didgeridoo Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 1.5.7 Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt. aus Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) we kann mir sagen, welche munition unter 1.5.7 fällt? danke d.
Ingo Baumann Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 1.5.7 Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.aus Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) we kann mir sagen, welche munition unter 1.5.7 fällt? danke d. z.B. 5,7 x 28 für die FiveseveN und 4,6 x 30 für die MP7 vermutlich auch die aktuellen Action Patrone 9mm der Polizei.
zum_zweiten Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 vermutlich auch die aktuellen Action Patrone 9mm der Polizei. Verboten ist sie nicht - sie ist nur nicht CIP-konform und darf darum nicht gewerblich überlassen werden :-)
Olt d.R. Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 Z.B. Übungsmunition für Kriegswaffen, die aber nicht für die Kriegsführung geeignet ist, wie z.B. 20 mm Manöver- / Platzpatronen oder auch nur Übungsmunition ( wenn sie nicht eeh schon einen Leuchtspursatz enthält ). Gibt auch einen BKA Bescheid vom 15.01.2009 dazu. Die Action 4 Patrone ist ja nicht zur ausschließlichen "Verwendung..." vorgesehen, woanders kann man sie auch zivil kaufen. Die "5,7 x 28 für die FiveseveN" auch nur, wenn das Geschoß noch Verbotsmerkmale ausweist, z.B. Hartkern oder LSP; nur weil die Waffen verboten sind, gilt das nicht für die Muniton. Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar. In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden.
Schwarzwälder Posted June 18, 2011 Posted June 18, 2011 ...Die "5,7 x 28 für die FiveseveN" auch nur, wenn das Geschoß noch Verbotsmerkmale ausweist, z.B. Hartkern oder LSP; nur weil die Waffen verboten sind, gilt das nicht für die Muniton. Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar. In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden. Sehe ich auch so, zumal es ja auch Langwaffen (HA wie Repetierer) im Kaliber 5,7x28 gibt und das m.W. schon geCIPPED ist. Grüße Schwarzwälder
Heliklaus Posted June 19, 2011 Posted June 19, 2011 Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar.In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden. jetzt bin ich etwas unsicher. Wie sieht es mit den Bundeswehr-Platzpatronen (die oliven aus Plastik) in 7,62x51 aus? Ist es denkbar das der Besitz verboten ist?
Winzi Posted June 19, 2011 Posted June 19, 2011 Wie sieht es mit den Bundeswehr-Platzpatronen (die oliven aus Plastik) in 7,62x51 aus? Ist es denkbar das der Besitz verboten ist? Da fängt das Problem wohl schon beim Erwerb an. Die Bundeswehr verschenkt die Dinger normalerweise nicht.....
Heliklaus Posted June 19, 2011 Posted June 19, 2011 Auch wieder Wahr. meine Frage somit schnell, verständlich und Super beantwortet.
hexoplast75 Posted June 19, 2011 Posted June 19, 2011 Die gibt es aber auch käuflich bei Waffenhändlern zu erwerben. Und dann sollte es doch kein Problem sein.
Olt d.R. Posted June 19, 2011 Posted June 19, 2011 Da fängt das Problem wohl schon beim Erwerb an.Die Bundeswehr verschenkt die Dinger normalerweise nicht..... Ach nee? Und wieso hat denn fast jeder Reservist solche "Andenken"? Wenn sie von da kommen, das wäre dann ein strafrechtliches Problem, aber kein waffenrechtliches. Diese Munition wurde ja nicht nur für die Bundeswehr oder andere Behörden hergestellt. Man kann sie eben auch zivil kaufen mit normalem MES / EWB.
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