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Walther Carbine Wechsellauf mit Schaft


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Geschrieben

Hallo Leute,

kurze Frage...

Ich möchte mir zu meiner Walther GSP in .22 lfB. bei meinem Büchsenmacher das Carbine-Wechsel-Set in .22 lfB kaufen.

Dieses lässt aus der GSP ein Selbstladegewehr werden.

Frage nun, geht das so einfach wie mit jedem anderen Wechselsystem oder gibt es hierfür besondere Erwerbs-Voraussetzungen ?

Danke im voraus,

BFP

Geschrieben
Dieses lässt aus der GSP ein Selbstladegewehr werden.

So sagt auch die Firma Walther, und auch: "nicht rückbaubar" Produktseite

Da liegt der Hase im Pfeffer.

Auch wenn du eine GSP hast, sie wird massgeblich "verändert"

Nach meinem Verständnis "erwirbst" du damit ein SL-Gewehr für das du ein Bedürfnis bräuchtest.

Pickett

Geschrieben
So sagt auch die Firma Walther, und auch: "nicht rückbaubar" Produktseite

Da liegt der Hase im Pfeffer.

Auch wenn du eine GSP hast, sie wird massgeblich "verändert"

Nach meinem Verständnis "erwirbst" du damit ein SL-Gewehr für das du ein Bedürfnis bräuchtest.

Pickett

Vielleicht hat sein Büxer ja noch ein richtiges WS rum liegen. Die Dinger gab es vor gar nicht all zu langer zeit recht günstig.

Wenn er WS sagt, wird er schon WS meinen.

Geschrieben

Gemeint ist wahrscheinlich: GSP Umbausatz rechts von Walther Der Link scheint ein Relikt der Homepage zu sein. Er wird beim normalen Durchklicken nicht angezeigt. Alternativ gabs/gibts noch B&W Multisporter 2000

Vermutlich ist das Walther-System wertiger.

Das Bedürfnis ergibt sich aus dem Besitz der GSP. Falls der SB päpstlich zu werden gedenkt, gibts auch für den Carbine eine sportliche Disziplin.

Das der Komplett-Carbine eine Rückbausperre hat, soll wohl den Umbau in eine Kurzwaffe verhindern.

Kurz: Keine besonderen Erwerbsvoraussetzungen, kaufen, eintragen, Spaß haben :)

Geschrieben
Der Link scheint ein Relikt der Homepage zu sein.

In der Tat, so ist es.

Danke für den Hinweis, mein Fehler.

Wenn rückbaubar, dann natürlich auch bedürfnisfrei.

Da brauchts nicht mal eine Disziplin.

Kaufen, Spass haben !

Pickett

Geschrieben
Frage nun, geht das so einfach wie mit jedem anderen Wechselsystem oder gibt es hierfür besondere Erwerbs-Voraussetzungen ?

Danke im voraus,

BFP

Es handelt sich hier um kein WS System sondern nur um einen Lauf. Es wird lediglich der Lauf getauscht mehr nicht. Das Multisporter hatte ich mal. Schussleistung war auf 25 gut, auf 50m im Vergleich u meinem HK indiskutabel. Auch mit der besten Munition waren keine brauchbaren Ergebnisse zu erzielen. Aber für 25 zum Spaß haben reicht es alle mal.

Geschrieben (bearbeitet)
Vielleicht hat sein Büxer ja noch ein richtiges WS rum liegen. Die Dinger gab es vor gar nicht all zu langer zeit recht günstig.

Wenn er WS sagt, wird er schon WS meinen.

Also, ist ein Wechsellauf, nur bestehend aus Lauf und Anschlagschaft.

Keine Komplettwaffe.

So wie ich das verstehe, kann man doch für jede Waffe die man hat, ohne "Bedürfnis" (das man ja eigentlich immer hat....weil man ein Teil einfach haben will....!!!) entsprechende Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers kaufen.

Von der Lauflänge, steht IMHO nichts im Gesetz.

Man darf also aus einer Kurzwaffe eine Langwaffe machen, nur nicht umgekehrt !

Korrekt ? !!!

Ausserdem, ist die GSP vorher bereits eine Selbstlade-Kurzwaffe gewesen, daher ändert sich auch nichts an der eigentlichen Funktion des "Selbstladens".

BFP

Bearbeitet von BFPierce
Geschrieben (bearbeitet)
Man darf also aus einer Kurzwaffe eine Langwaffe machen, nur nicht umgekehrt !

Korrekt ? !!!

Du meinst zwar das richtige, aber in der Form würde ich das nicht behaupten wollen. Es geht um die kürzeste bestimmungsgemäße Waffenlänge.

"2.5

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen."

Sofern die Waffe nicht unumkehrbar "verlängert" wird ist und bleibt es eine KW, da die kürzeste bestimmungsgemäße Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet.

Wenn du eine LW mit einem "zu kurzen" Lauf/Wechselsystem versiehst, betrittst du den Bereich der Waffenherstellung und solltest entweder eine Genehmigung haben oder einen BüMa beauftragen. Bedürfnis für die Kurzwaffe wäre auch nicht schlecht :-) - Daher also die Schlußfolgerung, dass man LW nicht in KW umbauen "darf" (ansonsten viel Aufwand).

Edit: So jedenfalls mein Verständnis der Regelungen, ohne Allwissenheit behaupten zu wollen.

Bearbeitet von Gruger
  • 8 Jahre später...
Geschrieben

Da kram ich das mal wieder vor - wie seht ihr das mit der Aufbewahrung: Darf die komplette Waffe in einen A-Schrank? Grundwaffe bleibt ja die GSP und die ist eine Kurzwaffe. Und wenn nicht - darf der Lauf allein in selbigen? Weil ist ja ein Gewehrlauf - aber Wechsel(system) für eine Kurzwaffe. 

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