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IGNORED

Antrag WBK -> Gesundheitsamt


Perrin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Sportschützen,

nachdem ich nun als angehender LWB brav allen Regeln gefolgt bin und fast schon wegen der teils irrwitzigen Gesetze keine Lust mehr haben, möchte ich demnächst eine WBK beantragen.

Hier im Forum habe ich gelesen, dass die Polzei auch beim Gesundheitsamt nachfragt.

Wieder ein Punkt bei dem ich besser nicht sage was ich davon halte.

Weiß hier jemand genaueres dazu was hier genau abgefragt wird ???

Ich hatte noch nie Kontakt zum Gesundheitsamt und frage mich doch sehr woher die irgendwelche Daten von mir haben sollen ???

Fragt das Gesundheitsamt die Krankheitshistorie bei der Krankenkasse ab ???

Oder meldet die Krankenkasse bestimmte Krankheiten wie Alkohl, Drogen, Psyche etc. immer dem Gesundheitsamt ???

Vielen Dank für eure Antworten

Geschrieben

Das wäre mir neu, dass man deine exakte "Historie" erfahren kann über die KK. Was allerdings hinterlegt sein muss/kann, sind meldepflichtige Krankheiten, sprich Seuchen, Geschlechtskrankheiten usw oder ob du schon mental auffällig warst, psychisch vorbelastet oder in der Klapse warst (nicht weswegen, nur ob) oder körperlich behindert, zB blind bist. Alles andere weiss auch die KK nicht, weil deine Krankenakte vertraulich ist, man könnte nur anhand der Therapierung rückschliessen, wenn man wöllte. ;)

Geschrieben
Das wäre mir neu, dass man deine exakte "Historie" erfahren kann über die KK.

Kann man, geht per Knopfdruck.

Fraglich ist nur die Übermittlung und Verwertung der vertraulichen Daten (§203 STGB).

Geschrieben
Kann man, geht per Knopfdruck.

...

Nach meinem Kenntnisstand ist bei den Kassen den tatsächlich vollständig vorhandenen Patientendaten kein Patientenname zuordenbar; sämtliche Daten sind anonymisiert. (Grobes Beispiel: Fall-Nummer xyz hat HIV. Wer die Fall-Nummer xyz aber ist, das weiß man nicht.)

Diese Zusammenführung Daten - Name ist nur im Zsh. mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung o.ä. durch die zuständige KV/KZV (Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigung) möglich und wird auch DORT (KV/KZV) vorgenommen, also nicht bei der Kasse.

Zumindest offiziell ...

Was inoffiziell zusätzlich (möglicherweise illegal) möglich ist, entzieht sich zwangsläufig meiner Kenntnis.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Bei uns steht das so in den Anträgen drin, dass die Behörde erst das Gesundheitsamt anfragt, OB etwas relevantes (Aufzählung dazu im Antrag) vorliegt. Wenn nicht, ist alles ok. Wenn ja, bittet die Behörde um Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht durch den Antragssteller, damit das Gesundheitsamt details übermitteln darf. Jedenfalls verstehe ich das so.

bye knight

Geschrieben

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Ich werde die Tage mal mit meinem Hausarzt sprechen. Der müsste eigentlich genau wissen, was wann meldepflichtig ist.

Ich werde es dann an dieser Stelle online stellen.

Geschrieben

Generell ist es in D so, dass ärztliche Schweigepflicht nichts wert ist. Es gibt Sachen, da hat ein Arzt die Wahl, ob er "ausplaudert" oder nicht. Es gibt Sachen, die muss ein Arzt ausplaudern. Die Entwicklung scheint so zu sein, dass letzteres stetig anwächst.

bye knight

Geschrieben
Generell ist es in D so, dass ärztliche Schweigepflicht nichts wert ist. Es gibt Sachen, da hat ein Arzt die Wahl, ob er "ausplaudert" oder nicht. Es gibt Sachen, die muss ein Arzt ausplaudern. Die Entwicklung scheint so zu sein, dass letzteres stetig anwächst.

bye knight

Kann man so nicht ganz unwidersprochen stehen lassen!

