Zum Inhalt springen
IGNORED

Habe gelbe WBK bekommen, Vorderseite durchgestrichen?


Headgear

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe letzte Woche endlich meine gelbe WBK bekommen, Voreintrag ist ein Kleinkalibergewehr.

So weit so gut.

Ich war gestern in einem Waffengeschäft um mir das Gewehr abzuholen da zeigte sich der Verkäufer verwirrt, dass die Vorderseite der WBK durchgestrichen sei.

Damit wäre es mir nicht möglich ohne vorherige Genehmig weitere Gewehre zu erwerben :traurig_16:

Ich hatte vor mir in absehbarer Zeit auch ein gut erhaltenes K98 zu kaufen oder von einem Vereinskameraden eine ältere HK Selbsrepetierbüchse im Kaliber .223 :rolleyes:

Ich bin zur Zeit noch nur im DSB, trete aber nach den Sommerferien in den BDMP ein, in welchem besagter Vereinskollege auch ist.

Im Waffengeschäft entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zwischen den Angestellten welche Rechtssprechung mittlerweile herrscht und welche Befugnisse der Sachbearbeiter auf dem Amt hat.

Meine Frage an Euch:

Ist meine WBK so normal, wird die Vorderseite immer durchgestrichen?

Habe ich Anrecht auf eine andere WBK?

Kann der Sachbearbeiter den Passus auf der Vorderseite willkürlich durchstreichen?

Kann ich mit dieser WBK ohne Voreintrag mir ein K98 holen um es dann im nachhinein auf dem Amt eintragen zu lassen?

Vielen lieben Dank für jede Antwort, ich könnte natürlich auch den Sachbearbeiter fragen aber ich würde gerne erstmal Eure Antwort hören

Grüsse

post-40704-1311227479_thumb.jpg

Geschrieben

Für Deine WBK wurde das alte Formular genutzt, ein neues gibt es so weit ich weiß nicht.

Die Vorderseite der alten gelbwn WBK bezog sich ausschließlich auf Einzelladerlangwaffen. Die Gesetzesänderung hat aber die Erwerbsmöglichkeiten der gelben WBK deutlich erweitert. Daher wurde auf Deiner WBK der alte Teil vorne gestrichen und die Erwerbsmöglichkeiten der neuen gelben WBK auf der Rückseite ergänzt.

Die gelbe WBK ist so IMHO voll gültig.

EDIT: Die Behörde hat das mit dem Satz ""Siehe amtliche Eintragungen" unter der Streichung auch so gekennzeichnet.

Geschrieben

Aus meiner Sicht alles i.O.

Ich habe kürzlich meine alte Gelbe in eine neue Gelbe umarbeiten lassen, zwar ist der vordere Teil weiterhin ungestrichen, dafür habe ich eine Eintragung auf der Rückseite erhalten, die die WBK auf die Auflagen und Möglichkeiten des aktuellen Waffenrechts, sprich Mehrlader und Mehrlader VL-Pistolen, sowie Einzellader-KW für Patronenmunition erweitert.

Gut, ich habe jetzt nicht so einen ellenlangen Sermon wie du da stehen, aber prinzipiell ist deine WBK eine ganz normale Neue Gelbe. Somit darfst du auch ohne Voreintrag weitere Waffen kaufen und dem K98 steht nichts im Weg.

Gruß,

Matthias

Geschrieben
... eine ältere HK Selbsrepetierbüchse im Kaliber .223 :rolleyes:

ich unterstelle mal, dass egal, was man auf die gelbe draufschreibt oder durchstreicht, niemand dir damit eine selbsrepetierbüchse (=selbstladebüchse?) überlässt. du brauchst dafür als sportschütze eine grüne wbk mit voreintrag - begriffe und rechtliche grundlagen werden doch eigentlich in der sachkunde durchgekaut, oder?

mit dem selbstgetrickten formular und der erweiterung unter "amtliche eintragung" hast du meiner einschätzung nach eine "neue gelbe wbk" in händen. das dürfte dem entsprechen, was du beantragt hast ...

Geschrieben

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten und verzeiht mir (Isegrim) dass ich einige Dinge aus der Sachkundeprüfung wieder vergessen habe aber das Thema wurde bei uns wirklich stiefmütterlich behandelt! Ich werde mich aber in den nächsten Tagen intensiv über alles informieren dass ich keine nervigen Anfängefragen mehr stellen muss, ich weiss das Thema nervt alte Hasen bestimmt :traurig_16:

Tolles Forum hier!!!

Grüsse

Geschrieben

Die Ahnungslosigkeit des Verkäufers im Waffengeschäft macht betroffen.

Wo hat der die letzten Jahre im Dornröschenschlaf verbracht ?

Die WBK ist absolut in Ordnung, das praktizierte Verfahren mangels neuer Formulare das Gebräuchliche.

Geschrieben
Die gelbe WBK ist so IMHO voll gültig.

Nicht nur IMHO. Meine Gelb neu sieht genau so aus. ;)

Siehe deinen ersten Satz, alles völlig normal. Wer lesen kann, ist halt klar im Vorteil, der TE kanns scheinbar nicht. ;)

Geschrieben
Kann ich mit dieser WBK ohne Voreintrag mir ein K98 holen um es dann im nachhinein auf dem Amt eintragen zu lassen?

In Hamburg bekommst du in der neuen gelben WBK (einen Repetierer) nur mit Bedürfnis und Voreintrag !! Aber nur den ersten !! Und danach kannst du ohne Bedürfnis weitere kaufen !!

