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IGNORED

Haftung bei Wiederladen


Mathes

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Geschrieben

Moin Moin

Kann ich per Formular die Haftung ausschließen wenn ein Schützenkollege meine wiedergeladene Munition probeschießt und es giebt durch die Munition einen Schaden an Mann oder Waffe?

Gruß Mathes

Geschrieben

Du kannst die Haftung nicht ausschließen, Dich aber von den (wirtschaftlichen) Folgen der Haftung freistellen lassen.

Ein Formular wird es nicht geben. Da muss man schon selbst oder ein Jurist formulieren.

Geschrieben

Das Verschießen der von mir geladener/wiedergeladener Munition geschieht auf eigene Gefahr.

Für Sach-/und oder Personenschäden übernehme ich keine Haftung.

Unterschrift.......

Ist das rechtssicher???

Geschrieben
wenn kein vetrauen zwischen dir und deinem kollegen über deine fähigkeit der wiederladens besteht, solltet ihr das ganz lassen.

Wenn kein Vertrauen zwischen dir und deinen anderen Verkehrsteilnehmer über deren Fähigkeit des Autofahrens besteht, solltet du das ganz lassen.

Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde............

Geschrieben
Wenn kein Vertrauen zwischen dir und deinen anderen Verkehrsteilnehmer über deren Fähigkeit des Autofahrens besteht, solltet du das ganz lassen.

das muss ich jetzt nicht verstehen? hab ich was verpasst?

Geschrieben
das muss ich jetzt nicht verstehen? hab ich was verpasst?

Soll bedeuten:

Das Verschießen fremd geladener Munition ist keine Vertrauenssache sondern Glückssache, wie der Straßenverkehr.....

.......du weißt nie was kommt.

Geschrieben

wenn ich nicht sicher bin, ob einer die munition korrekt verladen hat, würde die nicht in meine waffe kommen. genau so wenig würde ich jemanden mit meinem fahrzeug fahren lassen, der meiner meinung nach nicht gut genug fährt.

für andere schützen oder auch fahrzeugführer kann ich nichts und die kann ich auch nicht beeinflussen. den rest meistens schon.

Geschrieben
wenn ich nicht sicher bin, ob einer die munition korrekt verladen hat, würde die nicht in meine waffe kommen. genau so wenig würde ich jemanden mit meinem fahrzeug fahren lassen, der meiner meinung nach nicht gut genug fährt.

für andere schützen oder auch fahrzeugführer kann ich nichts und die kann ich auch nicht beeinflussen. den rest meistens schon.

Ganz nette Meinung. Aber wie stellst du sicher, dass die Munition korrekt verladen ist und jemand gut genug mit deinem Fahrzeug fährt?

Geschrieben

Mal ehrlich:

Wenn mir jemand anbietet, seine Munition auszuprobieren, dann nehme ich an oder lehne ab.

Wenn mir jemand anbietet, seine Munition auszuprobieren, aber schon vorher sagt daß er keine Verantwortung für Schäden die durch diese Munition entstehen übernimmt,, dann lehne ich sofort ab.

Unfälle passieren. Aber der Verursacher muß dann auch dafür gerade stehen.

Übrigens darfst Du selbstverständlich so einen Wisch schreiben und unterschreiben. Aber ob er Dir im Ernstfall was bringt, das wage ich stark zu bezweifeln.

Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich! Diese Verantwortung kann nicht übertragen werden.

Soll bedeuten:

Das Verschießen fremd geladener Munition ist keine Vertrauenssache sondern Glückssache, wie der Straßenverkehr.....

.......du weißt nie was kommt.

Um bei der Analogie zu bleiben:

Wie würdest Du reagieren wenn ein Freund dir sein Auto leiht, aber gleich dazu sagt daß er bei Schäden, die durch technische Fehler des Fahrzeugs entstehen, nicht dafür gerade stehen wird? Würdest Du einsteigen und los fahren?

Geschrieben
Ganz nette Meinung. Aber wie stellst du sicher, dass die Munition korrekt verladen ist und jemand gut genug mit deinem Fahrzeug fährt?

ganz einfach, :icon14: ich bin dabei.

Geschrieben

Die Kurzantwort auf Deine Frage lautet: Nein.

Die Langantwort auf Deine Frage umfasst voraussichtlich den Umfang von vier Dissertationen zum

- AGB-Recht

- Sprengstoffrecht

- Strafrecht

- allgemeinen Haftungsrecht

und ist honorarpflichtig (nicht unter fünfstellig).

