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IGNORED

Mordanschlag in Bad Sarow, Polizei überprüft Sportschützen


guko

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Geschrieben
Das ist ein schwachsinniges Argument und wird auch nicht besser, wenn du es in grün schreibst.

Wie auch: "warum machen sie hier ein Verkehrskontrolle? Sie sollten lieber Verbrecher fangen!"

Argument? Das war Sarkasmus. Bei Hysterikern habe ich mir das Argumentieren abgewöhnt.

Geschrieben

@ Tauri

Ich finde du gestehst Sexualstraftätern zu viele Rechte zu. Damit liegst du auf der Linie der aktuellen Norm dieser Gesellschaft. Trotzdem erschließt sich mir das nicht.

Ein LWB erhöht statistisch die Sicherheit in einem Land. Je mehr LWB, desto geringer die Gewaltstraftaten. In vielen, wenn nicht allen, Ländern ist das nachgewiesen. Gesellschaftliche Norm in Deutschland ist es auch, das nicht anzuerkennen, sondern uns LWB als Sündenböcke hinzustellen.

2005 wurde in der Nähe von Rostock eine 16 Jähre von einem gerade entlassenen und begutachtetem Sexualstraftäter vergewaltigt und ermordet. Hätte sich die 17 Jährige Rebecca sich nicht selbst befreien können, hätte sie das gleiche Schicksal ereilt. Zumindest wird ihr Leben nicht mehr das gleiche sein. Solche Wunden können das ganze Leben bestehen bleiben.

Man hätte zumindest ihre Leidenszeit früher abbrechen können, in dem man mit den Hundertschaften nicht blöde den Staßenrand abgesucht hätte, sondern geziehlt allen bekannten Sexualstraftätern in Rostock und Umgebung wegen "Gefahr im Verzug" die Wohnungen auf den Kopf gestellt hätte. Oft schlagen solche Täter in der Umgebung ihrer Wohnung zu, weil sie sich dort auskennen und sicher fühlen.

Nein! Das ist keine Beschneidung der demokratischen Freiheiten in diesem Land! Das wäre einmal logisches Denken und Handeln. Aber die Gesellschaft ist nicht bereit dazu.

Wir bekommen wegen 3 Neonazis und einer handvoll Helfer eine Neonazi-Datei. Wir bekommen wegen tausender Sexualstraftäter und tausenden Sexualstraftaten in diesem Land aber keine vergleichbare Infrastruktur. Alles nur Politik und nichts weiter.

Sexualstraftäter sind unheilbar krank und können nie völlig für ungefährlich erklärt werden. Wenn man sie nun schon frei rumlaufen lässt, was ich schon für zuviel halte, dann müssen sie wenigstens mit der Einschränkung leben, dass sie kein Recht mehr auf die Unverletzlichkeit der Wohnung haben.

So wie ein Epileptiker auch keinen Führerschein mehr bekommt, um die Sicherheit der Allgemeinheit nicht zu gefährden.

Klingt komisch, is aber so!

P.S.

Und nein, ich bin nicht für die Neonazis in diesem Land. Ich verbitte mir entsprechende Interpretationsversuche!

Geschrieben
@ Tauri

Ich finde du gestehst Sexualstraftätern zu viele Rechte zu.

ich finde du machst es dir ein wenig zu einfach. Ich gestehe Sexualstraftätern genau so viel Rechte zu, wie jedem anderen Straftäter!

Was ich hier an einigen Äußerungen in diesem thread bemängele, ist die Scheinheiligkeit und Doppelmoral, die daraus spricht.

Bei Sexualstraftätern werden hier am besten alle möglichen Grundrechte außer Kraft gesetzt, die man jedem anderen Straftäter aber gern zustehen möchte. Bei Sexualstraftäter soll die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten, ja das Recht quasi außer Kraft gesetzt werden. Das gipfelt dann in solchen Forderungen wie "geziehlt alle bekannten Sexualstraftäter in Rostock und Umgebung wegen "Gefahr im Verzug" die Wohnungen auf den Kopf stellen".