Im Sozialrecht (primär gesetzlich Versicherte) ist man tats. zu immer mehr Mitteilungen verpflichtet, die eigentlich der Schweigepflicht zuwiderlaufen:

Neuester Joke: "Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden"; beispielhaft

• eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation,

• eine Tätowierung oder

• ein Piercing.

In diesen Fällen muß eine Mitteilung gegenüber der Krankenkasse erfolgen, damit diese den Versicherten finanziell in die Pflicht nehmen kann.

In der Sache m.E. durchaus O.K., nur die Aushebelung der Schweigepflicht ist echt unter aller $au.

Es läuft dann de facto so: Wenn der Versicherte zu Lasten der Solidargemeinschaft eine Behandlung erhalten will, dann muß er sich das durch Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht erkaufen.

Ansonsten ist die Schweigepflicht prinzipiell immer noch ein hohes Gut und Zuwiderhandlungen sind natürlich strafbewehrt.

Wenn ich z.B. mit einer Schußverletztung zum Arzt käme und ich würde ihm ausdrücklich eine Meldung (Meldepflicht hin, Meldepflicht her) der Schußverletzung untersagen, dann bekäme er, würde er trotzdem eine Meldung machen, so richtig die Eier auf dem Rücken zusammengebunden und dann die Hucke vollgehauen.

Grüße

Iggy (auch der Schweigepflicht unterliegend)

Geschrieben
Nach meinem Kenntnisstand ist bei den Kassen den tatsächlich vollständig vorhandenen Patientendaten kein Patientenname zuordenbar; sämtliche Daten sind anonymisiert.

Leider falsch!

Beantrage doch mal eine Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung.

Zu dem Zweck druckt die KK eine dir zugeordnete Übersicht deiner Krankheiten, Diagnosen, etc. aus.

Dafür gibt es sogar einen Vordruck...

Geschrieben
Ansonsten ist die Schweigepflicht prinzipiell immer noch ein hohes Gut und Zuwiderhandlungen sind natürlich strafbewehrt.

Das wiederum kann so nicht unwidersprochen bleiben. Alleine der Absatz in Wikipedia zur Offenbarungsbefugnis und Offenbarungspflicht macht das deutlich: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztlich...geben_werden.3F

Die weiter geforderten Aushöhlungen werden idR ja gerade mit dem höherwertigen Recht des Allgemeinwohls begründet - alternativ auch mit dem Kindswohl. Gerade mit ersterem kann man irgendwann alles einfangen...

bye knight

Geschrieben
nachdem ich nun als angehender LWB brav allen Regeln gefolgt bin und fast schon wegen der teils irrwitzigen Gesetze keine Lust mehr haben, möchte ich demnächst eine WBK beantragen

Bloß nicht kurz vor der Ziellinie aufgeben! Endspurt!

Je mehr nette und ethisch kompetente LWBs es gibt, desto lieber ist es mir.

Geschrieben
Nach meinem Kenntnisstand ist bei den Kassen den tatsächlich vollständig vorhandenen Patientendaten kein Patientenname zuordenbar; sämtliche Daten sind anonymisiert. (Grobes Beispiel: Fall-Nummer xyz hat HIV. Wer die Fall-Nummer xyz aber ist, das weiß man nicht.)

Meine Frau fragt regelmäßig die auf Ihren Namen abgerechneten Leistungen bei Ihrer Krankenkasse ab. Da stehen alle Behandlungsdaten inkl. behandelnder Arzt und Kosten drin. Das ist im 5. Sozialgesetzbuch § 305 geregelt.

Nix mit anonym und so. Da nehmen auch die privaten Versicherer Einsicht (z.B. bei Neuabschlüssen) und wenn man dann nicht weiß was drinsteht ist das unter Umständen sehr schlecht, wenn es heisst man hätte im Antragsformular etwas verschwiegen. Wenn man die Einsicht für die Behörden durch die Unterschrift auf dem Antragsformular genehmigt hat, dann sehen die auch, ob man z.B. in psychiatrischer Behandlung war und was der Psychiater abgerechnet hat.

