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IGNORED

wbk-widerruf


josef5530

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo leute,bin verzweifelt und benötige fachmännige hilfe ich habe heute ein schreiben meiner behörde erhalten in der mir mitgeteilt wurde das meine wbks widerrufen werden würden.es handelt sich um waffen im überaus starken und tödlichem kaliber 4mm. natürlich unter 7,5 joule .meine exfrau hat betrugsdelikte begangen und schön mit meinem namen gehandelt,verurteilt und zur strafe,weil bei ihr nix zu holen ist wurde ich.nun soll ich wegen vorsätzlicher straftaten meine zuverlässigkeit ,die seit fast dreissig jahren unbestritten war verlieren.ferner wird mir vorgeworfen die aufbewahrungsweise nicht nachgewiesen zu haben.hab ich aber.schon lange her ist aber geschehen.schrank mit schloss und kette ,muni getrennt,extra raum im dachgeschoss.ausserdem zwei hunde die nicht mal meine tochter ohne bellen reinlassen.ich muss doch nicht büssen für den mist den meine alte verbrochen hat. zumal die delikte schon drei jahre zurückliegen.nun muss ich mich äussern ,und ich denke das es mein anwalt tun sollte.könnt ihr mir helfen,das ist doch behördenwillkür ,oder zu was ratet ihr mir. hoffe sehr das mir einer helfen kann.ich hab doch eigentlich nix schlimmes verbrochen.

Geschrieben
hallo leute,bin verzweifelt und benötige fachmännige hilfe ich habe heute ein schreiben meiner behörde erhalten in der mir mitgeteilt wurde das meine wbks widerrufen werden würden.es handelt sich um waffen im überaus starken und tödlichem kaliber 4mm. natürlich unter 7,5 joule .meine exfrau hat betrugsdelikte begangen und schön mit meinem namen gehandelt,verurteilt und zur strafe,weil bei ihr nix zu holen ist wurde ich.nun soll ich wegen vorsätzlicher straftaten meine zuverlässigkeit ,die seit fast dreissig jahren unbestritten war verlieren.ferner wird mir vorgeworfen die aufbewahrungsweise nicht nachgewiesen zu haben.hab ich aber.schon lange her ist aber geschehen.schrank mit schloss und kette ,muni getrennt,extra raum im dachgeschoss.ausserdem zwei hunde die nicht mal meine tochter ohne bellen reinlassen.ich muss doch nicht büssen für den mist den meine alte verbrochen hat. zumal die delikte schon drei jahre zurückliegen.nun muss ich mich äussern ,und ich denke das es mein anwalt tun sollte.könnt ihr mir helfen,das ist doch behördenwillkür ,oder zu was ratet ihr mir. hoffe sehr das mir einer helfen kann.ich hab doch eigentlich nix schlimmes verbrochen.

Erm Schrank mit Kette?

Ich hoffe du meinst Waffentresor Stufe AoderB (Lang-/Kurzwaffe).

Und um welche Waffen geht es genau 4mmM20 Waffen?

Ansonsten ab zum Fachanwalt damit.

Geschrieben
... ,verurteilt und zur strafe,weil bei ihr nix zu holen ist wurde ich.

...

ich muss doch nicht büssen für den mist den meine alte verbrochen hat. ...

Warum hast Du Dich denn verurteilein lassen? :huh:

  1. Du bist verurteilt worden, egal was tatsächlich die Wahrheit ist.
  2. Damit geht das auf Deine waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und
  3. wenn Du keinen Bescheid hast, dass Deine Verwahrung auch nach dem aktuellem Recht so abgenommen worden ist (was ich nicht erwarte), dann klingt Deine Beschreibung der Verwahrung verdammt nach einem Verstoß gegen § 36 WaffG (Klick!).

Besorge Dir diesesmal nicht einen Antwalt, sondern einen guten Anwalt!

