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IGNORED

Als Soldat bei IPSC Wettkämpfen starten


kontra

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Zum Thema zivile Munition in mil. Waffen naja manchmal wirds halt akzeptiert:-)

Eindeutiger Verstoß gegen Dienstvorschriften! Es scheint nicht bewusst zu sein, wie eng das ausgelegt wird und welche Folgen im Raum stehen.

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Da sind ein paar Kinken versteckt. Weder das G22 noch die P8 sind Kriegswaffen im Sinne des KWKG oder verbotene Gegenstände in Sinne des WaffG, damit spricht nichts gegen ein Schießen mit beiden auf zivilen Ständen bei Veranstaltungen unter zivilem Dach.

Beim G36 greifen KWKG und der Zustand "verbotener Gegenstand nach dem WaffG", ebenso für die Patronen mit grüner Spitze (DK). Das verhindert eigentlich schon den Transport in einen privaten Kfz. Zusätzlich macht die Patrone Stahlziele kaputt (eventuell sogar ohne sie umzuwerfen) und wahrscheinlich auch konventionelle Lamellenkugelfänge.

Das ist erstmal kontra "kontra"'s Anliegen. Dienstlich gesponsertes außerdienstliches Schießen muss nicht olympisch sein. Jagdliches Schießen fällt da z.B. auch darunter, das habe ich aber leider erst nach DZE herausbekommen. Über Kaliber wie .32WC (nicht olympisch), .357Mag und .38 Spez (sicher nicht olympisch, evtl. aber MAD oder sonst sowas komisches) und .22 Hornet im VAK Mun habe ich mich schon vorher gewundert.

Um den SuRT führt aber kein Weg herum, der macht allerdings auch Sinn. Dazu muss man in D BDS-Mitglied sein. Nur mit deinen militärischen Kenntnissen findet so ein IPSC-Match sehr wahrscheinlich ein jäes Ende durch Disqualifikation bevor es richtig Spaß macht und der BDS hat in Deutschland die "Markenrechte" fürs IPSC.

Soldaten der BW im Dienst mit Dienstwaffen auf der StOSchAnl mit Dienstmun aber ohne Kladde und sonstigen Zinnober nach 3/12 habe ich schon um 2002 gesehen und die Übung "laufender Schütze in Querfahrt auf 200m" war aber garantiert damals auch nicht in der 3/12 zu finden. Das G22 ist aber für sowas schon ein feines Werkzeug :00000733: und das Spektiv das der Beobachter benutzt hat war erstklassig...

Dienst muss auch nicht zwangsweise in Uniform stattfinden. Mach den Bogen um die Idee mit dem G36 (weil da halt die o.a. Fallen drinstecken) und lass uns wissen wie's ausgeht.

Ich bin auch schon mal im grünen Bus zum Marathon gereist, grundsätzlich geht vieles.

Gruß

Erik

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Auc hier wird wieder vieles durcheinandergewürfelt. Die Teilnahme an Laufwettberwerben/Sportveranstaltung ist ebenfalls explizit geregelt.

Zum Thema Schießen viel obskures. Schießen muss nicht nach 3/12 stattfinden. Es gibt ja ausreichend andere Vorschriften. Es findet jedoch NICHTS im luftleeren Raum statt! Außerdienstliches Schießen mit Dienstwaffen und der dazu notwendigen dienstlichen Munition schließe ich komplett aus. Es ist einfach nicht möglich!

Für Sportschützen der Bundeswehr gibt es eigene Regelungen, aber auch das ist geregelt!

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Das ist schon bewußt das es gegen die Vorschrift verstößt,und doch es ist auch bewußt welche Folgen im Raum stehen.Jedoch sind manche Chefs /Kdr pragmatischer als andere, ist aber hier nicht das Thema :-)

Das hat nichts mit pragmatisch oder nicht zu tun. Es gibt viele Handlungsspielräume, die man als Kdr und als Chef hat. Die ergeben sich insbesondere dann, wenn man in einer Vorschrift die Wörtchen "sollte", "könnte", "grundsätzlich" oder "in der Regel" findet oder wenn bestimmte Dinge nicht explizit geregelt sind. Wenn aber irgendwo ein "muss", "darf nicht", "verboten" oder ein breiter schwarzer Balken mit einem "S zu finden ist, dann sollte man zumindest hier zu Hause tunlichst die Finger davon lassen. Auslandseinsatz steht wieder auf einem anderen Blatt, aber auch da sollte man bei Nachfragen eine gute, plausible Antwort parat haben, warum man das jetzt anders gemacht hat. Die berühmte "schwerwiegende Folge" ist schneller da als man denkt, insbesondere bei Personenschäden ist nicht zu spaßen.

