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IGNORED

Überprüfung einer WBK auf Echtheit


BBF

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Geschrieben

Gott sei Dank sind wir beide alt genug, um sich nicht gegenseitig überzeugen zu müssen. Wir stellen einfach unsere meinung zusammen und jeder darf für sich bewerten und entscheiden. ;)

Gruß

Geschrieben

Es fehlt bei der kontrolle Originalen noch ein wirklich wichtiger hinweis.......wer findet ihn zuerst???

Die WBK-Daten: Nummer, Ausstellende Behörde etc. notieren

Wenn man schon vom Richter redet, sollte man sich im klaren sein, das es in der Vernehmung nicht genügen wird zu sagen:

"Ja, also, naja, der hatte da so ne WBK, und die hat er mir dann auch gezeigt gehabt, ne wa"

Wenn derjenige zum Zeitpunkt X tatsächlich keine Erwerbsberechtigung hatte, wird logischerweise auch folgende Umstand berücksichtigt:

Hat man das Überlassen fristgerecht, am besten unverzüglich der Behörde angezeigt, einschließlich aller geforderten Daten,

Erwerber, Anschrift des Erwerbers, WBK art, WBK nr. Waffennr. etc etc. angezeigt, kann man nachprüfen, ob der Erwerber eine solche Erlaubnis hatte.

Auch wenn derjenige keine hatte, ist die staatsanwaltliche Argumentation in Richtung Vorsätzliches Überlassen an Unbefugt bereits unterspült: Es gibt eine aktenkundige Anzeige durch einen selbst, das man die Waffe überlassen hat. Was den Vorsatz des unberechtigten Überlassens natürlich nicht gerade unterstreicht.

Ohne diesen Vorgang steht man bedeutend schlechter da, Stichwort "unbewiesene Schutzbehauptung".

Geschrieben
Hallo ASE,

der Unterschied ist wesentlich, aber nicht auf der Rückseite, sondern offensichtlich. :rolleyes: Mir hat als Überlasser ein Original vorgelegen. Damit habe >>ich<< alles getan, um Sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter eine Waffe von mir erwibt. Bei Vorlager einer Kopie hätte ich genau das >>nicht<< getan.

Gruß RNehring

Du kennst den Unterschied zwischen einer 80g/m² selfmade-kopie und einer beglaubigten Kopie?

Als kleiner hinweis: Notare werden vereidigt.

Geschrieben

Das regelt man alles in dem man den Kaufvertrag von, Visier freundlicherweise zum Download angeboten, ordnungsgemäß ausfüllt.

Es fehlt bei der kontrolle Originalen noch ein wirklich wichtiger hinweis.......wer findet ihn zuerst???

Die WBK-Daten: Nummer, Ausstellende Behörde etc. notieren

Wenn man schon vom Richter redet, sollte man sich im klaren sein, das es in der Vernehmung nicht genügen wird zu sagen:

"Ja, also, naja, der hatte da so ne WBK, und die hat er mir dann auch gezeigt gehabt, ne wa"

Wenn derjenige zum Zeitpunkt X tatsächlich keine Erwerbsberechtigung hatte, wird logischerweise auch folgende Umstand berücksichtigt:

Hat man das Überlassen fristgerecht, am besten unverzüglich der Behörde angezeigt, einschließlich aller geforderten Daten,

Erwerber, Anschrift des Erwerbers, WBK art, WBK nr. Waffennr. etc etc. angezeigt, kann man nachprüfen, ob der Erwerber eine solche Erlaubnis hatte.

Auch wenn derjenige keine hatte, ist die staatsanwaltliche Argumentation in Richtung Vorsätzliches Überlassen an Unbefugt bereits unterspült: Es gibt eine aktenkundige Anzeige durch einen selbst, das man die Waffe überlassen hat. Was den Vorsatz des unberechtigten Überlassens natürlich nicht gerade unterstreicht.

Ohne diesen Vorgang steht man bedeutend schlechter da, Stichwort "unbewiesene Schutzbehauptung".

Geschrieben

Wie jetzt ? Auf WO bricht plötzlich Diskussionskultur aus ? Kann ja gar nicht sein. Wo sind denn jetzt die Hinweise auf die im Lotto gewonnene Sachkunde ? Die Anekdoten vom eigenen Sachbearbeiter/Schützenmeister/Händler ? Der dringende Hinweis vom Stammtischbruder, der einen kennt, dem mal was passiert ist. Keine Anfeindungen, einem das Wort im Munde herumzudrehen ?

Mit Bernd's Worten: "MIST !"

Ich hatte grade meine Flame-Sichere Weste angelegt und wollte mich mit Gusto ins Getümmel stürzen :bud: und plötzlich geht man hier mit Respekt auseinander ?

:00000733::drinks:

Und zum Thema kann ich auch nur beitragen, daß fast alle Methoden, die Erwerbsberechtigung zu überprüfen, wahrscheinlich in Ordnung sind. Der wichtigste Hinweis ist aber der mit dem Kaufvertrag, da hat man dann alles aufgeschrieben. Bitte gut aufbewahren...!!! Kopie für Geschäftspartner anfertigen ist ein Gebot der Höflichkeit.

Geschrieben

Das mit den Verträgen ist im Grunde richtig, es kommt halt doch vor, daß gar keine Verträge gemacht werden(Verkauf alter knarre für nen fuffi o.ä.), oder solche ohne Erwähnung der WBK-Nr gemacht werden(bei egun eigentlich die Regel)

Geschrieben
Wie jetzt ? Auf WO bricht plötzlich Diskussionskultur aus ? Kann ja gar nicht sein. Wo sind denn jetzt die Hinweise auf die im Lotto gewonnene Sachkunde ? Die Anekdoten vom eigenen Sachbearbeiter / Schützenmeister / Händler ? Der dringende Hinweis vom Stammtischbruder, der einen kennt, dem mal was passiert ist. Keine Anfeindungen, einem das Wort im Munde herumzudrehen ?

Hallo Tyr13,

lag sicher daran, dass uns die Chips, Salzstangen sowie Wein- und Biervorräte ausgegangen sind. :ridiculous:

Wir sind uns einfach mal einig, dass wir beim Kauf / Verkauf sicherstellen müssen / wollen, dass die Beteiligten eine gültige EWB haben müssen und wir das gern prüfen möchten. Gehts schief, stehen wir sonst ohne Stuhl da, wenn die Musik aufhört zu spielen. :traurig_16:

Wollen wir auf keinen Fall, daher :s75:

Gruß RNehring

Geschrieben
Wir sind uns einfach mal einig, dass wir beim Kauf / Verkauf sicherstellen müssen / wollen, dass die Beteiligten eine gültige EWB haben müssen und wir das gern prüfen möchten. Gehts schief, stehen wir sonst ohne Stuhl da, wenn die Musik aufhört zu spielen. :traurig_16:

Wollen wir auf keinen Fall, .......

Gruß RNehring

Klasse! :gutidee:

Geschrieben
Der SB am Telefon weiß aber nicht, wer Du bist, woher Du die Daten hast und was Du damit anfangen möchtest.

Warum sollte ein böser Finger QQ. , beim Sachbearbeiter X. anrufen , Ihm Daten aus einer WBK ( die seine Behörde ausgestellt hat ) vorlesen , ihm schildern das ein Herr Z. übers Internet Waffen gekauft hat und dann noch fragen ob Herr Z. erwerbsberechtigt ist ??

Bin gespannt auf eine sinnvolle Antwort .

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