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IGNORED

Interessante Ansichten oder wirklich Tatsache?


Speedshooter

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Geschrieben

Moin moin Leute,

ich hätte mal eine Frage zum Munitionserwerb.

Soweit mir bekannt, kann/darf ich als Sportschütze nur Munition für Waffen erwerben, die auf meiner WBK eingetragen sind und für die ich die Berechtigung zum Munitionserwerb habe (ok, 38. und .357). Dazu muß ich beim Kauf ja auch die WBK vorlegen.

Gibt ja auch Erben-WBKs ohne Munerwerb.

Ein Kollege (inaktiver Jäger, schießt nur noch Böcke hier bei uns) behauptet nun er dürfe nur unter Vorlage seines Jagdscheins jegliche Munition erwerben die er benötige.

Die Diskussion ging los weil er mich fragte ob ich etwas darüber wisse, dass man Wechselläufe für Langwaffen nach der Änderung des WaffG nun (seit 2008 :rolleyes: ) eintragen lassen muß. Ich fragte ihn daraufhin, wie er denn Munition für einen W-Lauf bekam, der nicht in der WBK eingetragen war. Vorausgesetzt er besitzt keine Waffe im Kaliber des W-Laufs.

Verwunderte Grüße

Speedshooter

Geschrieben

Mit einem gültigen (Jahres)Jagdschein darf man sämtliche Langwaffenmunition erwerben. Es gibt bzw. gab Bundesländer, wo dies auf KW- Munition ausgedehnt wird bzw. wurde, wenn eine Waffen entsprechenden Kalibers eingetragen war, also analog zum Sportschützen.

Zum dem Thema gibt es hier allerdings schon zig Freds. SuFu hilft.

Gruß JM

Geschrieben

Aha, das heißt also, wenn ich mir eine Patrone (z.B. 4mm M20), für die ich keinen Munitionserwerbsberechtigung habe, in den Mun-Schrank lege und das bei einer Kontrolle auffällt, bin ich dran und wenn sich mein Kollege den Schrank vollpackt mit allem was es an LW-Mun so gibt bis zur .500 NE, ist das ok. Finde ich jetzt seltsam, verstehe es nicht (rein logisch), nehme es aber verwundert zur Kenntnis.

Über Logik, vor allem das Waffenrecht betreffend läßt sich anscheinend beliebig streiten.

Hatte die SuFu bereits bemüht, aber da hatte es mich erschlagen...

Geschrieben
Über Logik, vor allem das Waffenrecht betreffend läßt sich anscheinend beliebig streiten.

Wieso ?

Ist doch Logisch:

Als Sportschütze bist Du ein Noch-nicht-auffälliger-Amokläufer. Der Jäger ist der Gute, der die angefahrenen Tiere zum Arzt bringt. Ein Erbe ist sowieso ein Waffenrechts-Umgeher und Sammler sind verkappte Gestrige.

Noch für Dich: Ein Wiederlader darf auch jegliche Munition besitzen, die er selbst gefertigt hat. Sogar, wenn er gar keine eigenen Waffen hat. In der Praxis kriegt er zwar dann meistens keine Pulver-Erlaubnis, aber so lautet die Theorie.

Wenn Dein Kollege aber den Schrank vollhat, dann muß er bei Ablauf der Gültigkeit seines Jagdscheins die Munition abgeben ! Das wird gerne vergessen. Der Ablauf der Wiederlader-Erlaubnis hat übrigens auch genau denselben Effekt. Kein Pulver, keine Mun mehr in Kalibern, für die nicht bereits eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis besteht.

Geschrieben

Hallo,

die Tatsache, dass ich bei Vorlage des Jagdscheins so ziemlich uneingeschrankt Langwaffenmunition kaufen kann, ermoeglicht mir, Munition fuer z.B. eine Leih- oder eine andere nicht in meiner WBK eingetragene Waffe zu kaufen. Das kann durchaus erforderlich werden.

Was ich bei der Angelegenheit ueberhaupt nicht verstehe, ist der wieder einmal unterschwellig geaeusserte Wunsch, einem scheinbar privilegierten Personenkreis ein vermeintliches Vorrecht zu streichen.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Was ich bei der Angelegenheit ueberhaupt nicht verstehe, ist der wieder einmal unterschwellig geaeusserte Wunsch, einem scheinbar privilegierten Personenkreis ein vermeintliches Vorrecht zu streichen.

