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IGNORED

Fragen zur Aufbewahrung im "Jägerschrank"


FloTheBrain

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Geschrieben

Hallo in die Runde,

Waffen müssen getrennt von der Munition gelagert werden. Außer man lagert sie in einem Behältnis mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1.

Soweit keine Kontroversen.

Nun gibt es A Schränke mit B Innenfach. Im Innenfach soll man Kurzwaffen + Munition für die Kurz- und Langwaffen lagern dürfen.

So steht es zum Beispiel im Frankoniakatalog 2010/11 auf S. 314 geschrieben!

Jedoch gibt es 2 Fraktionen unter uns Sachkundigen :rolleyes:

Die einen meinen man darf, die anderen sagen nein, man darf nicht. Im §36 steht es ja nicht explizit. Wo gibt es denn offizielle Quellen, auf die man sich berufen kann? Urteile? Entscheidungen?

Ich habe einen A Schrank mit B Fach, habe aber aus Platzgründen keine Munition in diesem Schrank, die lagert extra, ganz allein in einem noch größeren und schwereren B Tresor. Es geht mir nur aus Interesse um die Klärung dieser Frage. Oder hängt sowas vielleicht sogar vom jeweiligen SB ab?

Gruß

Flo

Geschrieben
Die einen meinen man darf, die anderen sagen nein, man darf nicht. Im §36 steht es ja nicht explizit. Wo gibt es denn offizielle Quellen, auf die man sich berufen kann? Urteile? Entscheidungen?

Die Quelle ist in diesem Fall nicht das WaffG, sondern die AWaffV, und dort steht ausdrücklich drin, daß eine solche Aufbewahrung (KW + Munition für Lang- und Kurzwaffe im B-Fach eines A-Schranks) zulässig ist und daß dies eine Ausnahme zur Regel ist.

Geschrieben

Den Sachverhalt wollte ich von meiner SB`in bestättigt haben. Sie hat mir dies verneint, und würde bei einer Kontrolle das zusammen lagern als Verstoss ansehen. Das " über kreuz lagern" , also LW Mun bei der KW im B-Fach und die KW Mun bei den LW im A-Schrank hat sie mir aber als erlaubt bestättigt. Auf den Widersrpuch in sich von mir angesprochen hat sie nur " dumm " geschaut und wiederholt, das das gemeinsame lagern in einem B- Innenfachh verboten sei............

Oh Herr, lass Hirn regnen...aber da spannen bestimmte Menschen noch einen Schirm auf.........

Geschrieben

Für manche ist der liebevoll "SB" genannte Verwaltungsangestellte wohl das Gesetz in Person...

Ein bisschen mehr Zivilcourage auch gegen Behörden würde uns allen gut tun. Wenn Dinge ganz klar so in Gesetzen stehen, dann halte ich micht daran und nicht an die oft unprofessionellen Auskünfte eines Verwaltungswirts.

Das gilt übrigens auch für alle anderen Bereiche! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Geschrieben

Wenn ich andere Meinung bin als mein Sb und das auch belegen kann, dann nicke ich nicht ab was der/die mir sagen. Unsere letzte Diskussion ging bis ins Innenministerium und ich bekam recht :pro:

Geschrieben

Apropos Blick ins Gesetz. Ich würde die entsprechende Stelle einfach mal ausdrucken, oder, sofern vorhanden, in Buchform mitbringen.

Dann kann man den SB / die SBin einfach mal darauf hinweisen und sehen, was dabei heraus kommt. Dafür muss man allerdings "auf Krawall gebürstet" sein :)

(zumindest muss man Kontra geben wollen).

Zuhause verhalte ich mich natürlich - unabhängig von den Aussagen eines SB / einer SBin - gesetzeskonform, also so, wie es im Gesetz steht.

Dann kann mir eigentlich nichts passieren. (soweit die Theorie)

Geschrieben

Eine email mit den betreffenden Passagen , hier aus WO herauskopiert, lag der SB `in ca 35 Minuten nach verlassen des Amtes vor. Und ich bin nie auf Krawall gebürstet, lasse mich aber auch nicht abkanzeln. Vor Jahren wollte mein Sb mir vorschreiben, 4mm Waffen dürfe ich nur nach 2/6er Regelung erwerben. Hat den Eintrag einer Waffe abgelehnt und ich sollte sie wieder zurückgeben oder bei einem BüMa zwischenlagern. Als ich auf einem ablehnenden Bescheid bestand versprach er erneut zu Prüfen. Nach seiner Aussage wurde ihm vom zuständigen Herren im Innenministerium seine Ansicht bestättigt. Mein verweiß auf die entsprechenden Stellen im Waffengesetzt konterte er mit der Frage: Wollen Sie mich über das Gesetzt belehren????"

Da meine Antwort" ja" lautete stritten wir noch ein paar tage und ich bekam meine Waffe eingetragen. Seid dem habe ich keine Probleme mehr mit meiner Behörde gehabt( davor aber auch nicht). Einzig eine Beantragung eines 22er HA habe ich nicht durchbekommen, da mein Verband keine Disziplin dafür hat.

  • 9 Monate später...
Geschrieben

der sog. "Jägerschrank" ( A-Typ mit B Innenfach) ist ein Ausnahmefall.

In dem "Jägerschrank" darfste im B-Innenfach KW + Munition (auch für die KW passende) aufbewahren.

Grund: Jäger haben weniger KW, sondern meist hauptsächlich LW. Damit sie für ihre wenigen KW nicht extra einen eigenen tresor kaufen müssen hat man diese Ausnahme ins Gesetz geschrieben.

Die Ausnahme dürfen sich übrigens auch nichtjäger zunutze machen!

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