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IGNORED

Sind in D sog. "Kamera-Adapter" verboten ?


BFPierce

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Geschrieben

Guten Morgen,

mich würde mal interessieren, ob in unserem Staate die Montage sogenannter "Ziel-Cam´s" mittels Kamera-Adapter verboten ist.

Aus Interesse habe ich mal ein wenig "herum ge-you-tubed" und habe dabei etliche sehr interessante Videos gesehen, die beim Blick durch´s Zielfernrohr entstanden sind.

Eine Berliner Firma bietet dieses auch in die Staaten vertriebene Kamera-Adapter zum Kauf an.

Mich interessiert, ob es damit in Deutschland Probleme geben kann, wenn so ein Teil am ZF und eine ganz normale Foto-Video-Kamera verbaut ist.

Es geht hier explizit NICHT (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) um die Montage einer nachtsicht-fähigen Kamera !

Das das verboten ist, weiß jeder, nein, es geht rein um Aufnahmen bzw. Bilder durch ein ZF.

Bin gespannt auf Eure Meinungen !

BFP

Geschrieben

Die Zweckbestimmung des Adapters ist entscheidend. (s. Feststellungsbescheid des BKA v. 04.05.2006)

Wichtig wäre bei einer Kontrolle beweisen zu können, dass der Adapter für eine Kamera bestimmt ist und nicht für eine eventuel daneben liegende Lampe.

Sicher, niemand muß seine Unschuld beweisen, aber ich würde es in diesem Falle tun!

Geschrieben
Wichtig wäre bei einer Kontrolle beweisen zu können, dass der Adapter für eine Kamera bestimmt ist und nicht für eine eventuel daneben liegende Lampe.

Ich wüsste nicht wie man mit einem Kameraadapter eine Lampe montieren könnte!?!?

Was der TE m.E. meint ist ein Adapter, mit dem eine Kamera direkt ans Zielfernrohr angeflanscht werden kann. Der also das Kameraobjektiv fest mit dem Okular des ZF verbindet.

Svarovski hat sowas im Programm genauso wie Leupold und andere. Diese Adapter sind für spezifische Kamera / ZF-Modelle bzw. Gewinde gebaut und in keinester Weise zur Montage irgend einer Lampe geeignet.

Welchen Sinn würde es auch machen eine Lampe hinten am Okular des ZF anzubringen damit diese ins ZF leuchtet? ;-)

Solange die montierte Kamera nicht nachtsichtfähig ist spricht m.E. nichts gegen die Montage.

Ist die Kamera Nachtsichtfähig, greift Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, Abschnitt 1:Verbotene Waffen, 1.2.4.2

Geschrieben
Welchen Sinn würde es auch machen eine Lampe hinten am Okular des ZF anzubringen damit diese ins ZF leuchtet? ;-)

Habe nichts derartiges behauptet!

Habe nur darauf hingewiesen, dass man auf Verwechslungen in Richtung Zielhilfsmittel achten sollte undhabe Dich daher nicht persönlich angesprochen!

Geschrieben
Damit wir uns nicht falsch verstehen,

Nein, nein, ich verstehe Dich schon richtig!

Derartiges ist nicht verboten, verboten sind nur Zielhilfsmittel die das Ziel beleuchten (anstrahlen)!

Ich kenne die Unterschiede, aber es gibt genügend Leute die das nicht kennen und nur darauf wollte ich hinweisen.

Tiefer will ich nicht dringen!

Nehmt doch nicht gleich immer alles persönlich! :traurig_16:

Geschrieben
Solange die montierte Kamera nicht nachtsichtfähig ist spricht m.E. nichts gegen die Montage.

Ist die Kamera Nachtsichtfähig, greift Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste, Abschnitt 1:Verbotene Waffen, 1.2.4.2

Durch Deinen Nachtrag merke ich schon, dass auch Du hier ein gewisses Verwechslungspotential erkennst!

Nur darauf wollte ich hinaus!

Geschrieben
Habe nichts derartiges behauptet!

Habe nur darauf hingewiesen, dass man auf Verwechslungen in Richtung Zielhilfsmittel achten sollte undhabe Dich daher nicht persönlich angesprochen!

Schon klar, aber in dem Fall sind Verwechslungen ausgeschlossen und man müsste sich um die Beweisführung keinen Kopf machen, da es völlig sinnfrei wäre mit so einem Adapter eine Lampe statt einer Kamera zu montieren.

Die Lampe würde einfach von hinten ins ZF leuchten anstatt das Ziel anzustrahlen.

ZF-Adapter von Leupold:

http://www.arms24.com/Optik/optisches-Zube...era::16633.html

Geschrieben
Schon klar, aber in dem Fall sind Verwechslungen ausgeschlossen und man müsste sich um die Beweisführung keinen Kopf machen, da es völlig sinnfrei wäre mit so einem Adapter eine Lampe statt einer Kamera zu montieren.

Die Lampe würde einfach von hinten ins ZF leuchten anstatt das Ziel anzustrahlen.

Ja, das wissen wir beide und auch andere Kenner!

Geschrieben

Das Waffenrecht ist so komplex und von ständigen Änderungen betroffen, so dass es zu vielen Verwechslungen kommt.

Wer kennt schon alle Messersorten und die Verbotsdefinitionen?

Wer kennt die genauen Unterschiede zwischen Teleskopschlagstock/Stahlrute, Schleuder/Präzisionsschleuder, Schußwaffen mit Zündnadelzündung, Vorderlader mit Funken- oder Luntenzündung, Büchse/Flinte u.s.w.???

SRS mit PTB, ohne PTB, Luftdruckgewehr mit F, ohne F, vor 01.01.1970 u.s.w.?

Edith: präzisiert

Geschrieben
Ist das nicht vor 1971? :ridiculous:

das kannste auch mit 1871(vor) verwechselt haben, so im Zusammenhang mit Konstruktionsjahr der Lunten, Funken, Perkusion und Nadelgezündeten Modelle.

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