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IGNORED

Notwehr in Deutschland - Wehren verboten


rhodium

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Glaub ich dir...passt aber nicht zum Beispiel (10 Meter?).

Als ich noch in der 60kg Klasse spielte (lang lang und viele kg´s ist´s her) benötigte ich für 100 m ~ 13, sek! Rechne das mal auf 10m runter. Ich glaube, da ist nicht viel Zeit zum Tee trinken.

Ach ja, und vielen Dank für die netten auswertigen Texte. Sahen ganz lustig aus.

Geschrieben
@ Lobo-s:

Merkst Du nicht wie Du Dich selbst in einem Beitrag widersprichst ? Definitiv Nein! Auch, wenn du es gerne so interpretieren möchtest

Nr 1:

Nr 2:

Tatsächlich und das gilt auch für den Täter. Für MICH als Angegriffenen ist der Täter nur eins- Täter! Nichts anderes. Wäre es anders läge kein Angriff vor und ich würde nicht notwehren. Klar soweit? Wir reden hier nicht über Kinderkacke, sondern darüber dass mich ein Subjekt an Gesundheit und Leben schädigen will. Oder an einem anderen vom Gesetzgeber unter besonderen Schutz gestellnen Rechtsgut. Mehr muss und werde ich nicht prüfen. Der Täter hingegen wird sich vorher genau überlegt haben ob und bei wem er es versucht. Also ist er mir überlegen.

Du bist der Meinung , dass zum Beispiel ein Tankstellenraub ohne direkten Angriff auf eine Person ( sondern "nur" Drohung ) aus einem Selbsterhaltungstrieb sofort mit einer tödlichen Waffe beantwortet werden darf und dies vor Gericht unter "Notwehr " durchgeht ?

Viel Glück. Wo - bitte genaues Zitat- habe ich dies geschrieben? Ich und nur ich entscheide im Moment des Angriffs darüber ob es ein Angriff ist und in welcher Form ich denke ihn beenden zu können. Das ist genau das, was der gesetzgeber mir zubilligt. Wäre es anders, hätte er einen Katalog erstellt mit einer Liste aus der hervorgeht was im einzelnen als Angriff zu werten ist, wie und mit jeweils welchem Mittel ich ihn abzuwehren habe. Dies hat er aus gutem Grund icht getan. Was nachher andere denken - ist zunächst deren Problem. Wenn ich nicht in der Lage bin (oder mein Anwalt) meine Empfindungen zu "verkaufen" oder ich einfach zu blöd war DANN und erst dann wird es mein Problem.

Richter:

"Der Herr XY stand 2 m entfernt und hatte ein Messer in der Hand, Angeklagter hat er Sie damit angegriffen ?"

Lobo-s:

" Nein Herr Richter er hat das Messer nur hochgehalten und gedroht. Aber es hätte ja sein können dass er zustechen möchte, also habe ich sicherheitshalber erst mal geschossen, denn man kann ja nie wisssen "

:gutidee:

Für wie blöd hältst du mich - oder andere Menschen eigentlich? Wenn ich egal mit welchen Mitteln den Angriff beende, dann hat der Angriff stattgefunden. Red dich jetzt nicht auf diesem Kindergartenniveau raus. Wer eine solche Antwort wie von dir geschrieben ablässt ist definitiv NICHT nagegriffen worden, hatte einen blöden Anwalt und was an der Klatsche.

Vielleicht wäre es besser sich nochmals mit Sachkunde zu beschäftigen , ich mache mir Sorgen. Verlass dich darauf, dass habe ich Jahrzehnte mehr und intensiver gemacht als die meisten Anwälte und garantier mehr als die Mehrheit der User hier. Dich eingeschlossen.

Gerichte sehen immer noch die Verhältnismäßigkeit einer Notwehr und wer glaubt der Einsatz einer Waffe wäre allein schon damit legitimiert weil der andere "ein Täter " sei und gegen das Gesetzt verstößt der hat wirklich ein Problem bzw bekommt dann eines.

