe ich davon aus daß ich ihre Aussage auch anderweitig verbreiten darf um so viele Teilnehmer wie möglich zu gewinnen.

Gruß,

Pickett

Geschrieben

Hallo Pickett,

ja klar dürfen Sie das. Wenn hier weitere Fragen oder Unklarheiten sind, werde ich hier auch gerne weiter bemüht sein, diese zu beantworten.

Lieben Gruss

Axel Franck

Geschrieben

Gefällt mir sehr gut, Danke DSB.

Ich werde umgehend abschliessen. Über 10,00 Euro braucht man nicht zu reden. :icon14:

Geschrieben

Hallo Franck

(in Foren gilt das "Du" - solange man keinen Streit hat und den haben wir nicht :) )

ich freue mich über Deine Anwesenheit hier,

Klärung aus erster Hand ist immer die beste Lösung !

Vorab - das Produkt ist m.E. ein Durchbruch und ALLEN Beteiligten gebührt dafür Dank und Anerkennung,

jeder aus der Zielgruppe sollte diese 10 Euro p.a. schon um der Sache selbst willen investieren

und

möglichst viele nicht informierte Hobbyfreunde darauf aufmerksam machen.

Daran arbeite ich bereits - und Euer Flyer war dafür auch hilfreich.

Wichtig ist aber auch absolute Klarheit für jeden

(mich selbst betreffen die Fragen nicht, da ich ohnehin DSB Mitglied bin) -

und die schafft man m.E. am besten VORHER :gutidee:

Also der DSB schreibt in seinem mir heute zugegangenen News Letter, Bereich Infothek Waffenrecht, aus dem ich auszugsweise zitiere

(Hervorhebungen von mir) :

DSB, Gothaer und ROLAND legen spezielle Rechtsschutzversicherung vor

Ein exklusives Angebot konnte der Deutsche Schützenbund für seine Mitglieder erreichen:

Dem gegenüber jetzt Deine Zusammenfassung :

Der DSB hat sicher in erster Linie an seine Mitglieder gedacht. Dennoch war es den Verantwortlichen auch wichtig, dass Menschen, die hier mit 10 € ihren Zugang zur Absicherung fänden, nicht formell ein Versagen des Versicherungfsschutzzes erfahren würden, weil im Schadensfall keine DSB-Mitgleidschaft bestünde.

Das klingt zwar gut - ist aber ein eindeutiger Widerspruch, der m.E. auch einer eindeutigen Klärung bedarf.

Weiterhin steht in den mir zugegangenen Versicherungsunterlagen :

"Der Versicherungsnehmer ist der Deutsche Schützenbund. Sie gelten als mitversicherte Person und können ohne Rücksprache

mit dem Deutschen Schützenbund Ihre Mitversicherung beantragen und ........"

Demgegenüber klingt die Erklärung

Daher wurde der mögliche Personenkreis so festgelegt, dass alle über den DSB (als Versicherungsnehmer) hier beantragenden natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland versicherbar sind.

dann widersprüchlich.

Also entweder es ist exklusiv für DSB Mitglieder und kann von denen ohne Rücksprache (d.i. ohne direkte Beteiligung)

beantragt werden

oder

es gilt auch für Nicht-DSB Mitglieder und es wäre näher zu erklären, wie das "über den DSB" zu verstehen ist !

Dann aber sollte das zur Vermeidung von Verwirrung auch vom DSB so formuliert werden und nicht die Rede von

"exklusiv für seine Mitglieder sein".

Es würde schließlich dessen Verdienste nicht schmälern, wenn er mit dieser guten Lösung ALLEN Schützen

und nicht nur seinen Mitgliedern ein Tor geöffnet hätte !

Ich hoffe, mein Beweggrund, einer Klärung dienlich zu sein, wird hier nicht mißverstanden -

das Produkt ist m.E. konkurrenzlos GUT und ich wünsche ihm jeden Erfolg,

zu dem ich aus Überzeugung selbst beitragen werde,

so gut ich kann !

G.T.

Geschrieben

Hallo G. T. ,

nein, Streit will ich keinen. Bei soviel Scharfsinn kann ich nur verlieren... ;)

Zunächst mal freue ich mich über soviel Zuspruch. Von der ersten Nachfrage bishin zum jetzigen Stand sind immerhin 16 Monate "Entwicklung" vergangen. Der DSB hat mit seinen Experten des Waffenrechtes viel dazu beigetragen über mich - als Mittler - der Rechtsschutz die Risiken und Bedürfnisse von Schützen im Rechtsschutz aufzuzeigen. Die Roland zeigte sich dabei sehr kompromissbereit und hat dieses in einen Spezialvertrag "exklusiv" für den DSB verpackt.

