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IGNORED

Laufschiene bei Flinte wesentliches Teil?


XXL

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Hallo.

Wie sieht das rechtlich mit einer (fest mit dem Lauf verbundenen) Laufschiene bei Flinten aus.

Gehört das rechtlich zum Lauf, und ist damit ein wesentlichliches Teil, oder zählt das wie Kimme und Korn als Visierung an der ich nach Lust und Laune rumdremeln darf?

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wenn ich mich richtig Erinnere ist das Bearbeiten eines wesentlichen Teils einer Waffe dahingehend verboten was die Schusseigenschaften der Waffe beeinflusst.

Dazu zählt das kürzen oder sonstige mechanische Bearbeiten des LAUFES, nicht jedoch der Visierschiene da dies eine Zieleinrichtung darstellt. Es gibt ja auch Flinten gänzlich ohne Visierschiene.

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Kann das jemand sicher bestätigen?

Bei nem wechselbaren Korn oder ner Kimme wär ich mir auch sicher, aber da die Schiene ja fest mit dem Lauf verbunden ist würd ichs gerne genau wissen.

Es handelt sich übrigens um diese formschöne Billigflinte:

IMG_20120513_150531.jpg

Hier sieht man die Laufschiene:

Clipboard02-12.jpg

Ich brag weil ich das Teil günstig für die Jägerprüfung gekauft hab und jetzt nicht mehr unbedingt brauche.

Ich hab überlegt ein bisschen dran rum zu basteln, und unter andrem ein Rail oben drauf zu setzen.

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Hallo,

vielleicht hilft der Bilck ins Gesetz:

---

§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

---

Ohne entsprechende Erlaubnis solltest du die Finger davon lassen. :icon13:

black count

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Hallo.

Den Paragraph kenne ich.

Deswegen meine Frage ob es sich bei der bearbeitung der Laufschiene um eine erlaubnispflichtige Arbeit handeln würde.

Geht mir darum ob ich 3 kleine Gewinde in die Schiene bohren dürfte oder nicht.

Es ist ja nicht jede Bearbeitung erlaubnispflichtig, wie zb Schaft bearbeitung, Austausch von Visierungen etc.

Wenn das rechtlich zu unsicher ist, wird im Notfall geklebt. Ich weiss zwar nicht wie haltbar das ist, aber da es sich wiegesagt um ein "Fun-Projekt" handelt wäre das nicht soo tragisch.

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Hmm, mal schauen.

Der ansässige Büxer is nicht gerade für seine studentenfreundlichen Preise bekannt...

Die Flinte hat mich keine 80€ gekostet, und das rumbasteln sollte wenn möglich nur einen bruchteil davon kosten.

Im zweifelsfall probier ichs wiegesagt mit Kleben und schau was passiert.

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Für mich persönlich fällt das in die Kategorie "man kann auch zu vorsichtig sein". Die Waffe funktioniert auch bestens ohne Visierschiene, ein relevantes Teil kann das schon mal nicht sein. Ich würde das aus der Hinsicht sicherlich guten Gewissens machen.

Aber hier der Grund, warum ich nicht in Gefahr gerate, das mein gesunder Menschenverstand mich irgendwo reinreißt: Du hast doch die Jägerprüfung bestanden, das heißt, Du weißt, wie man mit Flinten schießt - intuitiv. Glaubst Du, das wird mit Rotpunkt besser? Ich vermute nicht, dass da ein Einstecklauf rein soll, deren Preise sind ja auch nicht studentenfreundlich. Und FLG sind eine Notlösung, nichts, womit man anfangen sollte zu planen, finde ich.

Falls ich mich jetzt vertue und das wider Erwarten eine Bockbüchsflinte und keine Bockdoppelflinte ist: Teile wie die hier sind dafür gedacht, an die Visierschiene geschraubt zu werden: http://www.jprifles.com/buy.php?item=JPA-SG

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Der ansässige Büxer is nicht gerade für seine studentenfreundlichen Preise bekannt...

Die Flinte hat mich keine 80€ gekostet, und das rumbasteln sollte wenn möglich nur einen bruchteil davon kosten.

Das ist für den Büxer völlig unerheblich, er bringt schließlich seine Arbeitszeit ein, egal was dich die Flinte gekostet hat.