Aber wundere Dich nicht, wenn er/sie Dir sagt, dass eben wegen Deiner Verurteilung nichts mehr zu machen ist. :closedeyes:

Geschrieben
Besorge Dir diesesmal nicht einen Antwalt, sondern einen guten Anwalt!

Aber wundere Dich nicht, wenn er/sie Dir sagt, dass eben wegen Deiner Verurteilung nichts mehr zu machen ist. :closedeyes:

Das kann ihm jeder 08/15-Anwalt auch sagen... Und wie erkennt man einen !guten! Anwalt? Sind das die mit Anzug und Porsche oder gar Promovierte? Oder die mit Fachanwaltstitel? Ist er gut wenn er auch Notar ist? Haben denn gute Anwälte überhaupt Zeit für meine Sache wenn ich PKH beantragen muss? Gar nicht so einfach, hm?

Am besten verschiedene Anwälte "abklappern" und nach Erfahrungen im Allgemeinen, mit dem Amt im Besonderen, dem Fachgebiet und der Erfolgsaussicht befragen.

Geschrieben
hallo leute,bin verzweifelt und benötige fachmännige hilfe ich habe heute ein schreiben meiner behörde erhalten in der mir mitgeteilt wurde das meine wbks widerrufen werden würden.es handelt sich um waffen im überaus starken und tödlichem kaliber 4mm. natürlich unter 7,5 joule .meine exfrau hat betrugsdelikte begangen und schön mit meinem namen gehandelt,verurteilt und zur strafe,weil bei ihr nix zu holen ist wurde ich.nun soll ich wegen vorsätzlicher straftaten meine

Hä das ist schon komisch wenn SIE die Straftaten begangen hat, dann ist auch nur SIE dafür zu belangen.

Oder hast du die Chose auf dich genommen?

Wenn bei ihr nichts zu holen ist seis drumm, haben die Geschädigte/n halt pech gehabt ist nicht sehr schön, ist

aber halt so, aber was hat das mit dir zu tun, Sippenhaft wurde schon (sollte) vor langer Zeit abgeschafft sein.

Wenn im Internet mein Name, meine Adresse in irgend einer Weise missbraucht wird muss man umgehend

Widerspruch einlegen normalerweise gibts da wohl auch sowas wie eine Anhörung oder wenigstens einen

Anhörungsbogen man muss die Initative ergreifen und nicht zu lange warten, ebendfalls ist hier angesagt nix

im Alleingang zu unternehmen und einen Rechtsanwalt einzuschalten nur der kann nämlich Akteneinsicht

fordern und danach weitere Schritte zusammen mit dir gegen den Vorwurf/Unterstellung einleiten.

Ich würde mir gegebenfalls auch überlegen Strafanzeige gegen die Frau zu erstatten wenn sie nachweislich deinen

guten Namen missbraucht hat.

PS: Hier sehen wir wieder auch die Stilblühten des Waffengesetzes wegen einer Tat die in keinstem Zusammenhang

mit Gewalt steht soll nun gleich die WBK widerrufen werden, vor 40 Jahren waren diese Spielzeugknarren noch

frei zu erwerben.

Auf der anderen Seite besorgen sich Haftentlassene sofort nach Entlassung wieder scharfe echte Waffen.

Im kal. 9mmPara irgendwas stimmt in diesem Regime nicht! :angry2:

Geschrieben
An seinen Schriftsätzen.

...nach Mandatserteilung. Oder kennst Du Anwälte, die sich mal eben in andere Akten schauen lassen? Und wer kann schon Schriftsätze beurteilen (ich meine nicht jene, die es glauben zu können :) )?

Geschrieben
...nach Mandatserteilung.

Ja freilich. Ex ante ist das wohl eher Kaffeesatzleserei. Wie überall.

Man könnte sich aber im Bekanntenkreis nach Erfahrungswerten erkundigen.

sich mal eben in andere Akten schauen lassen?