Geschrieben
In Hamburg bekommst du in der neuen gelben WBK (einen Repetierer) nur mit Bedürfnis und Voreintrag !! Aber nur den ersten !! Und danach kannst du ohne Bedürfnis weitere kaufen !!

War bei meiner gelben ebenso-

Bedürfnis beantragt, gelbe mit Voreintrag bekommen (der mittlerweile verfallen ist).

Geschrieben
In Hamburg bekommst du in der neuen gelben WBK (einen Repetierer) nur mit Bedürfnis und Voreintrag !! Aber nur den ersten !! Und danach kannst du ohne Bedürfnis weitere kaufen !!

:icon14: hola amigo Klaussi,

auch in S-H musst man-bei der Beantragung der neuen Gelben-über dem Verein/Verband die Bestätigung des Bedürfnis beim Amt vorlegen...aber es wird KEIN Voreintrag in der Gelben getätigt, und man muss auch nicht zuerst die Waffe kaufen die im beantragungs Formular angegeben wurde, es könnte ja sein dass man auf ein anderes Angebot zuerst zugreift.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
War bei meiner gelben ebenso-

Bedürfnis beantragt, gelbe mit Voreintrag bekommen (der mittlerweile verfallen ist).

:confused: hol amigo A-9,

die Gelbe "verfällt" nicht...d.H. falls Voreintrag mit Verfallsdatum drin steht kannst Du trotzdem auch DANACH dir die Waffe (oder eine Andere) kaufen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
:confused: hol amigo A-9,

die Gelbe "verfällt" nicht...d.H. falls Voreintrag mit Verfallsdatum drin steht kannst Du trotzdem auch DANACH dir die Waffe (oder eine Andere) kaufen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Ja das stimmt !! die Waffe die als Voreintrag Drinn steht muß man nicht unbedingt kaufen man kann auch n"e andere nehmen !! Ich hab den Hampelkram ja zum Glück nicht mehr nötig !! :drinks:

Geschrieben
:confused: hol amigo A-9,

die Gelbe "verfällt" nicht...d.H. falls Voreintrag mit Verfallsdatum drin steht kannst Du trotzdem auch DANACH dir die Waffe (oder eine Andere) kaufen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Stimmt- Asche auf mein Haupt! Es steht KEIN Zeitraum drin indem ich die Waffe erwerben darf.

Wär aber auch wurscht da ich mir dieselbe Waffe ja danach ohne Voreintrag holen könnte-

Geschrieben

@Headgear:

Meine Gelbe sieht ähnlich aus, Aufkleber statt Streichung.

Einen K98 kannst du dir damit ohne weiteres kaufen.

Einen Selbstlader (Halbautomat) natürlich nicht.

Beachte nur die 2/6 Regel, d.h. 2 Waffen in 6 Monaten.

Der Erwerb der vorletzten Waffe muss dann mind. 6 Monate zurückliegen.

Geschrieben
@Headgear:

Beachte nur die 2/6 Regel, d.h. 2 Waffen in 6 Monaten.

Der Erwerb der vorletzten Waffe muss dann mind. 6 Monate zurückliegen.

Komisch dass das gar nicht drin steht bei ihm.... In meiner gelben WBK steht das hinten mit drauf... ?!

Hab auch ne gelbe ohne Voreintrag bekommen und der Händler hat problemlos die .308 Rep. eingetragen, fertig - dann auf´s Amt und Stempel drauf !

Aber mal was anderes: Wenn ich mit der gelben OHNE Voreintrag einkaufen gehn kann - was ist dann mit dem Bedürfnissantrag beim Verband ??

Geschrieben
Komisch dass das gar nicht drin steht bei ihm.... In meiner gelben WBK steht das hinten mit drauf... ?!

Das muss nicht draufstehen.

Hab auch ne gelbe ohne Voreintrag bekommen und der Händler hat problemlos die .308 Rep. eingetragen, fertig - dann auf´s Amt und Stempel drauf !

Sollte auch nicht anders sein.

Aber mal was anderes: Wenn ich mit der gelben OHNE Voreintrag einkaufen gehn kann - was ist dann mit dem Bedürfnissantrag beim Verband ??

Entfällt.

Die Waffen, die du dir auf die gelbe holst, müssen lediglich irgendeiner genehmigten Sportordnung entsprechen (leitet sich ab aus: WaffG §8, Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

Geschrieben

Schwachsinnige Behörden gibt es! Was soll der Mist diese ganzen Gesetzestexte der sicheren Aufbewahrung betreffend da drauf zu drucken??

Das einzige was drauf muss ist die Ergänzung zu dem Text der vorn drauf steht.

Desweiteren erklärt mir mal bitte, wo auf der gelben Platz für einen Voreintrag ist?!

Geschrieben

:eclipsee_gold_cup: hola amigo maestrocazador17,

auf dem Formular für die Gelbe des NDSB gibt es (oder gab es) kein Kästchen zum ankreuzen-wie bei der DSU-sondern eine Zeile für Waffe...vermutlich kann/konnte man da auch eintragen: eine Waffe die dem gesetzlichen Vorschriften der GELBEN entspricht.

Aber durch das ankreuzen auf dem DSU Formular beantragst Du doch auch die Austellung "einer Bestätigung des Bedarfs" beim Verband...ich meine dass BEIDES das gleiche ist da man die Waffe die im NDSB Formular genannt ist ja auch nicht unbedingt kaufen und eintragen lassen MUSS.

saludos de pancho lobo-der schon 2 Gelbe hat- :hi::drinks:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.