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IGNORED

Wenn man schon eine "schwarze" hat ...


Sniper

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Darwin läßt grüßen .... :fool:

http://steiermark.orf.at/stories/532209/

Grazer schoss sich beim Waffenreinigen an

Beim Reinigen einer Pistole hat sich am Sonntag ein 57-jähriger Grazer ins Bein geschossen. Weil er keine Berechtigung für die Waffe hatte, wollte der Verletzte den Vorfall vertuschen.

Der 57-Jährige wollte den Unfall mit der illegal besessenen Pistole

vertuschen.

Der beschäftigungslose Kraftfahrer war am Sonntag in seiner Wohnung in Graz-Gösting mit dem Reinigen der Pistole beschäftigt, als sich unter nicht näher bekannten Umständen ein Schuss löste. Das Projektil durchschlug den linken Oberschenkel und die linke Wade des 57-Jährigen.

Da der Grazer keine Berechtigung für die Waffe hatte, wollte er den Unfall vertuschen: Er bat eine Bekannte, ihm bei der Versorgung der Wunden zu helfen. Die Frau erkannte aber, dass es sich um eine ernsthafte Verletzung handelte und alarmierte das Rote Kreuz - die Rettungskräfte brachten den Angeschossenen ins UKH Graz, wo er stationär aufgenommen wurde und verständigten die Polizei.

Die Polizei stellte Waffe und Munition sicher. Die Herkunft der Pistole sei unbekannt, so ein Sprecher am Montag. Der 57-Jährige wurde nach dem Waffengesetz angezeigt und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Immer diese selber losgehenden Waffen beim putzen ....

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Darwin läßt grüßen .... :fool:

Immer diese selber losgehenden Waffen beim putzen ....

Für Darwin reicht es nicht, da hätte er weiter in die Mitte zielen müssen.

Die meisten Unfälle passieren eben beim Hantieren mit nicht-geladenen Waffen.

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Hallo Gun Buff

- das ist auch hier meldepflichtig, - da hilft Dir keine Schweigepflicht. Wohl dem der einen Druckluftnagler hat, - der kann das zumindest als Arbeitsunfall laufen lassen, - solange es kein Steckschuss ist..... B)

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- das ist auch hier meldepflichtig, - da hilft Dir keine Schweigepflicht.

Woher hast du diese Weisheit?

Lies bitte hier: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/sslcme.asp?id=45243

Der Patient als Verfügungsberechtigter über seine Geheimnisse kann in Ausprägung seines Selbstbestimmungsrechts eine Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht veranlassen. Die Entbindung durch das Einverständnis oder die Einwilligung des Patienten kann ausdrücklich oder konkludent, also durch schlüssiges Handeln, gegenüber dem Arzt erfolgen. Von einer stillschweigenden Einwilligung des Patienten kann bei sozialadäquaten Unterrichtungen mitbehandelnder Konsiliarärzte ausgegangen werden. Nach den Grundsätzen der mutmaßlichen Einwilligung kann der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht gerechtfertigt sein, wenn diese aufgrund von Bewusstlosigkeit des Patienten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (wie zum Beispiel bei Schussverletzungen, wobei jedoch keine gesetzliche Meldepflicht an die Polizei besteht).
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- das ist auch hier meldepflichtig, - da hilft Dir keine Schweigepflicht.

ich meine mich zu erinnern das es definitiv unter die ärztliche schweigepflicht fällt in deutschland.

habe vor jahren mal einen arztlichen/juristischen artikel darüber gelesen, könnte sogar hier gewesen sein.

nur ist halt das problem das die ärzte es nicht immer wissen...

gruss

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Hallo Sal-Peter,

da habe ich mir offensichtlich das falsche Halbwissen angeeignet, - Danke für die Info. Sollte jemals der Fall eintreten das ich dieses spezielle Wissen brauche weiß ich mir ja zu helfen.

Danke

heinen99

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...nur ist halt das problem das die ärzte es nicht immer wissen...

Oder die Philanthropie ist dort auch schon angekommen. Habe vor einiger Zeit gelesen, daß ein Arzt eines westdeutschen Krankenhauses nach der Obrigkeit gerufen hat :peinlich: , als er einen offensichtlichen Schmiß nähen sollte, welchen der Paukarzt wohl aus kosmetischen Gründen lieber nicht vor Ort nähen wollte.

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...nach der Obrigkeit gerufen hat...

Dem würde ich "Feuer unterm Hintern" machen.

Dazu gibt es drei Wege, die man auch parallel gehen kann:

- Strafrecht

- Standesrecht

- Zivilrecht

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§54 Abs.4 Ärztegesetz (Österr.) sagt:

"Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde, so hat der Arzt, sofern Abs. 5 nicht anderes bestimmt, der Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. ..."

Wie auch immer der Unfall abgelaufen ist und wie auch immer sich der 57 jährige Grazer verhalten hat, ich würde dem Arzt nicht gleich Böses unterstellen.

Immerhin gibt's jetzt eine illegale weniger und das sollte uns allen doch hoffentlich recht sein.

Alex

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Immerhin gibt's jetzt eine illegale weniger und das sollte uns allen doch hoffentlich recht sein.

Das ist mir weder recht noch unrecht - man hat mich nicht zum Sittenwächter bestellt.

Angestellt hat er damit nichts, jedenfalls ist davon nichts bekannt. Nur das zählt für mich.

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