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IGNORED

Bogen schiessen im Wald?


prassekoenig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo werte Bogensportler,

weil ich eigentlich nur Feuerwaffen schieße, habe ich mich mit dem Bogensport bis dato noch nicht auseinandergesetzt.

Als ich letztens im SV die Erlebnisse eines Vereinskameraden beim Fieldtarget (oder wie das auch immer beim Bogensport heißt) verfolgte, stellte sich mir die Frage ob man rein rechtlich betrachtet das Bogenschießen auch im Wald betreiben darf.

Folgende Annahme:

Einem nahen Verwandtem gehört ein Teil eines Waldes (ca. 1 HA); wenn ich den Herrn um Erlaubnis frage ob ich auf seinem Grund Bogen schießen darf und er bejaht das Projekt, was könnte dann schief gehen?

Vorausgesetzt ich stelle Warnschilder auf und trassiere die unmittelbare Umgebung kann mir doch niemand was anhaben? Natürlich würde nur auf Zielscheiben geschossen werden.

Der Vereinskollege sagte, das Bögen vor dem Gesetz als "Sportgerät" gehandelt werden und rechtlich wie Golf- oder Basebalschläger gesehen werden.

Weil er den Sport schon länger betreibt und auch sonst n dufter Kerl ist, klangen seine Aussagen recht plausibel.

Stimmt das so und dürfte ich so legal üben?

Geschrieben

Ja Du darfst so legal üben!

Lass das mit den Schildern weg, sonst gibt es nur neugierige Zuschauer. Baue dir eins, zwei Ziele und beschieße sie in Entfernungen von fünf bis fünfundzwanzig Metern. Es braucht nicht unbedingt ein Bogensportverein, für fünfmal im Jahr Spaß haben, langt das alle male aus.

Geschrieben
Natürlich würde nur auf Zielscheiben geschossen werden.

Das ist eine gute Idee. Mein Kumpel in Deutschland hat ein Wildschwein als 3 D target und dieses auf einer Weide beschossen. Ein aufgebrachter, nein, besorgter Mitbuerger kam dann im Auto mit Fernglas bewehrt angebraust, nur um kurz vorher abzudrehen und peinlichst beruehrt weiterzufahren. Ich schaetze, der gute Mensch hatte sich gewundert, das die Sau nicht umfiel bei den ganzen Pfeilen, die in ihr steckten. :ridiculous:

Schade fuer meinen Kumpel, der foermlich auf den Auftritt gewartet hatte.

Geschrieben
Das ist eine gute Idee. Mein Kumpel in Deutschland hat ein Wildschwein als 3 D target und dieses auf einer Weide beschossen. Ein aufgebrachter, nein, besorgter Mitbuerger kam dann im Auto mit Fernglas bewehrt angebraust, nur um kurz vorher abzudrehen und peinlichst beruehrt weiterzufahren. Ich schaetze, der gute Mensch hatte sich gewundert, das die Sau nicht umfiel bei den ganzen Pfeilen, die in ihr steckten. :ridiculous:

Schade fuer meinen Kumpel, der foermlich auf den Auftritt gewartet hatte.

Da hat er noch Glück gehabt das es keinen Amokalarm gab .

Geschrieben

Es gibt genügend Parcoure in Deutschland, also auch in Deiner Nähe. Um das raus zu bekoomen ist WO aber das falsche Forum.

Es gibt aber den Verlag Angelika Hörning oder Hörig. Die geben auch eine Zeitung "Traditionell Bogenschießen" herraus. Da dinnen findest Du genügend Informationen.

Gruß Martin

Geschrieben
such dort:

www.free-archers.de

da wird Dir bestimmt geholfen. Mich findest da unter "crackbow"

Erik

*fettgrins* CRACKbow.....fällt das nicht unter das BtmG ???? :ridiculous:

Duckundwech, Lui

Geschrieben

Zur rechtlichen Seite: Der Bogen ist keine Waffe im WaffG-Sinn, das "Schießen" mit dem Bogen kein waffenrechtliches Schießen!