Ist man aber selber betroffen (z.B. beim Verdacht eines Waffendeliktes), und die Wohnungen der LWB sollten auf den Kopf gestellt werden oder, noch besseres Beispiél sind die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen, wird hier Zeter und Mordio, Rechtsbeugung und was weiß ich nicht noch alles geschrien.

Noch finden die Ermittlungen nach rechtlichen Vorschriften statt und das ist auch gut so! Alles andere würde die Freiheit wieder scheibchenweise sterben lassen.

Und dann kommen hier noch die laienhaften Vorstellungen über Ermittlungsarbeit hinzu, die weder die rechtlichen noch die tatsächlichen Umstände berücksichtigen. Es ist wie beim Fußball: nach jedem Spiel der Nationalmannschaft gibt es mindestens 50 000 000 Bundestrainer, die es alle besser können als Jogi.

So, das ist meine Meinung dazu. Ihr müsst sie nicht teilen.

PS: übrigens ist es falsch, dass Sexualstraftäter nicht registriert sind. Woher weiß man wohl, dass es Sexualstraftäter sind?

Geschrieben

@ Tauri

Dann gibt es eine zentrale Datei in Deutschland, wo alle Hintergrundinfos zu den Straftaten binnen Sekunden abgefragt und ausgewertet werden können?

Ich habe den Punkt, der unsere Ansichten unterscheidet denke ich gefunden.

Du steckst alle Straftaten in einen Topf. Doch das ist ein Fehler.

Ich bin auch dafür, Straftäter zu resozialisieren. Einen Autodieb, oder der gehörnte Ehemann, der den Liebhaber seiner Frau ins Krankenhaus geprügelt hat kann man zu 100 % resozialisieren. Von mir aus.

Sexualstraftaten sind aber etwas ganz anderes. Dort haben die Täter einfach ein falsch verdrahtetes Gehirn, das lässt sich nicht resozialisieren oder wegtherapieren. Habe ich versucht anzudeuten.

Man kann nur Menschen wieder in eine Gesellschaft zu gleichen Bedingungen aufnehmen, wenn sie keine Gefahr mehr darstellen. Viele Sexualstraftäter sagen selber von sich aus, dass sie im Prinzip niemanden schaden wollen, aber selber keine Garantie für sich übernehmen können. Und andere lernen nach Jahren was die Gutachter hören wollen.

Denkst du man kann Homosexualität wegtherapieren? Oder einen heterosexuellen Menschen zu einem homosexuellen umtherapieren? Ich möchte das nicht falsch verstanden wissen. Aber es hat die selbe Tragweite was die innere Einstellung und Veranlagung betrifft. Genauso gibt es Asexuelle, oder Menschen die Liebesbeziehungen zu Gegenständen pflegen. Nach dem heutigen Kenntnisstand, ist der Mensch in dieser Hinsicht nicht therapierbar. Straftäter, die Sexuelle Gewalt, vor allem gegen Kinder ausüben, hat man nicht so zu behandeln und nicht so zu betrachten wie die übrigen Straftäter. Es geht dabei nicht darum die Straftaten über die Maßen zu rächen und diesen Tätern aus Rache besonders hohe Strafen aufzuerlegen. Es geht um die objektiv richtige Vorgehensweise.

Ein Epileptiker, der seine Freiheit über das Motorradfahren definiert darf dann plötzlich nicht mehr "frei" sein, was seine Empfindung und sein Lebensgefühl angeht. Er hat auch keine Chance auf einen Kuhhandel, nur nachts und nur in ländlichen Gebieten zu fahren, wo ja die Gefahr am geringsten ist. Die Gesellschaft sagt hier: Sorry, hier musst du auf wesentliche Grundrechte verzichten, zu unserem Schutz!"

Ein kranker Mensch, der gezielt nach Opfern sucht, anderen Menschen furchtbare Gewalt antut und ihnen dann das Leben nimmt, soll aber das Recht haben unter dem Motto "Lebensrisiko" alle Freiheiten der Gesellschaft nutzen zu können?

Was ist mit den Freiheiten der unschuldigen und gesetzestreuen Opfern? Die müssen ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit aufgeben, damit ein Sexualstraftäter resozialisiert werden kann?