Gruß

Tauschi

Geschrieben
Da das auch mein (von Anwälten bestätigter) Wissensstand ist, würde ich schon gern wissen, was Madea/Dettmeyer dennn da so behaupten.

Dieser Satz könnte Buchstabe für Buchstabe von mir sein.

Das ist nämlich auch mein Wissensstand - mit einem Anwalt ausführlich erörtert.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Das wiederum kann so nicht unwidersprochen bleiben. Alleine der Absatz in Wikipedia zur Offenbarungsbefugnis und Offenbarungspflicht macht das deutlich: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztlich...geben_werden.3F

Die weiter geforderten Aushöhlungen werden idR ja gerade mit dem höherwertigen Recht des Allgemeinwohls begründet - alternativ auch mit dem Kindswohl. Gerade mit ersterem kann man irgendwann alles einfangen...

bye knight

Nicht umsonst schrieb ich:

Es läuft dann de facto so: Wenn der Versicherte zu Lasten der Solidargemeinschaft eine Behandlung erhalten will, dann muß er sich das durch Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht erkaufen.

Man kann schon drauf bestehen, bekommt aber dann keine Leistungen, wenn man sich nicht an "deren" Spielregeln hält.

Geschrieben

Hallo,

wenn die Polizei beim Gesundheitsamt nachfragt oder KK wegen beantragung WBK dann interessiert denen bestimt nur die psyologischen Krankheiten.

Warum??? Ich bin seit meinen 16 Lebensjahr schwer chronisch Krank und muss einmal im Jahr beim Strassenverkehrsamt ein ärztliches Attest abgeben das ich noch sicher Auto fahren kann.Wenn ich mich verweigere nimmt man mir meinen Führerschein ab.Da ich meine WBK ohne Probleme bekommen habe und mein Doc keinen Anruf von der Behörde bekommen hat,bin ich mir der Sache doch sehr sicher das nur psyologische Krankeiten interssieren.

Also wenn du klar im Kopf bist ruhig die WBK beantragen.

Geschrieben
Man kann schon drauf bestehen, bekommt aber dann keine Leistungen, wenn man sich nicht an "deren" Spielregeln hält.

Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Hier mal ein Beispiel: Eine Frau hatte eine Eileiterschwangerschaft. Der Arzt hatte (glaube ich, ist alles lange her) zu einer Abtreibung geraten. Die Patientin verweigerte das und verdonnerte den Arzt zur Einhaltung der Schweigepflicht, weil sie die Schwangerschaft unbedingt vor Ihrer Mutter geheimhalten wollte. Der Arzt hielt sich dran und die Patientin verstarb an der Eileiterschwangerschaft. Der Arzt wurde dann verurteilt, weil er sich an die Schweigepflicht gehalten hat. Er hätte von sich aus die Mutter informieren müssen, damit ... usw. Das hat nun nichts damit zu tun, ob die Kasse die Behandlung bezahlt hätte oder nicht.

Dieser Level, ab wann ein Arzt von sich aus petzen darf oder muss, wird - zumindest in der öffentlichen Diskussion - immer weiter aufgeweicht. So sollen Ärzte z.B. von sich aus die Behörden informieren, wenn jemand wegen einer Krankheit nicht mehr Auto fahren kann. Wer geht dann noch zum Arzt, wenn er befürchten muss anschließend seinen Führerschein los zu werden? Das hat nun auch nichts damit zu tun, ob die Kassen bezahlen oder nicht.

www.google.de/search?q=verkehrsgerichtstag+arzt+schweigepflicht

http://nomos.beck.de/default.aspx?docid=97132717

Als ich beim Bund meine Eintritssmusterung (oder wie auch immer das heißen mag) hatte, wurde einem noch in der Kaserne der Führerschein einbehalten, weil sein Sehtest "zu" negativ ausfiel. Das hat auch nichts damit zu tun, ob der Bund den Sehtest bezahlt hat oder nicht.