Man darf sich das nicht so vorstellen, dass alle Besonderheiten von vornherein so offensichtlich waren. Das Produkt hat nach und nach viele kleine Änderungen erfahren, um es nach und nach zu perfektionieren. Da die Experten des Waffenrechtes, da die Juristen, da die Versicherungsexperten, dort die IT-Spezies für die Homepage usw.

Anhand der Diskussionen hier habe ich jedoch erkannt, dass anscheinend nicht alle Änderungen synchron umgesetzt wurden.

Richtig ist, dass ursprünglich der Schutz den DSB-Schützen gelten sollte. Das von mir vorgeschlagene pro cedere über mein Büro, was maßgeblich zur Kostensenkung beigetragen hat, brachte beim DSB Bedenken hoch, dass Nicht-Mitglieder oder nachträglich ausgeschiedene DSB-Mitglieder im Rechtsschutzfall trotz Zahlung ohne Versicherungsschutz da stünden. Das jedoch wollte man nicht und hat daher auf Exklusivität der DSB-Schützen verzichtet. Nachwievor exklusiv ist jedoch die Vertragsgestaltung im Leistungsumfang für den DSB!

Ich werde also dafür Sorge tragen dass der Wortlaut auf Homepage, Vertrag usw. wieder synchron ist. Seufz

In Bezug auf den anderen vermeintlichen Widerspruch habe ich allerdings eine andere Sichtweise. Die Mitversicherung ist über den DSB möglich, weil er formell als Versicherungsnehmer fungiert. Gleichzeitig verzichtet der DSB formell darauf, dass die Beantragenden die Zustimmung des DsB benötigen. Umgekehrt akzeptieren DSB und Roland den Direktanspruch des Mitversicherten. Alles supereinfach und unkompliziert für die Mitversicherten gestaltet.

Dass der Flyer so gut ankommt hat mich besonders gefreut, weil ich den erst nach dem Start selbst noch gestaltet habe Und hierzu auch von mehreren nette, lobende Worte bekommen habe. :)

Hoffe, du kannst mit der Antwort leben (sehe schon das nächste Zitat mit dem Wort "NEIN" darunter) lol

Liebe Grüsse

Axel Franck

Geschrieben

Also mit dem Rechtsschutz hat der DSB eine "gute" Idee gehabt und umgesetzt ! Anerkennung !

Mich würde jetzt Interessieren welche Boardmember Rechtsanwälte sind,und im Falle eines Falles

so einen Fall übernehmen könnten !

P.s. Nein gegen mich ist kein Verfahren anhängig!!! Ich frage rein nur aus Interesse !

Rechtanwalt Boardmembers könnten ja dran verdienen ,und der Client könnte eventuell eine "bevorzugte" Behandlung erfahren .

Geschrieben
Ich werde also dafür Sorge tragen dass der Wortlaut auf Homepage, Vertrag usw. wieder synchron ist. Seufz

Zweck meiner Intervention erreicht sage ich dazu einmal - danke :icon14:

Hoffe, du kannst mit der Antwort leben (sehe schon das nächste Zitat mit dem Wort "NEIN" darunter) lol

NEIN -

(Du wolltest es so :P )

es gibt jetzt keine Bedenken mehr :s82: !

JA - natürlich kann ich damit leben, denn mir ist jetzt klar, daß die Problematik in der Ausformulierung, nicht in der grundsätzlichen Berechtigung liegt.

Was wir Beide garantiert nicht wollen, ist ein Kamerad, der die Versicherung abgeschlossen hat

und im Ernstfall plötzlich "ohne" dasteht.

Aber die Gefahr sehe ich nach Deiner Erläuterung jetzt nicht mehr !

Also nochmals : Gute Sache - viel Erfolg :pro:

und

Sportschießen macht Spaß, man trifft nette Menschen

und kann sich herrlich dabei entspannen -

oder auch wirklichen Kick suchen, ganz nach eigener Neigung.

Selbst schon mal probiert ?

Jeder hier aus Deiner Region, würde Dich sicher gerne als Gast mitnehmen - probier es doch einfach mal aus :gutidee:

Ich gehe jetzt Schießen - und Flyer auslegen im Zweitverein !

Morgen dasselbe im Drittverein !

G.T.

Geschrieben
Also mit dem Rechtsschutz hat der DSB eine "gute" Idee gehabt und umgesetzt ! Anerkennung !

Mich würde jetzt Interessieren welche Boardmember Rechtsanwälte sind,und im Falle eines Falles

so einen Fall übernehmen könnten !

P.s. Nein gegen mich ist kein Verfahren anhängig!!! Ich frage rein nur aus Interesse !