Nochmals:!! Interpretier nicht Dinge in einen Beitrag, die dort nicht zu finden sind und lege Gerichten nicht Worte in den Mund, die so nicht zutreffen.

Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist im Gesetz aus gutem Grund NICHT gefordert! Nur die Erforderlichkeit! Nachlesen würde helfen. Wenn ein gericht sich dann bei der Begründung anderer Worte bedient, kann es dies tun. Man muss das aber nicht so hinnehmen. Wenn gerichte in D einen Notwehrenden belangen dann deswegen, weil es ihm nicht gelungen ist bzw. die Ermittlungen nicht erbracht haben, die Erforerlichkeit darzustellen.

Eigentlich sind diese Law & Order Theorien hier im Forum total kontraproduktiv.Wir sind tatsächlich nicht im Westen der USA um 1880

Schön, dass du das verstanden hast. Wir in D haben eines der besten Notwehrgesetze der Welt, ich habe nicht das gerigste daran auszusetzen. Dass die Notwehrer nicht immer wissen was sie tun ist nicht Schud des Gesetzgebers.

Deshalb müssen wir einfach damit leben dass auch Täter gewisse Rechte haben, sogar ein Recht auf Leben.

Ja! Absolut. Aber wenn er mein Leben bedroht oder es mir erkennbar nehmen will - dann- du wirst es kaum glauben wollen- tritt sein recht auf Leben gegenüber meinem zurück. Ganz einfach. Und vom Gesetz so gedeckt. Er handelt als Täter, als Straftäter der einen verbrechenstatbestand verübt, ich handele als Opfer in Notwehr.

Wie der gesetzgeber Straftäter im Verbrechenbereich bewertet in Bezug auf die gefahr für die gesellschaft kannst d in den einschlägigen Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer nachlesen. Stichwort Flucht eines einer Verbrechensstraftat Verdächtigen oder verurteilten.

Im übrigen wäre es wünschenswert aus meiner Sicht, wenn du die ständigen Versuche anderen deine Sicht der Dinge aufzudrücken indem du sie für blöd erklärst, etwas reduzierst. Man würde dich als Diskussionspartner eher für voll nehmen.

Ich antworte auf deine Ausführungen hier nur, weil sie einfach unzutreffend sind und viele sich durch solche Beiträge ihre Meinung bilden und sich entsprechend verhalten.

Geschrieben
Der gesunde Menschenverstand bei deutschen Strafverfolgungsbehörden ist noch nicht vollkommen ausgestorben:

Quelle: StA Rlp

Woher diese Erkenntnis konkret stammt bleibt leider unerwähnt.

DAs könnte ich dir genau sagen, aber glaub mir, sie basiert NICHT auf den 5-minütigen Ausführungen eines studierten Theoretikers, sondern aus nachvollziehbaren Aktionen studierter Praxis-Fachleute innerhalb einer Darstellung für Rechtstheoretiker.

Übrigens hier in D.

Geschrieben
Du lebst in einem Land, in dem vom "Gesetzgeber" her, eine effektive Notwehrmöglichkeit dem rechtstreuen Bürger versagt bleibt und er sich so an einer U-Bahn Station zu Tode prügeln lassen muss.

Den Link zum gegebenen Fall brauchste jetzt aber nicht?

Diese Aussage ist einfach falsch! Darüber muss man auch nicht diskutieren. Der Gesetzgeber lässt es bei uns nur eben nicht zu, dass jedermann eine SW zur Notwehr führt. Aber selbst dieses Mittels darf er sich im Falle der Notwehr bedienen.

Das Gefühl hat nicht immer etwas mit der Realität - die man nachlesen kann im § 32 StGB- zu tun.

Fakt ist, dass jeder der angegriffen wird, sich wehren und den Angriff beenden darf.

Die Mittel dazu wählt er selbst.

Das der Gesetzgeber nicht jedem eine SW für diesen Fall zubilligt bedeutet NICHT, dass man sie bei der Notwehr nicht einsetzen dürfte. Auch hierzu gibt es einschlägige Urteile.

