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IGNORED

Anwalt für Waffenrecht


nektarios

Empfohlene Beiträge

Was kostet es einen eigentlich wenn ich lediglich eine Frage zur Beurteilung einer waffenrechtlichen Gegebenheit habe und die Einschätzung des RAs dazu haben möchte? Vielleicht hat jemand dazu Erfahrungen bevor ich einfach mal in einer Kanzlei anrufe.

Beratung. RVG-Rahmen von 10 bis maximal 250 €. Wenn sich diese auf eine erste Unterredung beschränkt und nicht verschriftlicht, bis maximal 190 €. Wer über das Forum Waffenrecht bei der ÖRAG waffenrechtsschutzversichert ist: kostenfrei, auch ohne Rechtsschutzfall.

Carcano

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Als ARAG Kunde habe ich kostenlosen telefonischen Rat von einem Anwalt.

Das möchte ich - aus verschiedenen Gründen - in dieser Breite der Formulierung dezent bezweifeln. :-)

Wer sich informieren will, welche Erfahrungen Anwälte und Versicherungsnehmer allgemein mit der ARAG gemacht haben und machen, kann hier nachlesen:

http://www.rsv-blog.de/advocard-macht-probleme (jaja, falscher Titel der URL, es geht aber tatsächlich nur um die ARAG)

und hier, wenn's noch nicht peinlich genug war:

http://www.rsv-blog.de/einstweilige-verfug...e-arag#comments

Carcano

(der in den letzten 12 Jahren höchstens 1-2 ARAG-Fälle hatte, und insoweit keine schlechten Erfahrungen: die mache ich eher mal mit Advocard und Zürich)

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Das möchte ich - aus verschiedenen Gründen - in dieser Breite der Formulierung dezent bezweifeln. :-)

Also ich hatte hier schon gute Erfahrungen:

https://arag.janolaw.de/arag/login/login.ht...query=256398835

Carcano

(der in den letzten 12 Jahren höchstens 1-2 ARAG-Fälle hatte, und insoweit keine schlechten Erfahrungen: die mache ich eher mal mit Advocard und Zürich)

Außer hier im Forum bin ich nicht unbedingt streitsüchtig.

Hatte gerade meine Kündigung bei der ARAG zurückgezogen und denke erst einmal neu nach!

Danke für die Info!

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Hier wird massiv von wenigen Mißbrauch betrieben und dem gehört Einhalt geboten, ansonsten wird der Ruf noch mehr geschädigt!

Kenne ich alles: "Bei Ihrer Versicherung mache ich nur den Schreibkram, mehr nicht!"

????

Dunkel ist der Sinn Deiner Worte

da man dem Verband auch angehört und der Hausjustiziar ist wusste man das bevor die Vollmacht gesendet wurde,

hinterher wurde dann auch noch die Einstellung des Verfahrens die der Anwalt nicht betrieben hatte in Rechnung gestellt.

auf Rückfrage wurde sich auf weitere 250,00 geeinigt(Die Gebühren für die Einstellung wurden dann nicht mehr in

Rechnung gestellt.....) und die Rechnung die dann kam belief sich auf mehr als 250,00, am Telefon wollte man dann

von der Einigung auf 250,00 nichts mehr wissen.

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(...) Pauschalbetrag für die Erstberatung und dann erst die Prämie beim Gewinn des Prozesses,

Dem liegt offenbar die irrige Vorstellung zugrunde, dass verlorene Prozesse allein auf das Konto des Rechtsanwaltes gehen (ups, wortwörtlich genommen stimmt die Aussage in gewisser Weise sogar .... ;-) ) bzw. der Ausgang sicher prognostiziert werden kann.

Hätte aber den riesigen Vorteil, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit um etliche Fälle, auch um solche edt. mit guten Erfolgsaussichten übrigens,edt. entlastet würde ;-)

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...Wer über das Forum Waffenrecht bei der ÖRAG waffenrechtsschutzversichert ist: kostenfrei, auch ohne Rechtsschutzfall.

Carcano

Kann ich so bestätigen. Hat einwandfrei funktioniert.

Beim ersten dummen Huster der Behörde nach einem Verwaltungsverfahren das sie nicht gewonnen hat (darf man jemanden, der immer wieder an die selbe Wand läuft, als nicht lernfähig bezeichnen?), habe ich die ÖRAG kontaktiert. Die haben mir einen Fachanwalt in räumlicher Nähe empfohlen, dieser hat einen Blick in die zugefaxten Unterlagen geworfen und mir ein paar Tipps gegeben.

Danach hat die Behörde genau das gemacht wozu sie befugt war. Nicht mehr und nicht weniger und das auch noch in angemessener Frist. Vom Anwalt wussten die nichts und sein weiterer Einsatz war nicht von Nöten.

Gruß

Erik

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.... Da es verlor zahlte am Schluss das Ordnungsamt die gesamte Rechnung. Das hat sicher wehgetan. :eclipsee_gold_cup:

Nö leider nicht. Ist ja dein Geld, nicht das der Verwaltung... In einer Firma bekommst du Regressforderungen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich Sch... baust. Als Soldat auch. Eventuell auch als Polizist, Lehrer,.... Nur nicht in Politik&Verwaltung, da wirst du vielleicht sogar noch befördert, weil du so schön restriktiv bist. Kposte es was es wolle.

Gruß

Erik

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