Rechtanwalt Boardmembers könnten ja dran verdienen ,und der Client könnte eventuell eine "bevorzugte" Behandlung erfahren .

tja wenn ich in englischem Wirtschaftsrecht besser aufgepasst hätte, könnte ich mit diesen Begriffen vielleicht eher etwas anfangen...

Aber so... :peinlich:

Wenn es darum geht, welcher Anwalt befähigt ist, hat wohl jeder seinen persönlichen Geschmack... Aber vorgeschrieben wird einem zumindest keiner...

Geschrieben
[name=Gottfried Tabor' date='01.07.2012 - 13:31' post='1839722]

NEIN -

(Du wolltest es so :P )

ich hatte es befürchtet

es gibt jetzt keine Bedenken mehr :s82: !

puuh, Glück gehabt

Was wir Beide garantiert nicht wollen, ist ein Kamerad, der die Versicherung abgeschlossen hat

und im Ernstfall plötzlich "ohne" dasteht.

STIMMT!!

Sportschießen macht Spaß, man trifft nette Menschen

und kann sich herrlich dabei entspannen -

oder auch wirklichen Kick suchen, ganz nach eigener Neigung.

Selbst schon mal probiert ?

Jeder hier aus Deiner Region, würde Dich sicher gerne als Gast mitnehmen - probier es doch einfach mal aus :gutidee:

Ja, ist wirklich wahr! Habe hier nette Vereine (Vereine sind nicht nett, sondern deren Mitglieder! Ich weiß :rolleyes: ) und noch zusätzlich den WSB direkt vor der Haustür...

Sollte ich jedoch ins badische kommen, melde ich mich gerne bei Dir an :-)

L G

Axel Franck

Geschrieben

@ Franck:

Eine wichtige Frage habe ich noch, die ich aus den Beschreibungen bisher nicht herauslesen konnte:

Beim Waffenrecht steht sehr schnell der Vorwurf des Vorsatzes im Raum.

Übernimmt die Versicherung auch beim Vorwurf des Vorsatzes die Kosten bis zur Klärung, und fordert sie nur bei nachgewiesenem Vorsatz zurück?

Geschrieben
Übernimmt die Versicherung auch beim Vorwurf des Vorsatzes die Kosten bis zur Klärung,

In der Regel nur bei Delikten die auch fahrlässig begangen werden können.

und fordert sie nur bei nachgewiesenem Vorsatz zurück?

Ja!

So die Ansage meiner Versicherung!

Geschrieben
Sollte ich jedoch ins badische kommen, melde ich mich gerne bei Dir an :-)

Badisch ?

Ich will das ein letztes Mal verzeihen,

es auf mangelndes Wissen hinsichtlich gewisser völkerkundlicher Befindlichkeiten und Besonderheiten schieben -

aber

wer mich zum Badener machen will hat ganz schnell jegliche Sympathie verloren :contra:

Geschrieben
Badisch ?

Ich will das ein letztes Mal verzeihen,

es auf mangelndes Wissen hinsichtlich gewisser völkerkundlicher Befindlichkeiten und Besonderheiten schieben -

aber

wer mich zum Badener machen will hat ganz schnell jegliche Sympathie verloren :contra:

Dann eben ins Württembergische....

Wobei ich gerne wüsste:

1. Wann bist du gut gelaunt?

2. Wenn 1. zutreffend ist, wann gehst Du durchs Örtchen?

3. Welches Musikinstrument hörst Du gerne?

Wäre so ein bischen an Deine Mitteilung auf der ersten Seite bezogen, falls ich mal Zusatzeinkommen benötige...

Geschrieben

@Fyodor

@ Franck:

Eine wichtige Frage habe ich noch, die ich aus den Beschreibungen bisher nicht herauslesen konnte:

Beim Waffenrecht steht sehr schnell der Vorwurf des Vorsatzes im Raum.

Übernimmt die Versicherung auch beim Vorwurf des Vorsatzes die Kosten bis zur Klärung, und fordert sie nur bei nachgewiesenem Vorsatz zurück?

Hmm, steht aber meines Erachtens in der Leistungsbeschreibung drin:

Beim Straf-Rechtsschutz Punkt 1.1:

"1.1. Universal-Straf-Rechtsschutz gemäß den Besonderen Bedingungen USRB 2010 zur

Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine

Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder

Sprengstoff begangen zu haben. Der Vorwurf vorsätzlicher Begehung ist mitversichert,

solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt. "

Sollte es also Freispruch oder Einstellung des Verfahrens geben (gegen Spende...) trägt die Rechtsschutz die Kosten. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen der Vorsatztat werden Kosten zurückgefordert.

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