Nöh - sehe ich nicht so.

Es wurde lediglich aufgezeigt, dass das Waffengesetz hier von einem Exttrem ins Andere fällt. Beim Jäger kommt niemand auf die Idee zu hinterfragen warum er Munition für Waffen - die er selbst gar nicht besitzt - in seinem Bestand hat. Beim "normalen" Sportschützen (ohne § 27) gereicht der gleiche Umstand zum Verlust seiner Zuverlässigkeit. Irgendwie ist das schon komisch.

LG

Manfred

Geschrieben
Hallo,

die Tatsache, dass ich bei Vorlage des Jagdscheins so ziemlich uneingeschrankt Langwaffenmunition kaufen kann, ermoeglicht mir, Munition fuer z.B. eine Leih- oder eine andere nicht in meiner WBK eingetragene Waffe zu kaufen. Das kann durchaus erforderlich werden.

Als Sportschütze könne ich mir ja auch eine Waffe leihen um z.B. mal eine Diszplin auszuprobieren ohne mir gleich eine Waffe dafür zu kaufen. Auf Deine Aussage über eine nicht eingetragene Waffe (nicht Wechsellauf, oder?) gehe ich jetzt mal nicht genauer ein oder frage nach...

Was ich bei der Angelegenheit ueberhaupt nicht verstehe, ist der wieder einmal unterschwellig geaeusserte Wunsch, einem scheinbar privilegierten Personenkreis ein vermeintliches Vorrecht zu streichen.

SchwarzerKrauser

Du solltest nicht gleich Deiner Paranoia zum Opfer fallen. Wenn, dann würde ich nicht jemandem ein Recht streitig machen sondern auch über das gleich verfügen wollen.

Geschrieben
...

Beim "normalen" Sportschützen (ohne § 27) gereicht der gleiche Umstand zum Verlust seiner Zuverlässigkeit. Irgendwie ist das schon komisch.

LG

...

Manfred

:rolleyes: da waren halt die Jäger besser vertreten als die Sportschützen... gelegentlich leistet der DJV gute Arbeit und die jagende Oberschicht ist auch nicht zu unterschätzen ;)

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hallo,

@Manfred

Es gibt Jaeger, die regelmaessig zum Beispiel in die Alpen fahren, um dort auf die Murmel- oder Gamsjagd zu gehen. Wenn jemand nun ein Schwarzwildrevier hat, in dem man mit einer 204 Ruger oder der 6,5x57 nicht viel sinnvolles anfangen kann und sich keine Waffe in dem Kaliber kaufen moechte, ist diese Sonderregelung nicht unbedingt komisch, sondern eine der wenigen sinnhaften in diesem Gesetz.

@Speedshooter

Wenn ich mir im Rahmen der Jagdausuebung von jemand eine Waffe leihe, wird die nicht in die WBK eingetragen. Ob ich auf den Leihschein Munition bekomme, weiss ich nicht. Es bringt schon Vorteile mit sich, wenn man sich dann selbst um die Munition kuemmern kann. Als Sportschuetze benutzt Du Deine Waffe auf dem Stand und kannst dort auch die zugehoerige Munition erwerben. Warum Du nicht einfach analog zum Jaeger Munition kaufen kannst, erschliesst sich mir nicht.

Ich wuerde mich nicht unbedingt als paranoid bezeichnen. Ich bin selbst Sportschuetze und Jaeger und bekomme schon mit, dass sich da Lager gebildet haben, die nicht unbedingt am gleichen Strang ziehen. Genau dasselbe ist auch in dem Thread ueber Schiesstaende aufgeflammt. Es sind da immer Stellungnahmen dabei, aus denen ersichtlich wird, dass der Eine dem Anderen etwas neidet. Wenn jemand stoert, dass dieser Eindruck entsteht, verhaltet Euch einfach entsprechend.

SchwarzerKrauser

Geschrieben

Die Zeiten sind noch nicht lang vorbei, da haben DJV ler noch munter gegen Waffen in Privathand gewettert, vermutlich aus Angst, es könnt´ein Schütz zum Wildern gehn.

Wenn man es näher betrachtet, kommt das Umdenken auch jetzt nur sehr langsam in die Gänge.

