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IGNORED

BKA stuft Laserschwert ein


michael57

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Heinen99

Auch wenn Tritium ein anderes Thema ist, ist es - im Fall an ACOG's - für Privatpersonen nicht erlaubt, weil die Freigrenze von 1 GBq überschritten ist!

Besitz und Inverkehrbringen macht im Sinne des GPSG kein Unterschied, schließlich verbringt der Importeur eines Lasers diesen in den Geltungsbereich der EU. den Vorschriften entsprechend wird der Importeur bezüglich der Produktsicherheit als Hersteller betrachtet!

Geschrieben

ist ja nicht das erste mal wo phantasie "waffen" vom bka beurteilt werden.

so hat man am 11 okt 2002 ein "klingonenschwert" beurteilt, und als waffe eingestuft, was dazu führte, das der herkömmliche durchschnittsklingone auf der durchreise, nun sein schwert zuhause lassen muss!

auch die saber claws - eine anlehnung an predator - wurden vom bka als waffe eingestuft, was dazu führte, das onkel predator, der eigentlich gerne mal auf der erde zum jagen erschien, nun aufgrund des verbotes in einem parallel universum zur jagd geht.

onkel blade der alte vampirjäger darf seine wurfscheibe mit den gebogenen klingen laut bka auch nicht mehr führen, was ihm die jagd auf die blutsauer richtig erschwert....

freddy krüger, das alte pizzagesicht, der aus der elm street, hat auch pech! sein klingenhandschuh wurde vom bka auch als waffe eingesuft, er muss jetzt wie sein kollege jason auf eine kettensäge umsteigen.

auch ninjas und checkie chan sind in zukunft gehemmt, da ihre kyoketsu-shogei selbstverständlich auch mit stumpfer klinge pöhse verbotene waffen sind.

auch bruce lee wurde in seinem tun beschnitten, da selbst die soft-nunchakus, also die mädchen variante, vom bka verboten wurde!

ich sage danke dafür, da die welt hierdurch deutlich sicherer wurde, und man doch gerne sieht das unsere steuergelder sinnvoll angelegt werden! (grün war alle)

Geschrieben
auch bruce lee wurde in seinem tun beschnitten, da selbst die soft-nunchakus, also die mädchen variante, vom bka verboten wurde!

Was, wie? Die Schaumstoff-Nunchakkuuu mit Sollbruchstelle? Das sind doch Sportgeräte?! Da gibt (oder gab?) es richtige Wettkämpfe ...

Geschrieben
Rechtslage im deutschsprachigen Raum

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Umgang mit Nunchakus und anderen Waffen, „die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen“, verboten.

Gemäß Feststellungsbescheid des BKA betrifft dieses Verbot auch alle Arten des sogenannten „Soft-Nunchaku“ (siehe den Abschnitt Varianten). Dieser Bescheid wurde aber erst am 24. April 2006 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gültig, da zunächst Klage gegen den Feststellungsbescheid eingereicht wurde, diese aber letztendlich abgewiesen wurde. Das Urteil ist in Fachkreisen umstritten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nunchaku

Geschrieben

Hallo,

was regt ihr euch eigentlich wegen dem BKA auf?

Der Blödsinn hat doch mit einer Anfrage des Zolls begonnen! Was sollte das BKA denn machen? Antworten, das so eine Schwachsinnsanfrage nicht beantwortet wird?

Die D....n sitzen doch offensichtlich wo anders.

Die Birne des Monats sollte schon dem gegeben werden der Sie verdient hat.....

Mats

Geschrieben

Hat Luke Skywalker nun seinen verloren? Der von seinem Vadder Darth Vader war ja rot leuchtend. B)

Geschrieben
so hat man am 11 okt 2002 ein "klingonenschwert" beurteilt, und als waffe eingestuft, was dazu führte, das der herkömmliche durchschnittsklingone auf der durchreise, nun sein schwert zuhause lassen muss!

Was beweist das es keine Klingonen gibt.

Sonst würden sie in Deutschland mit ihren Schwertern rumlaufen.

Die Alternative währe ein Gespräch mit ihrem Botschafter. Unter vier Augen. Und das tut sich der Innenminister nicht an. Auch nicht wenn man ihn damit lockt er könne was verbieten. :ridiculous:

Spaß beiseite.

Ich denke nicht das BKA ist hier das Problem. Die dürften bei der Anfrage durch die Kollegen vom Zoll auch erstmal aufgestöhnt haben.

Geschrieben

Ich weis noch wenn ich als Kind im Tv gesehn hab wie jemand

mit nem kleinen "Taschenlaser" n Lagerfeuer angemacht hat und ich sagte

"da....das will ich auch haben".Und Mama sagte jaja mein Sohn....aber sowas gibt es nur im Film.

Heute sag ich:

"Siehst Muddi.....darf ich jetzt sowas haben?????" :D

Geschrieben

Wenn ich in dem BKA-Bescheid lese, dass die Dinger keine "Waffen" sind, weil es expressis verbis an deren Nennung im WaffG mangele -

dann höre ich (mindestens) bei den LinksGrünen schon wieder die Verbotsantrags-Apparate rattern...

Geschrieben
Ich weis noch wenn ich als Kind im Tv gesehn hab wie jemand

mit nem kleinen "Taschenlaser" n Lagerfeuer angemacht hat und ich sagte

"da....das will ich auch haben".Und Mama sagte jaja mein Sohn....aber sowas gibt es nur im Film.

Heute sag ich:

"Siehst Muddi.....darf ich jetzt sowas haben?????" :D

Hattest Du als Kind nie eine Lupe=Brennglas?

Geschrieben
Hallo

da fällt mir nur zu ein, daß das BKA scheinbar überbesetzt ist und die aus lauter Langeweile Arbeit suchen. Irgendwann ist der Beamtenschlaf auch langweilig.

Eine Behörde überprüft, wahrscheinlich aufwändig, ob ein Laserschwert, was es in der Realität gar nicht gibt, eine Waffe ist. Was kommt als nächstes? Fiktivtransmitter? Transformkanonen? Desintegratoren?

Steven

Ja hier regt sich keiner auf wie Steuergelder verplempert werden traurig, mal sehn wenn der nächste Feststellungsbescheid

zur Einwegspritze mit Kanüle kommt (deffinitiv eher als Waffe zu benutzen) oder zu einer Mikrowelle einem Fieberthermomether willkommen in Absurdistan :peinlich:

Geschrieben
Was, wie? Die Schaumstoff-Nunchakkuuu mit Sollbruchstelle? Das sind doch Sportgeräte?! Da gibt (oder gab?) es richtige Wettkämpfe ...

Jepp, auch dazu gibt es einen FB!

Dieser wurde sogar durch das VG Wiesbaden bestätigt und das Urteil ist seit dem 14.07.2006 rechtskräfig.

Entscheidend ist bei den Dingern nicht das Material, sondern die Möglichkeit der Drosselung.

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