Das ich persönlich gerne zusätzlich weitere Möglichkeiten für jeden erwachsenen Bürger zu legal zur Auswahl hätte ist eine ganz andere Sache. Aber Fakten sollten auch nicht schwachgeredet werden.

Geschrieben
.....dass jedermann eine SW zur Notwehr führt. .......

Ach ja! Wenn ich mich hier so durchlese, scheint es für die Meisten nur Notwehr mit SCHUSSWAFFEN zu geben. Aber schaut euch mal um, was in den letzten Jahren mittlerweile alles verboten worden ist! Man darf ja schon froh sein, das man noch einen Kückstock ohne Bedürfniss und Waffenschein füren darf!

Geschrieben
Wenn ich mich hier so durchlese, scheint es für die Meisten nur Notwehr mit SCHUSSWAFFEN zu geben.

Das liegt mit Sicherheit daran, dass eine SW ein sehr gutes Verhaeltnis zwischen erforderlichem Trainingsaufwand und der Effektivitaet, einen Angriff zu beenden, bietet. Im Gegensatz zu Nahkampfwaffen oder waffenloser Selbstverteidigung ist eben nur ein Modikum an Training erforderlich, um mit einer SW sicher umzugehen und sie im Notwehrfall effektiv und sicher einzusetzen.

Der Aufwand ist sicherlich immer noch gross, aber weniger gross als bei anderen Waffenarten oder waffenloser Selbstverteidigung. Dieser Aufwand sollte auch dem hier oefters herangezogenen Otto Normalverbraucher moeglich sein, entsprechendes Interesse und Moeglichkeit zum Training vorausgesetzt. Dass solches Training momentan in Deutschland nicht erlaubt ist, ist eine andere Sache.

Ausserdem sind SWn wahrscheinlich die einzigen Waffen, bei denen koerperliche Benachteiligung gegenueber dem Angreifer keine Rolle spielen. Sie sind eben eine Art Gleichmacher.

Geschrieben

Wir haben sicherlich in Deutschland ein hervorragendes Notwehrrecht. Es wird vielleicht in der Rechtsprechung manchmal sehr restriktiv angewandt, aber wie Saturn bereits erwaehnte, geht mit grosser Macht nunmal auch grosse Verantwortung einher. Wir haben es in Deutschland auf jeden Fall besser als z.B. die Englaender.

Fuer den Buerger ist aber nicht nur das Duerfen relevant sondern auch das Koennen. Wer kein Werkzeug fuer seine Notwehr fuehren kann, weil es nicht erlaubt ist, dem nuetzt das Duerfen in Form von Par.32ff StGB leider wenig. Insbesondere im Falle koerperlicher Unterlegenheit.

Geschrieben
Schön, dass du das verstanden hast. Wir in D haben eines der besten Notwehrgesetze der Welt, ich habe nicht das gerigste daran auszusetzen. Dass die Notwehrer nicht immer wissen was sie tun ist nicht Schud des Gesetzgebers.

Das kann man nur Unterstreichen!

Das der Gesetzgeber nicht jedem eine SW für diesen Fall zubilligt bedeutet NICHT, dass man sie bei der Notwehr nicht einsetzen dürfte. Auch hierzu gibt es einschlägige Urteile.

dto. Die Urteile hab ich teilw. verlinkt.

Als ich noch in der 60kg Klasse spielte (lang lang und viele kg´s ist´s her) benötigte ich für 100 m ~ 13, sek! Rechne das mal auf 10m runter. Ich glaube, da ist nicht viel Zeit zum Tee trinken.

