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IGNORED

Strafe wegen Ladungssicherung/Gefahrgut


Tattoofreak666

Empfohlene Beiträge

Ist es ein Strafbefehl, dann ist auch die Anzahl der Tagessätze genannt. Ab 60 Tagessätzen kann die Zuverlässigkeit weg sein.

Ist es ein Bußgeldbescheid, dann ist es keine Strafe sondern eine Buße und es gibt keine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit, es sei denn es ging um Sprengstoffe etc..

Flensburgpunkt sind waffenrechtlich ziemlich unerheblich.

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dito :traurig_16: allerdings ca. 350 plus punkte.

würde mich auch interressieren zumal im anhörungsbogen sachen wie, waffenschein,jagdschein,wbk angegeben werden mussten.

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Aber wenn du ein Bußgeld wegen was weiß ich bekommst,

ist das doch Waffenrechtlich nicht von Bedeutung.

Kleine Korrektur:

solange es sich dabei nicht um Verstöße gegen das WaffG oder SprengG handelt...

( § 5, Abs. 2, Ziffer 5 WaffG ).

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