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IGNORED

Waffen im Sinne des Waffengesetzes


sas26

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Geschrieben

Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

Eventuell hilft auch dieser Flyer:

http://www.army-store.com/images/freiewaffen.pdf

Geschrieben

Vielleicht solltest du mehr darauf eingehen, was dein Problem ist, wenn man "Ja" sagt?

Aufbewahrung? Führen? Schießen?

Wenn das Teil einen Lauf hat und ein Geschoß durchgetrieben wird UND es für Spannung, Spaß und Spiel (ok Sport auch..) BESTIMMT ist = Schußwaffe

Ansonsten könnte man auch über Einstufung als Angriffswurfwaffe nachdenken :D

Geschrieben
ich lese da ein ja raus :confused:

Ein konkretes Jain wäre treffender. :hi: Solange eine Luftpistole als Spielzeug qualifiziert wurde, zählt sie nicht zu den Waffen i.S. WaffG. Spielzeug könnte sich jedoch noch als Anscheinswaffe i.S. des WaffR qualifizieren.

Also

  1. nach der Allgemeindefinition einer Waffe wären selbst Jagd- und Sportwaffen keine Waffen, deshalb werden
  2. Schußwaffen aller Art ausdrücklich zusätzlich zur Allgemeindefinition als Waffen i.S. des WaffG definiert. Davon wird z.B.
  3. Spielzeug jedoch wieder ausgenommen. Falls Spielzeug jedoch einer echten Waffe ählich sieht, wird
  4. Spielzeug u.a. als Anscheinswaffen i.S. des WaffG definiert

Alle Klarheiten beseitigt? ;)

Eine Luftpistole (vermutlich eher als Druckluftpistole und nicht als Luftdruckpistole) kann in Deutschland waffenrechtlich

  • ein verbotener Gegenstand
  • eine erwerbsberechtigungspflichtige Schußwaffe,
  • eine sog. freie Schußwaffe,
  • eine Anscheinswaffe,
  • ein Spielzeug oder sonstiger Gegenstand

sein.

Was eine Luftpistole tatsächlich sein wird, hängt von der jeweiligen Luftpistole ab.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
zählt da eine Luftdruckpistole dazu?

Deutsches Recht:

Eine Druckluftpistole (egal ob Federdruck, Vorkomprimierer, CO2 oder sonstiges "kalte Gas" als Energiespender) ist eine Waffe im Sinne des WaffG, sobald sie die 0,5-Joule-Grnze knackt UND einen PTB-Stempel hat. (Die 0,08-Grenze wurde wieder aufgehoben, da sonst selbst LEGO-Verkäufer eine Waffenhandelslizenz hätten haben müssen)

Selbige sind bis 7,5 Joule ab 18 frei erwerbbar, aber das Führen ist ohne Waffenschein (den man i.d.R. dafür nicht bekommen kann) verboten.

Ebenso der Umgang von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Jebensjahres, es sei denn, eine der Ausnahmetatbestände greifen.

Lagerung (bis 7,5 Joule) verschlossen, Zugriff Minderjähriger muß unterbunden werden, darüber im Tresor (KW - mind. B / LW - mind. A).

Druckluftwaffen ohne PTB-Stempel und über 0,5 Joule sind WBK-pflichtig, außer, es liegen Ausnahmetatbestände vor (z.B. Herstellung/Vertrieb in der DDR oder vorher)

OK?

Geschrieben
Eine Druckluftpistole (egal ob Federdruck, Vorkomprimierer, CO2 oder sonstiges "kalte Gas" als Energiespender) ist eine Waffe im Sinne des WaffG, sobald sie die 0,5-Joule-Grnze knackt UND einen PTB-Stempel hat.

Druckluft, Federdruck CO2, ... Waffen, usw. tragen ein F im Fünfeck, kein PTB Zeichen. Das PTB Zeichen findet idR bei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Anwendung.

Und auch ohne dieses Zeichen sind es natürlich Waffen im Sinne des WaffG. Das Zeichen macht sie jedoch zur erlaubnisfreien Waffe (wenn es rechtmäßig angebracht ist).

Lagerung (bis 7,5 Joule) verschlossen, Zugriff Minderjähriger muß unterbunden werden,

Der markierte Teil ist korrekt. Die Waffe muss vor dem Zugriff durch unbefugte (Minderjährige) gesichert sein. In einem verschlossenen Behältnis müssen sie jedoch nicht aufbewahrt werden.

Geschrieben
Druckluft, Federdruck CO2, ... Waffen, usw. tragen ein F im Fünfeck, kein PTB Zeichen.

Mann es war NACHT, aber du hast recht.

Und über "verschlossen" wurden schon einige Threads ins Leben gerufen.

Meinetwegen auch "in einer verschlossenen Wohnung".

Geschrieben
Deutsches Recht:

Eine Druckluftpistole (egal ob Federdruck, Vorkomprimierer, CO2 oder sonstiges "kalte Gas" als Energiespender) ist eine Waffe im Sinne des WaffG, [...]

Dieser Teil des Satzes ist richtig.

Deutsches Recht:

[...] sobald sie die 0,5-Joule-Grnze knackt UND einen PTB-Stempel hat. [...]

Dieser Teil ist komplett falsch.

Ist der Gegenstand nur zum Spielen bestimmt, bleibt die Energie der Geschosse unter 0,5 Joule und kann er nicht mit gebräuchlichen Werkzeugen so verändert werden, dass die Energie der Geschosse steigt, so wird der Gegenstand vom Waffengesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommen.

Ist der Gegenstand berechtigt mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet, so handelt es sich um eine erlaubnisfrei zu erwerbende Waffe.

Trifft weder Satz 1 noch Satz 2 zu, so handelt es sich mindestens um eine erlaubnispflichtige Waffe, es könnte sich auch um einen verbotenen Gegenstand handeln.

Geschrieben

Das "F" im Fünfeck hat nichts mit erlaubnisfrei zu tun, sondern dass die Geschossenergie unterhalb von 7,5 Joule liegt. Ein "F" im Fünfeck ist auch auf meiner Erma ERP74 im Kaliber 4mmM20 drauf, aber erlaubnisfrei ist sie deshalb nicht. Deshalb: "F" im Fünfeck ist bei Antrieb mit kalten Gasen=erlaubnisfrei, nicht allgemein erlaubnisfrei.

Geschrieben
Das "F" im Fünfeck hat nichts mit erlaubnisfrei zu tun,

War mal so, aber die brandgefährlichen Cop-Killer 4mmM20-Großkalibermaschinenpistolenrevolver mußte man ja irgendwie aus dem Verkehr ziehen, nichtwahr?

Geschrieben
Das "F" im Fünfeck hat nichts mit erlaubnisfrei zu tun, sondern dass die Geschossenergie unterhalb von 7,5 Joule liegt. Ein "F" im Fünfeck ist auch auf meiner Erma ERP74 im Kaliber 4mmM20 drauf, aber erlaubnisfrei ist sie deshalb nicht. Deshalb: "F" im Fünfeck ist bei Antrieb mit kalten Gasen=erlaubnisfrei, nicht allgemein erlaubnisfrei.

Danke für die Klarstellung. Leider ist noch ein Tippfehler beim §. Es muss § 42a heißen, nicht § 42.

@MODs wäre nett wenn ihr das editiert. Danke!

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