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IGNORED

Mordanschlag in Bad Sarow, Polizei überprüft Sportschützen


guko

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die müssen wohl eine bessere Lobby haben...

Nun, eine bessere Lobby zu haben als wir ist ja nun wirklich nicht schwer.

Jedenfalls bin ich enttäuscht über dadurch zum Ausdruck kommende Wertung unseres Staates, dass LWBs schlimmer/gefährlicher

Da muß man Dir allerdings diese allzulange Zeit bis zur ent - Täuschung vorhalten.

Es gehören nämlich zwei Seiten dazu, eine Seite die täuscht und eine Seite die sich täuschen lässt; eine Seite die herrscht und eine die sich beherrschen lässt.

Wir hier sind bestenfalls Zinssklaven und Kanonenfutter.

Wer sollte uns respektieren, wo wir uns noch von der eigenen Lobby auf der Nase rumtanzen lassen ?

Wir haben ja nicht ohne Grund auch das " W " in der internationalen Legalwaffenbesitzer - Datei in unseren Daten stehen.

Das steht nicht für "Weapon" oder "Waffe", sondern für "weenie" bzw. "Waschlappen" .

Im Grunde ist der Name der Regimes egal, Politik ist unglaublich primitiv; es geht um Macht und Geld.

Es gibt Starke und Schwache, und wehe den Schwachen. So war es immer und so wird es noch lange sein....

:ninja:

Geschrieben
2) Ich wollte die Relation aufzeigen - Legalwaffenbesitzer zu kontrollieren wird scheinbar "die Regel"; Sexualstraftäter geraten noch nicht mal in Verdacht.

nicht ganz richtig. Heute in den Nachrichten: Polizei Rostock war dabei ihre Sexualstraftäterliste "abzuarbeiten". Leider waren sie aber noch nicht beim späteren Festgenommenen angelangt.

Jedenfalls bin ich enttäuscht über dadurch zum Ausdruck kommende Wertung unseres Staates, dass LWBs schlimmer/gefährlicher seien als verurteilte Sexualstraftäter (siehe dazu bereits das Posting von goodoldrebel).

siehe dazu mein vorstehendes post

Geschrieben
Krawallwasser getrunken? Nicht in dem Ton!

das hat mit Krawallwasser nichts zu tun. Es ist leicht, Einschränkungen für Personen zu fordern, wenn man selbst nicht betroffen ist. Und noch einfacher eine Maßnahme zu fordern, ohne sich über die dabei entstehenden rechtlichen (hier Datenschutzgesetz) Konsequenzen klar zu sein.

Hier den gläsernen Bürger zu fordern, andererseits aber über jede Datenspeicherung zu jaulen, wenn sie LWB betrifft, passt irgendwie nicht zusammen.

Geschrieben
das hat mit Krawallwasser nichts zu tun. Es ist leicht, Einschränkungen für Personen zu fordern, wenn man selbst nicht betroffen ist. Und noch einfacher eine Maßnahme zu fordern, ohne sich über die dabei entstehenden rechtlichen (hier Datenschutzgesetz) Konsequenzen klar zu sein.

Hier den gläsernen Bürger zu fordern, andererseits aber über jede Datenspeicherung zu jaulen, wenn sie LWB betrifft, passt irgendwie nicht zusammen.

Das hat aber auch nichts mit gläsernem Bürger zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand und guter Polizeiarbeit.

Und willst du jetzt allen Ernstes mehrfache Sexualstraftäter mit LWB auf eine Stufe stellen? :confused:

Geschrieben
Und willst du jetzt allen Ernstes mehrfache Sexualstraftäter mit LWB auf eine Stufe stellen?

Wenn sie ihre Strafe abgesessen haben und nicht in Bewährung entlassen wurden, JA. Denn dann sind sie nach dem Gesetz zwar vorbestrafte aber wieder freie Bürger, die ihre Schuld ggü. der Gesellschaft getilgt haben. Und selbst die Vorstrafe erlischt in Bezug auf das WaffG bereits nach 10 Jahren wieder. Erst wenn sie wieder straffällig werden, was man ohne Glaskugel aber nicht weiß, geht der Ringelpiez wieder von vorn los. Wie war das doch gleich mit der Vorverurteilung und Generalverdacht ?