Demnach darfst du das theoretisch überall, auch bei dir zu Hause im Garten, selbst wenn die Pfeile den Garten verlassen könnten (die Dinger fliegen

ja doch ganz gut ;) ).

Wald: Ist es ein großer Wald, in dem nicht gerade ständig Kinder spielen oder du dauernd irgendwelche Jäger verärgerst, gibt es da kein Problem.

Weiter eignen sich für gewöhnlich größere Felder gut dafür. Einmal kurz beim Bauern nachgefragt und die Sache sollte in Ordnung gehen.

Bei deiner konkreten Situation: Da es ein "Privatwald" ist und du die Erlaubnis des Eigentümers hast, kann da niemand was machen.

Übrigens: Da das Bogenschießen ja nicht vom WaffG erfasst ist, darfst du auch deinen sechsjährigen Sohn mitnehmen - auch hier könnte niemand etwas

sagen :)

Edit: Auch alle anderen Einschränkungen des WaffG bzgl. z.B. Führen gelten hier nicht! Keine Altersbegrenzung, kein Führverbot, Aufbewahrungsmaßnahmen

und so weiter und sofort - trifft alles nicht zu. Weiß ich übrigens aus dem praktischen Bereich - mein Sportbogen von früher steht gerade nur 1,5m entfernt :)

Geschrieben
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Bei deiner konkreten Situation: Da es ein "Privatwald" ist und du die Erlaubnis des Eigentümers hast, kann da niemand was machen.

Übrigens: Da das Bogenschießen ja nicht vom WaffG erfasst ist, darfst du auch deinen sechsjährigen Sohn mitnehmen - auch hier könnte niemand etwas

sagen :)

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Gibt es etwas anderes als "Privat" Wald ?

Selbst der nicht "private" Wald gehört ja jemandem. Der Kommune, Land, Staat usw.

Es ist ja nicht wie in einem freien Land wo z.B. die Flächen niemanden, bzw. dem Volk gehören.

Siehe USA, wo ich überall hindarf sofern es kein Privatbesitz oder gesperrtes Gelände.

Hier riskiere ich ja eine Anzeige wenn ich durch den Wald mit dem PKW/Quad fahre oder durchs Unterholz krieche.

Aber da kan evtl. ein Jäger, Waldbesitzer mehr zu sagen.

Weil das könnte ja evtl. Auswirkungen auf das haben, was ich im Wlad machen darf und was nicht.

Geschrieben

Was soll es da denn noch für Probleme geben, wenn Du die Erlaubniss vom Waldbesitzer hast?

Was anderes ist es, wenn ich mit Frau und Enkeltochter im Stattsforst losziehe. Selbst da können die Förster so gut wie nichts machen, wenn ich Scheibenspitzen oder Blunt`s benutze. Bei der Verwendung von Jagdspitzen sieht die Sache dann schon wieder ganz anders aus. Solange dann die Schußrichtung noch in Richtung Wald ist und nicht in Richtung Weg und hinter den Zielen noch praktischerweise ein Hang oder ein Stubben sollte auch die Sicherheit gegeben sein.

GRuß Martin

Geschrieben
Na gut, dann machen wir es noch eindeutiger: Ein Stück Wald, das einer privaten Person gehört, die der TE sogar noch kennt.

Zufrieden? ;)

War von mir auch nicht auf den speziellen Fall bezogen, sondern eher allgemein.

Bzw. wollte sagen, das es dor ggf. auch Unterschiede gibt. Ich glaube ich werde mal im Jagdforum hier fragen "wem der Wald gehört", bzw. was man da machen darf und was nicht.

Geschrieben
War von mir auch nicht auf den speziellen Fall bezogen, sondern eher allgemein.

Bzw. wollte sagen, das es dor ggf. auch Unterschiede gibt. Ich glaube ich werde mal im Jagdforum hier fragen "wem der Wald gehört", bzw. was man da machen darf und was nicht.

Ich will jetzt wirklich keinen Graben zu den Jägern aufmachen...aber frag die lieber nicht!