Gruß

Stefan

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Leute, kommt mal zurück auf den Boden! Da wird ernsthaft über ein Verbot des IPSC nachgedacht und hier wird über Teilnahme mit G36 und Uniform diskutiert.

Gehts denn noch? Es gibt Themen, die haben in einem ÖFFENTLICHEN Forum nichts zu suchen.

Am Schluss der Debatte wird das ein Sport für Uniformträger... ausschließlich... Und plötzlich stört sich keiner mehr an Uniform und G36.

Für praktisch halte ich aber beides nicht, ich war immer froh um Turnschuhe statt Stiefeln und das Equipement aus dem eigenen Bestand war auch immer besser das die "Gratisausstattung".

International ist sowas kein Aufreger, ich hab aber noch nie bewusst jemanden in voller Montur anrücken sehen.

Gruß

Erik

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Is' doch schei$$egal, was die Bundeswehr zu dem Thema sagt!

Betr. G36 kommt "der kleine Anschein" zum Tragen: Vom sportlichen Schießen ausgenommen.

Falls es jemand besser weiß, bitte ich um Korrektur.

Man braucht also gar nicht weiter überlegen ...

Grüße

Iggy

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Das G36 hat gar nicht den Anschein, es ist eines ;) Die Verbotsnorm sind aber ausführlich benannt. lassen wir diesen Thread am besten einfach austrudeln. Anschein dürfte es soviel haben wie es möchte, da die damit verknüpften Punkte alle nicht erfüllt werden.

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431. Sportschützen der Bundeswehr sind berechtigt, für Training und Wettkampf auf bundeseigenen oder anderen behördlich zugelassenen Schießanlagen auf dem Versorgungsweg gelieferte Munition mit folgendem Kaliber zu verwenden:

– Patrone 5,6 mm,

– Patrone 7,62 mm,

– Patrone 7,65 mm,

– Patrone 9 mm,

– Patrone 18,2 mm.

Das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen für die Schießanlagen, Waffen und dazugehörige Munition muss gewährleistet sein.

:confused:

Dienstlich gelieferte 7,65 und 18,2mm, für was das denn? Und was ist 18,2mm überhaupt?

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Außerdienstliches Schießen mit Dienstwaffen und der dazu notwendigen dienstlichen Munition schließe ich komplett aus. Es ist einfach nicht möglich!
nicht ganz richtig..ich verweise auf die RAG( Reservistenarbeitsgemeinschaften) Der VdRBw e.V. ist im waffenrechtlichen Sinne ein anerkannter Schießsportverband.Ein rein ziviles Schiessen mit BW Waffen am WE. nach einer Sportordnung des VdRBw. Einzig der Leitende muss aktiver Soldat sein. Ein wohl einzigartiger MIx aus Militär und zivil.
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nicht ganz richtig..ich verweise auf die RAG( Reservistenarbeitsgemeinschaften) Der VdRBw e.V. ist im waffenrechtlichen Sinne ein anerkannter Schießsportverband.Ein rein ziviles Schiessen mit BW Waffen am WE. nach einer Sportordnung des VdRBw. Einzig der Leitende muss aktiver Soldat sein. Ein wohl einzigartiger MIx aus Militär und zivil.

Netter Verweis, aber falsch.

Das Schießen beim VdRBw findet mit zivilen Waffen statt. Die SpO schließt andere Waffen explizit aus. Auch wird dann nicht mehr auf die Klappfallscheibe geschossen, keine Uniform getragen.... Es ist eben ein ganz normaler Sportverein.

Reservisten können im Rahmen eines DVAg mit Bw Waffen schießen. Sie sind dann allerdings im Dienst mit entsprechendem Status. Das hat nichts mit VdRBw oder RAG zu tun.

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7,65 mm Browning für die ehemalige Luftwaffen-PPK und 18,2 mm Flintenlaufgeschoss? :rolleyes:

7,65 Browning für die PPK, verwendet bei LW, MAD, Feldjägern,... zumindest historisch.

18,2 ist schlicht Kaliber 12. Davon gibt es diverse Sorten. Nicht nur FLG und ganz unmystsich zum Beispiel für olympisch Trap und Skeet der Sportfördergruppen.

An der UniBwM stand mal stapelweise Norma im Lager. Die auf dem Versorgungsweg gelieferte Mun muss nicht nicht in grau-weißen Schachteln von MEN oder DAG kommen. Da gibts immer wieder Sachen, da staunt man nur.

Theoretisch müssten über die VEBEG auch mal einen nennenswerte Anzahl G+E in .308 in den Handel gekommen sein, inzwischen vielleicht auch ein paar R93 in .308 mit WL in 6mm PPC. Die müssten mittlerweile ca. 15 Jahre alt sein.

Gruß

Erik

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