Man muss sich eben entscheiden, Freiheit oder maximale Sicherheit, wo Licht ist, ist auch Schatten. Oder um Ben Franklin zu zitieren: "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Wir sind auf dem besten Wege dahin und ihr, die ihr euch immer so unfrei behandelt fühlt, redet der Unfreiheit hier auch noch das Wort. :confused:

Geschrieben
Und willst du jetzt allen Ernstes mehrfache Sexualstraftäter mit LWB auf eine Stufe stellen? :confused:

ich nicht, aber du! Du forderst doch, dass Sexualstraftäter ebenso gespeichert werden wie LWB!

Die Freiheit stirbt scheibchenweise.

Manchmal kommen mir hier Einige wie Politiker vor: ist was passiert, gleich reflexartig nach Verschärfungen schreien. Sich dann aber darüber auffregen, wenn andere nach Verschärfungen rufen, die einen selbst betreffen. Ich nenne so etwas scheinheilig!

Und noch etwas als Antwort auf das obige Zitat: wieviel der 80 Mio. Bundesbürger sind unerkannte Sexualstraftäter? Wieviel LWB gibt es in Deutschland? Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass es auch unter LWB Sexualstaftäter gibt? Wohlgemerkt: unerkannte Straftäter

Geschrieben
Erst wenn sie wieder straffällig werden, was man ohne Glaskugel aber nicht weiß, ......

Auch wenn ich wieder Haue bekomme:

Kann man wirklich davon ausgehen, dass der Schaltfehler in der Birne eines mehrfach Sexualstraftäters oder Kinderf... wirklich durch das Verbüßen einer Haftstrafe behoben ist? Das bei diesem Personenkreis bezüglich ihrer Triebsteuerung etwas aus dem Ruder gelaufen ist, ist doch hoffentlich unbestritten.

Manfred

Geschrieben
...

Kann man wirklich davon ausgehen, dass der Schaltfehler in der Birne eines mehrfach Sexualstraftäters oder Kinderf... wirklich durch das Verbüßen einer Haftstrafe behoben ist? ...

Durch die Haftstrafe allein nicht.

Aber bei einer Therapie ist die Erfolgsquote immerhin gut 80%.

Leider ist eine Therapie nicht immer zwingend vorgeschrieben.

Geschrieben
Wenn sie ihre Strafe abgesessen haben und nicht in Bewährung entlassen wurden, JA. Denn dann sind sie nach dem Gesetz zwar vorbestrafte aber wieder freie Bürger, die ihre Schuld ggü. der Gesellschaft getilgt haben.

Das ist der eigentliche Diskussionspunkt.

Eine öffentliche Datenbank über Sexualstraftäter wie in den USA wirft eine Fragen auf die man als Gesellschaft beantworten muss:

- Will man Sexualstraftätern eine Reintegration in die Gesellschaft ermöglichen ? Was eine solche Datenbank ganz klar verhindert.

Hier ein Zitat aus einer "Rückfallstudie" des BMJ

Vergleichbares zeigt sich bei den Personen, die eine Eintragung im Bundeszentralregister aufgrund eines sexuellen Gewaltdelikts haben (2185 Personen). Insgesamt 685 Personen (31,4 Prozent) traten im Untersuchungszeitraum (3 Jahre)erneut strafrechtlich in Erscheinung, 29 Personen (1,3 Prozent) mit einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung, 15 Personen (0,7 Prozent) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und 4 Personen wegen anderer Sexualdelikte. Der Großteil der Personen (637 Personen) wurde hingegen wegen anderer Delikte erneut verurteilt.

Meine Meinung ist, wer sich an Kindern vergeht darf nicht in die Gesellschaft zurückkehren und wird Lebenslang verwahrt.

Bei allen anderen Delikten ist es die berühmte Frage "Freiheit vs. Sicherheit".

