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IGNORED

Rote


Koschi

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Geschrieben

Hallo, ich habe mal folgende Frage.

Mein Opa hatte mal ein Jagtgewehr(Flinte Doppellauf).

Nun ist er verstorben und meine Oma meinte, es könnte sein, dass dieses Gewehr noch irgendwo auf dem Dachboden oder in der Scheune liegt.

Bevor ich mich jetzt auf die Suche danach mache, würde ich gerne wissen, ob ich dieses Gewehr auf eine Rote WBK anmelden kann.

So viel ich weiß, besitzt das Gewehr weder Herstellerbezeichnung oder Seriennummer und auch kein Beschusszeichen. Das Gewehr war demnach noch nie angemeldet.

Auch das Alter ist mir unbekannt.

Danke für eure Hilfe!

P.S.: Ich bin Sportschütze und besitze schon eine grüne und eine gelbe WBK.

Geschrieben

Koschi,

wenn dann auf die Gelbe. Musst den Erbfall der Behörde anzeigen! "Habe beim Ausräumen des Dachbodens ... gefunden" Das sollte innerhalb von 6 Wochen nach dem Erbfall erfolgen.

Zur Doppelflinte: nimm den Vorderschaft ab und hak den Lauf aus, darunter verstecken sich oft Ser.Nr. und Beschusszeichen

Erik

Geschrieben

Hallo,

I) zum einen können illegale Waffen (und um eine solche scheint es sich zu handeln) nicht auf dem Wege der Erbfolge legalisiert werden.

II) zum anderen ist der Erwerb einer Sammler-WBK (rot) eine aufwendige und längerfristige Geschichte, die kaum dazu geeignet ist, die o.a. Restriktionen zu umgehen.

Wem gehören Dachboden und Scheune?

Die/der ist jetzt nämlich Eigentümer oder Erbe auch dieser Hinterlassenschaft.

Findet also die Büchse möglichst schnell und gebt sie an einen Berechtigten ab.

Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo, ich habe mal folgende Frage.

Mein Opa hatte mal ein Jagtgewehr(Flinte Doppellauf).

Nun ist er verstorben und meine Oma meinte, es könnte sein, dass dieses Gewehr noch irgendwo auf dem Dachboden oder in der Scheune liegt.

Bevor ich mich jetzt auf die Suche danach mache, würde ich gerne wissen, ob ich dieses Gewehr auf eine Rote WBK anmelden kann.

So viel ich weiß, besitzt das Gewehr weder Herstellerbezeichnung oder Seriennummer und auch kein Beschusszeichen. Das Gewehr war demnach noch nie angemeldet.

Auch das Alter ist mir unbekannt.

Danke für eure Hilfe!

P.S.: Ich bin Sportschütze und besitze schon eine grüne und eine gelbe WBK.

Und jetzt würd ich mich noch um einen Anwalt bemühen.

M

Geschrieben

Wer ist denn Berechtigter? Nur der BüMa? Der WHL- Inhaber? Oder doch auch der Jäger/ Schütze? Da er einer ist, warum sollte ihm die Behörde den Prügel nicht eintragen können? Ist so schon mehrfach in meinem Umfeld geschehen. Mag aber auch an der Behörde liegen.

Gruß JM

Geschrieben
Und jetzt würd ich mich noch um einen Anwalt bemühen.

M

:rotfl2: stimmt.. WO wird von der Staatsmacht kontroliert und in den Morgenstunden wird die Hütte der Oma von einem SEK gestürmt... :s82:

Gruß

Hunter

Gast solideogloria
Geschrieben

Das Problem ist eher, dass der Erbe zunächst nicht berechtigt ist weil es eine illegale Waffe ist. Diese zieht die Behörde eigentlich ein und, je nach Geografie, vernichtet selbige. Ein Überlassen an einen Berechtigten ist zunächst mal nicht vorgesehen. Die Behörde KANN diesem Vorgehen wohl zustimmen, einen Rechtsanspruch gibt es hierauf jedoch wohl eher nicht.

Geschrieben
:rotfl2: stimmt.. WO wird von der Staatsmacht kontroliert und in den Morgenstunden wird die Hütte der Oma von einem SEK gestürmt... :s82:

Gruß

Hunter

Na, dann wünsch ich mal gute Nacht.

M

Geschrieben

Da meine Oma noch lebt ist sie demnach auch die Erbin.

Also fasse ich mal zusammen, wenn wir die Waffe finden sollten und sich heraus stellt, dass diese tatsächlich illegal ist, dann ist es wohl am besten diese durch den "Schredder" zu jagen und zu entsorgen. Ist sie nicht illegal, dann kann ich ja mal probieren diese auf meine gelbe WBK anzumelden. Mehr als nein sagen können die ja dann wohl nicht.