Ach ja, und vielen Dank für die netten auswertigen Texte. Sahen ganz lustig aus

Ja, lustig! Und nun wieder zur Wirklichkeit:

Ich fang nochmal anders an:

In der großen bösen Welt da draußen ist es nunmal leider nicht so wie im PC-Game, wo der Spieler anhand von roten oder grünen Balken über den Köpfen, schon auf 100m erkennen kann, wer der Böse ist und wer der Gute. Leider nicht. Ein Angreifer, der dir im Revier deine Waffe klauen will, wird sich vermutlich nicht 50m vorher lautstark als Angreifer zu erkennen geben und ab der 20Meter-Marke mit gezücktem Kampfmesser und Angriffsgeschrei auf dich zustürmen. Eher nicht.

Auf der anderen Seite berechtigt dich kein Notwerrecht der Welt, auf einen, in 7Metern vor dir auftauchenden Pilzsammler (mit Messer in der Hand) wortlos das Feuer zu eröffnen. Vor Gericht kannst du dann nochmal von deinem 100M Sprint berichten.

Ein möglicher Kompromiss:

Nähert sich eine, nicht einzuordnende Gestalt, ist die Waffe verdeckt, (man will ja keinen erschrecken) aber fertiggeladen/Griffbereit. sollte es sich um einen Spaziergänger handeln (99,999999999%), ist alles gut und man grüßt freundlich, fertig.

Ist dem nicht so, muss auch ein Angreifer sein Messer erstmal ziehen, zieht er es 10 Meter vor mir, hab ich noch Zeit in Anschlag zu gehen (=drohen), bei 2Metern nicht. Es gibt noch 1000 Varianten, die sollte man ruhig im Kopf mal durchspielen. 100%ige Sicherheit wird es dabei nie geben, der komplett abgebrühte Killer rammt dir das Messer halt in den Rücken.

Zur Klarstellung:

Im Grunde ist es mir völlig egal, was der ein oder andere mit seiner Freiheit oder dem Leben anderer macht. Ist seine Entscheidung, er ist erwachsen und sollte wissen, was er tut. Geht es schief, muss er auch dafür gerade stehen.

So leicht ist es aber leider nicht!

Ballert ein Waidman (die 7Meter-Regel im Kopf) einen, plötzlich auftauchernden, harmlosen Pilzsammler/Holzsammler über den Haufen, weil er sich in unter 10Metern mit einer Waffe bedroht sah (Messer, Ast).

Dann steht am nächsten Tag groß und bundesweit in der Bild: "Aggressiver Jäger tötet 3-Fachen Familienvater, angebliche Notwehr". Passiert das in einer ansonster ergeinislosen Zeit, oder vor Wahlen, haben wir den Salat!

Die nächste Anlassverschärfung besagt dann, dass die Jagtwaffe erst vor Schussabgabe geladen werden darf und Fangschusswaffen nur noch einschüssig sein dürfen. VIELEN DANK!

Der letzte Spinner, der meinte er müsste seine Waffe im Haus rum liegen lassen (zum Schutz vor Einbrechern), obschon er einen psychisch labilen Sohn im Haus hatte, hat uns die letzte Verschärfung und so geile Regelungen wie die "Schrankkontrolle" beschert!

Geschrieben
Ach ja! Wenn ich mich hier so durchlese, scheint es für die Meisten nur Notwehr mit SCHUSSWAFFEN zu geben. Aber schaut euch mal um, was in den letzten Jahren mittlerweile alles verboten worden ist! Man darf ja schon froh sein, das man noch einen Kückstock ohne Bedürfniss und Waffenschein füren darf!

Du hast Recht. Es gubg nir darum, den meist hier ins Spiel gebrachten Ansatz zu beschreiben. Dass man die "milderen" Mittel auch nicht besitzen/führen darf iste in Punkt, der dringend der Revision bedarf.

Aus mehreren Gründen.

Geschrieben
Der gesunde Menschenverstand bei deutschen Strafverfolgungsbehörden ist noch nicht vollkommen ausgestorben:

Quelle: StA Rlp

Woher diese Erkenntnis konkret stammt bleibt leider unerwähnt.

Ich - und mancher andere hier - könnte es Dir sofort am eigenen Leib demonstrieren. Textmarker als Messerersatz in meiner Hand, Du hast eine Softair am Mann. Du darfst ziehen, wenn ich auf Dich losstarte.

