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IGNORED

Karabiner in Opa's Keller gefunden


harry12

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal informieren was zu tun ist mit einem gefunden Karabiner (sieht einem G98 ähnlich).

Also habe selber keine Ahnung von Waffen, weiß also nicht genau um was es sich handelt. Habe bereits etwas gesucht und gelesen, dass man normal eine Waffenbesitzkarte braucht. Eine solche ist aber nicht vorhanden.

Selber behalten will ich die Waffe eigentlich nicht. Die Sache ist halt, dass sie vermutlicht noch funktionsfähig ist, zumindest wurde sie nicht professionell untauglich gemacht.

Solange sie funktionsfähig ist und kein WBK vorhanden ist kann man sie vermutlich nicht verkaufen oder? Hat eine solches Gewehr einen materiellen Wert oder höchstens nur einen emotionalen?

Wie kann ich die Waffe denn sonst bedenkenlos abgeben? Oder ist das ohne WBK auch nicht möglich?

Vielen Dank für Informationen.

MfG Harry

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Hallo Harry12,

Du hast ein Problem! Da es offenbar keine WBK/Papiere zu der Waffe gibt, ist sie als Illegale einzustufen!!!

Da Du offenbar nicht sachkundig bist - soll kein Vorwurf sein - ist es für Dich das vernünftigste das Gewehr genau dort zu lassen wo es ist. Dann rufst Du die Polizei und die sollen es abholen! Komm bitte auf gar keinen Fall auf die Idee es selbst abgeben zu wollen!

Es werden Fragen zu der Herkunft gestellt werden, wenn es ein zeitnaher Fund ist, sehe ich aber kein Problem für Dich!

Ansonsten gibt es zu diesem Thema "Dachbodenfund", "Waffe gefunden" schon diverse Threads!

Gruß,

Michael

Achja,wilkommen bei WO! B)

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...und NICHTS unterschreiben. Die Behörde wird versuchen die Waffe der Vernichtung zuzuführen (egal was das Teil für einen Wert hat), dafür musst Du sie (der Besitzer) aber an die Behörde abtreten.

Solange sie Dir gehört, kannst Du sie verkaufen. Mach massig Fotos solange sie noch im Keller steht und ruf dann die Polizei an.

Nach dem Verkauf holt der Berechtige die Waffe dann bei der Behörde ab. Habe ich selber schon gemacht. Finden die Mitarbeiter nicht wiklich gut, aber das Leben ist kein Wunschkonzert .-)

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Man ist als Besitzer auf jeden Fall in der Beweispflicht und auf die jeweilige Laune des Sachbearbeiters angewiesen, eine wachsweiche Sache die unter Umständen auch in die Hose gehen kann.

Es gibt noch eine ganz legale Möglichkeit ohne das Amt einzuschalten. Alle WBK relevanten Teile der Waffe zerstören (darf jeder Bürger) der Besitz unbrauchbarer Waffenteile ist nicht strafbar. Hatte vor einem Jahr ein ähnliches Problem und habe mich deshalb auch ausführlich darüber informiert.

Alle WBK pfichtigen Teile, Verschluss, System und Lauf der Länge nach durchsägen /flexen.

Gruß,

Uwe

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Hallo Harry12,

Du hast ein Problem! Da es offenbar keine WBK/Papiere zu der Waffe gibt, ist sie als Illegale einzustufen!!!

Da Du offenbar nicht sachkundig bist - soll kein Vorwurf sein - ist es für Dich das vernünftigste das Gewehr genau dort zu lassen wo es ist. Dann rufst Du die Polizei und die sollen es abholen! Komm bitte auf gar keinen Fall auf die Idee es selbst abgeben zu wollen!

Es werden Fragen zu der Herkunft gestellt werden, wenn es ein zeitnaher Fund ist, sehe ich aber kein Problem für Dich!

Ansonsten gibt es zu diesem Thema "Dachbodenfund", "Waffe gefunden" schon diverse Threads!

Gruß,

Michael

Achja,wilkommen bei WO! B)

Ist doch schon putzig da wirft einer ein Stöckchen hin und alle springen drüber.... :rolleyes:

Das kennt man hier doch allzu oft da sin d dann immer Neumitglieder (was man an den 2 Beiträgen unschwer erkennen

kann) und fragen immer nach dem gleichen Muster, und immer muss außerdem der "Opa" herhalten.

So habeich hier schon des öfteren gelesen Gaspistole vom Opa gefunden,Großvaters Luftgewehr,altes Bajonett in

Garage entdeckt die meisten dieser Fundstücke befinden sich auf Dachboden,Diele (Dielenschrank) und Keller.

Wenn wirklich was drann ist, warum muss das hier ausposaunt werden, wie war das Reden ist silber Schweigen ist Gold

oder was der Staat nicht weis macht ihn nicht heiß!

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Ist doch schon putzig da wirft einer ein Stöckchen hin und alle springen drüber.... :rolleyes:

Wer so ein Problem im Hause findet, der googelt heutzutage - und landet eben HIER,

wo er als Anfänger auch keinen Zugang zur Suchfunktion hat.

Wenn wirklich was drann ist, warum muss das hier ausposaunt werden, wie war das Reden ist silber Schweigen ist Gold

oder was der Staat nicht weis macht ihn nicht heiß!

Es gibt Leute, die nicht sachkundig sind - und trotzdem ahnen, daß der Besitz einer Waffe ohne EWB ein Problem ist,

das sie ordnungsgemäß lösen wollen.

Es muß nicht jeder, der Hilfe zum immer wieder selben Problem sucht, deshalb verdächtig sein.

Sinnvoll wäre m.E. noch der Hinweis, daß man sich nach einer Veröffentlichung im Internet, nicht mehr viel Zeit lassen sollte,

seinen Fund der Polizei zu melden - und man darf denen ruhig sagen, woher der Rat, dieses zu tun, stammt B) .

Ansonsten scheint mir das Nötige zum Thema gesagt- denn jedesmal endlos weiterdiskutieren muß wirklich nicht sein.

Gruß

G.T.

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§ 37 Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1.... als Finder... in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden...

Mädels, wenn mich meine Erinnerungen an die Sachkunde nicht ganz trügen, dann ist die zuständige Behörde ganz bestimmt nicht der Schutzmann um die Ecke :peinlich: :peinlich: Der Vorschlag mit der Polizei ist also eher Niveaulimbo denn wirklich ein Aushängeschild für WO.

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Hallo,

ein Blick ins Waffengesetz hilft weiter:

Waffengesetz (WaffG)

§ 37 Anzeigepflichten

Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist

(1)

Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise

in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

so und nach dem dies jetzt soweit klar mal noch was von jemndem der ein klein wenig Ahnung hat:

Zum ersten stand die Passage, dass das zerstören von EWB-Waffen eine genehmigungsfrei Tätigigkeit ist in der alten WaffVwV und ist im derzeit gültigen WaffG nirgends mehr zu finden,

daran ändert auch die BR-DRs 81/06 nichts.

Außerdem ist die dort genannte WaffVwV noch nicht in Kraft getreten,

zum zweiten, und das ist entscheidend, betraf dies ausschließlich legale Waffen, da auch schon damals der Umgang mit illegalen Waffen strafbewehrt war.

Auch wenn es hier im Forum ständig wiederholt wird "Nimm die Flex"; so ist es doch nicht richtig und kann für den Betroffenen trotzdem strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Es gibt für eine Fundwaffe nur einen legalen Weg,

alle anderen "Tipps" sind hier im Forum wenig zielführend.

So und nachdem jetzt auch dies geklärt ist ist hier zu.

Jürgen Klünder

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