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IGNORED

Jetzt war es Alkohol...


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das war das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Dein Wunsch wird in Erfüllung gehen ...

Geschrieben
Vorhin im Radio:

"Die Staatsanwaltschaft will den Vater [...] wegen fahrlässiger Tötung [...] verurteilt sehen."

Aha. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für Gesetze sonder "will sehen".

Soweit sind wie also schon wieder.

Bin gespannt ab wann wieder "zurückgeschossen wird".

Na denn.

Bloß weg aus dem 4. Reich äääh der BRD.

Geschrieben

Sorry, aber da mangelts mal wieder am Verständnis. Wenn die Hauptverhandlung realistische Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass der Vater bestimmte Kenntnisse hatte (z.B. die Gewaltphantasien seines Sohnes), warum soll die Staatsanwaltschaft dann nicht von der individuellen Vorhersehbarkeit ausgehen ?

Wer von Euch war denn alles im Gerichtssaal, hm ? Los aufzeigen !

Was die Presse der Staatsanwaltschaft in den Mund legt, hier als wörtlich stimmende Zitate aufzufassen, naja, Ihr habt doch sonst nicht so ne gute Meinung von der Presse, oder ?

Geschrieben
Was die Presse der Staatsanwaltschaft in den Mund legt, hier als wörtlich stimmende Zitate aufzufassen, naja, Ihr habt doch sonst nicht so ne gute Meinung von der Presse, oder ?

Aber, aber... du meinst doch nicht etwa das die deutsche Presse...LÜGT.

Und das mit ABSICHT. :rolleyes:

Da sollte sich der Hr. Staatsanwalt halt beid er Jounallie beschweren. Da wird er die Grenzen seiner rechtstaatliche Macht schnell kennenlernen. <_<

Wenn die Hauptverhandlung realistische Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass der Vater bestimmte Kenntnisse hatte (z.B. die Gewaltphantasien seines Sohnes), warum soll die Staatsanwaltschaft dann nicht von der individuellen Vorhersehbarkeit ausgehen ?

Sorum wird ein Schuh draus.

Aber leider schreibst du nicht die Artikel.

Geschrieben

Soll ich mit dem Vater Mitleid haben?

Ich bin mir da unschlüssig!

Wegen dem Tod seines Sohnes: ja.

Aber wegen einer Strafe aufgrund der Verhandlung eher weniger!

Wann erkennt endlich der letzte Legalwaffenbesitzer, daß diese NICHT zur Selbstverteidigung bewilligt wurden und somit auch gesetzeskonform gelagert werden müssen!

Das Ansehen der Schützen in der Bevölkerung hat spürbar gelitten - hauptsächlich durch falsche Berichterstattung fast aller Medien und durch populistischer Aussagen der Politiker fast aller Parteien.

Das mehrfach verschärfte WaffG erzeugt in anderen Ländern oft Unverständnis. Die jetzigen Auflagen für Erbwaffen kommt durch die jetzt anfallenden Kosten für "Blockiersysteme" faktisch einer Enteignung gleich!

Wenn es so weiter geht wird zumindest der Schießsport durch die mit den Auflagen verbundenen Kosten, Bescheinigungen, Überprüfungen und Wartezeiten stark leiden.

Übrigens war am Freitag unerwarteter Behördenbesuch bei mir und hat die Volljährigkeit und Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrolliert ---> alles ok!

Geschrieben

@ ballerkalle:

Der Vater hat eine OWi begangen. Und danach sollte er auch bestraft werden. Aber einen Schauprozess wollen wir nicht! Egal ob Mitleid oder nicht.

Geschrieben
Übrigens war am Freitag unerwarteter Behördenbesuch bei mir und hat die    Volljährigkeit    und Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrolliert

 

war das jetzt ein lapsus linguae oder wer musste da volljährig sein ???

Geschrieben
Sorry, aber da mangelts mal wieder am Verständnis. Wenn die Hauptverhandlung realistische Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass der Vater bestimmte Kenntnisse hatte (z.B. die Gewaltphantasien seines Sohnes), warum soll die Staatsanwaltschaft dann nicht von der individuellen Vorhersehbarkeit ausgehen ?

Wenn die behandelnden Ärzte den Knaben für akut (selbst- oder fremd-) gefährlich gehalten hätten, warum wurde er nicht stationär "aufgenommen"?

Jemand, im Wahn Leute umbringen will, läßt sich von einem Mangel an Schusswaffen nicht abhalten - der darf an gar keine Waffe kommen, nicht mal an ein Küchenmesser. Und in so einem Fall wären Plauderstündchen beim Seelenklempner nicht mehr die geeignete Behandlungsform.

Und wenn Ärzte, die sich mit so etwas auskennen, keine derartige Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt haben, wie soll das dann jemand, der kein Fachmann ist, sondern solchen Glauben schenken muss?

Das Beste ist jetzt, daß sich die Staatsanwaltschaft über das Verhalten der Verteidigung beschwert. Das ist irgendwie peinlich - in dem Prozess geht es nicht nur um die Höhe der Strafe, sondern auch um die wirtschaftliche Existenz der Familie, da im Falle einer Verurteilung sämtliche Anwalts- und sonstigen Kosten der Nebenkläger übernommen werden müssen und in nachfolgenden Zivilprozessen ziemliche Sümmchen an Schadensersatz und Schmerzensgeld anfallen dürften (vermutlich insgesamt mindestens im sechsstelligen Bereich). Daß die Verteidiger in so einem Fall jede rechtlich zulässige Maßnahme ergreifen, von der sie sich Erfolg erhoffen, ist nicht "unanständig" (wie es die Staatsanwaltschaft meint), sondern deren einziger Job.