Du wirst Dich wundern, wie Deine Kleidung dann aussieht, ehe Du den ersten Schuß abgegeben hast. Kommt besonders gut, wenn Du dafür eine weisse Arbeitsmontur trägst.

Dazu kommt der ewige Irrtum, daß Treffer aus KW einen Messerangreifer sofort stoppen würden. Auch wenn er selber an seinen Schussverletzungen sterben wird, hat er noch genug Energie für mehrere tödliche Stiche in Deinen Körper.

Erst über 7 m Distanz hat der Verteidiger mit einer KW eine realistisch werdende Chance, den Messerangriff früh genug zu beenden, um selber unbeschädigt zu bleiben.

Geschrieben

Solange Ihr hier nur Notwehrfälle Messer vs. SW durchspielt, werdet ihr der Realität nicht so ganz gerecht.

Einfach mal die Berichte durchlesen; da geht es um Schläge, Tritte, Gruppe vs. Einzelperson usw.

Und da sieht es dann schon ganz anders aus, in solchen Fällen könnte eine rechtzeitig gezogene SW doch recht beruhigend wwirken - ohne daß man gleich sein Gegenüber perforiert.

Warum beißt man sich hier eigentlich so schnell an einer Situation fest und läßt alle anderen Varianten außen vor.

Geschrieben
Aber wenn schon die Warscheinlichkeit überhaupt in eine SV-Situation zu kommen verschwindend gering ist, wie gering ist dann erst diese (und warum gibt es hier 1xpro Woche einen SV/Notwehr-Thread???)

Soo verschwindend gering ist diese Wahrscheinlichkeit in D nicht. Ich bin keiner, der übermäßig dramatisiert - aber Kleinreden ist auch nicht gut.

Und SV mit Schusswaffen?

Warum diese in D (auch gegen heftiger, potenziell tödliche Angriffe) äußerst selten erfolgt, das braucht man hier ja nicht extra zu erklären, oder?

Geschrieben

@sniper

Gib einem Unbedarften das Messer und nimm du die Schusswaffe und schon KANN das wieder ganz anders aussehen. ;)

Will meinen: Es gibt keine Allgemeingültigkeiten. Alles wird sich immer wieder an den einzelnen Situationen messen lassen. Das gilt für Messer, Knüppel, Pistolen; Große gg. Kleine; Diese Kampfsportart gg. Jene usw.

greetz

Geschrieben

Irgendwie hat sich die Diskussion vom eigentlichen Thema entfernt!

Macht euch doch einmal Gedanken darüber, wie wir als gesetzestreue Bürger dieses Landes wieder zu unserem Recht kommen könnten.

Ein Weg könnte der sein, dass Opfer von Gewaltverbrechern (es wird nicht jeder Fall geeignet sein) den Gang zum Verfassungsgericht - Hartz IV-Empfänger wissen wie man soetwas macht - beschreiten und den Versuch machen, fehlende Selbstschutzmöglichkeiten als Ursache für ihren Schaden an Leben und Gesundheit anerkannt zu bekommen.

Geschrieben

Nun, ich bin selber bereits einmal in einer für mich bedrohlichen Lage im Revier gewesen und war heilfroh, neben meinem zugegebenermaßen erhöhten Puls..., meine "Kurze" bei mir gehabt zu haben.

Ich brauchte nicht einmal die Waffe zu ziehen, der Hinweis "ich bin bewaffnet" hat vollkommen ausgereicht...!

Dennoch, ich stimme Herrn Dr. vollkommen zu, uns Deutschen wird per Gesetz verboten uns mit dem effektivsten und wirkungsvollsten aller Mittel, der Waffe, zur Wehr setzen zu können.

Ein verstorbener Jagdfreund hat es immer gesagt, "der Deutsche Michel" läßt es ja mit sich machen !

