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IGNORED

21 Jähriger trotz bestandener Tests Einschränkungen?


z-legend

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bei einem Jungschützen bei uns habe ich ein kleines rechtliches Problem festgestellt, bei dem ich bitte mal kurz die Erfahrung der Experten hier haben möchte:

Ein frisch 21 Jähriger Schütze mit weit über 12 Monaten Mitgliedszeit in einem Verein, Sachkundeprüfung und psychologisch medizinischen Gutachten möchte eine Waffe der Supermagnumklasse erwerben. Jedoch wäre dies dann seine erste Waffe und folglich auch sein erster Eintrag in eine WBK welche dafür extra auserstellt werden muss. Im Verein wird auch dieses Kaliber geschossen und diverse Wettkämpfe sind ebenfalls bei dem Jungschützen vorzuweisen.

Beim Antrag auf diese Waffe jedoch zeigte der Vereinsleiter doch starke Bedenken, da er "doch erst mal mit einer 9mm" anfangen sollte und sich schließlich hocharbeiten soll.

Jetzt die Frage:

Kann der Schütze trotzdem darauf bestehen den Antrag für die Magnumklasse durchzubringen, da er ja alle dafür bestehenden Prüfungen abgearbeitet hat.

Wäre ja dumm wenn nach all der Zeit und der Arbeit es dann an einem Vereinsvorstand oder sogar an einem bearbeitenden Beamten auf der Strecke bleiben würde!

Bin für eure Meinung sehr dankbar

Geschrieben

Die Dinge, die der Verein zu bescheinigen hat, sind klar definiert. Es steht ihm nicht zu, dem Schützen eine Waffe vorzugeben.

Geschrieben

Klar kann er darauf bestehen.

Das ist kein rechtliches Problem, das ist "Vereinsmeierei" aus Sicht des Beantragenden und "vorsichtiges Verhalten" für die Bedenkenträger.

Das ist ein VEREINSINTERNES Problem.

Lobo tippte schneller. :drinks:

Geschrieben
Die Dinge, die der Verein zu bescheinigen hat, sind klar definiert. Es steht ihm nicht zu, dem Schützen eine Waffe vorzugeben.

Genau das dachte ich auch, war mir jedoch nicht mehr ganz sicher.

Sollte also der Verein trotzdem darauf bestehen kann man dagegen vorgehen, auch wenn ich versuchen würde dies alles auf die

freundschaftliche Tour zu machen.

Jetzt noch eine Sache:

Kann dann das bearbeitende Amt sagen "Nein Sie nehmen erst mal nur 9mm statt die Magnum. Ihr Antrag wird abgeleht....." oder müssen diese anhand

der Sachkundeprüfung, Mitgliedszeit und psych. Gutachten auch kleinbeigeben?

Geschrieben

@lobo-s: So ist es!

Also nochmal zum mitschreiben:

Bescheinigt wird, daß der Schütze regelmäßig schießen war. Sonst nix.

Sonst nichts. Und wenn der Vorsitzende nen Kotzkrampf bekommt, wenn der ne Packung 454 Casull auf den Tisch stellt. So lange der Schütze -nach dem Kauf- den Stand nicht zerlegt kann der ihm garnix. Und erst recht nicht beim ausfüllen des Bedürfnisantrags.

Geschrieben
Die Dinge, die der Verein zu bescheinigen hat, sind klar definiert. Es steht ihm nicht zu, dem Schützen eine Waffe vorzugeben.

So siehts aus, der Verein bestätigt eigentlich nur dass der Antragssteller persönlich bekannt ist und am Training mit Feuerwaffen teilgenommen hat. Sowie dass ein geeigneter Stand, eigen oder angemietet, vorhanden ist.

Der Verband entscheidet über das Bedürfnis! Und bestätigt das wenn alle Erfordernisse erfüllt sind. Eventuell auch ohne Unterschrift des Vereinsvorsitenden, einfach der Geschäftsstelle den Fall schildern.

Den Antragssteller zuerst auf eine Waffe kleineren Kalibers zu verweisen ist ein Zeichen von Unverstand. Offenbar hat der Vorsitzende noch nix von einem Kontingent gehört, und zuerst und zu Anfang sollte man seine zwei "Joker" nicht unbedacht setzen.

Sondern die Waffen beantragen mit denen man dann auch schießen möchte.

