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IGNORED

Waffenverkauf rechtlich gesehen


Artsystems

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Leser(innen)!

Ich habe noch nie eine Waffe an einen Privatmensch verkauft.

Wenn ich dies nun über eine Plattform machen möchte und diese dann ersteigert wird wie geht es weiter?

Worauf hätte ich zu achten? Ich rede jetzt nicht von Bezahlung und anderen Elementen nach BGB.

Es geht mir nun gezielt darum, wie man eine Waffe legal aus den Papieren bekommt und jemand anderes

legal hinein.

Ich darf selber mit Sicherheit keine Eintragungen in die WBK machen, oder?

Und mein zuständiges Ordnungsamt darf lediglich meine austragen, aber sicherlich nicht eine eintragen,

wenn es die WBK eines Käufers eines anderen Bundeslandes ist.

Nur sich ne WBK abfotografiert schicken zu lassen, sich bezahlen zu lassen und dann einfach

wegschicken, das kann auch nicht alles sein, oder?

Wer hat Erfahrung?

Danke für Eure Antworten, wenn konstruktiv gemeint.

Artsystems

Geschrieben

Ich handhabe das so:

Käufer schickt mir eine Kopie seines Personalausweises und die original WBK mit Voreintrag.

Wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst rufst Du bei der ausstellenden Behörde an ob die Erwerbsberechtigung tatsächlich so existiert.

Dann Versand an den Käufer mit Overnight.

Meldung an meine Behörde über das Überlassen einer Waffe innerhalt der 14 Tage. Die Behörde trägt die Waffe aus und fertig.

Geschrieben

:gutidee: hola amigo Artsystems,

ganz einfach:

1. Du schickst dem Käufer eine Kopie der WBK (wo die Waffe drin steht) mit dem Daten deiner SB/Behörde

2. der Käufer schickt dir eine Kopie seiner Erwerbsberechtigung (WBK grün mit voreintrag, oder Gelb ohne), mit dem Daten seiner SB/Behörde.

3. Du rufst (nach überprüfung der Daten zB. im www) beim SB an und fragst ob OK.

4. Wenn OK und Geld angekommen Schickst Du die Waffe auf die Reise mit einem autorisierten Versand als Eigenhändig.

5. Spätestens bis 14 Tage danach musst Du die Waffe aus deiner WBK austragen lassen, der Käufer muss innerhalb von 14 Tage nach Erhalt (Erwerb) die Waffe in seiner WBK

eintragen lassen. Da dein SB und der SB des Käufers eure Daten haben (und auch miteinander kommunizieren) bekommt derjenige Ärger der die 14 Tage Frist verstreichen lässt!

Falls der Käufer 2/6 nicht berücksicht...ist das SEIN Problem, evtl. kann man auch den SB beim fragen nach dem OK darauf ansprechen.

Ich schicke NIE eine WBK mit der Post, sondern NUR Kopien.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Käufer schickt Kopie einer gefälschten WBK, mit gefälschtem Voreintrag und gefälschter amtlicher Beglaubigung dieser Kopie und Kopie eines gestohlenen Personalausweises.

Die Waffe geht an eine fiktive Adresse und der Käufer erwartet den Lieferanten vor der Hauseingangstür.

Erfunden? :confused:

Geht nicht?

Verkäufer hat keinen Ärger??? :shok:

Geschrieben
Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Käufer schickt Kopie einer gefälschten WBK, mit gefälschtem Voreintrag und gefälschter amtlicher Beglaubigung dieser Kopie und Kopie eines gestohlenen Personalausweises.

Die Waffe geht an eine fiktive Adresse und der Käufer erwartet den Lieferanten vor der Hauseingangstür.

Erfunden? :confused:

Geht nicht?

Verkäufer hat keinen Ärger??? :shok:

Deshalb ja die Tel.-Nr des SB der Behörde.

