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IGNORED

Was habe ich getan.....


steven

Empfohlene Beiträge

Ich sach nur: mit der Behörde reden ! Also bei mir, der bereits mit drei verschiedenen Behörden Kontakt hatte (wegen Umzug) hat sowas immer geholfen - die wollen von einem eigentlich nichts. Was hält einen ab vor/bei Umzug sich bei der alten Behörde zu bedanken und sich gleichzeitig bei der neuen (auch per bcc) zu melden mit nem Scan von seinen WBKs und 27 er Erlaubnis und nem Bildchen oder Nachweis über die Aufbewahrung ? Da ich Umgezogen bin und mal wieder 3 Jahre seit der letzten Erlaubnis rum waren habe ich mir erlaubt einen Scan vom Schießbuch unaufgefordert an die Behörde zu schicken. Das war kein vorauseilender Gehorsam - nein - ich habe im Gegensatz zu vielen anderen hier noch keinen Brief zum Nachweis des ganzen Mistes bekommen. Und auch sonst nichts.

... vielleicht hatte ich mit den SB und den LRA s hier nur Glück - soll ja auch andere geben

So läuft das bei uns auch ab.Die SB sind nicht unsere Feinde,die machen auch nur ihren Job.Bei uns im Dorf würde durch Erbschaft eine sehr grosse Waffensammlung unter den Erben aufgeteilt.Also gingen die Erben zu ihren SB und keine Waffe wird blokiert und kein Erbe muss in einen Schießsportverein eintreten.(da bin ich noch dran)Bedingung ist das die Sammlung in den Wertschutzraum verbleibt und nur die Witwe einen Schlüssel hat.So geht das auch!Beim WBK beantragen,was ich in ca.10 Tagen vorhabe,werde ich Bilder von meinen Waffenschränken zum Antrag beifügen und auch eine Kopie der Rechnung von meinen Schränken kommt auch noch obendrauf.Der SB bedankt sich bei mir und in 10 Tagen habe ich meine WBK.

So,jetzt könnt ihr mir vorauseilenden Gehorsam vorwerfen und Fragen ob Grün aus ist.

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Da ich Umgezogen bin und mal wieder 3 Jahre seit der letzten Erlaubnis rum waren habe ich mir erlaubt einen Scan vom Schießbuch unaufgefordert an die Behörde zu schicken.

Das war unnötig.

Die Behörde hat 3 Jahre nach der erstmaligen Erlaubnis das Bedürfnis zu prüfen. Laut AWaffV ist jede weitere Überprüfung danach nur angebracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist

Zitat:

Mit der Regelung des § 4 Abs. 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermes-sen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d.h. wenn Anhaltspunkte vor-liegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat.

Zitat Ende

Ergo: kein Anhaltspunkt, keine Notwendigkeit.

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Beim WBK beantragen,was ich in ca.10 Tagen vorhabe,werde ich Bilder von meinen Waffenschränken zum Antrag beifügen und auch eine Kopie der Rechnung von meinen Schränken kommt auch noch obendrauf.Der SB bedankt sich bei mir und in 10 Tagen habe ich meine WBK.

So,jetzt könnt ihr mir vorauseilenden Gehorsam vorwerfen und Fragen ob Grün aus ist.

Nein, das ist auch kein vorauseilender Gehorsam, sondern gesetzlich gefordert.

Zitat:

Waffengesetz §36

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.[...]

Zitat Ende

Guckt sich überhaupt mal einer die Paragraphen an?!

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:gutidee: hola amigo Schniedergraf,

warum dein lezter Satz? Du hast NUR alles richtig gemacht.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Hallo,

vor einigen Wochen hat jemand gefrag ob er beim Antrag seiner WBK angeben muss ob er krank ist.Ich weiss nicht in welchen Bundesland es im Antrag zur WBK drinsteht.Ich fand es nicht schlimm anzugeben das man krank ist.Da ich selber Nierentransplantiert bin würde ich es angeben wenn es in NRW auch im Antrag zur WBK drinsteht.Da wurde ich Grün ist aus und vorauseilender Gehorsam beschimpf.

So,jetzt versteht ihr vielleicht was ich meinte.Ich werde immer eng mit dem SB zusammenarbeiten und ich habe auch kein Problem einmal im Jahr unseren Dorfsheriff meine Waffen zu zeigen.

:s75::bb1:

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:contra: hola amigo Schniedergraf,

aber NUR weil:

1. der Dorfscheriff dein Kumpel ist

2. Er den Kaffee und Kuchen deiner Frau so gerne mag

3. er auch mal andere/schöne Waffen sehen/anfassen möchte

Alle anderen Gründe sind NICHT im WaffG verankert, solange die Verfassungsklage nicht entschieden ist, und deine Frau auf Ihr § 13 GG besteht haben die Kontrolletis bei dir im Haus NICHTS zu kontrollieren, da Du die sichere Aufbewahrung deiner Waffen, wie das WaffG es fordert, nachgewiesen hast.

Unsere Freiheit wird uns NACH DER SALAMITAKTIK SCHEIBCHENWEISE GENOMMEN, dagegen müssen wir uns wehren.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Hallo,

da hast du natürlich Recht,ich kenne unseren Dorfsheriff natürlich.Also ist es mir egal ob er mich besuchen kommt,wenn ich meine WBK habe.Ist halt so.Bei meinen Kumpels schaut er nur einmal in den Schrank und das war es für ein Jahr.Natürlich habe ich was dagegen wenn irgend ein Depp die Waffen aus den Schrank nimmt und guckt ob die Nummer stimmt und die Waffe ein gültiges Beschusszeichen hat.Da würde ich mich auch querstellen :angry2:

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Ich habe eben folgendes Gerücht bei LL gelesen!

xxxxxschrieb:

Der Sachbearbeiter meinte nur, Er soll sich die Anschaffung eines größeren Schrank´s sparen, es kommt

möglicherweise eine Beschränkung auf die Jäger zu.

Hat jemand ähnliches gehört?

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Hat jemand ähnliches gehört?

Konkretes - im Sinne von "Gesetzesvorhaben" nicht.

Aber wer etwas genauer hinschaut, weiß, dass es seitens des "waffenkritischen" Teils der Politik schon seit längerem

Bestrebungen gibt, für den jagdlichen Waffenerwerb und -besitz die Bedürfnisanforderungen etwas schärfer zu

formulieren bzw. gewisse Obergrenzen auch bei den jagdlichen Langwaffen einzuführen.

Inwieweit das nun konkret Chancen auf Verwirklichung, also politische Umsetzbarkeit hat, ist nicht sicher.

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