Wenn ein Krankheitsbild, ein gefährdungsfreies Leben nicht zulässt, dann muss das für den Kranken als "dumm gelaufen, aber unausweichlich" laufen. Das hat dann nichts mit einer Wertediskussion zu tun, wie sie hier schon stattgefunden hat.

So viele Menschen werden in Psychatrien gegen ihren Willen und auch ohne ihren eigenen Vorsatz etwas dummes zu tun festgehalten. Da regt sich niemand drüber auf. Niemand fordert in öffentlichen Diskussionen ihre Freilassung. Einfach weil bestimmte Krankheitsbilder für die gesunden Gehirne da draußen einfacher nachzuvollziehen sind als andere.

Genau das sollte aber für unheilbare Sexualstraftäter auch gelten.

Da liegt der Knackpunkt.

Edit: Ein paar Tippfehler

Geschrieben
.... Bei Sexualstraftäter soll die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten, ja das Recht quasi außer Kraft gesetzt werden. ...

@ Tauri

Ja, die Unschuldsvermutung in unserem Rechtssystem ist eines der höchsten Güter die es zu schützen gilt. Leider wird dieses Rechtsgut in unserer heutigen Zeit immer mehr aufgeweicht (Z. Bsp. durch § 36 Waffengesetz).

Es besteht jedoch, meiner Meinung nach, ein himmelweiter Unterschied ob ich, bei rechtskräftig verurteilten Triebtätern, diese Unschuldsvermutung so hoch halte das ich bei einer Sexualstraftat dieses Klientel nicht vorrangig bearbeite (auch in Rostock dürfte es nicht mehr als eine handvoll davon geben) oder ob ich einem noch nie polizeilich aufgefallenen LBW wegen einer Vermutung/Anzeige ein SEK ins Haus schicke.

@all

Auch in diesem, durch die starke mediale Verbreitung, Fall findet eine Realitätsverzerrung statt.

Solch extreme Fälle, mit Entführung, sind Gott sei Dank eher selten in Deutschland.

Zumindest im Vergleich zu den „normalen“ Sexualstraftaten die überwiegend im sozialen Umfeld geschehen und nicht dieses Echo finden und leider um Größenordnungen häufiger sind.

Es ist sicher schwierig (Nein, Blödsinn. Es ist unmöglich) von außen für Laien (zu denen ich mich in dieser Hinsicht auch zähle) solch eine Ermittlungsarbeit zu beurteilen.

Jedoch zählen auch Ermittlungsbeamte zu Gattung Mensch und können daher Fehler machen.

Ich jedenfalls bin froh dass dieses Mädel (auch wenn mit Sicherheit ihre Seele verletzt wurde) mit dem Leben davongekommen ist.

Meine Meinung

GKBubi

Geschrieben

Ich zähl mich auch nicht zu den Fachleuten. Weder bei Ermittlungsarbeit, noch bei Therapierfähigkeit von SST.

Aber man könnte doch, zu ersterem, mit einer Art Verfahrensplan vorgehen.

Z.B.: Wenn dies oder das passiert, fangen wir damit an, dann das, dann das, dann das............. usw. Jede Firma arbeitet so, das nennt sich dann DIN-ISO soundso.

Vielleicht gibts das ja auch, wurde es dann in dem Fall Rebecca angewandt ?

Geschrieben
Ich gestehe Sexualstraftätern genau so viel Rechte zu, wie jedem anderen Straftäter!

Was ich hier an einigen Äußerungen in diesem thread bemängele, ist die Scheinheiligkeit und Doppelmoral, die daraus spricht.

Was mich dabei nervt ist eben:

Straftäter sind Individuen, die erst nach einer gründlichen gerichtlichen Prüfung in eine Sammeldatei gelangen.

LWB werden allesamt in einen Topf geworfen und per Gesetz unter Generalverdacht gestellt.

Sind wir selber schuld, war ja unsere eigene, freie Entscheidung, die WBK zu erlangen. Nun müssen wir auch mit den Konsequenzen leben.:bad:

Das Gefährdungspotential von legalen Waffen, ausgedrückt in Toten pro 100.000 Einwohner und Jahr, geteilt durch die Anzahl der Waffenbesitzer wird in der Größenordnung von 10^(-10) liegen.