Wahrscheinlich ist die Staatsanwaltschaft nur sauer, daß der Richter keine Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten sieht. Sorry, aber wenn der Richter das so sieht, dann hilft Maulen auch nicht.

Geschrieben
Wann erkennt endlich der letzte Legalwaffenbesitzer, daß diese NICHT zur Selbstverteidigung bewilligt wurden und somit auch gesetzeskonform gelagert werden müssen!

Leider, wobei es bei echter Notwehr theoretisch kein Problem sein sollte.

Was man Herrn Kretschmer vorwerfen kann, ist dass er sich das Geld für ein passendes Behältnis gespart hat.

BBF

Geschrieben
Der Vater hat eine OWi begangen.

Es wird hier gern übersehen, dass vollkommen unabhängig vom Tatbestand der fahrlässigen Tötung mitnichten lediglich eine Ordnungswidrigkeit (Aufbewahrungsverstoß) im Raum steht.

Eröffnungsbeschluss des (Land!)gerichts: Anklage wegen fahrlässiger unerlaubter Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe/Munition an einen Nichtberechtigten- Straftatbestand bereits vor der letzten Waffenrechtsverschärfung!

Geschrieben
Was man Herrn Kretschmer vorwerfen kann, ist dass er sich das Geld für eine passendes Behältnis gespart hat.

Öm. Der hatte mehr als einen geeigneten Safe im Haus. Schließlich waren die anderen X KWs ja sicher verwahrt.

Geschrieben
Öm. Der hatte mehr als einen geeigneten Safe im Haus. Schließlich waren die anderen X KWs ja sicher verwahrt.

Er hatte die Waffe im Schafzimmer, für einen schnellen Zugriff gibt es spezielle Behältnisse in denen die geladene Waffe liegt und die dennoch den Zugriff von unberechtigten Personen verhindern.

BBF

Geschrieben
Es wird hier gern übersehen, dass vollkommen unabhängig vom Tatbestand der fahrlässigen Tötung mitnichten lediglich eine Ordnungswidrigkeit (Aufbewahrungsverstoß) im Raum steht.

Eröffnungsbeschluss des (Land!)gerichts: Anklage wegen fahrlässiger unerlaubter Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe/Munition an einen Nichtberechtigten- Straftatbestand bereits vor der letzten Waffenrechtsverschärfung!

Jetzt bitte keine Tatsachen hier! Sowas versaut einem ja den ganzen Abend. ;)

greetz

Geschrieben
Jetzt bitte keine Tatsachen hier! Sowas versaut einem ja den ganzen Abend. ;)

greetz

Nö, Ansichtsache:Eröffnungsbeschluss des (Land!)gerichts: Anklage wegen fahrlässiger unerlaubter Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe/Munition an einen Nichtberechtigten- Straftatbestand bereits vor der letzten Waffenrechtsverschärfung!

Das hat garantiert NICHT stattgefunden, stattdessen der Diebstahl oder das unberechtigte Aneignen geschickter Winkelzug eines "Staatsanwaltes.".

Wenn ein Berechtigter seine Waffe an einen Nichtberechtigten übergibt, also überlässt da wird ein Schuh daraus.

Geschrieben
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt

Geschrieben
Es ist eben noch die Frage, ob es "nur" eine Owi wegen falscher Aufbewahrung war, oder eine Straftat wegen Überlassens.

Ja, das steht am Ende dann im Urteil. Zunächst einmal hat man den Verdacht einer Straftat. Eine OWi wäre ja auch nicht vor Gericht verhandelt worden.

greetz

Geschrieben
Das hat garantiert NICHT stattgefunden, stattdessen der Diebstahl oder das unberechtigte Aneignen geschickter Winkelzug eines "Staatsanwaltes.".

Ok, dann hat sich wohl auch das Gericht gegen den Angeklagten verschworen oder das WaffG grob fehlerhaft ausgelegt. Denn das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft entscheidet, mit welchem Anklagevorwurf das Hauptverfahren eröffnet wird.

Infos zum konkreten Eröffnungsbeschluss

Geschrieben

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt

@Mutter :

Somit "überlasse" ich Alle Gegenstände des Täglichen Gebrauches in unserem Haushalt den Mitbewohnern, da zugriffsbereit.z.b Küchenmesser im Messerblock...

@Gloeckner, So unendlich schrecklich & traurig der Anlass war, der Prozess ist imho auf Druck der Medien & Politisch gewollt Zustande gekommen.

Geschrieben
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt

Hier können sich Juristen wohl trefflich darüber streiten, wie aktiv der Überlassende vorgehen muß, damit es unter den Begriff "einräumen" fällt.

Ist vermutlich wie beim Besitz - es reicht nicht aus, Zugriff auf einen Gegenstand zu haben, um der Besitzer zu sein - es gehört auch so etwas wie ein Wille, die tatsächliche Gewalt über diesen Gegenstand auszuüben, dazu.

/edit: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/besitzer/

Geschrieben

Wenn mir eine Waffe gestohlen wird "überlasse " ich die jemanden obwohl zweifellos mein Wille fehlt ?

Überlassen sehe ich so " Da liegt sie, nimm sie dir " oder " Hier hast du sie,fang auf..."

Geschrieben

Es kann auch bedeuten "Ich weiß, dass du weißt wo sie unverschlossen liegt, aber das ist mir egal".

Überlassen hat immer einen "aktiven" teil, zumindest in der Form der Duldung.

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