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IGNORED

Aufbewahrung im Schrank mit Sicherheitsstufe I


rockwilder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

ich stehe vor der Anschaffung meines ersten Schranks. Habe viel hier im Forum, beim Versandhändler und per Google gesucht, jedoch kann ich drei Fragen nicht beantworten:

Muß ich den Schrank Type I auch verankern? Ist dies von Gewicht abhänig? Und hat eine Verankerung Auswirkungen auf die max. erlaubte Anzahl an Kurzwaffen?

Es wäre schön, wenn Ihr Belege für Eure Tipps oder Ratschläge habt, ich will beim SB auf der sicheren Seite sein.

Beste Grüße und Danke,

David

Geschrieben
Hi Leute,

ich stehe vor der Anschaffung meines ersten Schranks. Habe viel hier im Forum, beim Versandhändler und per Google gesucht, jedoch kann ich drei Fragen nicht beantworten:

Muß ich den Schrank Type I auch verankern?Nein Ist dies von Gewicht abhänig?nein Und hat eine Verankerung Auswirkungen auf die max. erlaubte Anzahl an Kurzwaffen?Auch nein

Es wäre schön, wenn Ihr Belege für Eure Tipps oder Ratschläge habt, ich will beim SB auf der sicheren Seite sein.

Beste Grüße und Danke,

David

Siehe auch DSB Poster bezüglich Aufbewahrung

Gruß D.S.

Geschrieben

Oh, noch jemand, der das Frankonia-Prospekt bekommen hat? :D

Habe ich auch drüber nachgedacht, weil man einfach Tür-auf-Tür-zu alles reinwerfen kann wie man will.

EDIT:

Anschrauben ist keine Pflicht. Nur wenn Du den Inhalt gesondert versichern willst, solltest Du das mit Deiner Versicherung klären. Die haben da teilweise andere Auffassungen.

Geschrieben
Habe ich auch drüber nachgedacht, weil man einfach Tür-auf - alles reinwerfen - Tür-zu kann wie man will.

Besser in dieser Reihenfolge, sonst gibt's böse Kratzer und fällt nicht unter die gk Aufbewahrung :ridiculous: :ridiculous:

Sorry for OT...

MfG

LWB

Geschrieben
Muß ich den Schrank Type I auch verankern? Ist dies von Gewicht abhänig? Und hat eine Verankerung Auswirkungen auf die max. erlaubte Anzahl an Kurzwaffen?

David

Hallo David,

mein I- er wiegt ohne Inhalt 130 kg und muß deshalb verankert werden.

Also ist das Gewicht doch ein zusätzlicher Faktor!

Mattes

Geschrieben

Zuerst die Fakten:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

zum Waffengesetz

(WaffVwV)

Auszug aus §36

36.2.3 Für bis zu zehn erlaubnispflichtige Langwaffen reicht

ein Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aus.

Für mehr als zehn erlaubnispflichtige Langwaffen gibt es bei

der Aufbewahrung eine Wahlmöglichkeit:

Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl

von Sicherheitsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach

VDMA 24992 erfolgen, also bis zu 20 solcher Schusswaffen in

zwei Sicherheitsbehältnissen der Stufe A, bis zu 30 solcher

Schusswaffen in drei Sicherheitsbehältnissen der Stufe A usw.

Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung einer unbegrenzten

Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis

der Stufe B nach VDMA 24992 oder in einem

Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad

0 möglich.

36.2.4 In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B

nach dem VDMA 24992 dürfen grundsätzlich nicht mehr als

fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die

Aufbewahrung von mehr als fünf und bis zu zehn Kurzwaffen

in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B nach dem

VDMA 24992 oder in einem Sicherheitsbehältnis der Norm

DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 setzt voraus, dass das Sicherheitsbehältnis

ein Gewicht von mindestens 200 kg hat

oder es mit einem mit 200 kg vergleichbaren Gewicht gegen

Abrisskräfte verankert ist. Alternativ hierzu ist auch die Aufbewahrung

einer unbegrenzten Anzahl erlaubnispflichtiger

Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN

1143-1 Widerstandsgrad I möglich.