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Was ist denn eine Bockdoppelflinte? Ein Vierling? Ich kenne nur Bockflinten oder Querflinten................

Schade. Macht aber nichts! Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung und es ist immer Zeit um dazu zu lernen.

Oh nein, nicht schon wieder

Beziehst Du Dich auf das alte BDF-Gezicke, das alte "was darf es kosten"-Thema oder gab es die Frage des Threaderstellers schon mal?

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Aber hier der Grund, warum ich nicht in Gefahr gerate, das mein gesunder Menschenverstand mich irgendwo reinreißt: Du hast doch die Jägerprüfung bestanden, das heißt, Du weißt, wie man mit Flinten schießt - intuitiv. Glaubst Du, das wird mit Rotpunkt besser? Ich vermute nicht, dass da ein Einstecklauf rein soll, deren Preise sind ja auch nicht studentenfreundlich. Und FLG sind eine Notlösung, nichts, womit man anfangen sollte zu planen, finde ich.

Ich hab die Schießprüfung (vor 2 Wochen) bestanden, den Jagdschein allerdings noch nicht. Mündlich Praktische ist erst Übermorgen.

In dem (kleinen Wald-) Revier in dem ich unterkomme gibt es wenig bis nix was man mit der Flinte jagen kann. Höchsten mal nen Fuchs, den ich wenn überhaupt mit der Kugel schiessen würde, oder ne Ente, die ich aber mangels Hund nicht schießen würde.

D.h. ich werde die Flinte in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht jagdlich brauchen, und wenn vermute ich, dass ich mit montiertem Rotpunkt sicher nicht schlechter schießen würde. Abgesehen davon schwebt mir eine Lösung mit abnehmbarem Rotpunkt bzw Schiene vor.

Und wie mehrfach geschrieben gehts mir nur darum ein bisschen dran zu basteln. Also individualisieren, was haben, was nicht jeder hat und so. :) Wobei ich letztens ein Flinte mit Rotpunkt geschossen hab, was echt laune gemacht hat.

Das ist für den Büxer völlig unerheblich, er bringt schließlich seine Arbeitszeit ein, egal was dich die Flinte gekostet hat.

Is mir schon klar. Wollte damit nur sagen, dass ich nicht bereit bin viel Geld für einen "Spassumbau" an ner billigen Flinte auszugeben.

Wäre was, was ich aus Spaß an der Freude selberbasten würde.

Was ist denn eine Bockdoppelflinte? Ein Vierling? Ich kenne nur Bockflinten oder Querflinten................

Bitte nich... :traurig_16:

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Hallo.

Deswegen meine Frage ob es sich bei der bearbeitung der Laufschiene um eine erlaubnispflichtige Arbeit handeln würde.

Geht mir darum ob ich 3 kleine Gewinde in die Schiene bohren dürfte oder nicht.

Es ist ja nicht jede Bearbeitung erlaubnispflichtig, wie zb Schaft bearbeitung, Austausch von Visierungen etc.

Hallo,

was ist so schwer zu verstehen? :heuldoch:

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

Es heist Schusswaffen und nicht irgend welche Teile einer Schusswaffe. D.h. laut Gesetz darfst du das nicht machen.

Ist doch ganz einfach. Also pack die Flinte ein und fahr damit zu jemanden der das machen darf.

black count

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Hallo,

was ist so schwer zu verstehen? :heuldoch:

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

Es heist Schusswaffen und nicht irgend welche Teile einer Schusswaffe. D.h. laut Gesetz darfst du das nicht machen.

Ist doch ganz einfach. Also pack die Flinte ein und fahr damit zu jemanden der das machen darf.

black count

Naja, kann so ja wohl nicht ganz stimmen.

Oder ist es neuedings verboten ner ner Pistole Kimme und Korn zu wechseln, den Schaft ein Flinte etwas zu kürzen und ein Zielfernrohr zu montieren?

Das wär nach deiner Interpretation doch auch "nichtgewerbsmäßige [...] Bearbeitung [...] von Schusswaffen" oder?

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Naja, kann so ja wohl nicht ganz stimmen.

Oder ist es neuedings verboten ner ner Pistole Kimme und Korn zu wechseln, den Schaft ein Flinte etwas zu kürzen und ein Zielfernrohr zu montieren?

