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IGNORED

An alle Autofahrer


P. Justus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Insgesamt starben im Jahr 2011 3991 Menschen auf deutschen Straßen. Das ist der höchste Wert seit 1991. Des Weiteren stieg auch die Zahl der Verletzten im Vergleich zu 2010 um 5,5 Prozent auf 391.500.

Wir fordern daher, den freien Zugriff auf Autos deutlich einzuschränken, um die Anzahl der Toten und Verletzten zu senken. Folgende Maßnahmen erachten wir dabei als zielführend:

1) Der Zugriff auf die Autos muss besser kontrolliert werden. Wir schlagen vor, Autos und die dazugehörigen Schlüssel nicht in räumlicher Nähe aufzubewahren.

Autos sollen entweder zentral geparkt werden, und der Schlüssel bleibt bei dem Besitzer

oder das Auto bleibt vor der Tür stehen und der Schlüssel wird kontrolliert beim nächsten Polizeirevier abgeholt.

2) Das Auto muss gegen Entwendung gesichert werden, um unbefugte Nutzung zu verhindern. Dies kann durch biometrisch gesicherte Betongaragen geschehen. Die Kosten trägt der Autobesitzer.

3) Autos mit großem Hubraum werden verboten, da durch die entsprechende Leistung und die damit einhergehende, hohe Endgeschwindigkeit zu einem zu hohen Unfallrisiko führt. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. In letzter Konsequenz sollen nur noch Autos mit Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig sein.

4) Autos, die so aussehen, als ob sie schnell fahren können (nach Beurteilung durch einen Laien) werden verboten, da sie andere Autofahrer zu Straßenrennen provozieren könnten.

5) Um die Staatskasse zu entlasten und Elektroautos sowie den öffentlichen Nahverkehr zu fördern, schlagen wir eine jährliche Steuer von 30% des PKW-Neuwertes vor. Als positiver Nebeneffekt wird dadurch die Gesamtanzahl der Autos reduziert.

Liebe Autofahrer, halten Sie diese Vorschläge für sinnvoll? Keine Angst, wir halten diese Forderungen für unangemessen und wenig durchdacht. Aber zurzeit werden Forderungen dieses Kalibers an alle legalen Waffenbesitzer gestellt:

1) räumliche Trennung von Waffen und Munition

2) Einführung biometrischer Sicherungen

3) Verbot von Großkaliberwaffen, mit dem Ziel letzendlich nur noch „Lichtgewehre“ zuzulassen

4) Verbot von Waffen, die aussehen wie Kriegswaffen (es aber nicht sind)

5) Einführung einer Waffensteuer von 300€ pro Jahr und Waffe

Wir hoffen, dieser Vergleich hat deutlich gezeigt, wie unsinnig solche Forderungen sind. Leider bemerkt man die Tragweite nur dann, wenn man selber betroffen ist (wie z.B. als Autobesitzer).

Geschrieben

Andererorts werden Leute durch herabfallende Kokosnuesse erschlagen, was tut man dagegen. Ein weiterer Komentar ist wohl immer wieder mehr u. mehr sinnlos.

Michael

Geschrieben

Um es auf die Spitze zu treiben:

Bei dem schrecklichen und tragischen Reisebusunfall im schweizerischen Wallis kamen 28 Menschen, darunter 22 (!!!) Kinder zu Tode.

Die Fahrt begann gerade mal 15 Minuten vor dem Unfall, der Fahrer war ausgeruht, der Bus selber in einem technisch einwandfreiem Zustand.

ES IST EINE KATASTROPHE.

Trotzdem fordert niemand ein Verbot von Busreisen. Das wäre auch unsinnig, denn unser Leben ist gefahrgeneigt und tödlich.

Man stelle sich nur ein Schulmassaker mit 28 tödlich verletzten Opfern, darunter 22 Kindern vor.

Die Welt würde aufschreien. LWB würden wieder einmal in Sippenhaft genommen und zum Sündenbock gestempelt.

Geschrieben

Ich hätte da noch was als Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bei den Autos.

1. Autos in Privatbesitz sind unnötig. Es gibt den ÖPNV (ür Unkundige, den öffentlichen Personennahverkehr). Wer Tortzdem eine Auto haben möchte muß ein Bedürfniss nachweisen. Das Bedürfniss muß von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden.

2. Um die Bestätigung für ein Auto zu bekommen muß mann mindestens 30 Jahre alt sein. Mehr als 1 Auto pro Haushalt ist nicht zulässig.

3. Die Persönliche Eignung muß durch einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister und einem Leumundszeugniss von mindestens 5 unbescholtenen volljährigen Mitbürgern belegt werden.

4. Der Hubraum wird auf 250 Kubikzentimeter begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kh/h darf nicht überschritten werden können. Mehr als 2 Sitzplätze sind nicht erlaubt.

5. Kraftstoff ist ein Gefahrstoff, giftig und die Dämpfe sind Explosiv. Er wird für Brandlegungen mißbraucht. Deshalb sind für diesen gefährlichen Stoff gesonderte Regelungen zu treffen. Für den Erwerb von Kraftstoff muß eine Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt abgelegt werden. Die Zulassungsbedingungen für diesen Lehrgang sind denen für einen Autoerwerb gleichzusetzte. Die zu beziehende Kraftstoffmenge wird aus 5 Liter pro Monat begrenzt. Wer mehr möchte muß einen Antrag mit ausführlöicher Beründung an die Erlaubnisstelle einrichen. Die Lagrung des erworbenen Kraftstoffes muß in einem Ex-geschützen Raum, getrennt vom Fahrzeug erfolgen. Der Kraftstoff darf nur vor Antritt der Fahrt in den Tank eingefüllt werden und muß nach Beendigung der Fahrt wieder aus dem Fahrzeug entfernt werden.

