alexausg Posted July 13, 2011 Posted July 13, 2011 Hallo Gemeinde, ich brauch mal einen guten Rat von einem, der sowas vielleicht schon durch hat. Ich habe die letzten Tage eine VL-Waffe auf egun ersteigert. Zuschlag erhalten, Waffe war ab einem Euro eingestellt. Nun weigert sich der Verkäufer Kontodaten usw. bekannt zu geben, da ihm die Waffe zu billig raus ging. Habe bei egun nachgefragt, Auktion ist rechtens gelaufen. Gibt es außer einem (teuren) Anwaltbesuch noch andere Möglichkeiten? Egun wurdevorhin nochmals informiert. Wer trägt die Kosten wenn durch ein Anwaltschreiben alles geklärt wurde? Lt. Aussage eines Anwaltes ca. 100 € . Vielen Dank für eure Mühe... ein etwas ratloser Alexausg
Sal-Peter Posted July 13, 2011 Posted July 13, 2011 Mach den Verkäufer klar, was ihn das kostet, wenn er zickig ist. Er hatte die Möglichkeit, den Startpreis höher anzugeben (wohl gegen eine höhrere eGun-Provision). Hat er aber anderes entschieden. Nun muß er damit leben. "Sellerie", wie die Franzmänner sagen. Ich würde ihm bereits die Beratungsgebühr Deines Rechtsanwaltes in Rechnung stellen. Oder, wenns dir das nicht wert ist, gib ihm den Rat gemäß Köchelverzeichnis KV 382d.
Zeugwart Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Vergiss es einfach, da hast vielleicht irgendwo Dein recht, bekommst es aber nicht. Michael (Zeugwart BY)
Ingo Baumann Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Klar bejkommst Du Dein Recht, und sogar kostenlos.Du mußt nur den Verkäufer in Verzug setzen. Du schreibst ihm nämlich ein Einschreiben mit Rückschein und forderst ihn auf, die Waffe bis zu einem bestimmten Termin bei Dir abzuliefern (als Datum nimmst Du 14 Tage nach Absendung). Hinter das Datum setzt Du "(Eingangsfrist)". Nach fruchtloser Ablauf der Frist kannst Du den Anwalt beauftragen, dem Vk einen netten Brief zu schreiben. Da der Vk im Verzug ist, darf er die Anwaltskosten übernehmen. Sollte der Vk Dein Einschreiben nicht annehmen, so ist das Zugangsverweigerung und wird vor Gericht so behandelt, als ob er es bekommen hätte. Zugangsverweigerung nützt ihm also nichts. Es war natürlich keine richtige Auktion, sondern ein einvernehmlicher Kaufvertrag, also muß er sich dran halten. Wenn Du unsicher bist, dann frag Deinen Anwalt zu dem beschriebenen Vorgehen. Ist der auch unsicher, so nimm einen anderen, der es kann. Du darfst aber beim Anwalt in Vorkasse gehen und wenn der Verkäufer pleite ist hast Du schon wieder Pech und das Schnäppchen wird richtig teuer.
Mats Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Ob das alles so glatt geht wage ich mal zu bezweifeln. Ich habe vor 2 Wochen ein EOTECH für den Sofortkaufpreis von 49 € erworben und unmittelbar nach dem Kauf ein e-mail des Verkäufers erhalten von wegen Irrtum, Fehler, blablabla und Rücktritt vom Verkauf. Mein Hausjurist hat mir dann zu meinem Bedauern bestätigt das das so mehrfach juristisch entschieden wäre und somit rechtens sei. Schade, hatte mich schon so gefreut Mats
dkp3011 Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Du darfst aber beim Anwalt in Vorkasse gehen und wenn der Verkäufer pleite ist hast Du schon wieder Pech und das Schnäppchen wird richtig teuer. Pleite wird er nicht sein -er hat ja den Verkaufserlös
isegrim 7,62 Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 ich staune immer wieder über die rechtsansichten hier - mit dem argument kann ich ja jeden artikel einstellen und erstmal abwarten, ob mir das auktionsergebnis (das ein bindender kaufvertrag ist) gefällt. NATÜRLICH ist das ergebnis der auktion einklagbar. der zustanden gekommene kaufvertrag regelt die pflichten zwischen verkäufer und käufer und das heißt: käufer muss zahlen, verkäufer muss liefern. wen sollte es interessieren, ob der verkäufer pleite ist? kann dir wurst sein. das einzige risiko wäre, dass er die waffe nicht hatte - ist aber ein heißes eisen, dann kommt's dann schnell aus dem allein zivilrechtlichen heraus und erhält zusätzlich eine strafrechtliche komponente (=> w/ Betrug?). also: wie schon vorgetragen - anmahnen, frist setzen, anwalt ...