Wähle !

Gruß,

Coltfan (Jurist)

Geschrieben
wenn kein vetrauen zwischen dir und deinem kollegen über deine fähigkeit der wiederladens besteht, solltet ihr das ganz lassen.

Moin Moin

vertrauen ist da aber wenn durch einen Fehler meinerseits oder an seiner Waffe ein Auge fehlt dann ist es schnell vorbei mit Freundschaft.

Gruß Mathes

Geschrieben

Um die Frage zu beantworten, mag ein Vergleich dienen:

Ein Nachbar repariert jemanden (unentgeltlich) die Bremse am Auto. Der Autobesitzer fährt Tags drauf in den Graben. Gutachter stellt Fehler bei der Ausführung der Arbeit fest.

Da wird der Nachbar nicht ungeschoren davon kommen.

Geschrieben
Da wird der Nachbar nicht ungeschoren davon kommen.

Mmh, es wird zwar ermittelt. Wenn aber kein vorsätzlich schuldhaftes Fehlverhalten

erkennbar ist, passiert dem "hilfsbereiten" Auchfachmann garnichts. Hatten wir

bei einem unserer Kunden. Nachbar hat Räder gewechselt, sich dann doch für die

viel zu kurzen Radschrauben entschieden. Mit dem Ergebnis, das ich das Auto

abseits der Straße aus dem Bushäuschen geknotet und mitgenommen habe.

Die gute Dame war zum Glück unverletzt, mußte aber die ganze Sauce selber

bezahlen. Trotz Anzeige bei der Polizei und Anwalt und, und, und.

Ich glaube, die sind jetzt keine Freunde mehr.

Geschrieben
Ein Nachbar repariert jemanden (unentgeltlich) die Bremse am Auto.

Hier handelt es sich ja um eine Gefälligkeit. Dann muss ich als Eigentümer auch das Risiko tragen, dass mein Nachbar Mist baut.

Ich hätte ja auch in eine Werkstatt fahren können.

Geschrieben

Das Thema Produkthaftung sollte nicht vernachlässigt werden. Bei Überlassung von Gegenständen - egal ob mit oder ohne Kaufpreis - gilt der Überlasser als Hersteller oder als diesem gleichgesetzt. Die Haftung für die überlassenen Gegenstände richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und gerade die Produkthaftung ist in den letzten Jahren wesentlich verschärft worden. Jeder Hersteller MUSS passende Begleitdokumente mitliefern, die Qualität sicherstellen und bei sicherheitsrelevanten Produkten z.B. Chargenfertigung nachvollziehbar dokumentieren (welche Ausgangsmaterialien in welcher Charge, nachvollziehbare und dokumentierte Arbeitsschritte, Qualitätskontrolle, Prüfmuster beim Hersteller gelagert,...). Das Produkthaftungsrisiko sollte auf jeden Fall von einer Versicherung abgedeckt sein. Bei der beschriebenen "Nachbarschaftshilfe" unter Schützen sollte dieses in einer privaten Haftpflicht als Zusatzrisiko aufgenommen werden.

Ein Herstellungsfehler bei einem Zulieferer kann im Endprodukt zu einem Schaden führen. Auch als Hersteller von Kleinstmengen ist man erstmal in der Verantwortung. Die Klärung über Gutachten und Prozesse kann durchaus länger dauern. Ohne Versicherung übersteht man die Zeitdauer des Verfahrens in der Regel nicht.

Geschrieben

Bei einen Schadens- bzw. Unfall wären strafrechtlich beide fällig!

Mir sind einige Fälle bekannt, in denen Wiederladern Pannen passiert sind. Es waren "Gott sei dank" deren eigenen Waffen und es ist kein Dritter zu Schaden gekommen.

Zum Beispiel:

Einmal kein oder zu wenig Pulver in der Hülse, Geschoss steckt im Lauf. Nächste Patrone dahinter abgefeuert und die Javelina in 10 mm Auto war im Eimer!

Doppelladung von N310 in einer .45 ACP Peters Stahl Multicaliber. Späteren Untersuchungen zufolge ist beim Abfeuern ein Gasdruck von 6000 bar entstanden. Griffstück war noch in Ordnung. Neues Oberteil und die Sache war geregelt.

Wäre es zum Personenschaden - evtl. eines Nachbarschützen - gekommen, dann wären die Pannen anders ausgegangen.

Ich geben niemanden meine selbstgeladene Munition und nehme - außer Fabriklaborierungen - keine Fremdgeladene Munition!

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