Dasselbe Gefährdungspotential für Autos ist wenigstens zehnmal so hoch. Straftäter, insbesondere Gewalt-Straftäter sind eine wiederum exponential höhere Gefahr.

Es gibt also rationale Gründe, Gewaltstraftäter wirklich schlechter zu behandeln als LWB und nicht etwa "genauso schlecht". Daran ist überhaupt nichts doppelmoralisch, außer eben in dem jetzt uns von den Volksvertretern umgehängten Schand-Gesetz, daß LWB auf dieselbe Stufe wie Sexualstraftäter stellt.

Geschrieben

Genau auf dieser Grundlage und im Sinne unserer Rechtsordnung fordere ich ja explizit nicht die Starftäter zu erfassen, sondern rechtschaffende Bürger eben auch nicht zu erfassen.

Geschrieben
auch nicht zu erfassen.

Hmm, irgendwie kann ich's mir aussuchen: Folge ich @Tauri, dann gilt für LWB und Straftäter : Genau gleich schlecht behandeln. Und bei Dir @schiiter: Genau gleich gut behandeln.

Ich will aber nicht gleichmachen, was nicht gleich ist. "Gerecht" ist nicht synonym mit "Gleich".

Die gegenwärtige Lage vom Gesetz ist nun einmal, wie sie ist. Aufgrund der "potentiellen Gefahr" von Schusswaffen, werden die personenbezogenen Daten von LWB in einer bundesweit zugänglichen Zentralkartei zusammengeführt und stehen dort einem recht großen Kreis von Ordnungsmacht-Angehörigen zur Verfügung.

Diejenigen, die in einem zentralen Strafregister erfasst sind, haben im Gegensatz zu den LWB konkret ein Verbrechen begangen und sind dafür von einem Gericht bestraft worden.

Ich hör' mal besser auf, sonst schreib' ich mich in Rage, und dafür ist es wahrscheinlich schon zu spät.

Geschrieben
Ein kranker Mensch, der gezielt nach Opfern sucht, anderen Menschen furchtbare Gewalt antut und ihnen dann das Leben nimmt, soll aber das Recht haben unter dem Motto "Lebensrisiko" alle Freiheiten der Gesellschaft nutzen zu können?

Bei uns gab es gerade http://www.blick.ch/news/schweiz/daniel-h-...-id2071679.html und hier http://www.blick.ch/news/schweiz/auf-nie-m...-id2072761.html (noch Aussagen des Täters vor Gericht) ein Urteil in einem solchen Fall. Nun geht das ganze aber sogar ans Bundesgericht wegen der lebenslangen Verwahrung die der Verteidiger von Daniel H. anfechten will. Wenn man sich die Tat ansieht, die Nummern auf der Grafik anklickt, dann weiss man, dass war wirklich kein normaler Mensch der das tat. Schon alleine die Tatsache nach dem tödlichen Hantelschlag dem Mädchen die Kehle aufzuschlitzen ist ja nicht normal und dann die weitere Vorgehensweise mit der Leiche zu schlafen und sie in die Dusche zu schleppen. Ich glaube nicht, das Daniel H. therapierbar war. Er war nämlich schon mal im Knast vorher, weil er eine Person fast totschlug und hat dann nach der Entlassung gemordet.

Geschrieben
Hmm, irgendwie kann ich's mir aussuchen: Folge ich @Tauri, dann gilt für LWB und Straftäter : Genau gleich schlecht behandeln. Und bei Dir @schiiter: Genau gleich gut behandeln.

Ich hör' mal besser auf, sonst schreib' ich mich in Rage, und dafür ist es wahrscheinlich schon zu spät.

Verständlich. Unser Wertesystem ist jedoch so aufgebaut. Ich möchte einfach nicht schlechter gestellt werden, als verurteilte Straftäter und auch nicht auf einer Stufe mit andere Zentraldateiverwahrten, wie Neonazis oder Gewalttäer Sport (wobei auch diese Datei absolute Willkür ist).

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