Mir selbst haben verschiedene Jäger angedroht, sie würden mich "mit vorgehaltener Waffe festnehmen", wenn sie mich mit dem Bogen im Wald erwischen. Damals war ich recht oft mit Langbogen "roven".

Rechtlich natürlich völliger Käse, aber es scheint nicht ganz unverbreitet zu sein dass ein Teil der Jägerschaft glaubt der Wald gehöre nur ihm.

Carsten

Geschrieben

Ich will ja jetzt nicht den Thread kidnappen und OT gehen. Aber mich würde ja mal interessieren wie es scih mit den verschiedenen Eigentums- und Besitzverhältnissen der Wälder und sonstigen Brachflächen verhält. Was man darf, was irgendwo in Gesetzen geregelt ist usw.

Grillen auf ner Wiese, befahren von (Wald/Feld) Wegen wo keine Verbotsschilder sind, schwimmen in Seen und Flüssen, Wandern, Survival abseits der Wege usw.

In Meck-Pomm darf ich ja z.B. ohne Angelschein angeln (nur im Meer ???), Fischereischein reicht.

Und in privaten Wäldern darf ich auch nicht tun und lassen was ich möchte. Das kenne ich aus eigener leidvoller Erfahrung bei meiner Bekanntschaft.

Evtl. frag ich mal im Jagdforum nach.......

Geschrieben
Ich will ja jetzt nicht den Thread kidnappen und OT gehen. Aber mich würde ja mal interessieren wie es scih mit den verschiedenen Eigentums- und Besitzverhältnissen der Wälder und sonstigen Brachflächen verhält. Was man darf, was irgendwo in Gesetzen geregelt ist usw.

Was man im Wald darf und was nicht, ist in Deutschland natürlich bis ins kleinste Detail geregelt und zwar auf Landesebene. Hier findet man die verschiedenen Landesgesetze: http://www.wald-prinz.de/category/wald-rec...ze-forstgesetze

Darüberhinaus können eventuell noch Naturschutzgesetz und Jagdgesetze betroffen sein.

Mal noch ein Gedankenanstoß von jagdlicher Seite: Woran erkennt der Jagdschutzberechtigte ob der Bogen jetzt zur Wilderei mitgeführt wird, oder aus sportlichen Gründen?

Geschrieben
Was man im Wald darf und was nicht, ist in Deutschland natürlich bis ins kleinste Detail geregelt und zwar auf Landesebene. Hier findet man die verschiedenen Landesgesetze: http://www.wald-prinz.de/category/wald-rec...ze-forstgesetze

Darüberhinaus können eventuell noch Naturschutzgesetz und Jagdgesetze betroffen sein.

Hallo und erstmal danke für die vielen Antworten.

Die Seite mit den Landesgesetzen ist bestimmt hilfreich, ich kann aber auf anhieb keine passende Verordnung oder Gesetzgebung finden.

Ich muß mich mal mit den Jägern in unserem Verein unterhalten, da gibt es bestimmt auch mehrere Meinungen von "total verboten" bis hin zu "kein Problem".

Nur leider werden da keine Tatsachen auf den Tisch gelegt sondern eher nur Vermutungen.

Mal noch ein Gedankenanstoß von jagdlicher Seite: Woran erkennt der Jagdschutzberechtigte ob der Bogen jetzt zur Wilderei mitgeführt wird, oder aus sportlichen Gründen?

Da wiederum muß ich sagen das jeder Jäger eine Jagdausbildung genossen hat und ich unterstelle mal das er den Unterschied zwischen einem Strohballen mit Scheibe drauf, einem Gummitier und einem richtigen Lebewesen zweifelsfrei erkennen kann (oder sollte?)

Selbst wenn der Waidmann Zweifel hätte, kann ich mir nicht vorstellen das er gleich den Schießprügel in Vorhalte nimmt und mich damit bedroht.

Meist sind die Leute neugierig und fragen erstmal nach.

Naja, ich werde mich mal noch zusätzlich in anderen Foren (Bogenforen) schlau machen, bevor ich mich "in den Wald traue".

Geschrieben

Hier eine sehr gute Zusammenfassung zu dem Thema mit rechtlicher Bewertung, Beispielurteil und Links zu den entsprechenden Gesetzen ect.

