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1.5.7 verbotene munition. was für munition fällt darunter?


didgeridoo

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1.5.7 Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.

aus

 

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

we kann mir sagen, welche munition unter 1.5.7 fällt?

danke

d.

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1.5.7 Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.

aus

 

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

we kann mir sagen, welche munition unter 1.5.7 fällt?

danke

d.

z.B. 5,7 x 28 für die FiveseveN und 4,6 x 30 für die MP7

vermutlich auch die aktuellen Action Patrone 9mm der Polizei.

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Z.B. Übungsmunition für Kriegswaffen,

die aber nicht für die Kriegsführung geeignet ist,

wie z.B. 20 mm Manöver- / Platzpatronen oder

auch nur Übungsmunition ( wenn sie nicht eeh schon

einen Leuchtspursatz enthält ).

Gibt auch einen BKA Bescheid vom 15.01.2009 dazu.

Die Action 4 Patrone ist ja nicht zur ausschließlichen

"Verwendung..." vorgesehen, woanders kann man

sie auch zivil kaufen.

Die "5,7 x 28 für die FiveseveN" auch nur, wenn das

Geschoß noch Verbotsmerkmale ausweist, z.B. Hartkern

oder LSP; nur weil die Waffen verboten sind, gilt das nicht für die Muniton.

Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar.

In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden.

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...Die "5,7 x 28 für die FiveseveN" auch nur, wenn das

Geschoß noch Verbotsmerkmale ausweist, z.B. Hartkern

oder LSP; nur weil die Waffen verboten sind, gilt das nicht für die Muniton.

Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar.

In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden.

Sehe ich auch so, zumal es ja auch Langwaffen (HA wie Repetierer) im Kaliber 5,7x28 gibt und das m.W. schon geCIPPED ist.

Grüße

Schwarzwälder

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Platzpatronen oder PT Mun bsp. wären denkbar.

In anderen Ländern darf sie ja auch zivil erworben werden.

jetzt bin ich etwas unsicher.

Wie sieht es mit den Bundeswehr-Platzpatronen (die oliven aus Plastik) in 7,62x51 aus? Ist es denkbar das der Besitz verboten ist?

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Wie sieht es mit den Bundeswehr-Platzpatronen (die oliven aus Plastik) in 7,62x51 aus? Ist es denkbar das der Besitz verboten ist?

Da fängt das Problem wohl schon beim Erwerb an. Die Bundeswehr verschenkt die Dinger normalerweise nicht.....

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Da fängt das Problem wohl schon beim Erwerb an.

Die Bundeswehr verschenkt die Dinger normalerweise nicht.....

Ach nee?

Und wieso hat denn fast jeder Reservist solche "Andenken"?

Wenn sie von da kommen, das wäre dann ein strafrechtliches Problem, aber kein waffenrechtliches.

Diese Munition wurde ja nicht nur für die Bundeswehr oder andere Behörden hergestellt.

Man kann sie eben auch zivil kaufen mit normalem MES / EWB.

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