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IGNORED

Waffenkauf EU Land


micky123

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hoffe ich bin jetzt hier richtig.

In der Suche finde ich nichts.

wie mache ich das eigentlich wenn ich aus dem Ausland (EU Land) eine Waffe kaufen möchte die in Deutschland in einer WBK eingetragen ist.

Konkret möchte ich einen VL Revolver jemanden aus Deutschland abkaufen.

Der ist aber bei ihm in der WBK eingetragen. Bei uns ist der aber ab 18 Jahren frei.

Wie machen wir das jetzt ?

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Hallo, jetzt bist Du richtig und hier kann man Dir auch antworten. :)

Also das ist ganz einfach.

Du besorgst Dir von Deiner Waffenbehörde eine Bestätigung, dass Du in Deinem Land keine Einfuhrerlaubnis benötigst bzw. im Falle einer Genehmigungspflicht eine entsprechende Genehmigung.

Mit dieser Bestätigung/Genehmigung kann die deutsche Waffenbehörde dann dem Überlasser die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen.

Sofern es sich bei dem VL-Revolver um eine eigentlich nicht waffenbesitzkartenpflichtige Waffe (Modell vor 1871 entwickelt) handeln sollte, wäre die Verbringung gemäß § 2 Abs. 2 WaffG i.V. mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.6 bzw. 7.7 auch nach deutschem Waffenrecht erlaubnisfrei.

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...Sofern es sich bei dem VL-Revolver um eine eigentlich nicht waffenbesitzkartenpflichtige Waffe (Modell vor 1871 entwickelt) handeln sollte, ....

???????

Mehrschüssige/mehrläufige VL-Waffen mit Perkussionszündung sind, unabhängig vom Entwicklungsjahr, in Deutschland WBK-pflichtig.

Oder habe ich eine Änderung des WaffG verschlafen?

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hi

ja, das ist die teure moeglichkeit

es geht auch ohne den ganzen schmarrnn und ohne die genehmigungen

ich sehe nur ned ganz ein warum ich den sermon jetzt nochmal reintippen soll

manche agieren hier wie dorfkaiser denen jemand ihren stammparkplatz vor wirtshaus verparkt hat

waere es denn wirklich so kompliziert gewesen die frage und die bereits eingelangten antworten einfach in den richtigen bereich zu verschieben, herr moderator?

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Sofern es sich bei dem VL-Revolver um eine eigentlich nicht waffenbesitzkartenpflichtige Waffe (Modell vor 1871 entwickelt) handeln sollte, wäre die Verbringung gemäß § 2 Abs. 2 WaffG i.V. mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.6 bzw. 7.7 auch nach deutschem Waffenrecht erlaubnisfrei.

hi

kommt drauf an woher sie kommt

in AT zb sind dieses waffen zwar z.T. frei ab 18 jahren zu erwerben, aber fuer die verbringung gilt dasselbe wie fuer den rest der schusswaffen

und damit ich hier meine exportgenehmigung bekomme muss ich zuerst die importgenehmigung aus DE vorlegen ...

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???????

Mehrschüssige/mehrläufige VL-Waffen mit Perkussionszündung sind, unabhängig vom Entwicklungsjahr, in Deutschland WBK-pflichtig.

Oder habe ich eine Änderung des WaffG verschlafen?

Das ist bekannt und da die Waffe in einer WBK drinsteht, muss man wohl zunächst davon ausgehen, dass sie auch wirklich erlaubnispflichtig ist. Vielleicht hat die Waffenbehörde aber früher auch geschlafen und eine erlaubnisfreie Waffe eingetragen.

Wann eine Freistellung vorliegt, habe ich oben bereits gepostet. Aus der Eingangsschilderung ist für mich bislang nicht erkennbar, ob der VL-Revolver mehrläufig ist.

Wenn micky aus Österreich ist, wird er in der Tat für die Verbringung eine Einfuhrerlaubnis seiner Bezirkshauptmannschaft brauchen, auch wenn der eigentliche Erwerb der Waffe dort erlaubnisfrei ist.

Welche Erlaubnis zuerst erteilt wird, müssen die beiden Behörden unter sich klären. In beiden Landesgesetzen steht, dass jeweils der andere Mitgliedstaat genehmigen muss.

hi

ja, das ist die teure moeglichkeit

es geht auch ohne den ganzen schmarrnn und ohne die genehmigungen

Aha - und wie soll das abseits der waffenrechtlichen Vorgaben gehen ? :confused:

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Mickey ist soweit ich weiss aus Frankreich. (bzw. aus DE, aber lebt in F)

Ich würde sagen: du brauchst ne Einfuhrgenehmigung bzw. eine Bestätigung deiner Zuständigen Behörde (Polizei?) dass die Waffe keine Einfuhrgenehmigung braucht. Eines von beidem. Der Deutsche Durchschnitts Sachbearbeiter wird zu 99% irgendwas schriftliches haben wollen.

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Aha - und wie soll das abseits der waffenrechtlichen Vorgaben gehen ? :confused:

hallo

im fall DE - AT:

deutscher verkaeufer "verkauft" an deutschen waffenhaendler

deutscher waffenhaendler nimmt die waffe in sein waffenbuch auf

deutscher waffenhaendler meldet export an sein amt

waffe geht nach oesterreich an oesterreichischen waffenhaendler

oesterreichischer waffenhaendler nimmt die waffe in sein waffenbuch auf

oesterreichischer waffenhaenlder "verkauft" die waffe an den oesterreichischen kaeufer

fazit:

keinen euro ans amt ...

