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IGNORED

Als Erbe im Testament aufgenommen


Boron74

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Geschrieben

Hallo liebe Freunde,

ein guter Freund von mir, seines Zeichen Waffensammler seit vielen Jahrzehnten, hat mir mitgeteilt, dass er mich in sein

Testament aufgenommen hat.

Im Erbfall soll ich eine P 08, eine P38, eine C 96 und eine PPK erhalten.

Mit der Ehefrau und den Kindern ist entsprechend alles abgeklärt, sodass im Erbfall dies nicht angefochten werden würde.

Nun, kommen wir zur eigentlichen Frage...

Ich besitzte bereits zwei KW aus meinem Jägerkontingent.

Aus meiner Sicht dürfte ich die Waffen erben und entsprechend in mein Eigentum überführen. Entsprechende Lagermöglichkeiten für

sechs KW besitze ich auch.

Könnte mir die Behörde nach derzeitigen Gesetzesstand irgendwelche Probleme machen ?

Geschrieben

:confused: hola amigo Boron74,

warum sollte die Behörde dir Schwierigkeiten bereiten?

Als Jäger bist Du Waffenbesitzer und WBK Inhaber damit erfüllst du ALLE Voraussetzugen für die Waffen, und 2/6 wird NICHT bei Erbwaffen angewendet, du brauchst auch KEIN Bedürfnis für die Erbwaffen.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

[quote name='rainers-messerwelt' date='15.04.2012 - 17:54' post=

Wenn´s dumm kommt, bekommst Du sie auf Erben WBK und musst sie sperren lassen.

Unsinn, muß er nicht. Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz... :rolleyes:

Als WBK'ler braucht er das nicht.

Ob er die Eisen auf eine separate WBK bekommt ist dabei schnuppe.

Höchstens den zugehörigen Munierwerb wird man ihm wohl verweigern (können).

Geschrieben
Als Jäger betrifft dich die 2/6 Regelung nicht.

:icon14: hola amigo rogerlaufen,

als Besitzer von ERLAUBNISPFLICHTIGEN Waffen und WBK Inhaber (Jäger oder SPORTSCHÜTZE) gilt 2/6 NICHT beim Erben. Siehe auch mein Beitrag #4.

saludos de pancho lobo

Geschrieben
...

Könnte mir die Behörde nach derzeitigen Gesetzesstand irgendwelche Probleme machen ?

Ja,

vorallem, wenn das Testament angefochten wird oder nicht gültig ist (beliebter Fehler ist, nur eigenhändig zu unterschreiben, statt es ganz eigenhändig zu schreiben). Nichteigenhändig geschriebene Testamente bedürfen der Beglaubigung durch Notat oder Gericht. Unklare Formulierungen sind auch böse Stolpersteine. Gerade Eheleute setzen gerne den überlebenen Partner als Vorerben ein und plötzlich bekommt erst die Witwe die Waffen und erst nach ihrem Tot Du. Die Fallen liegen hier mehr im Erbrecht als im Waffenrecht. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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