Gast solideogloria
Geschrieben

Nein. Das hat keiner gesagt. Frag einen Waffenhändler aus deiner region wie die Behörde diese Fälle handhabt. Danach frag ggf. noch deine Behörde. Dann kannst du immernoch schreddern. Bloß hüte dich, das Ding einfach an dich zu nehmen und eintragen lassen zu wollen.

Geschrieben
Bloß hüte dich, das Ding einfach an dich zu nehmen und eintragen lassen zu wollen.

Das hatte ich auch nicht vor. Ich werde erst mal mit meiner Oma klären, ob es das Gewehr überhaupt noch gibt. Das letzte mal habe ich es vor 20 Jahren gesehen. Dann werde ich es mir erst mal angucken. Wenn es Jahrzehnte auf einem feuchten Dachboden liegt, dann kann es ja sein, dass es nur noch Schrott ist.

Danach kann ich ja mal bei einem Waffenhändler nachfragen.

Bis da nichts geklärt ist lasse ich das schön da wo es ist.

Danke für die Tipps.

Geschrieben
Da meine Oma noch lebt ist sie demnach auch die Erbin. Richtig, die Waffe sollte einem Berechtigten überlassen werden

wenn wir die Waffe finden sollten diese tatsächlich illegal ist, Illegal ist sie immer wenn keine WBK vorhanden ist! kann ich ja mal probieren diese auf meine gelbe WBK anzumelden. Mehr als nein sagen können die ja dann wohl nicht. Richtig!

Falls Dein Opa die Waffe vor 76 (mit Amnestie) gekauft hat und dann vergessen sie anzumelden oder die WBK ist verlorengegangen ist kannst Du oder deine Oma nicht mehr feststellen. Da Du aber ein Berechtigter im Sinne des WaffGesetz bist, musst nur den Fund unverzüglich anzeigen (heute Abend finden, morgen früh SB), dann würde ich persöhnlich Bilder von der Waffe machen (Gesamt, Details Hersteller und Ser.NR.) diese dem SB zukommen lassen und melden das ICH die Waffe erstmal vorschriftmässig verwahrt habe (Tresor) und anfragen wie weiter vorgegangen werden soll. Ich weiss, das da sofort die Ser.Nr. überprüft wird (Fahndungsliste). Wenn die Waffe überprüft ist steht m. E. nach nichts gegen einen Eintrag in eine WBK. (Bin selber so vorgegangen, näheres wenn gewünscht per PN)

Erik

Geschrieben
Das Problem ist eher, dass der Erbe zunächst nicht berechtigt ist weil es eine illegale Waffe ist. Diese zieht die Behörde eigentlich ein und, je nach Geografie, vernichtet selbige.

Das ist das Widersprüchliche im Gesetz. Einerseits sollen die illegalen Waffen unter demokratische Kontrolle kommen, andererseits erhöht man auf diese Weise die Bereitschaft mit aufgefundenen und bisher nicht angemeldeten Waffen zur Behörde zu gehen, ins Unermeßliche.

Geschrieben
Das ist das Widersprüchliche im Gesetz.

Moin,

das liegt unter anderem im Erbrecht begründet.

Einfach gesagt ist es so,

dass der Erbnehmer gegenüber dem Erblasser durch die Erbschaft keine Rechtsvorteile erwirken kann.

Der Erbe erbt beispielsweise nicht nur das vorhandene Vermögen, sondern auch die Schulden.

Wenn nun der Erblasser eine Waffe illegal besessen hatte, so kann die durch die Erbschaft für den Erbnehmer nicht legal werden, weil er dadurch einen Rechtsvorteil erwirkt hätte. (illegal wird legal).

Wenn der Opa beispielsweise gestohlene Waren vererben würde, so würde das am Status der Waren nichts verändern.

Auch illegal besessene Drogen werden duch Erbschaft nicht legal.

Soweit ist die Rechtlage eigentlich klar.

Ob es in manchen Fällen immer sinnvoll ist, so vorzugehen ist eine andere Frage.

Bei einer Fundwaffe (also keiner Erbwaffe) wird die zuständige Behörde normalerweise zuerst prüfen, ob die Waffe in der Sachfahndung ist, ggf. kann die Waffe forensisch untersucht werden.

Das wird im Einzelfall wohl von den Umständen des Fundes und der Art der Waffe abhängen

(neue Beretta im Abfalleimer vor dem Bahnhof gefunden erzeugt mehr Mißtrauen als eine rostige 1914er 08 die bei Umbauarbeiten im eigenen Haus unter den alten Fußbodenbrettern gefunden wurde ;) )

Wenn die Waffe wie vom TE beschrieben vermutlich keine Herstellnummer aufweist, so kann dieser Mangel dadurch behoben werden, dass das zuständige LKA auf Antrag eine Nummer vergibt, die der Inhaber einer Herstellerlaubnis dann auf der Waffe anbringen darf. Den fehlenden Beschuss kann man auch nachholen.