Zum Vergleich LWB & Sexualstraftäter:

Der Vergleich hinkt natürlich gewaltig....den der Sexualstraftäter Max Mustermann hat bereits etwas getan das die Gesellschaft dazu veranlasst ihn näher beobachten zu wollen.

Der LWB Moritz Mustermann hat nichts getan das dies rechtfertigt, den sonst wäre er ja kein LWB. Was vielleicht ein anderer LWB getan hat, hat ihn nicht zu interessieren, den Sippenhaft gibt es ja zum Glück nicht.

Sonst müsste man jeden Mann registrieren, da er ja ein potentieller Vergewaltiger ist......

Geschrieben
ich nicht, aber du! Du forderst doch, dass Sexualstraftäter ebenso gespeichert werden wie LWB!

Die Freiheit stirbt scheibchenweise.

Manchmal kommen mir hier Einige wie Politiker vor: ist was passiert, gleich reflexartig nach Verschärfungen schreien. Sich dann aber darüber auffregen, wenn andere nach Verschärfungen rufen, die einen selbst betreffen. Ich nenne so etwas scheinheilig!

Und noch etwas als Antwort auf das obige Zitat: wieviel der 80 Mio. Bundesbürger sind unerkannte Sexualstraftäter? Wieviel LWB gibt es in Deutschland? Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass es auch unter LWB Sexualstaftäter gibt? Wohlgemerkt: unerkannte Straftäter

Ich habe das ganz und gar nicht gefordert; ich wollte auf die Ungleichbehandlung hinweisen. LWB bekommen ja schon Besuch, wenn in der Nachbarschaft mit einem Luftgewehr geschossen wird. Noch einmal: Ich frage mich, warum du das verdrehst und hier so dünnhäutig reagierst.

Was diesen speziellen Fall angeht:

Der Mann stand unter "Führungsaufsicht", d. h., dass hier mit weiteren Straftaten zu rechnen ist - und genau das ist geschehen. Nur die Flucht konnte das Mädchen vor Schlimmeren bewahren, da frage ich mich, was diese "Führungsaufsicht" eigentlich bewirken soll? Mit Forderungen nach dem gläsernem Bürger bin ich damit aber immer noch weit entfernt. Also im Klartext: Ich fordere keine Verschärfung, sondern die richtige Anwendung der gesetzlichen und polizeilichen Instrumente. Angekommen?

Geschrieben
nicht ganz richtig. Heute in den Nachrichten: Polizei Rostock war dabei ihre Sexualstraftäterliste "abzuarbeiten". Leider waren sie aber noch nicht beim späteren Festgenommenen angelangt.

siehe dazu mein vorstehendes post

Und da hätten sie sicherlich schneller und effektiver "abarbeiten" können, aber die Kontrolle der LWB genießt nun mal Priorität.

Geschrieben

Mich wundert es, dass die genaue Tatwaffe nicht festgestellt werden kann.

Ich dachte immer das LKA könnte das Genauer bestimmen.

Also z.B. Glock 26 oder Glock 19. Ist das normal nur ein ca. Fabrikat angeben zu können?????

Geschrieben
Mich wundert es, dass die genaue Tatwaffe nicht festgestellt werden kann.

Ich dachte immer das LKA könnte das Genauer bestimmen.

Es läuft nicht alles wie bei CSI...

bestimmte Merkmale an einem Waffentyp verewigen sich an Hülsen und Geschossen. Aber speziell bei den Glocks ist fast alles austauschbar, deshalb ist die Schlittenlänge und Griffstücklänge eigentlich nicht feststellbar. Der rechteckige Schlabo-kanal-Abdruck auf dem Zündi und eventuell eine Aufbauchung der Hülse sind typische Merkmale der Glock, aber ob 17, 19, 26 oder 34 mit oder ohne Comp.... Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dermaßen markante Unterschiede gibt, daß da gerichtsfest analysiert werden kann.

Geschrieben

Exakt zuordnen kann man bspw. Hülse zur Waffe, wenn beides vorhanden ist. Vorher kann man lediglich nach Anzeichen für einen Waffentyp schauen. Dort gibt es mehr oder weniger Übereinstimmungen.