Da dies ohnedies unzulässig ist, erübrigt sich die Frage.

Und wer kann schon Schriftsätze beurteilen

Altes philosophisches Problem: Wer fragt, muss wissen wonach.

Wenn man also nach einem guten Anwalt fragt...

Anders ausgedrückt: Wenn einem an der Sache liegt, muss man sich immer auch selbst (soweit als möglich) einarbeiten. Und dann kann man i.d.R. schon beurteilen, ob das, was ein Anwalt schreibt, zumindest plausibel und gewandt klingt, oder eher einen niftigen Wisch darstellt.

Geschrieben

Puhh....

Also erstmal grundsätzlich: Wer einer Straftat wegen verurteilt wird, verliert die Zuverlässigkeit, die im WaffG gefordert ist. Demnach ist der Widerruf zunächst mal logisch (folgerichtig). Ob Die Aufbewahrung entsprechen §13 AWaffV und §36 WaffG erfolgt ist, halte ich dabei für nachrangig. Nach der Leistungsfähigkeit einer Schusswaffe fragt 'eh keiner, die 6,5 Browning wird rechtlich genauso behandelt wie die .50 BMG.

Der Widerruf Der Waffenrechtlichen Erlaubnis unseres TE scheint zunächst also formal in Ordnung. Ohne genauere Details kann man weiter gar nix sagen. Hier sind ein paar Punkte, die zu klären wären:

- erfolgte eine Verurteilung gegen den TE selbst oder übernimmt er aufgrund von Scheidungs-Regelungen (notgedrungen) finanzielle Verantwortung ? Wenn gegen Ihn selbst: wie hoch ist die Strafe (in Jahren und Tagessätzen) ?

- Erfolgt die Aufbewahrung der Waffen tatsächlich regelkonform ?

- Wie wertvoll ist der 4mmM20 Plunder, lohnt es sich überhaupt, sich darüber aufzuregen ? (Sorry... ist mir so rausgerutscht)

Geschrieben
.....

hat betrugsdelikte begangen und schön mit meinem namen gehandelt,verurteilt und zur strafe,weil bei ihr nix zu holen ist wurde ich.

.....

ich hab doch eigentlich nix schlimmes verbrochen.

Naja...das werden die Opfer anders sehen...

Geschrieben
Nun entscheidet aber nicht das Opfer über Täter und Strafmaß sondern ein Richter!

Eben. Es gibt Rechtsmittel gegen Fehlurteile. Niemand wird verurteilt (und vorher angeklagt), weil beim (StA- oder gerichtsbekannten) Täter "nichts-zu-holen-ist". Es ist schon erheiternd, dass sich der TE offensichtlich mehr Gedanken über die (4mm-M20-)WBKs als über das Straf-Urteil macht...

Geschrieben
Erm Schrank mit Kette?

Ich hoffe du meinst Waffentresor Stufe AoderB (Lang-/Kurzwaffe).

Und um welche Waffen geht es genau 4mmM20 Waffen?

Ansonsten ab zum Fachanwalt damit.

es handelt sich um langwaffen wie zb,erma unterhebler und andere zb anschütz sowie kurzwaffen reck erma erp was halt so auf dem markt war.der schrank wurde bei frankonia gekauft,glaube sogar das es ihn immer noch so gibt.alle waffen sind kaliber 4mmlang unter 7,5 joule.brauche für luftpuster ja auch keinen tresor und die liegen auch bei 7,5 joule.ausserdem an meinem schäferhund kommt keiner vorbei.

Geschrieben
Warum hast Du Dich denn verurteilein lassen? :huh:

  1. Du bist verurteilt worden, egal was tatsächlich die Wahrheit ist.
  2. Damit geht das auf Deine waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und
  3. wenn Du keinen Bescheid hast, dass Deine Verwahrung auch nach dem aktuellem Recht so abgenommen worden ist (was ich nicht erwarte), dann klingt Deine Beschreibung der Verwahrung verdammt nach einem Verstoß gegen § 36 WaffG (Klick!).