Oder hier: "So hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass Arzt eines an Aids erkrankten Patienten [] den Lebenspartner, der ebenfalls Patient dieses Arztes ist, über die Erkrankung informieren [muss]. Angesichts der für den Lebenspartner bestehenden Lebensgefahr ist der Arzt im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Güterabwägung verpflichtet, seine ärztliche Schweigepflicht zu durchbrechen. (OLG Frankfurt vom 05.10.1999, Az.: 8 U 67/99)."

Hat auch nichts damit zu tun, ob die Kasse bezahlt oder nicht.

Ist aber jetzt arg off topic gewordern ;) Ich packe jetzt für das WO-Treffen in Wiesloch ein. ;)

bye knight

Geschrieben

Oder wenn einer Lepra hat sowatt muss natürlich auch gemeldet werden,denn: es könnte ja sein das dem Leprakranken der gerade eine geladene Waffe in der Hand hat der Arm abfault zu Boden fällt und sich ein Schuss löst. :ridiculous:

Geschrieben
Oder wenn einer Lepra hat sowatt muss natürlich auch gemeldet werden,denn: es könnte ja sein das dem Leprakranken der gerade eine geladene Waffe in der Hand hat der Arm abfault zu Boden fällt und sich ein Schuss löst. :ridiculous:

Arbeite mal in Indien. Dann vergehen Dir solche Witze. :peinlich:

Schönes Wochenende

Peppan

Geschrieben
Oder wenn einer Lepra hat sowatt muss natürlich auch gemeldet werden,denn: es könnte ja sein das dem Leprakranken der gerade eine geladene Waffe in der Hand hat der Arm abfault zu Boden fällt und sich ein Schuss löst. :ridiculous:

schon mal darüber nachgedacht, was für einen schwachfug du hier vom stapel lässt? völlig daneben und nicht zu entschuldigen :peinlich:

Geschrieben

Schon mal auf nen Kalender geschaut? Merkt ihrs noch?

Geschrieben
völlig daneben und nicht zu entschuldigen

Aber lustig. :ridiculous:

Geschrieben
Hier im Forum habe ich gelesen, dass die Polzei auch beim Gesundheitsamt nachfragt.

Weiß hier jemand genaueres dazu was hier genau abgefragt wird ???

Grundsätzlich fragt die Waffenbehörde lediglich die in § 5 Abs. 5 WaffG aufgeführten Stellen an, also BZR, ZStV und die örtliche Polizeidienststelle.

Eine (ergänzende) Anfrage beim Gesundheitsamt erfolgt nur dann, wenn sich im Verlauf der regulären Zuverlässigkeitsüberprüfung Tatsachen ergeben, die die Annahme der fehlenden persönlichen Eignung begründen, z.B. wenn bei jemandem Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurden.

In dem Fall wird nachgefragt, ob dort weitergehende Erkenntnisse vorliegen, die die persönliche Eignung des Betroffenen ausschließen könnten.

Ich hatte noch nie Kontakt zum Gesundheitsamt und frage mich doch sehr woher die irgendwelche Daten von mir haben sollen ???

Die haben nur dann irgendwelche Daten über dich, wenn du denen schon mal von Amts wegen vorgestellt wurdest oder wenn du mal an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Bundesseuchengesetz (jetzt wohl Infektionsschutzgesetz) erkrankt bist.

Fragt das Gesundheitsamt die Krankheitshistorie bei der Krankenkasse ab ???

Oder meldet die Krankenkasse bestimmte Krankheiten wie Alkohl, Drogen, Psyche etc. immer dem Gesundheitsamt ???

Nicht, das ich wüsste, aber bei Leuten mit ausgeprägter Paranoia wäre das vielleicht sinnvoll ... :rolleyes:

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