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IGNORED

Frage


sas26

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Hallo,

ich lerne gerade für die WSK und bin auf einige "komische" fragen gestoßen......

Bei bueffeln.net zb. gibt es einige Fagen die wie ich meine nicht ganz richtig sind, da hätte ich gene gewiss :confused:

Schaut mal hier :

Mit welchen Gegenständen ist der Umgang verboten?

1.Nachtzielgeräte

2.Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen

3. Zielscheinwerfer

Richtig, laut büffeln.net sind 1 und 3 .

Das heißt doch im Umkehrschluß das man zb. an die Glock (wie es gerne alle hätten) ein LPV anbauen darf. :00000733:

ps.: mir geht es in erster Linie darum die Fragen richtig zu verstehen :gutidee:

Gruß

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natürlich darfst Du auf eine Glock (oder andere KW) ein LEUCHT-PUNKT-ZIELGERÄT (Leucht Punkt Visier) bauen ! (nicht zu verwechseln mit einem LASER !!!)

ein LPV, oder Red Dot Sight, ist etwas wie ein Aimpoint (micro), oder ein BURRIS Fast Fire o.ä. !

das ist erlaubt und in manchen Schiess Disziplinen sogar "vorgeschrieben" (IPSC Open Klasse zum Beispiel !)

gruß

phil

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@sas26:

Wichtige Frage ist halt, ob das Ziel "beleuchtet" wird.

Bei einem Laser ja. Bei einem Reddot natürlich nicht.

WaffG Anlage 2, Abschnitt 1 (Verbotene Waffen)

1.2.4.1

Vorrichtungen [...], die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

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soweit ich weiss, sind die verbote bzgl. anleuchten auf ähnlich abstruse weise entstanden wie viele verbote in diesem bereich. das anleuchten von wild wurde, da angeblich typische wilderer-methode, verboten. hat also, jedenfalls meiner erinnerung nach, keinen wirklich praktischen grund.

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soweit ich weiss, sind die verbote bzgl. anleuchten auf ähnlich abstruse weise entstanden wie viele verbote in diesem bereich. das anleuchten von wild wurde, da angeblich typische wilderer-methode, verboten. hat also, jedenfalls meiner erinnerung nach, keinen wirklich praktischen grund.

Hi-Hi...das Schlimme daran ist, das man derartige Verbote nach dem WK2 immer noch beibehält:

1934 wurde Göring Reichsforstmeister, Reichsjägermeister und Oberster Beauftragter für den Naturschutz. In dieser Funktion setzte er das im Wesentlichen noch geltende Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 durch.
(quelle: Wikipedia)

Dem haben wir den schmarrn mit den Wildererwaffen und Beleuchtungskram zu verdanken....Und LASER - OHGOTTOHGOTTOHGOTT - seit STARWARS und Co. wissen wir doch alle , wie gefährlich die sind.

Naja...Schland eben :gaga:

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...Dem haben wir den schmarrn mit den Wildererwaffen und Beleuchtungskram zu verdanken.......

Klingt zwar politisch unheimlich korrekt, ist aber inhaltlich falsch. Die Verbote von Gegenständen auf Waffen, die das Ziel beleuchten (Gewehrscheinwerfer) findet sich auf jeden Fall schon im §24 im "Gesetz über Schusswaffen und Munition" vom 12.April 1928. In dem§ steht auch das Verbot der sog. Wildererwaffen drin. Also alles lange bevor Göring Reichsjägermeister oder preußischer Ministerpräsident wurde.

Das WaffG von 1928 ist übrigens unter einer sozialdemokratischen Reichsregierung verfasst worden.

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Klingt zwar politisch unheimlich korrekt, ist aber inhaltlich falsch. Die Verbote von Gegenständen auf Waffen, die das Ziel beleuchten (Gewehrscheinwerfer) findet sich auf jeden Fall schon im §24 im "Gesetz über Schusswaffen und Munition" vom 12.April 1928. In dem§ steht auch das Verbot der sog. Wildererwaffen drin. Also alles lange bevor Göring Reichsjägermeister oder preußischer Ministerpräsident wurde.

Das WaffG von 1928 ist übrigens unter einer sozialdemokratischen Reichsregierung verfasst worden.

Ups...da bin ich wohl falsch informiert gewesen oder hab was verwechselt...möge ein Mod den Post ins digitale Nirvana verbannen :gutidee:

LG: Steam

PS: Nobody´s Perfect :bb1:

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BTW: Wieso 85 Seiten? Der "offizielle" Katalog hat doch 147 Seiten?

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Und nur dieser Katalog gilt - diese privaten Fragensammlungen mögen zwar nett sein, aber verbindlich sind nur die BVA Fragen.

Und da scheint bueffeln-net einfach den offiziellen Katalog übernommen zu haben - macht ja auch Sinn, wenn man gern am Rechner "büffelt".

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:gutidee: hola amigos,

es ist unnötig den Sachkunde Fragenkatalog der BVA auswendig zu lernen...fast alle Vereine/Verbände haben eine "ligth" Version, die sie verwenden und auf ihre Lehrgäge zugeschnitten ist, und den Teilnehmer ihrer SachkundeLehrgänge geben. Falls jemand dort Fehler findet: zur Prüfung eine Schriftliche Ausarbeit mit Begründung z.B. Gesetzestext mit Quellenangabe VOR der Prüfung mit der Komission ausdiskutieren.

Ich habe lange nicht mehr im BVA Katalog gelesen ...aber vor Jahren waren dort auch ein Paar Fehler drin, und was soll ein BDMP Mitglied z.B. mit der "freien Pistole" anfangen.

Den BVA Katalog kann man hinterher immer noch als Info.Quelle zu Rate zeiehen.

saludos de pancho lobo :hi: :drinks

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