Besorge Dir diesesmal nicht einen Antwalt, sondern einen guten Anwalt!

Aber wundere Dich nicht, wenn er/sie Dir sagt, dass eben wegen Deiner Verurteilung nichts mehr zu machen ist. :closedeyes:

meine verwahrung habe ich kurz nach winnenden beweisen müssen.per vordruck der mir zugeschickt wurde.habe alles ausgefüllt und zurückgesandt.von abnahme keine spur ,hab von meiner behörde bis vor einigen tagen nie mehr was gehört.

Geschrieben
Hä das ist schon komisch wenn SIE die Straftaten begangen hat, dann ist auch nur SIE dafür zu belangen.

Oder hast du die Chose auf dich genommen?

Wenn bei ihr nichts zu holen ist seis drumm, haben die Geschädigte/n halt pech gehabt ist nicht sehr schön, ist

aber halt so, aber was hat das mit dir zu tun, Sippenhaft wurde schon (sollte) vor langer Zeit abgeschafft sein.

Wenn im Internet mein Name, meine Adresse in irgend einer Weise missbraucht wird muss man umgehend

Widerspruch einlegen normalerweise gibts da wohl auch sowas wie eine Anhörung oder wenigstens einen

Anhörungsbogen man muss die Initative ergreifen und nicht zu lange warten, ebendfalls ist hier angesagt nix

im Alleingang zu unternehmen und einen Rechtsanwalt einzuschalten nur der kann nämlich Akteneinsicht

fordern und danach weitere Schritte zusammen mit dir gegen den Vorwurf/Unterstellung einleiten.

Ich würde mir gegebenfalls auch überlegen Strafanzeige gegen die Frau zu erstatten wenn sie nachweislich deinen

guten Namen missbraucht hat.

PS: Hier sehen wir wieder auch die Stilblühten des Waffengesetzes wegen einer Tat die in keinstem Zusammenhang

mit Gewalt steht soll nun gleich die WBK widerrufen werden, vor 40 Jahren waren diese Spielzeugknarren noch

frei zu erwerben.

Auf der anderen Seite besorgen sich Haftentlassene sofort nach Entlassung wieder scharfe echte Waffen.

Im kal. 9mmPara irgendwas stimmt in diesem Regime nicht! :angry2:

widerspruch war leider nicht möglich da alle fristen abgelaufen waren.sie hat die post unterschlagen und ungeöffnet gehortet.

Geschrieben
alle waffen sind kaliber 4mmlang unter 7,5 joule.brauche für luftpuster ja auch keinen tresor und die liegen auch bei 7,5 joule.ausserdem an meinem schäferhund kommt keiner vorbei.

ich weiss nicht, ob ich da lachen oder weinen soll. deine kniften sind FEUERwaffen und gehören in entsprechende schränke, nicht hinter schäferhunde :peinlich:

Geschrieben

:confused: hola amigo Josef5530,

willst Du es nicht verstehen was meine Vorposter hier schon geschrieben haben? Du MUSST nach WaffG für LW (auch für dein Spielzeug Kaliber) mindestens en Waffenschrank der Klasse A haben: da drin darfst Du bis zu 10 LW aufbewahren, wenn Du da drin auch noch KW packen willst muss der Kl. A Schrank ein Kl.B Inennfach haben, bis Max 5 wenn unter 200 Kg Schrankleergewicht, bis zu 10 wenn über 200 Kg oder festgedübelt.

Und dass deine Beh. sich bei dir bis jetzt nicht gemeldet hat kann ja auch bedeuten dass die Beh. überlastet ist, und nur auf Grund der Sache mit deiner Frau aktiv werden musste.