Geschrieben

Niergends! Weil er schießen kann WO er will- also such auf einem kommerziellen Stzand irgendwo. Er muss keinerlei Rechenschaft ablegen über das Wie, wann und wo.

Haarig kann`s nur weren, wenn sein verband die beantragten Waffen nicht befüürwortet.

Alles andere wurde schon gesagt.

Geschrieben

In NRW gehört (beim BDS) dazu, dass der Verein bestätigt, dass ein für diese Waffe geeigneter Stand / Trainingsmöglichkeit vorhanden ist. Entsprechende Unterlagen hat der Verein (da dieser ja Inhaber oder Mieter des Standes ist) beizubringen.

Aber ansonsten ist allen Vorpostern recht zu geben: Das ist offensichtllich ein vereinsinternes Problem. Warm ein 21jähriger, körperlich sicherlich dann ja auch fitter Mensch kein Supermagnum als Disziplin wählen soll, hat dann höchstens noch sinnbehaftete Gründe. Die sind aber nicht Sache des Vorsitzenden, das muss jeder selbst wissen.

Also mal ein sanftes Gespräch führen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

So eine scheußliche Vereinsmeierei, in der Mitglieder wie Schafe behandelt werden gehört ausgemerzt - durch die Bedürfnisbestätigung des Verbandes dürfte es mittlerweile um einiges objektiver laufen.

Geschrieben
War ich grad mal am gucken... Wo steht das eigentlich?? *neugierig bin*

Das ergibt sich aus der AWaffV §5 (1) 6.

§ 5 Schießsportordnungen

(1) Die Genehmigung einer Sportordnung für das Schießen mit Schusswaffen setzt insbesondere voraus, dass das Schießen nur auf zugelassenen Schießstätten veranstaltet wird und

1.

jeder Schütze den Regeln der Sportordnung unterworfen ist,

2.

ausreichende Sicherheitsbestimmungen für das Schießen festgelegt und dabei insbesondere Regelungen zu den erforderlichen verantwortlichen Aufsichtspersonen (§ 10) getroffen sind,

3.

mit nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (§ 6) durchgeführt wird,

4.

nicht im Schießsport unzulässige Schießübungen (§ 7) durchgeführt werden,

5.

jede einzelne Schießdisziplin beschrieben und die für sie zugelassenen Waffen nach Art, Kaliber, Lauflänge und Visierung bezeichnet sind, wobei bei einzelnen Schießdisziplinen auch ausdrücklich festgelegt werden kann, dass nur einzelne oder auch keine speziellen Vorgaben (freie Klassen) erfolgen, und

6.

zur Ausübung der jeweiligen Schießdisziplinen zugelassene Schießstätten zur regelmäßigen Nutzung verfügbar sind.

Der Verband kann daher nur ein Bedürfnis bestätigen wenn der passende Stand vorhanden ist. Entweder im Heimatschützenverein, oder wenns eben zu einer Differenz kommt weisst man nach, dass man z.B. regelmäßig als Gastschütze irgendwo mit dem Gerät trainieren kann. Also in dem Sinn kein Problem.

Geschrieben
...Kann der Schütze trotzdem darauf bestehen den Antrag für die Magnumklasse durchzubringen, da er ja alle dafür bestehenden Prüfungen abgearbeitet hat....

Klar kann der Schütze drauf bestehen - allerdings wird er den Unterschreiber auch nicht ZWINGEN können zu unterschreiben...

Kurzum: Klärendes Gespräch mit dem Bedenkenträger suchen, auf das Regelkontingent von 2 KW hinweisen - und den (sinnlosen) Kosten die entstehen würden, wenn man erstmal "klein" mit 9mm anfängt um dann nach nem Jahr oder so umzusteigen auf was größeres!

Vergleich: Wenn der Bedenkenträger sich einen 500er Mercedes kaufen will, würde ihm auch niemand ernsthaft empfehlen doch erstmal mit nem Smart anzufangen...

Hilft das klärende Gespräch allerdings nicht weiter denn entweder a) Pille schlucken und damit leben oder b ) anderen Verein suchen...

*Edit*

Ist übrigens leider ein weit verbreiteter Irrtum bei vielen Vereinen die für sich reklamieren "ich/wir genehmigen dir eine Waffe" - der Verein genehmigt gar nix ;)

Geschrieben
6.

zur Ausübung der jeweiligen Schießdisziplinen zugelassene Schießstätten zur regelmäßigen Nutzung verfügbar sind.

In diesem Fall geht das doch auch schon im Verein.