Sollte alle Fragen beantworten.

PDF

Geschrieben
Mal noch ein Gedankenanstoß von jagdlicher Seite: Woran erkennt der Jagdschutzberechtigte ob der Bogen jetzt zur Wilderei mitgeführt wird, oder aus sportlichen Gründen?

Hallo Winzi,

an der verwendeten Pfeilspitze. Eine Scheiben-oder 3-D Spitze hat durch Tierhaut kaum Eindringtiefe, da die elastische Haut den Pfeil "greift" und tiefes Eindringen verhindert. Stell Dir einfach vor, Du müßtest einen langen Bleistift durch ein Reh drücken.

Daher gibt es die sog. Jagd-Spitzen für die Bogenjagd, die immer mit Klingen versehen sind.

Diese schneiden beim Eindringen die Haut auf und sorgen somit für hohe Eindringtiefe, weil der Greif-Effekt der Haut so verhindert wird. Natürlich sind auch die Schäden an Blutbahnen, Knochen und Organen so viel größer bzw. geben eine gute, realistische Chance für einen "Kill".

Das wussten auch unsere jagenden Steinzeitvorfahren und haben daher die Feuersteinspitzen mit Klinge ausgeformt....sieht eben so aus, wie Kinder Pfeile malen.

Für Kleintiere/ Vögel verwendet ein Bogenjäger "Blunt"-Spitzen (also stumpfe Spitzen). Diese erzielen auf Kleintiere die Wirkung durch den Stoß...dem Tierchen werden einfach die Knochen gebrochen und die Organe durch stumpfes Trauma verletzt.

Alles in Allem: Wer keine Jagdspitzen aufm Pfeil hat kann nicht jagen.

Carsten

Geschrieben

Wenn ich nicht irre:

Auch Grundstücke, auch die von Privatpersonen, unterliegen der Jagdausübung, sofern sich diese Grundstücke nicht im befriedeten Bereich liegen (vmtl. § 8 BJagdG). Das trifft den Bauern mit seinem Ackerland oder seiner Kuhweide genauso wie den Waldbesitzer. Somit dürfte auch das Waldstück zwangsweise dem Jagdrecht unterliegen. Es ist dann nur fraglich, ob es zu einem Eigenjagdbezirk gehört (§7 BJagdG) oder die Genossenschaft das Jagdrecht verpachtet hat. Insbesondere im letzteren Fall hat über die Nutzung nicht nur der Eigentümer zu entscheiden.

Daher könnte der Jagdpächter etwas dagegen haben, auch wenn dem Grundstücksbesitzer dieses Treiben egal ist. Da fällt mir Störung bzw. Beunruhigung des Wildes ein (§ 19a BJagdG), sowie der Möglichkeit des Vorwurfes der Wilderrei.

Geschrieben
Darf der JAB denn Radfahren und joggen verbieten ?

Normalerweise sind die Wälder der Öffentlichkeit offen und dienen zur Erholung. Das aber auch nur innerhalb der Wegegrenzen. Pilzsammler abseits der Wege sind geduldet, aber große Ansammlung von Leuten im Dickicht oder auf geschützten Lichtungen wird der Jäger nicht gern sehen. Daher eine Frage der Toleranz. Dulden muss er das meines Wissens nicht.

Im Konfliktfall könnte man mal raten, wer sich bei er Behörde oder gar vor Gericht durchsetzen wird:

Eine Gruppe von Bogenschützen oder der Jagdpächter, der die Wildruhe oder sich in der Jagdausübung gestört sieht.

PS: Radfahren im Wald muss er nicht dulden, so denn nicht als Radwanderweg ausgeschildert. Denn Waldwege sind normalerweise Gehwege.

Geschrieben

Meine Frage war eher rethorischer Natur. ;)

Grundsätzlich muss der JAB im Wald fast alles dulden. Was im Einzelnen regeln die schon verlinkten Wald- bzw. Forstgesetze. Für deren Einhaltung/Überwachung ist allerdings nicht der JAB zuständig. Er kann nur Verstöße anzeigen.