6. Die Aufbewahrung von Auto und Kraftstoff wird verdachtsunabhängig und willkürlich kontrolliert. Bei verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Aufbewahrungsvorschriften erfolgt ein sofortiger Wiederruif der Erlaubniss. Auto und Kraftstoff wird sofort eingezogen und Sichergestellt.Das dazu mal auf die Schnelle.

Gruß Martin

Geschrieben

Ich hätte da noch was als Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bei den Autos.

1. Autos in Privatbesitz sind unnötig. Es gibt den ÖPNV (ür Unkundige, den öffentlichen Personennahverkehr). Wer Tortzdem eine Auto haben möchte muß ein Bedürfniss nachweisen. Das Bedürfniss muß von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden.

2. Um die Bestätigung für ein Auto zu bekommen muß mann mindestens 30 Jahre alt sein. Mehr als 1 Auto pro Haushalt ist nicht zulässig.

3. Die Persönliche Eignung muß durch einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister und einem Leumundszeugniss von mindestens 5 unbescholtenen volljährigen Mitbürgern belegt werden.

4. Der Hubraum wird auf 250 Kubikzentimeter begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kh/h darf nicht überschritten werden können. Mehr als 2 Sitzplätze sind nicht erlaubt.

5. Kraftstoff ist ein Gefahrstoff, giftig und die Dämpfe sind Explosiv. Er wird für Brandlegungen mißbraucht. Deshalb sind für diesen gefährlichen Stoff gesonderte Regelungen zu treffen. Für den Erwerb von Kraftstoff muß eine Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt abgelegt werden. Die Zulassungsbedingungen für diesen Lehrgang sind denen für einen Autoerwerb gleichzusetzte. Die zu beziehende Kraftstoffmenge wird aus 5 Liter pro Monat begrenzt. Wer mehr möchte muß einen Antrag mit ausführlöicher Beründung an die Erlaubnisstelle einrichen. Die Lagrung des erworbenen Kraftstoffes muß in einem Ex-geschützen Raum, getrennt vom Fahrzeug erfolgen. Der Kraftstoff darf nur vor Antritt der Fahrt in den Tank eingefüllt werden und muß nach Beendigung der Fahrt wieder aus dem Fahrzeug entfernt werden.

6. Die Aufbewahrung von Auto und Kraftstoff wird verdachtsunabhängig und willkürlich kontrolliert. Bei verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Aufbewahrungsvorschriften erfolgt ein sofortiger Wiederruf der Erlaubniss. Auto und Kraftstoff wird sofort eingezogen und Sichergestellt.

Das dazu mal auf die Schnelle.

Gruß Martin

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
1. Autos in Privatbesitz sind unnötig. Es gibt den ÖPNV (ür Unkundige, den öffentlichen Personennahverkehr). Wer Tortzdem eine Auto haben möchte muß ein Bedürfniss nachweisen. Das Bedürfniss muß von einer öffentlichen Stelle bestätigt werden.

2. Um die Bestätigung für ein Auto zu bekommen muß mann mindestens 30 Jahre alt sein. Mehr als 1 Auto pro Haushalt ist nicht zulässig.

3. Die Persönliche Eignung muß durch einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister und einem Leumundszeugniss von mindestens 5 unbescholtenen volljährigen Mitbürgern belegt werden.

4. Der Hubraum wird auf 250 Kubikzentimeter begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 kh/h darf nicht überschritten werden können. Mehr als 2 Sitzplätze sind nicht erlaubt.

5. Kraftstoff ist ein Gefahrstoff, giftig und die Dämpfe sind Explosiv. Er wird für Brandlegungen mißbraucht. Deshalb sind für diesen gefährlichen Stoff gesonderte Regelungen zu treffen. Für den Erwerb von Kraftstoff muß eine Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt abgelegt werden. Die Zulassungsbedingungen für diesen Lehrgang sind denen für einen Autoerwerb gleichzusetzte. Die zu beziehende Kraftstoffmenge wird aus 5 Liter pro Monat begrenzt. Wer mehr möchte muß einen Antrag mit ausführlöicher Beründung an die Erlaubnisstelle einrichen. Die Lagrung des erworbenen Kraftstoffes muß in einem Ex-geschützen Raum, getrennt vom Fahrzeug erfolgen. Der Kraftstoff darf nur vor Antritt der Fahrt in den Tank eingefüllt werden und muß nach Beendigung der Fahrt wieder aus dem Fahrzeug entfernt werden.

6. Die Aufbewahrung von Auto und Kraftstoff wird verdachtsunabhängig und willkürlich kontrolliert. Bei verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Aufbewahrungsvorschriften erfolgt ein sofortiger Wiederruf der Erlaubniss. Auto und Kraftstoff wird sofort eingezogen und Sichergestellt.

WO habt ihr das alles nur her? Aus dem Parteiprogramm der Grünen?!?

Jens

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