Geschrieben

@uwewittenburg: Wenn wir schon solche Szenarien ansprechen, dann sollte man auch an die Fälle denken, wo jemand in das Landratsamt einbricht, sich die WBK-Vordrucke der Bundesdruckerei samt Stempel schnappt, sich dann selber eine WBK ausstellt und damit shoppen geht. Auch wäre es bei Internetauktionshäusern theoretisch möglich, dass jemand eine Scheinauktion für eine WBK-pflichtige Waffe aufmacht, sich die Original-WBK vom Käufer senden lässt und dann damit einkaufen geht.

Geschrieben
@uwewittenburg: Wenn wir schon solche Szenarien ansprechen, dann sollte man auch an die Fälle denken, wo jemand in das Landratsamt einbricht, sich die WBK-Vordrucke der Bundesdruckerei samt Stempel schnappt, sich dann selber eine WBK ausstellt und damit shoppen geht. Auch wäre es bei Internetauktionshäusern theoretisch möglich, dass jemand eine Scheinauktion für eine WBK-pflichtige Waffe aufmacht, sich die Original-WBK vom Käufer senden lässt und dann damit einkaufen geht.

Ja, es gibt viele Möglichkeiten, daher würde ich persönlich diesen Weg nie wählen.

Geschrieben
Ich rede von einer überörtlichen Abwicklung und nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich!

Und genau da geht das ganau so auch!

Ich weis wovon ich schreibe!

Geschrieben
Deshalb ja die Tel.-Nr des SB der Behörde.

Und die SB kommen nicht mit "nicht befugt", "Datenschutz" usw. usw.?

Bei meinen Vorrednern kommt mir nun auch folgender Gedanke:

Jemand hat tatsächlich einen echten Voreintrag und geht zeitgleich doppelt einkaufen.

Klar wäre ich als Verkäufer der "Betrogene" rechtlich gesehen.

Ach Ne, ist das alles blöde. Selbst ne Original WBK wäre kein garant,

da die als "verloren" gelten kann und da was eigenes drinne stehen könnte.

Wenn ich also 3 Bundesländer weiterfahre und der Käufer auch und man sich

trifft. Der einem die Original zeigt und man dann aushändigt, ist man auch der Dumme.

Stichwort "Handel, Betrug, mit angeblich verlorengegangenen WBK`s"

Also ich danke schonmal für die Antworten!

Was allerdings bei allen konform ist: SB Nachfrage - Overnight

Hmm....

Ich möchte einfach keinen Ärger.

Geschrieben
Und die SB kommen nicht mit "nicht befugt", "Datenschutz" usw. usw.?

nein kommen sie nicht. im gegenteil: die freuen sich, daß du dir gedanken machst. du erwartest ja nur ein "ja" oder "nein" auf folgende frage:

"ist mit dem voreintrag für blabla auf der WBK123456/7, ausgestellt auf Max Mustermann, geboren am 01.01.1921, alles in butter?"

Geschrieben
Genau wegen solch unqualifizierten Beiträgen bin ich hier ab Januar auch weg.

Nun sei mal keine Mimose.

Du bist ja auch nicht gerade zimperlich, was Deine Antworten betrifft.

Geschrieben
nein kommen sie nicht. im gegenteil: die freuen sich, daß du dir gedanken machst.

Ist schon komisch, wenn jemand meint, die Verwaltungspraxis aller 575 Waffenbehörden in Deutschland zu kennen. Ich wette mal darauf, dass Du damit nicht bei jeder Behörde weiterkommst, denn ich weiß von mindestens fünf, die am Telefon keine Auskunft geben, wenn sich der Betroffene nicht vorher schriftlich damit einverstanden erklärt hat.

Geschrieben

:icon14: hola amigos...especialmente Uwe,

ich habe schon viele Waffen über eGun gekauft so wie ich es in meinem Beitrag # 3 beschieben habe, über ganz Deutschland, und noch NIE deswegen Probleme gehabt.

Uwe hat vermutlich durch seine Arbeit (und die beknakten Erlasse der berliner Behörden...nach denen er sich richten muss) vergessen dass fast alle Menschen KEINE Verbrecher sind,

und es auch im restlichen D Personen (auch SB) gibt die noch miteinander reden und normalen Menschenverstand haben (und diesen auch benutzen).

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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