Das der betroffene JAB nicht unbdingt begeistert sein wird, dürfte verständlich sein.

Nun könnte der Waidmann sich folgende Alternativen überlegen:

1. Man fährt auf dem Waldweg mit überhöhter Geschwindigkeit am Bogenschützen vorbei. Bremst stark ab, so daß er erstmal in einer Staubwolke steht. Steigt dann aus, sch..t den Bogenschützen mal ordentlich zusammen und verweist ihn unter Hinweis auf alle möglichen vorhandenen und nicht vorhandenen Rechte des Waldes.

Beurteilung: Geht gar nicht. Schadet dem Ansehen der Jägerei und beinhaltet auch noch einige rechtswidrige Handlungen.

2. Man spricht sich ab und versucht für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Z.B. Beschränkungen auf bestimmte Tageszeiten und Bestimmte Lokalitäten, so daß z.B. sensible Einstandsbereiche nicht beeinträchtigt werden.

Beurteilung: Idealfall.

3. Man beruft sich auf seine Berechtigung zum Jagdschutz. Nimmt das Wildererwerkzeug ab (wer weiß schon was eine Jagdspitze ist?). Und erstattet Anzeige. Das ganze eventuell mehrmals. B)

Beurteilung: Weit subtiler als Alternative 1. Und rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich geht es einem ja nur um den Schutz des Wildes....

Geschrieben
Normalerweise sind die Wälder der Öffentlichkeit offen und dienen zur Erholung. Das aber auch nur innerhalb der Wegegrenzen. Pilzsammler abseits der Wege sind geduldet, aber große Ansammlung von Leuten im Dickicht oder auf geschützten Lichtungen wird der Jäger nicht gern sehen. Daher eine Frage der Toleranz. Dulden muss er das meines Wissens nicht.

Im Konfliktfall könnte man mal raten, wer sich bei er Behörde oder gar vor Gericht durchsetzen wird:

Eine Gruppe von Bogenschützen oder der Jagdpächter, der die Wildruhe oder sich in der Jagdausübung gestört sieht.

PS: Radfahren im Wald muss er nicht dulden, so denn nicht als Radwanderweg ausgeschildert. Denn Waldwege sind normalerweise Gehwege.

So konnte ich das aber nun aus den Gesetzen die hier gepostet wurden nicht rauslesen.

Was ich da rauslese, unabhängig von evtl. Naturschutz usw. Gesetzen, ist ich darf den Wald betreten und alles tun was mich "entspannt".

Ich spiele da auf das Treffen mit Freunden auf einer "Waldlichtung" ( naja 2mtr. hinter dem letzten Feld und Häsuern) an, zum Bier trinken udn feiern.

In meiner Jugend völlig normal, heute steht andauernd die Polizei da.

Oder 50mtr. durch den Wald schleichen um an einer ruhigen Stelle einen See zum Baden zu "mißbrauchen". Gut bei uns wird aus sowas immer gleich ein Landschaftsschutzgebiet gemacht, aber mal angenommen, die Schilder wären nicht da.

Geschrieben
3. Man beruft sich auf seine Berechtigung zum Jagdschutz. Nimmt das Wildererwerkzeug ab (wer weiß schon was eine Jagdspitze ist?). Und erstattet Anzeige. Das ganze eventuell mehrmals. B)

Beurteilung: Weit subtiler als Alternative 1. Und rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich geht es einem ja nur um den Schutz des Wildes....

Genau da haben wir wieder die Einstellung "was im Wald geschieht bestimme nur ICH...denn ICH bin der Fürst des Waldes."

Massnahme des Bogenschützen: Anzeige wegen Bedrohung (mit einer Schusswaffe), Nötigung und Raub.

Und die gegenseitige Anzeigerei soll´s dann bringen?

Aber klar, Fürsten dürfen sowas, damit sie in Ihrem Wald Ruhe haben.

Sei einfach sicher, dass mir niemand bei der Ausübung eines Sports ohne Folgen eine geladene Knarre ins Gesicht hält.

Carsten

Archiviert

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