Wenn man allerdings bedenkt, daß der Jagdschein bis 72 auch gleichzeitig ein Waffenschein war, kann man doch mit Fug und Recht behaupten, daß weder der DJV noch diie "jagende Oberschicht" wirklich gut aufgestellt war, als es um die Beschneidung ihrer "Privilegien" ging.

(Ich für meinen Teil ersetze dieses Wort gern durch : Rechte)

Geschrieben
.....

Wenn man allerdings bedenkt, daß der Jagdschein bis 72 auch gleichzeitig ein Waffenschein war, kann man doch mit Fug und Recht behaupten, daß weder der DJV noch diie "jagende Oberschicht" wirklich gut aufgestellt war, als es um die Beschneidung ihrer "Privilegien" ging.

.....

:rolleyes: zu diesen Zeiten durfte auch noch alles geschoßen werden was als "Jagdschädling" eingestuft wurde.. Greifvögel.. egal welcher Art waren eine besonders beliebte Beute ..

Die Zeiten haben sich geändert... gewisse Privilegien wurden abgeschaft... und das ist auch gut so!

Gruß

Hunter

Geschrieben

@ SchwarzerKrauser

Dein Beispiel mit der Murmel.- und Gamsjagd kann ich nachvollziehen.

Kleines Gegenbeispiel:

Mein Kumpel besitzt eine Enfield in .303 und läßt mich damit auch regelmäßig schießen. Da ich ihm nicht auf der Tasche liegen will. besorgt er mir eine Schachtel Munition (natürlich gegen Bezahlung). Auf dem Stand ist die Welt noch in Ordnung. Wehe mir aber, wenn ich Restmunition auch nur einen Meter aus dem Vereinsgelände heraustrage.

So eine Patrone, für die ich keine Waffe habe muß schon arg gefährlich sein. Mit § 27 erkaufe ich mir Absolution. Allerdings auch nur, wenn ich die Patrone selbst "gebastelt" habe. Weitere Absolution gibt es für den Sportschützen dann noch in Ausnahmefällen und nur gegen "Bares". Das heisst dann "Sammelerlaubnis für Munition aller Art". Die Frage: Wie komme ich an diese Erlaubnis ran? löste bei dem Sachbearbeiter meiner Ordnungsbehörde blankes Entsetzten und leichte Schnappatmung aus - ich hatte ihm vorher den Grund meiner Frage erklärt Da war dann was mit Gutachten und eigentlich der gleichen Prozedur wie bei einer "Roten" zu hören und eigentlich wollte ich ja gar nicht sammeln usw. usw.

Genau das finde ich komisch.

LG

Manfred

Geschrieben

Ich vermag keine Privilegien zu erkenne, die abgeschafft wurden.

Rechte wurden beschnitten, das ist mal amtlich - ob das gut ist, steht auf einem anderen Blatt.

Meist sind es nur die eigenen Rechte, die schmerzlich empfunden werden, wenn man sie verliert.

Die Rechte der "Anderen" sind Privilegien, vor Allem, wenn man das ganze aus der Froschperspektive betrachtet.

Ist nur eine Kleinigkeit, aber leider symptomatisch für unsere heutige Gesellschaft und womöglich der Hauptgrund für die Uneinigkeit der LWB, also auch ihre mißliche Lage.

Was den Abbschuß von Greifen angeht, sollte man im Hinterkopf behalten, daß diese Vorgehensweise aus einer Zeit stammt, als es noch Greife in Hülle und Fülle gab.

Als man Hühner noch draußen gehalten hat und der Habicht mal zu Besuch kam.

Also nicht zuletzt auch darauf fußte, daß ein Greifvogel zu allererst ein Dorn im Auge jedes Bauern war......und der ist damals wie heute nicht selten Grundeigentümer und Jagdgenosse.

Aber wir leben natürlich in modernen Zeiten.

Heutzutage hat das Geschwür auf Stelzen (Mastbetriebshähnchen) das Freilandhuhn ersetzt, des Greifen Tisch deckt der Straßenverkehr.

Gottseidank haben wir noch das Schwarzwild, denn sonst würde der teutsche Jäger als Nächstes wegrationalisiert....

Geschrieben
.... Es sind da immer Stellungnahmen dabei, aus denen ersichtlich wird, dass der Eine dem Anderen etwas neidet. Wenn jemand stoert, dass dieser Eindruck entsteht, verhaltet Euch einfach entsprechend.

