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IGNORED

Strafe wegen Ladungssicherung/Gefahrgut


Tattoofreak666

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bekomme in der nächsten Zeit wegen der Arbeit als Verlader eine Strafe wegen Ladungssicherung/Gefahrgutpaket 800€ Strafe und 3 Punkte sind gleichzeitig meine ersten Punkte!

Hat diese Strafe irgendwelche auswirkung auf meine WBK/Waffen???

Bitte dringend um Antwort

Gruß TF

Geschrieben

Ist es ein Strafbefehl, dann ist auch die Anzahl der Tagessätze genannt. Ab 60 Tagessätzen kann die Zuverlässigkeit weg sein.

Ist es ein Bußgeldbescheid, dann ist es keine Strafe sondern eine Buße und es gibt keine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit, es sei denn es ging um Sprengstoffe etc..

Flensburgpunkt sind waffenrechtlich ziemlich unerheblich.

Geschrieben

dito :traurig_16: allerdings ca. 350 plus punkte.

würde mich auch interressieren zumal im anhörungsbogen sachen wie, waffenschein,jagdschein,wbk angegeben werden mussten.

Geschrieben

Hallo

klar nein.

Ab 60 Tagessätze solltest du dir Gedanken machen. Aber wenn du ein Bußgeld wegen was weiß ich bekommst, ist das doch Waffenrechtlich nicht von Bedeutung.

steven

Geschrieben
Aber wenn du ein Bußgeld wegen was weiß ich bekommst,

ist das doch Waffenrechtlich nicht von Bedeutung.

Kleine Korrektur:

solange es sich dabei nicht um Verstöße gegen das WaffG oder SprengG handelt...

( § 5, Abs. 2, Ziffer 5 WaffG ).

Geschrieben
Aber wenn du ein Bußgeld wegen was weiß ich bekommst, ist das doch Waffenrechtlich nicht von Bedeutung.

Ob die GRÜNE Kotze darüber schon mal nachgedacht hat?

(Mal die Korrektur von Olt.d.R. ausgenommen)

Geschrieben

ganz klar nein.

(Habe selber 2LKW)

Desweiteren.

Wenn du die Strafe wirklich bekommst, hast du nen schlechten Anwalt.

Mir wollte man schon mehrmals als Verlader an den Karren fahren, das geht aber nicht so einfach wie die Herren sich das immer vorstellen.

Geschrieben

Auch nicht bei Gefahrgut? Oder verplompten LKW?

Hm, außerdem wären 500 EUR für den Verlader doch eigentlich das Maß aller Dinge, oder täusche ich mich?

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