Hier bei WO sind auch einige GUTE Rechtsanwälte unterwegs, vielleicht hilft dir einer mit einem Rat (für lau) und DU könntest evtl. einem das Mandat für dein Fall übergeben.

Ich wünsche dir viel Glück bei dieser "windigen" Angelegenheit. Falls noch Fragen PN

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
widerspruch war leider nicht möglich da alle fristen abgelaufen waren.sie hat die post unterschlagen und ungeöffnet gehortet.

Darum ist ein Anwalt wichtig, wenn man ihr das allerdings nachweisen kann, sollte die Staatsanwaltschaft das berücksichtigen

schließlich kannst du nichts dafür wenn sie hinter deinen Rücken Straftaten begeht und sogar die Post unterschlägt.

Geschrieben
Darum ist ein Anwalt wichtig, wenn man ihr das allerdings nachweisen kann, sollte die Staatsanwaltschaft das berücksichtigen

schließlich kannst du nichts dafür wenn sie hinter deinen Rücken Straftaten begeht und sogar die Post unterschlägt.

hallo da hast du recht,allerdings hast du die rechnung ohne den wirt gemacht.sobald einspruchsfristen wie in meinem fall abgelaufen sind schert sich keiner mehr um deinen einspruch.alles wird rechtskräftig.ich zahle gelder und weiss nicht mal wofür.unsere bürokraten sorgen schon dafür. lg josef

Geschrieben

Die Fristen laufen ab Zugang. Wenn der Zugang durch Dritte verzögert oder verhindert wurde, sind sie noch nicht abgelaufen. Aber das muß dem Versender natürlich auch qualifiziert zur Kenntnis gebracht werden.

Geschrieben

Wenn Du fachmännische Hilfe brauchst, dann hol sie dir - bei einem Anwalt !

Die Diskussion hier bringt Dich nicht weiter.

Geschrieben
Wenn Du fachmännische Hilfe brauchst, dann hol sie dir - bei einem Anwalt !

Die Diskussion hier bringt Dich nicht weiter.

Genau so ist es...

Und sei nicht überrascht, wenn Dir der Anwalt erzählt, dass der Widerruf Deiner WBK rechtens und aus Sicht der Behörde auch geboten ist.

Geschrieben

Ich gehe sogar noch weiter:

Sorge Dich nicht um Deine WBK's oder Waffen. Gib die schnell einem Büxer in Verwahrung, dann ist erstmal fertig die Chose, und Du hast Zeit gewonnen, später mal alles weitere zu entscheiden.

Leg Deine Energie in die Klärung der Sachverhalte rund um die Betrügereien Deiner Echse, so daß Du wieder mal ein Bein auf den Boden bekommst. Die Kanonen sind echt nachrangig. Vertrau Dich dabei einem guten Anwalt an.

Geschrieben
Genau so ist es...

Und sei nicht überrascht, wenn Dir der Anwalt erzählt, dass der Widerruf Deiner WBK rechtens und aus Sicht der Behörde auch geboten ist.

Woher willst du das wissen??!

Wenn die Ausführungen so stimmen sollten ist die Ehefrau schuld, wenn sie die Post unterschlägt kann er das ja

nicht wissen, er ist doch der, der hier Betrogen und hinters Licht geführt wurde.

Schon schlimm genug das diese Spielzeugknarren überhaupt einer WBK Pflicht unterliegen.

Es hätte vollkommen ausgereicht wenn man die Dinger den Druckluft und CO2 Waffen gleichgestellt hätte.

Alles ein Theater hier in D wiedermal ! :peinlich:

Geschrieben
Die Fristen laufen ab Zugang. Wenn der Zugang durch Dritte verzögert oder verhindert wurde, sind sie noch nicht abgelaufen.

Dafür gibt es die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand".

Diesen Beantragen und gegebenenfalls das verursachende Etwas wegen Postunterschlagung und Verstoss gegen das Postgeheimnis anzeigen!

Erik

Archiviert

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