Geschrieben

Na dann hoffe ich nur das der Bürokrat am Amt für öffentliche Ordnung keine Probleme macht. Wobei der doch auch nichts machen kann da ja alle Papiere

da sind?

Geschrieben

Wie schon gesagt wurde, der Verein bescheinigt nur, dass der Gute lange genug Mitglied ist und regelmäßig am Schießtraining teilgenommen hat. Wenn Sachkunde, MPU usw. passen, dann kann auch das Amt keinen Antrag ablehnen. Zumindest nicht ohne scheinheilige Begründung. Euer Verein jedenfalls hat keine Vorgaben zu machen, wer was kauft. Der Verband muss natürlich eine entsprechende Disziplin anbieten, damit ein Bedürfnis besteht, aber das scheint ja der Fall zu sein. Vielleicht sollte den Fuzzis, die sich da querstellen, mal einer verdeutlichen, dass jeder interessierte und motivierte Jungschütze Gold wert ist und deswegen nicht unnötig das Leben schwer gemacht bekommen sollte.

Geschrieben

Ich hätte mich damals auch wehren können, hab dann kurz nachgedacht.

Der Verbandsmeier wollte mir nur eine .32 bescheinigen. Die Sachbearbeiterin keine .38 weil damit so viel passiert.

Ich hab mir dann bestätigen lassen .32, .357, 9mm Para, .45acp.

Hab ich so begündet:

Beim Fürsten:

weil ich .32 schieße könnte er mir ja auch die anderen Kaliber bestätigen.

Bei der Sachbearbeiterin:

statt der gefährlichen dicken Kal 38, die wesentlich dünnere .357( Mag ) und zur mentalen Entspannung die .45 acp.

Der Stempel war schneller auf dem Papier als mein Herz kloppen konnte.

Danach noch n bisle gefachsimpelt über die böse 38 er

Darüber kann ich heut noch lachen. Die .32 nie gekauft und später kostenlos streichen lassen.

Ich würde einfach noch ne 9 Para zusätzlich beantragen.

9 er zum Üben und Magnum zum Wettkampfschießen

Geschrieben
Ich hätte mich damals auch wehren können, hab dann kurz nachgedacht.

Der Verbandsmeier wollte mir nur eine .32 bescheinigen. Die Sachbearbeiterin keine .38 weil damit so viel passiert.

Ich hab mir dann bestätigen lassen .32, .357, 9mm Para, .45acp.

Hab ich so begündet:

Beim Fürsten:

weil ich .32 schieße könnte er mir ja auch die anderen Kaliber bestätigen.

Bei der Sachbearbeiterin:

statt der gefährlichen dicken Kal 38, die wesentlich dünnere .357( Mag ) und zur mentalen Entspannung die .45 acp.

Der Stempel war schneller auf dem Papier als mein Herz kloppen konnte.

Danach noch n bisle gefachsimpelt über die böse 38 er

Darüber kann ich heut noch lachen. Die .32 nie gekauft und später kostenlos streichen lassen.

Ich würde einfach noch ne 9 Para zusätzlich beantragen.

9 er zum Üben und Magnum zum Wettkampfschießen

Oh man.... ich würde die Leute, mit denen du dich rumstressen musstest, mal gerne kennenlernen.

Ich mach das demnächst einfach auch so. Wenn ich ne 500S&W haben will, erzähl ich was von der gefährlichen 6mm Flobert, weil 5<6, is doch klar, oder?

Geschrieben
Hallo,

bei einem Jungschützen bei uns habe ich ein kleines rechtliches Problem festgestellt, bei dem ich bitte mal kurz die Erfahrung der Experten hier haben möchte:

Ein frisch 21 Jähriger Schütze mit weit über 12 Monaten Mitgliedszeit in einem Verein, Sachkundeprüfung und psychologisch medizinischen Gutachten möchte eine Waffe der Supermagnumklasse erwerben. Jedoch wäre dies dann seine erste Waffe und folglich auch sein erster Eintrag in eine WBK welche dafür extra auserstellt werden muss. Im Verein wird auch dieses Kaliber geschossen und diverse Wettkämpfe sind ebenfalls bei dem Jungschützen vorzuweisen.

Beim Antrag auf diese Waffe jedoch zeigte der Vereinsleiter doch starke Bedenken, da er "doch erst mal mit einer 9mm" anfangen sollte und sich schließlich hocharbeiten soll.

