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IGNORED

Wiederherstellung des uneingeschränkten Art. 13 GG für Waffenbesitzer


BFPierce

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich finde diesen Vorschlag auch nicht schlecht, jedoch frage ich mich folgendes: Wurde jemandem Bereits die Erlaubnis entzogen, der sich weigerte? Ich kenne keinen Fall. Lasse mich aber gern belehren.

Zum Gesetz:

Leider werden die Begrifflichkeiten - auch im eingereichten Vorschlag - falsch angewendet bzw. vertauscht.

I. Einschränkbarkeit der Art. 13

Auch Art. 13 GG gilt nicht vorbehaltlos. Wie nahezu jedes andere Grundrecht (bei Art. 4 "streitet" sich die Rechtsprechung mit der Literatur) ist auch Art. 13 einschränkbar.

II. Art. 13 Abs. 2 GG - Durchsuchung

Durchsuchungen dürfen nur unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen durchgeführt werden.

III. § 36 Abs. 3 S. 2

Der Wortlaut des Satz 2 stellt keine Durchsuchung i.S. d Art. 13 Abs. 2 GG dar.

Vielmehr ist er als Schranke i.S. des Art. 13 Abs. 7 GG zu anzusehen.

Bedeutung:

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wurde m.E. im Rahmen eines möglichen Gesetzesvorbehalts rechtmäßig eingeschränkt.

Fraglich erscheint lediglich, ob eine Angemessenheit gegeben ist. Und da frage ich mich, wieso das unter den ausschließlichen Voraussetzungen der Verhütung dringender Gefahren unangemessen sein sollte.

Geschrieben
Ich finde diesen Vorschlag auch nicht schlecht, jedoch frage ich mich folgendes: Wurde jemandem Bereits die Erlaubnis entzogen, der sich weigerte? Ich kenne keinen Fall. Lasse mich aber gern belehren.

Zum Gesetz:

Leider werden die Begrifflichkeiten - auch im eingereichten Vorschlag - falsch angewendet bzw. vertauscht.

I. Einschränkbarkeit der Art. 13

Auch Art. 13 GG gilt nicht vorbehaltlos. Wie nahezu jedes andere Grundrecht (bei Art. 4 "streitet" sich die Rechtsprechung mit der Literatur) ist auch Art. 13 einschränkbar.

II. Art. 13 Abs. 2 GG - Durchsuchung

Durchsuchungen dürfen nur unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen durchgeführt werden.

III. § 36 Abs. 3 S. 2

Der Wortlaut des Satz 2 stellt keine Durchsuchung i.S. d Art. 13 Abs. 2 GG dar.

Vielmehr ist er als Schranke i.S. des Art. 13 Abs. 7 GG zu anzusehen.

Bedeutung:

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wurde m.E. im Rahmen eines möglichen Gesetzesvorbehalts rechtmäßig eingeschränkt.

Fraglich erscheint lediglich, ob eine Angemessenheit gegeben ist. Und da frage ich mich, wieso das unter den ausschließlichen Voraussetzungen der Verhütung dringender Gefahren unangemessen sein sollte.

Es geht mir, und sicher auch vielen anderen Personen, die von der Thematik betroffen sind, darum, aufzuzeigen, das der gemeine Bürger und legale Waffenbesitzer sich aufgrund von Änderungen geltender Rechtsprechung (nach mehreren sog. Amokläufen in den letzten Jahren...) nunmehr der Problematik ausgesetzt sieht, Behördenvertretern, allein aufgrund der Tatsache, das man legaler, behördlich überprüfter und für gesetzestreu eingestufter Waffenbesitzer ist, gezwungenermaßen eben NICHT mehr auf sein in Art. 13 GG. verfassungsmäßig zugesprochenen Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Staat berufen kann, will man sich nicht der Gefahr des Widerrufes seiner Zuverlässigkeit und dem Verlust seiner waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente aussetzen.