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Import-/Exporterlaubnisse für Händler sind kostenlos? Deswegen heulen die so? Und machendas auch noch für den Kunden kostenlos?

Gruß

Erik

hi

warum in gruen?

ja, haendler haben aufgrund ihrer gewerbeberechtigung sowohl in DE als auch in AT generelle import- und exportgenehmigungen

sie mussen zwar den export schriftlich melden und aufs schriftliche OK vom amt warten

aber kosten tut es ihnen nix

fuer den aufwand nimmt der eine haaendler ueber den ich meine importe mache 45,- + 9,-

versandkosten sind da schon enthalten

es gibt aber auch andere die das doppelte oder dreifache verlangen, weiss ich ...

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.... haendler haben aufgrund ihrer gewerbeberechtigung sowohl in DE als auch in AT generelle import- und exportgenehmigungen

sie mussen zwar den export schriftlich melden und aufs schriftliche OK vom amt warten

aber kosten tut es ihnen nix

....

Bist Du Dir da sicher? Meines Wissens zahlen die für ihre zeitlich befristeten Ein-/Ausfuhrgenehmigungen. Zwar ist das dann nur eine Pauschale für x Jahre - egal wieviel Waffen darüber abgewickelt werden. Aber es sind halt auch Kosten, die sich anteilig vom Kunden holen oder anderweitig verrechnen müssen. Wenn ich mich recht entsinne, meinte mein Händler, der in D und AT tätig ist, dass er für AT pauschal 200,- Euro alle 2 Jahre zahlt.

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hi

warum in gruen?

Eventuell ist das nur zwischen D und AT. Mein "Haus- und Hofhändler" macht viel Geschäft innerhalb der EU. Der hat neulich geflucht wie ein Rohrspatz weil sich kurz vor Versand rausgestellt hat, dass eine Seriennummer (aus einer Sendung von 15 Waffen) fehlt. Also wieder Auspacken und mit neuen Papieren hinterherschicken.

Aber vielleicht hab ich ihn falsch verstanden und die Kosten von 150€ waren nicht für die Formalitäten sondern nur für die Spedition?

Gruß

Erik

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ach ja, man kann allein schon aus beruflichen Gründen mehrere Wohnsitze in der EU haben, wobei jeder ein erster Wohnsitz ist.

Das steht ausser Frage, trotzdem wäre es für die Beantwortung deiner Frage leichter gewesen anzugeben wohin denn nun importiert werden soll, ob Frankreich oder Ungarn oder sonstwas.

Mir kanns wurscht sein, aber die Qualität der Antworten die du bekommen wirst hängt eben auch damit zusammen.

Wenn dir dadurch die wirklich guten Antworten von Leuten die das Prozedere in ein bestimmtes Land schon hinter sich gebracht haben und es genau wissen durch die Lappen gehn, bist du selber schuld.... :rolleyes:

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Bist Du Dir da sicher? Meines Wissens zahlen die für ihre zeitlich befristeten Ein-/Ausfuhrgenehmigungen. Zwar ist das dann nur eine Pauschale für x Jahre - egal wieviel Waffen darüber abgewickelt werden. Aber es sind halt auch Kosten, die sich anteilig vom Kunden holen oder anderweitig verrechnen müssen. Wenn ich mich recht entsinne, meinte mein Händler, der in D und AT tätig ist, dass er für AT pauschal 200,- Euro alle 2 Jahre zahlt.

hi

also ich kenne mindestens zwei haendler in DE und einen in AT die eine generelle ausfuhrbescheinigung haben

bei beiden ist das nach meinem wissenstand in der gewerbeberechtigung enthalten

die gewerbeberechtigung kostet ein paar hundert euro einmalig bei der beantragung, logisch ...

die in DE ist bei beiden befristet (weiss ned, keine ahnung wie lang, ist aber ein laengerer zeitraum, sicher nicht ein jahr, ich glaube auch mehr als zwei jahre)

die von dem in AT ist unbefristet

und wie gesagt, der eigentliche export mit seriennummern ect muss auch vom haendler gemeldet werden

und der exportvorgang ist auch erst NACH bescheid der behoerde zulaessig

aber kostet tut das dann nix mehr

Aber vielleicht hab ich ihn falsch verstanden und die Kosten von 150€ waren nicht für die Formalitäten sondern nur für die Spedition?

hi

vermutlich

kommt auch von der kostengroessenordnung hin ....

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hi

also ich kenne mindestens zwei haendler in DE und einen in AT die eine generelle ausfuhrbescheinigung haben

bei beiden ist das nach meinem wissenstand in der gewerbeberechtigung enthalten

Automatisch gibts die Allgemeinerlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG nicht. Sie wird auf Antrag von der Waffenbehörde (nicht vom Gewerbeamt) erteilt und gilt maximal drei Jahre. Bei regelmäßigen Geschäftsbeziehungen mit einem anderen ausländischen Waffenhändler macht so eine Erlaubnis Sinn.

Da die meisten Waffenhändler aber über "egun" verkaufen, müssen diese wegen der variierenden Erwerber immer eine Einzelerlaubnis beantragen. Die Gebühren dafür werden dann auf den Auftraggeber umgelegt bzw. vom Verkaufserlös abgezogen.

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