Jetzt die Frage:

Kann der Schütze trotzdem darauf bestehen den Antrag für die Magnumklasse durchzubringen, da er ja alle dafür bestehenden Prüfungen abgearbeitet hat.

Wäre ja dumm wenn nach all der Zeit und der Arbeit es dann an einem Vereinsvorstand oder sogar an einem bearbeitenden Beamten auf der Strecke bleiben würde!

Bin für eure Meinung sehr dankbar

Vorab:

Hat der Jungschütze sein Vorhaben nicht im Vorfeld mit dem Verein abgestimmt?

Existiert ein geeigneter Stand, der auch mal bis zu 2000Joule zugelassen ist?

Ist die Waffe gamäß Schießsportordnung des Verbandes in einer Disziplin zugelassen?

(Hast Du explizit nicht geschrieben, gehen nur alle von aus... oder ich habe gepennt... dann sorry... der Tag will heute aber auch gar nicht enden ;-)

Muss gut verdienen, der Kamerad. Gerade anfangs wird doch ein wenig mehr Munition benötigt und man ist ja heiß drauf, so dass auch kein Trainingsabend ausgelassen wird. Mit einer 9mm trainiert sich wesentlich günstiger und wenn der ganze Verein nur 9mm schiesst, sind die Rabatte bei einer Massenbestellung sicher gigantisch.... Wie dem auch sei: Eventuell sind es ganz triviale oder halt praktische Gründe, die den Vorstand dazu bewegen, eine Supermagnum nicht zu wünschen oder die 9mm vorzuschlagen. Ich würde einfach mal ein sachliches Gespräch suchen und eventuell sieht der Jungschütze auch ein, dass es eben nicht die Supermagnum sein muss, wenn das Für und Wider auf dem Tisch liegt?

Die weiteren Schritte sind jedoch Gratwanderungen: Existiert ein Stand und ist die Waffe in einer Disziplin zugelassen, kann man über dem Kopf eures Vorsitzenden hinweg Beschwerde beim Verband einreichen. Dann sollte klar sein, dass der Vorsitzende angepisst ist. Abwägen, ob man sich das leisten kann, mag, etc...

Ich verstehe nicht, wie man all die Strapazen auf sich nimmt, ohne einmal mit dem Vorsitzenden gesprochen zu haben?

Bedenken... tja... ich kenne den jungen Schützen nicht.

Immerhin hat er ein pschol. Gutachten - Wenn der Vorstand da zweifelt... Kennt er ihn nun näher, als Dr. Psych und traut ihm das nicht zu?

Das kommt doch sehr stark auf Randbedingungen an, die keiner hier abschätzen kann. Reine Spekulation.

Also zurück zu den Fakten: Zwingen kann der junge Schütze seinen Vorstand wohl nicht, ihm irgendwas zu bescheinigen, oder liege ich da falsch?

Wenn er nicht unterschreibt, ist das eben so.Gut, wenn ein anderer Ausweichverein in der Nähe ist, oder eine Kameradschaft.

Geschrieben

@maddi

Oh man.... ich würde die Leute, mit denen du dich rumstressen musstest, mal gerne kennenlernen.

Ich mach das demnächst einfach auch so. Wenn ich ne 500S&W haben will, erzähl ich was von der gefährlichen 6mm Flobert, weil 5<6, is doch klar, oder?

--

soo einfach isses nich, da muss erst amtlich wie damals sein, dass 38 dicker und gefährlich ist als 35, un sho bassts

hier flechte ich gerne noch ein das Verbot 38 er zu kaufen, obwohl 357 er eingetragen u § 27 vorhanden.

Und als Ex U Franke ü 20 J dienstlich im OSchwäbischen Exil, and back to the roots spuck ich übern Zaun und will deine 357 schießen

Geschrieben
Fazit für alle die es interessiert:

Der Jungschütze hat nach einer 10 minütigen Konversation seine Unterschrift vom Verein bekommen

Sehr schön.

Sonst hätte man überlegen können dem Unterschriftsverweigerer mit einem Ausschlußverfahren wegen vereinschädlichen

Verhaltens zu belegen. Nämlich so, genau so, treibt man den Nachwuchs den man so dringnd braucht

zu anderen Freizeitbeschäftigungen.

Und statt dessen eine 9 mm. Was soll der Blödsinn? Da sollte man sich doch mal überlegen ob der Sachvrstand ausreichend ist.

LG

M

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