Geschrieben
Kann man wirklich davon ausgehen, dass der Schaltfehler in der Birne eines mehrfach Sexualstraftäters oder Kinderf... wirklich durch das Verbüßen einer Haftstrafe behoben ist?

Vermutlich nicht, aber solange das Gesetz (was von vielen hier ja als allumfassende Wahrheit und Gottes Wort gleich angesehen wird, was aber nicht zwingend Recht bedeuten muss) dies so vorsieht, ist es eben so und alle müssen das Restrisiko tragen. Wenn du mit der Entlassung nach der verhängten Haftstrafe ein Problem hast, dann setze dich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein, die bei Wiederholungstätern und/oder Kindesentführern (die einem Missbrauch oft voraus gehen muss) und/oder Mördern eine LEBENSlange Haftstrafe auch im Erstfall möglich macht. Und lebenslang muss dann bis zum Ende den natürlichen Lebens bedeuten und nicht 15 Jahre oder sonst was. Bis dahin, wird man das so hinnehmen müssen.

Geschrieben

Der eigentliche Aufreger war, dass ein rechtstreuer Bürger wegen seines Hobbies registriert und bei einschlägigen Verstößen überprüft wird, ein verurteilter Straftäter aber anscheinend nicht registriert und auch nicht bei einschlägigen Verstößen kontrolliert wird. Im vorliegenden Fall lag sogar ein besonderes Augenmerk "Führungsaufsicht" vor.

Die Konsequenz kann daher nur lauten: Keine Registrierung für alle! Was unserem Rechtssystem bei Straftätern lieb und teuer ist, darf an anderer Stelle auch nicht angewandt werden.

Geschrieben
Keine Registrierung für alle! Was unserem Rechtssystem bei Straftätern lieb und teuer ist, darf an anderer Stelle auch nicht angewandt werden.

Diese Logik-Folge erschließt sich mir nicht, vor allem aus der vergleichenden Faktenlage.

In den beiden hier diskutierten Fällen "Bad Sarow" und "Rebecca" wurde durch die Fahnder entlang ihnen vorliegender Kartei-Informationen gesucht/ermittelt/nachgeforscht (whatever...) Im Fall "Bad Sarow" werden nach mehreren Wochen die Besitzer ähnlicher Waffen angesprochen. Im Fall "Rebecca" konnte sich das Opfer befreien, bevor die Abfrage fertig war.

Lässt man die Emotion raus, dann ist es zunächst mal "fast" Dasselbe. Ich kritisiere natürlich auch, daß die LWB-Abfrage so "brute force" erfolgte, genauso wie offenbar die Straftäter-Kartei auch einfallslos von a-z durchgesucht wurde, statt mehr Kriterien in die Abfrage einzubauen.

Auf der Seite der "Sucher" bleibt also nur detail-Kritik. Solange aber die "Sammler" von Daten ein "Gefahr"-Argument gegen die LWB einsetzen können, werden wir weiter gespeichert werden und eben auch, wenn gar nichts mehr hilft, in den Überprüfungstopf hineingeworfen werden. Dasselbe gilt für Autobesitzer mit den Zulassungs-Daten, Kreditkarten-, FaceBook- und Fluglinienbenutzer, Internet-Accounts usw.

Geschrieben
Der eigentliche Aufreger war, dass ein rechtstreuer Bürger wegen seines Hobbies registriert und bei einschlägigen Verstößen überprüft wird, ein verurteilter Straftäter aber anscheinend nicht registriert und auch nicht bei einschlägigen Verstößen kontrolliert wird.

das ist ja schlicht und einfach nicht wahr!

Natürlich war er als Sexualstraftäter registriert und sollte auch überprüft werden.

Das sagt ja auch schon dein Satz: "Im vorliegenden Fall lag sogar ein besonderes Augenmerk "Führungsaufsicht" vor."

Er war halt "nur noch nicht dran in der Liste". Es soll ja mehrere Sexualstraftäter geben - hab ich jedenfalls mal gehört. Und das die nicht alle zur gleichen Zeit, 5 Minuten nach der Straftat überprüft werden können, sollte jedem halbwegs normal denken Menschen klar sein.