Dieser nunmehr vorhandene Zwang der Behörden gegenüber dem rechtstreuen Waffenbesitzer schränkt mich in meiner gefühlten Freiheit ein und gibt mir das Gefühl, ständig kritisch hinterfragt zu werden, obwohl meine Leumündigkeit und meiner Rechtstreue durch alle Instanzen nachgewiesen ist.

Das empfinde ich als dauerhaften Terror gegen mich und ich fühle mich einfach nicht wohl dabei, ständig mit dem Wissen leben zu müssen, jetzt gleich kann es an der Türe leuten.

Das will ich einfach nicht haben !

Mir wird als Waffenbesitzer per Gesetz andauernd mißtraut, 24 Stunden am Tag.

Das kann es einfach nicht sein !

Natürlich dient dieses Gesetz dazu, den Waffenbesitzer permanent an seine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der rechtskonformen Verwahrung seiner Waffen zu erinnern, jedoch darf ein solches Gesetz in derartigem Psychoterror münden ?

Ich denke, NEIN !

BFP

Geschrieben
unter den ausschließlichen Voraussetzungen der Verhütung dringender Gefahren unangemessen sein sollte.

Welche dingenden Gefahren sind denn gegeben oder vorhanden, zu deren Abwehr eine unangekündigte Durchsuchung bei einem jeden LWB beitragen würde ? :peinlich:

Geschrieben
Es geht mir, und sicher auch vielen anderen Personen, die von der Thematik betroffen sind, darum, aufzuzeigen, das der gemeine Bürger und legale Waffenbesitzer sich aufgrund von Änderungen geltender Rechtsprechung (nach mehreren sog. Amokläufen in den letzten Jahren...) nunmehr der Problematik ausgesetzt sieht, Behördenvertretern, allein aufgrund der Tatsache, das man legaler, behördlich überprüfter und für gesetzestreu eingestufter Waffenbesitzer ist, gezwungenermaßen eben NICHT mehr auf sein in Art. 13 GG. verfassungsmäßig zugesprochenen Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Staat berufen kann, will man sich nicht der Gefahr des Widerrufes seiner Zuverlässigkeit und dem Verlust seiner waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente aussetzen.

[...]

Das verstehe ich ja auch und sehe ich genauso. Nur müssen wir einen Weg finden, der auch sinnvoll und geeignet ist.

Und mich nervt es auch, aber ich fühle mich nicht als von Grund auf "verdächtigt". Sonst würde es doch bedeuten, dass jedem Lebensmittelproduzenten, jedem Arzt und sogar jedem Steuerzahler misstraut würde. Dies ist sicherlich nicht so. Es ist aber auh verständlich, dass Regeln kontrolliert werden müssen. Unser Problem ist im Prinzip nur, dass das Thema "Waffen" zu einem gesellschaftlichen Thema wurde und die Allgemeinheit eine Bedrohung darin sieht.

Und das ist auch der Ansatz: Anstatt 10.000 Euro für eine Verfassungsbeschwerde auszugeben, sollte man dies in die Förderung des schulischen Schießsportes und in die Öffentlichkeitsarbeit investieren. Die heute 30jährigen "Waffengegner" wird man nicht bekehren, aber wenn man die Jugend früh pro Waffen beeinflusst, kann sich die Lage nachhaltig ändern.

Geschrieben

Hast Du schonmal versucht, den "schulischen Schießsport" zu fördern? Mittlerweile mußt Du ja sogar bis in die 7. Klasse warten, wenn Du Luftgewehrschießen anbieten möchtest. Außerdem wirst Du kaum Schulen finden, die das zulassen. Mein alter Verein hat das mal versucht, und das vor beinahe 10 Jahren... frustrierend.

Geschrieben

Was ist denn los...?

Seid Ihr des Abstimmens bei so vielen Eingaben und Petitionen bzw. Umfragen bereits müde ???

Kann ich gut verstehen, geht mir auch so, aber wir sollten dran bleiben !

