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IGNORED

Waffentransport


weissblau

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Geschrieben

Ja, mühli, in der Schweiz habe ich den Umgang mit Schusswaffen viel entspannter erlebt als es in Deutschland denkbar wäre. Bei mir handelte es sich auch um meine P210.

Hauptsächlich geht es mir aber schon um die Auslegung unseres Waffengesetzes in D. Hier scheinen mir manche nämlich "päpstlicher als der Papst" sein zu wollen, und das dann als verpflichtend für alle zu erklären...

Geschrieben

Sehe ich genauso wie du Thomas. Aber kommt ja öfters mal vor das einer was sagt, der nächste verbreitets weiter und nachher glaubens alle.

Solange keine Munition in der Waffe ist und die Waffe nicht zugriffsbereit ist bist du auf der sicheren Seite.

Geschrieben

Servus,

es gibt sogar Leute, die genau den umgekehrten Weg beschreiten. Sie führen extra ein leeres Magazin in die Waffe ein um einen Handgriff mehr zu benötigen um sie in einen schussbereiten Zustand zu versetzen.

Nicht schussbereit ist ungeladen. Egal ob mit leerem, oder ohne Magazin.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Als ich dann von mir gab, was ich in der Sachkunde gelernt habe, dass die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit zu transportieren sei, und ein leeres Magazin keine Schussbereitschaft herstellen würde, kam der Herr ins Schwimmen, und meinte so was wie: Ja aber wenn man es macht, macht man ja nichts falsch.

Wenn man sich im Gesetzestext auskennt, kann man Leute mit Falschaussagen schon durcheinanderbringen.

Diese Diskussion gab es hier aber schon.

Ein leeres Magazin in der Waffe ist vom WaffG nicht verboten, könnte aber Bestandteil der Standordnung sein.

Geschrieben
Ein leeres Magazin in der Waffe ist vom WaffG nicht verboten, könnte aber Bestandteil der Standordnung sein.

@Thomas

So wie @uwe das sagt, verstehe ich das auch und behaupte ebenfalls, daß der Hinweis Deiner Aufsicht und Deines Schulungsleiters irreführend sind. Deine Analyse deckt sich mit meiner Auffassung vom Gesetz, Du kannst wegen mir also Deine Pistole gerne mit eingeführtem, leeren Magazin transportieren. Ich gebe nur zu bedenken, daß Du dann den Ladezustand schlechter erkennen kannst.

Das vorangeschickt wollte ich noch auf @uwe's Hinweis zur Standordnung eingehen. Bei IPSC, Western und Mehrdistanz im BDS wird sich ja mit Waffen im Holster auf dem Stand (bzw. Waffentragebereich) bewegt. Solange man aber nicht gerade eine Übung absolviert, sind die Waffen ungeladen zu führen. Damit man dann auch wirklich sicher ist, wird bei Pistolen gefordert, daß zum "Herumschleppen" die Magazinschächte leer sind. Wenn Du also bei solch einer Veranstaltung bist, dann müsstest Du (Nach dem Schießen selbst) die Waffe (bei eingeführtem Magazin) Richtung Kugelfang abschlagen, dann das Mag. rausnehmen und dürftest dann erst holstern.

Durch diesen Ablauf ist ziemlich sicher, daß außerhalb der Schießbahn Munition und Waffe nicht zusammenkommen, darüberhinaus kann auch jeder SEHEN, daß der Sicherheits-Check durchgeführt wurde und wahrscheinlich seither nichts am Ladezustand der Waffe geändert wurde. Im umgekehrten Fall, daß man als Aufsicht:

- gespannte Hähne

- Magazine im Schacht

sieht, gehört es sich, den Schützen erst mal zu verwarnen, wegen seiner schlechten Manieren, und dann die Waffe in sicherer Richtung zu checken. Wenn man dann Munition findet, ist die Veranstaltung für diesen Schützen natürlich vorbei.

Das ist übrigens auch nicht die StandOrdnung, sondern die SportOrdnung. (Diese Rosine hat jetzt echt gedrückt, sorry)

Geschrieben
Wenn Du also bei solch einer Veranstaltung bist, dann müsstest Du (Nach dem Schießen selbst) die Waffe (bei eingeführtem Magazin) Richtung Kugelfang abschlagen, dann das Mag. rausnehmen und dürftest dann erst holstern.

Unload - show clear - if clear, hammer down - holster

Gruß

Tauschi

Geschrieben

:icon14: hola amigos Tyr13 und Uwe,

entscheident sind BEIDE Stand- UND Sportordnung, wobei die Standordnung des Betreibers, im Falle von Wiedersprüche mit der Sportordnung, ausschlaggebend ist wegen Hausrecht.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
:icon14: hola amigos Tyr13 und Uwe,

entscheident sind BEIDE Stand- UND Sportordnung, wobei die Standordnung des Betreibers, im Falle von Wiedersprüche mit der Sportordnung, ausschlaggebend ist wegen Hausrecht.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Si, Si ! amigo,

der BDS hat ja gar keine Standordnung, sondern hat sich schlicht und ergreifend die vom DSB gegutenbergt.

Und die Form der Sicherheits-Herstellung und die Regeln zum Tragen von Kurzwaffen in Holstern abseits der Bahn/Schützenstand sind afaik nicht explizit in dieser StandOrdnung geregelt, daher der Hinweis, daß genau diese Details in der SpO geregelt sind.

@Tauschi

Bei Waffen mit Magazinsicherung ist das im IPSC sogar akzeptierte Praxis, ZUM ABSCHLAGEN wieder ein Magazin einzuführen. Das liegt aber im Ermessen des RO, ich denke, daß solche "gesunder-Menschenverstand" Lösungen meist zielführender sind als das exakte befolgen eines Wortlauts, egal woher er kommt.

Geschrieben
Bei Waffen mit Magazinsicherung ist das im IPSC sogar akzeptierte Praxis, ZUM ABSCHLAGEN wieder ein Magazin einzuführen. Das liegt aber im Ermessen des RO, ich denke, daß solche "gesunder-Menschenverstand" Lösungen meist zielführender sind als das exakte befolgen eines Wortlauts, egal woher er kommt.

Aus dem was Du schriebst war für mich nicht erkennbar, dass Du dich ausschließlich auf Mühlis und Thomas 210er beziehst. Nichts für ungut....

Aber, demnächst wirst Du von irgendjemandem der keine Magazinsicherung hat zitiert werden :)

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Aber, demnächst wirst Du von irgendjemandem der keine Magazinsicherung hat zitiert werden :)

Mir graust auch schon davor...Wahrscheinlich auf einem Match...

Aber ich bin halt nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht was die anderen verstehen.

:drinks:

Geschrieben

Danke für eure Antworten,

obwohl sie weit mehr Infos beinhalteten als gefragt.

Wie gesagt, es ging mir nur ums Transportieren zur und von der Schießstätte.

Aber die örtliche Standordnung werde ich mir sicherheitshalber auch nochmal ansehen.

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