SchwarzerKrauser Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 @Heletz Stimmt schon - manche Anwaelte wollen bei solchen Faellen Vorkasse. Hab ich selbst erlebt. Ob das rechtens ist, weiss ich nicht - aber ich wuerde es auch so machen. SchwarzerKrauser
dkp3011 Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 @HeletzStimmt schon - manche Anwaelte wollen bei solchen Faellen Vorkasse. Hab ich selbst erlebt. Ob das rechtens ist, weiss ich nicht - aber ich wuerde es auch so machen. Was sollte an Vorkasse denn nicht rechtens sein?
timandreas Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Ob das alles so glatt geht wage ich mal zu bezweifeln.Ich habe vor 2 Wochen ein EOTECH für den Sofortkaufpreis von 49 € erworben und unmittelbar nach dem Kauf ein e-mail des Verkäufers erhalten von wegen Irrtum, Fehler, blablabla und Rücktritt vom Verkauf. Mein Hausjurist hat mir dann zu meinem Bedauern bestätigt das das so mehrfach juristisch entschieden wäre und somit rechtens sei. Schade, hatte mich schon so gefreut Mats Das ist aber ein anderer Fall als der des TE. Im übrigen auch völlig richtig so. Jeder kann sich mal irren und solche Irrtümer sollten dann eben wieder per Anfechtung aus der Welt geschafft werden können. Wenn du allerdings Kosten hattest hast Du da ggf.einen Anspruch drauf. Ich hatte neulich erst jemandem der mir damit in den Ohren lag und es tatsächlich ungerecht fand dass er die 1500 Euro Kamera bei ebay nicht wirklich für 1 euro Sofortkauf bekommen hat. Manchmal frage ich mich wirklich wie weit Egoismus reichen kann und ob man das immer noch genauso sieht wenn die mit modernen Handelsformen überforderte Mama die Verkäuferin ist. Edit: Der Fall des TE ist allerdings anders, da würde ich auch auf Erfüllung bestehen uund es nötigenfalls auf dem bereits genannten Weg durchsetzen.
Mausebaer Posted July 14, 2011 Posted July 14, 2011 Leute, es ist nun einmal so, dass manche Menschen (und Organisationen) darauf setzen, dass vielen es einfach zu aufwendig und risikoreich erscheint, ihr Recht durchzusetzen. Ob das jetzt ein eGun-Verkäufer oder eine Bußgeldstelle ist, nimmt sich in der Praxis nicht wirklich etwas. Ob der Betroffene da mitspelt oder sich dagegen wehrt, ist seine persönlich Entscheidung. Klar ist aber auch, je erfolgreiche es ist, Recht zu brechen, desto öfters wird es in der Zukunft gemacht werden. Euer Mausebaer
alexausg Posted July 18, 2011 Author Posted July 18, 2011 Erstmal vielen Dank für eure Ratschläge. Ich werde es genau so handhaben, wie mir heletz empfohlen hat. In den letzten Tagen schwankte ich ein wenig zwischen Aufgabe und kämpfen um mein Recht. Aber Mausebaer hat schon Recht, wenn man bei so einer Sache klein beigibt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn einige Leute sich aufführen wie im rechtsfreien Raum. Ich werde euch vom Fortschritt der Aktion auf dem Laufenden halten! Heute geht das Einschreiben raus! Viele Grüße, alexausg
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