BFP

Geschrieben

Haut bitte die Bremse rein. Die Leute machen das nicht mehr als ein bis 2 mal im Jahr. Danach gehen die Zahlen in den Keller und das Werkzeug ist tot. Wenn dann nur noch 5000 mitmachen, hat keiner was davon.

Solche Dinger sollten in Zukunft irgendwie koordiniert werden, wenn man sie nicht zur Sinnlosigkeit verkommen lassen will.

Die Petition zum Vorhaben der Grünen, war ein guter Start, aus dem man aber lernen muss, wie man es besser macht. Das hier ist jetzt irgendwie das 3 mal innerhalb von ein paar Wochen. Unter den WOler ist das o.k., die meisten machen auch 2 am Tag, außerhalb klappt es dann aber nicht mehr.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Guten Morgen,

habe soeben wieder ein wenig abgestimmt und die einschlägigen Vorschläge jeweils um eine Stimme nach vorne gebracht.

Ich denke, auch wenn alle des Abstimmens langsam müde werden, dass, wenn wir uns alle jeden Tag nur fünf Minuten unserer Zeit "abknapsen" und jeweils unsere Votes vergeben, können wir bis zum Ende der "Zeichnungsfrist" im Juni 2012 noch richtig viele Stimmen pro unserer Sache sammeln.

Ich werde das so machen, denn ich sitze ja eh im Büro und die paar Minuten habe ich für mein Hobby und meine Passion auch dort....

...auch, wenn es langweilig wir, ist es mir das wert !

BFP

Geschrieben

Leider erst 2254

Und dafür hat die FvLW einen Haufen Geld für eine Klage ausgegeben? Und jetzt wird es nur so halbherzig unterstützt? Da muss doch noch mehr gehen!

BBF

Geschrieben

Naja,

vielleicht hat sich ja auch die Kenntnis des § 36 Abs. 3 SATZ 3 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG verbreitet. :closedeyes:

Aber auch andere Räume sollten vor der Begehrlichkeit des administrativen Staates geschützt sein. :unsure:

Geschrieben

Vielleicht beginnen die Leute ja jetzt endlich damit einmal nachzudenken, und nicht dem Staat jede Entscheidung zu überlassen.

An meiner persönlichen Meinung zur Rechtmäßigkeit der unangekündigten, anlasslosen Kontrollen hat sich indes nichts geändert.

Ich halte diese, entgegen der aktuellen Rechtsprechung für ungehörig und gesetzeswidrig, egal was das Gesetz dazu ausführt.

Ein Gesetz wird duch seine Ratifizierung und in Kraft-Setzung nicht mehr "Recht".

Gefühlt ist dieses Recht der Behörden meine Wohnung zu betreten eben für mich ein Unrecht.

BFP

Geschrieben
Gerecht und Recht sind ebeso zwei Paar Schuhe

Da hat er Recht, Recht und Gesetz sind 2 Paar Stiefel. Und gerade das Gefühl für ersteres ist den Deutschen in den letzten 65 Jahren erfolgreich und nahezu umfassend weg gezüchtet worden und die besten darin sitzen heute als Richter, Staatsanwälte und hohe Polizeifunktionäre auf den entscheidenden Posten. Und ich glaube nicht, dass die besser wird, denn diese Menschen geben ihr verqueres Denken immer wieder auch als Ausbilder an die nächste Generation in der Justiz/Polizei weiter. Eine Lösung dafür hätte ich, nur darf man diese nicht offen aussprechen. Ich setze sie mal in meine Signatur, wer sie findet darf sie behalten. ;)

Geschrieben

Bitte die Eingabe von Dr. Dahl und, wenn gewünscht, auch die meine weiterhin unterstützen....!

Nur fünf Minuten Eurer Zeit für unser aller Hobby und Passion !

Danke !

BFP

Geschrieben

So, nun bin ich gestern leider mit meiner Eingabe wieder auf (nur...) Platz 10 innerhalb des Themengebietes "Sicherheit" abgerutscht...

Könnten wir / Ihr da nochmal ein wenig voten ?!?!?

BFP

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