Für mehr als zehn erlaubnispflichtige Kurzwaffen gibt es wiederum

eine Wahlmöglichkeit bei der Aufbewahrung:

Die Aufbewahrung kann in einer entsprechenden Mehrzahl

von Sicherheitsbehältnissen der Stufe B nach VDMA 24992

oder der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erfolgen.

Das System ist wie bei erlaubnispflichtigen Langwaffen, also

bis zwanzig Kurzwaffen zwei Behältnisse usw. Bei mehr als

30 Kurzwaffen soll im Sinne des § 36 Absatz 6 geprüft werden,

ob eine einzelfallbezogene Festlegung eines höheren Sicherheitsstandards

erforderlich ist.

@ hexoplast75 Ja, sehr gründlich sogar.

@ Drill Sergeant Ab mir das mal angesehen, deckt sich mit dem was Frankonia sagt

@ Randall-Fan Erster richtig guter Beitrag! Danke für diesen Tip

@ Mattes, genau das ist die Frage. Mein Schrank würde nach Angaben 199-202 Kg wiegen, je nach Produktionstag

Geschrieben

§ 13 Abs. 1 AWaffV

Satz 1:

In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 [...] oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 [...] entspricht, dürfen [...] Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen [...].

Satz 2:

Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I [...] entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

Von einer Verankerung ist nur im zweiten Halbsatz des Satz 1 die Rede. Dieser bezieht sich jedoch eindeutig auf den vorangegangenen Halbsatz, in dem es nur um Sicherheitsbehältnisse mit Widerstandsgrad 0/Sicherheitsstufe B geht.

Satz 2 regelt die Aufbewahrung in Sicherheitsbehältnissen >= Widerstandsgrad I. Dort darf die Anzahl der aufzubewahrenden Waffen gegenüber derjenigen aus Satz 1 generell überschritten werden. Dem eindeutigen Wortlaut nach bedarf es gerade keiner Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 2. Zusätzliche Verankerungen oder Mindestgewichte sind nicht vorgesehen.

Geschrieben

@ Reimemonster das ist das Motto meines Schwinger-Clubs :-) Kann ich mir gut merken.

@ all Danke für die Ideen, ich bin jetzt auf folgende Weise versorgt:

Schrank I mit Bohrung in der Rückwand und im Boden, mit zusätzlichem Protokoll(Thermo-Foto) der Fußbodenheizung, damit die Verankerung im Boden glaubwürdig gemacht werden kann. Hoffe, daß mein SB nun zufrieden seien wird.

Geschrieben

Der Schrank - oder überhaupt so leichtgewichtigere Ier Schränke - sind wirklich hochinteressant.

2 Fragen:

1. Könnte man denn solche Schränke - wie hier vorliegend mit elektron. Zahlenschloss - auch mit einem Fingerscanmodul nachrüsten?

Noch ist ja die Biometzrie nicht vom Tisch und knapp tausend Euro will man ja zukunftskompatibel anlegen.

Die derzeitigen Waffenschränke mit Fingerscanmodul sind m.W. alle nur in Verbindung mit elektron. Zahlenschloss und dann auch nur als A-Schrank (bzw. A-Schrank mit B-Innenfach, für welches man dann aber logischerweise auch wieder einen Schlüssel braucht) zertifiziert.

2. Gibt es den hier diskutierten Schrank auch als elektr. Zahlenschloss mit mechanischer Zahlenschlosskombi als Revision? Wird ja so von vielen Markentresorherstellern als DFS Kombi angeboten und ist (solange die Biometrie nicht zwingend kommt) eigentlich ideal: Schlüssellos und dennoch im Notfall bzw. bei Batterieausfall/Elektronikausfall immer noch schlüssellos zu öffnen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich habe mir meinen Ier Schrank bei Ingo Schonert geholt, da ich Ihn in antrazit wollte :-)

Habe mich auch fuer Version mit mehreren Innentresoren entschieden, damit ich auch anderes ausser Waffen gut unterbringen kann.

Habe mich auch fuer eine weniger leicht wegtragbare Variante mit 430kg Leergewicht entschieden. Bei dem Schrank kann man Schloss spaeter gg Biometr. Variante austauschen.

Befestigungsloecher habe ich trotz des Gewichts mal anbringen lassen.

Hat dafuer auch etwas ueber 2000EURonen gekostet, aber ich bin sehr zufrieden.

Viele Gruesse

Micha

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