SchwarzerKrauser

...ich neide nix, ich wills nur auch gern dürfen! Deine Argumente ziehen, siehe Manfred, genauso wie unsere auch nur.

Das Problem aber ist: macht man sowas hier jetzt groß publik oder versucht es auch für uns Sportschützen durchzusetzen, ist es am Ende so, dass es keiner mehr darf. Und das ist das genaue gegenteil von dem, was ich--und andere "nur" Sportschützen hier wollen.

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich kann Jäger gut leiden. Jeder Sportschütze sollte einen haben.

Geschrieben

@Manfred

Ich sehe die Problematik und verstehe den moeglicherweise vorhandenen sachlichen Hintergrund dieser Ungleichbehandlung nicht. Und mir fehlt das sonnige Gemuet, um so etwas als komisch zu betrachten. Ich bin insgesamt mit der gesetzlichen Situation unzufrieden, insbesondere mit dem Beduerfnisprinzip und der damit verbundenen Kategorisierung der LWB.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Und mir fehlt das sonnige Gemuet, um so etwas als komisch zu betrachten.

Glaube mir, ich bin auch sehr weit davon entfernt mit einem "sonnigen Gemüt" gesegnet zu sein.

Gesetzliche Regelungen, denen ich jegliche Sinnhaftigkeit abspreche, kann ich nur als komisch bezeichnen. Mir fallen da allerding noch einige andere Begriffe wie z.B. "schwachsinnig" oder "idiotisch" ein.

Die Bedürfnisregelung ist sicher nicht das Non-Plus-Ultra. Aber - gerade im Kurzwaffenbereich hat es den Sportschützen schon einige Verbesserungen gebracht. Vor einigen Jahren gab es nämlich nur sehr wenige Sportschützen mit mehr als 3 Kurzwaffen.

Die Besitzsicherung nach jahrelanger Sportschützentätigkeit an ein Bedürfnis zu koppeln fällt bei mir allerdings ebenfalls unter die Rubrik "komisch".

Manfred

Geschrieben
Als Sportschütze könne ich mir ja auch eine Waffe leihen um z.B. mal eine Diszplin auszuprobieren ohne mir gleich eine Waffe dafür zu kaufen.

Und die entsprechende Munition kannst du dann zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erwerben.

Da es im Wald (hoffentlich) niemanden gibt, der einem kurz mal die passende Munition für eine Jagdwaffe verkaufen kann, haben Jäger diese Option nicht.

Geschrieben
Und die entsprechende Munition kannst du dann zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erwerben.

ich kann genauso vom leihgeber der waffe munition mitnehmen. diese darf ich solange besitzen wie ich die waffe geliehen habe.

Gast solideogloria
Geschrieben
Da es im Wald (hoffentlich) niemanden gibt, der einem kurz mal die passende Munition für eine Jagdwaffe verkaufen kann, haben Jäger diese Option nicht.

Das ist das allerallergeilste Argument für den Munerwerb, welches ich jemals gelesen hab.

Geschrieben
......... ist es am Ende so, dass es keiner mehr darf. Und das ist das genaue gegenteil von dem, was ich--und andere "nur" Sportschützen hier wollen.

Dann lass doch diese , absolut nicht zielführende , Diskussion hier sein !!!!!!!!

WAIHEI !

Geschrieben
Und die entsprechende Munition kannst du dann zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand erwerben.

Da wirst du hier im Saarland aber ein Problem haben. Die wenigsten Stände hier verkaufen noch Munition, und wen dann Standartsachen wie 22er , 9mm oder 357mag. Futter für den Schweizer oder für eine Enfield zb habe ich hier noch nirgend wo gesehen..... Auf gewerblichen Ständen ist das was anderes. Davon gibts hier aber nicht viele. Ich selber kenne nur einen Händler mit Schiesstand, der 2. handelt nicht mehr sondern atmet gesiebte Luft..........

Greetz

Peter

Geschrieben
ich kann genauso vom leihgeber der waffe munition mitnehmen. diese darf ich solange besitzen wie ich die waffe geliehen habe.

Bist du da sicher? Kanst Du die Stelle im Waffengesetz nennen? Wäre mal interssant als Informationsreserve.

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