Geschrieben
Und da hätten sie sicherlich schneller und effektiver "abarbeiten" können, aber die Kontrolle der LWB genießt nun mal Priorität.

Das ist ein schwachsinniges Argument und wird auch nicht besser, wenn du es in grün schreibst.

Wie auch: "warum machen sie hier ein Verkehrskontrolle? Sie sollten lieber Verbrecher fangen!"

Geschrieben
das ist ja schlicht und einfach nicht wahr!

Natürlich war er als Sexualstraftäter registriert und sollte auch überprüft werden.

Das sagt ja auch schon dein Satz: "Im vorliegenden Fall lag sogar ein besonderes Augenmerk "Führungsaufsicht" vor."

Er war halt "nur noch nicht dran in der Liste". Es soll ja mehrere Sexualstraftäter geben - hab ich jedenfalls mal gehört. Und das die nicht alle zur gleichen Zeit, 5 Minuten nach der Straftat überprüft werden können, sollte jedem halbwegs normal denken Menschen klar sein.

Wie lange sollte das denn sonst dauern? Mehrere Tage ist sicherlich nicht angemessen. etliche LWB bekamen auf Grund von dubiosen behauptungen Schnellzugriff durch eine Sondereinheit. Begründung ist Gefahr im Verzug.

Vergleichen wir mal die Registrierungen:

1. Der LWB Kennzeichnung soll für jeden Polizisten das Risiko senken und damit nahezu "jedermann" sofort zugänglich in einer zentralen Datei.

2. Der Sexualstraftäter ist in welcher zentralen Datei registriert und wie sind dort die Zugriffsrechte für wen?

3. Ermittlungstechnisch müssten UNMITTELBAR alle einschlägig Vorbestraften nach Tatortnähe aufgesucht werden. Ist dies passiert? Warum nicht? Hier war sogar in unmittelbarer Nähe ein als gefährlich eingestufter, einschlägig Verurteilter der Täter. Wann sollte er an der Reihe sein, wenn nicht sofort? wer hatte höhere Priorität und warum?

5 min ist etwas ambitioniert, aber sind 3 Tage (und dann war man immer noch nicht da) angemessen?

P.S.: Primär geht es mir darum, dass unbescholtene Leute mit statistisch ungfährlichem Hobby nicht schlechter gestellt werden dürfen als verurteilte Straftäter. Das ist aber der Fall (Zentraldatei, Betretungsrecht der Wohnung...) Das ist eine Schieflage.

Geschrieben
Wie lange sollte das denn sonst dauern? Mehrere Tage ist sicherlich nicht angemessen.

....

da fällt mir nur eins ein: du hast jeglichen Bezug zur Realität verloren.

Geschrieben

Na klar. Warum so herabwürdigend? Die Realität haben die Leute mit den Zentralregistern verloren.

Du hast leider keine Frage beantwortet. Sicher sind sie überspitzt, aber das verdeutlicht doch einiges.

Denk mal drüber nach, was verdeutlicht werden sollte. Warum weichst du aus?

Geschrieben
Sicher sind sie überspitzt, aber das verdeutlicht doch einiges.

sie verdeutlichen nur, dass du keine Ahnung von Ermittlungsarbeit hast.

Halt mal wieder typisches Stammtischgeschwafel, wie so oft hier.

Deshalb auch mein voranstehendes post.

Geschrieben

Eine Unterstellung, die du wahrscheinlich nicht belegen kannst und die auch nichts mit den aufgeführten Punkten zu tun hat.

Leider gehst du immer noch nicht auf die Punkte ein. In deinem Stil müsste ich demnach mit Forumsgewäsch antworten. Ich erkenne aber auch Inkompetenz als Grund an oder das sich ein Berufsgenosse in seiner Ehr gekränkt fühlt und den Beamtenladen pauschal verteidigen will.

Warum der LWb nun in eine Zentraldatei gehört und der Straftäter nicht, lässt du nämlich weiter offen.

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