Grüße aus Grünstadt

Robert

Geschrieben

Tja, dsann hat ie Waffe dem Opa also gar nicht gehört und sie wurde anlässlich der Haushaltsauflösung/ -sichtung gefunden ?

Dann ist ja alles klar !

Geschrieben

Hallo,

die Verfahrensweise scheint wohl sehr unterschiedlich zu sein.

Von einem nahen Verwandten wurde 1987 eine illegegale, seltene (Bj. 1909) Dachbodenfund-Erbwaffe

eingezogen. Dann beantragte dieser 1992 die Rückgabe der Waffe bei der zust. Staatsanwaltschaft.

Rückmeldung : Die Waffe ist seit Sept. 1989 aus der Aservatenkammer verschwunden. :-(

Ein paar Jahrem danach wurde Anzeige (erfolglos) wegen Veruntreuung gestellt. Die Waffe ist jetzt

in der Fahndung. Eindeutige Aussage bei allen Behörden - es besteht Anspruch.

guten Rutsch

mariner

Geschrieben

Hallo Koschi

die richtigen tips hast du schon bekommen. Nur nicht von allen.

Ich pflege in solchen Fällen so vorzugehen: Irgendwer sagt mir, daß er eine Waffe im Keller oder auf dem Dachboden gefunden hat. Sind meistens Witwen und die Waffe stammt vom verstorbenen Ehemann. Der hatte sie vor Ewigkeiten legal erworben und dann 1972 nicht mitbekommen, daß die Waffe angemeldet werden muß. Also ist sie zwischenzeitlich illegal. Ich schaue mir die Waffe an, Hersteller und Kaliber und Bauart, gehe zu meinem SB und sage ihm, daß mir mitgeteilt wurde daß eine höchstwahrscheinlich illegale Waffe (Typ, Kaliber) gefunden wurde. Ich werde die Person dazu bewegen, die Waffe offiziell als Fundwaffe anzumelden, wenn mir zugesagt wird, daß ich die Waffe für die vorgesehene Zeit (meistens ein halbes Jahr) lagern darf und dann bei Freigabe an eine berechtigte Person übergeben kann. Die berechtigte Person kann ich, du oder jeder mit EWB sein. Würde er nein sagen, würde ich mich nicht mehr weiter um die Waffe kümmern. Da er aber vernünftig ist, ist es ihm lieber, daß eine Waffe aus der Illegalität in die Legalität überging. Klappt eigentlich immer.

Steven

Geschrieben
Hallo Koschi

die richtigen tips hast du schon bekommen. Nur nicht von allen.

Ich pflege in solchen Fällen so vorzugehen: Irgendwer sagt mir, daß er eine Waffe im Keller oder auf dem Dachboden gefunden hat. Sind meistens Witwen und die Waffe stammt vom verstorbenen Ehemann. Der hatte sie vor Ewigkeiten legal erworben und dann 1972 nicht mitbekommen, daß die Waffe angemeldet werden muß. Also ist sie zwischenzeitlich illegal. Ich schaue mir die Waffe an, Hersteller und Kaliber und Bauart, gehe zu meinem SB und sage ihm, daß mir mitgeteilt wurde daß eine höchstwahrscheinlich illegale Waffe (Typ, Kaliber) gefunden wurde. Ich werde die Person dazu bewegen, die Waffe offiziell als Fundwaffe anzumelden, wenn mir zugesagt wird, daß ich die Waffe für die vorgesehene Zeit (meistens ein halbes Jahr) lagern darf und dann bei Freigabe an eine berechtigte Person übergeben kann. Die berechtigte Person kann ich, du oder jeder mit EWB sein. Würde er nein sagen, würde ich mich nicht mehr weiter um die Waffe kümmern. Da er aber vernünftig ist, ist es ihm lieber, daß eine Waffe aus der Illegalität in die Legalität überging. Klappt eigentlich immer.

Steven

Das hört sich sehr sinnvoll an!

Vielen Dank!

Geschrieben

Es wäre überhaupt sinnvoll, statt der periodisch verkündeten Amnestieregelungen eine permanente Amnestie ins Waffengesetz reinzuschreiben, dass jeder, der eine illegale Waffe besitzt, erbt oder sonstwie erlangt, sie unter die Kontrolle des Gesetzes transferieren kann. Alles andere, das Einziehung, Vernichtung und/oder Strafe o.ä. zur Folge hat, bewirkt nur im Regelfall die weitere Verschleierung.

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