Das wär nach deiner Interpretation doch auch "nichtgewerbsmäßige [...] Bearbeitung [...] von Schusswaffen" oder?

Hallo,

ich interpretiere nicht, dass machst du!

Ich habe hier eingestellt, was im Gesetz steht. Ob du dich daran hälts?

Du hast gefragt und hast Antworten bekommen. Also mach was draus!

black count

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Hi.

Ich finds ja gut das du mir antwortest, deswegen hab ich hier ja ne Frage reingestellt. :)

Aber es muss ja offensichtlich ein Unterschied zwischen "Bearbeiten" und "Bearbeiten" geben, sonst würden sich ja alle Leute hier im Formum strafbar machen die wie wild an ihren AR15s usw rumschrauben und Teile austauschen.

Nachdem was ich bisher dachte und was ich in der Sachkunde gelernt habe, bezieht sich das Verbot von privatem Bearbeiten auf die wesentlichen Teile und nicht auf den Rest (zB Schaft, Magazin, Visierung). Meine Frage war eigentlich nur ob eine fest mit dem Lauf verbundenen Visierschiene zum Lauf gehört (wesentlich) oder eben nicht.

Wiegesagt ich bin mir ziemlich sicher, dass man den Paragraph auf den du dich beziehst sich nicht auf eine ganze Waffe beziehen kann.

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Aber es muss ja offensichtlich ein Unterschied zwischen "Bearbeiten" und "Bearbeiten" geben, ...

Meine Waffensachkunde ist zwar schon etwas länger zurück aber damals hies es:

Wenn mit normalen haushaltsüblichen Werkzeugen Anbauteile wie Visierung, Griffschalen etc. ausgetauscht werden ist das ok.

Wenn für das Anbringen der Teile Metall abgetragen werden muss durch z.b. bohren, fräsen oder sägen fällt das unter bearbeiten im waffenrechtlichen Sinn.

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Nachdem was ich bisher dachte und was ich in der Sachkunde gelernt habe, bezieht sich das Verbot von privatem Bearbeiten auf die wesentlichen Teile und nicht auf den Rest (zB Schaft, Magazin, Visierung). Meine Frage war eigentlich nur ob eine fest mit dem Lauf verbundenen Visierschiene zum Lauf gehört (wesentlich) oder eben nicht.

Hallo,

ich kann dir nur schreiben, was im Gesetz steht.

Wenn du Rechtssicherheit willst, musst du einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt machen.

Du musst entscheiden, ob du für eine 80 Euro Flinte deine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen willst.

Das kann dir hier niemand ab nehmen.

Sicherlich kannst du Griffschalen tauschen, oder die Hauptfeder einer 1911 ersetzen. Dazu musst du

nichts bearbeiten. Da der Gesetzgeber hier nicht in wesentliche/unwesentliche Teile unterscheidet

ist deine Frage doch schon lange beantwortet.

Ich habe gelernt "alles ist verbot, außer es wird dir erlaubt"!

black count :s75:

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Was ist denn mit der Gasentnahme beim einem AR15 z.B. ??

Ist mit dem Lauf verstiftet. Darf ich daran flexen um die Visierung ab zu machen und das Ding zu verschlanken ?

Wer jetzt sagt Nein, was ist denn wenn ich das selbe mache wenn die Gasentnahme demontiert ist ?

Ist ja kein wesentliches Teil und somit darf ich es so.

Und Waffen zerlegen zum Putzen darf ich ja wohl.......

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...

Wenn für das Anbringen der Teile Metall abgetragen werden muss durch z.b. bohren, fräsen oder sägen fällt das unter bearbeiten im waffenrechtlichen Sinn.

@Siegfried & Jofa:

Wenn ihr also ein Korn auf dem Lauf habt, dass 2/10 mm zu hoch oder ein Diopterloch zu eng ist geht ihr damit zum BüMa? Der bringt die Waffe wegen Änderung an hochbeanspruchten Teilen dann auch noch aufs Beschussamt zum Instandsetzungsbeschuss... Nur so zur Sicherheit...

Hat schon einen hohen Unterhaltungswert hier.

Gruß

Erik

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