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IGNORED

KW erwerben auf WBK des Vereins


rogerlaufen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen, kann ich mir grundsätzlich in jedem Verein eine KW auf die WBK des jeweiligen Vereins eintragen lassen, solange ich noch keine eigene WBK habe?

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben

Kommt darauf an, wie dein Verein das sieht. Das Amt muss auch den Bedarf an dieser Waffe irgendwie plausibel finden. 1 Schießbahn, 1 Mitglied ohne WBK und die 20ste Glock 19 passt dann nicht.

greetz

Geschrieben
.., kann ich mir grundsätzlich in jedem Verein eine KW auf die WBK des jeweiligen Vereins eintragen lassen, solange ich noch keine eigene WBK habe?

Du kannst Dir nicht ;-)

Aber wenn Du gut mit dem Vorstand des Vereines klarkommst...

Rein rechtlich spricht da nix gegen, ist natürlich dumm die Waffe immer am

Stand putzen zu müssen. Und wenn's auf 'nen anderen Stand geht, muß einer mit WBK

die Waffe für dich mitnehmen (und vorher 'nen Leihschein schreiben usw..)

Mo (mit eigener "Vereinswaffe")

Geschrieben

Holt er sich eben ne bedürfnisnachweisfreie, eintragungspflichtige Feuerwaffe. Dann darf er auch befördern und sicher verwahren ;)

greetz

Geschrieben
....Dann darf er auch ... sicher verwahren ;)

Als Nicht-Inhaber einer WBK????????

Geschrieben
Als Nicht-Inhaber einer WBK????????

Deswegen soll er sich ja eine Bedürfnissfreie aber Eintargungspflichtige waffe holen. Z.B eine 4mm....grüne WBK und Sachkunde reichen da aus.

Geschrieben

:gutidee: hola amigos,

auch ein NICHT WBK Inhaber darf eine Waffe, und die passende Munition, zum Wettkampf auf einen anderen Schießstand Transportieren, dazu genügt wenn er/sie einen schriftlichen AUFTRAG des SV Vorstandes mit hat-und Kopie oder Original Vereins WBK.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
:gutidee: hola amigos,

auch ein NICHT WBK Inhaber darf eine Waffe, und die passende Munition, zum Wettkampf auf einen anderen Schießstand Transportieren,

Das ist so leider nicht ganz richtig. Er darf zwar im Auftrag des Vereins den Besitz darüber ausüben, aber sie ohne eigene WBK nicht transportieren. Da wurde das Gesetz unglücklicherweise sehr unsauber geschrieben.

Geschrieben
Das ist so leider nicht ganz richtig. Er darf zwar im Auftrag des Vereins den Besitz darüber ausüben, aber sie ohne eigene WBK nicht transportieren. Da wurde das Gesetz unglücklicherweise sehr unsauber geschrieben.

Wurde es nicht. Das Gesetz kann dahingehend ausgelegt werden -ergibt sich aber mindestens aus §12 I Nr. 3 b i.V.m III Nr. 2. Bitte entsprechende Kommentare lesen.

Geschrieben
Wurde es nicht. Das Gesetz kann dahingehend ausgelegt werden -ergibt sich aber mindestens aus §12 I Nr. 3 b i.V.m III Nr. 2. Bitte entsprechende Kommentare lesen.

Genau,

es gibt für das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und Munition an Vereinsmitglieder ohne WBK ein spezielles Formular.

Gültig nur für einen bestimmten Wettkampf/Übungsschießen und muss nach Beendigung auf direktem Weg dem Überlasser zurückgegeben werden.

Der Überlasser erteilt dem Empfänger Weisungen, die unbedingt einzuhalten sind.( stehen auf dem Formular)

DVC KLaus

Geschrieben
.., es gibt für das Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und Munition an

Vereinsmitglieder ohne WBK ein spezielles Formular....

Wer hat ein solches, der Gesetzgeber, DSB oder BDS oder?

Könnte mir bei der BZM im April sehr nützlich sein..

Mo

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