Mir persönlich geht das "deutsche Waffengesetz" einfach zu weit in die Privatsphäre hinein, es läßt jederzeit den Zugang zu unseren Heimen zu und untersagt uns "dem Bedürfnis umfassten Zweck" entsprechend, uns eben mit der Jagd-, Sport- oder Sammler-Waffe verteidigen zu können.

Ein Hohn !

Der Amerikaner stellt sich diese Frage nicht und auch nicht viele unserer Nachbarn in Europa.

Was bringt im Notfall denn schneller Hilfe zum Ort des Geschehens und was stoppt einen Angreifer schnell und sicher ???

110 - wählen ....???

Oder doch lieber die gute, alte .45er auf die Reise schicken ???

Ich für meinen Teil müßte das, so denke ich, im Notfall nicht wirklich lange überlegen, wenn für mich feststeht das es "Ernst" wird ....

Wer mir oder meiner Familie in meinem Haus ans Leder will der sollte auch mit der finalen Konsequenz "leben" können .....

Da diskutiert, nachdem ich mich und meine Familie von einem "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" befreit habe, doch eh mein Anwalt mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Ich als Mensch und Bürger dieses Landes habe nur sicher zu stellen, daß meine Familie und ich nicht Opfer werden ! Eigentlich ganz einfach !

Frei nach dem Motto: "der Verbrecher hat seine Chance auf diesem Planeten gehabt...., er hat sie nicht genutzt" !

Ich weigere mich, immer entlang des gültigen Gesetzes, zum Opfer zu werden.

Das bedeutet im Umkehrschluss für all´ diejenigen Verbrecher die eines Tages meinen Weg kreutzen könnten, sich besser vorzusehen...

Wenn der Tag kommt, was hoffentlich niemals geschehen möge, wird Darwin entscheiden !

Meine Meinung !

BFP

Geschrieben

Warte mal ab, was die Roman Grafe Eingabe beim Verfassungsgericht an Anhaltspunkten liefert. Da geht es bekanntlich ja auch um das Recht auf Leben. Es könnte ganz interessant werden.

greetz

Geschrieben
Solange Ihr hier nur Notwehrfälle Messer vs. SW durchspielt, werdet ihr der Realität nicht so ganz gerecht.

Einfach mal die Berichte durchlesen; da geht es um Schläge, Tritte, Gruppe vs. Einzelperson usw.

Und da sieht es dann schon ganz anders aus, in solchen Fällen könnte eine rechtzeitig gezogene SW doch recht beruhigend wwirken - ohne daß man gleich sein Gegenüber perforiert.

Warum beißt man sich hier eigentlich so schnell an einer Situation fest und läßt alle anderen Varianten außen vor

Weil hier alle gleich in ein taktisches Muster verfallen, wenn nur der Begriff "SV" fällt.

Taktisches Verhalten macht aber, für den Zivilisten, (man lese die Berichte) vielleicht 5% der Gesamtsituation und ihrer Bewältigung aus.

70% betreffen das Verhalten vor Eskaltion der Situation, 25% das Danach.

Und das wird, vor Gericht, ganz genau beleuchtet werden, und da ist es eben ganz entscheidend, ob z.B. gewarnt/gedroht wurde.

Ist das nicht der Fall, ist schlüssig darzulegen, warum nicht. Das sollte dann auch passen (Zeugen?).

Alle "Filz-Stift-7-Meter-Anmal-Bedrohungs-Beispiele" nützen nichts, wenn das vermeitliche Messer ein im Gegenlicht blitzendes, silbernes Metallhandy war.

Wer den Schuss abgibt, ist verantwortlich dafür, ohne wenn und aber.

Wer ein Messer zur Verteidigung trägt, eine Gas-Waffe, einen Schlagstock, was weis ich, rechnet ja mit SV-Situationen

(schliest sie zumindest nicht aus), sonst würde er den Gegenstand ja nicht bei sich führen.

Und da ist es doch wohl nicht zu viel verlangt wenn man von diesen Leuten erwartet, dass sie sich ein Minimum an Gedanken über SV machen, vielleicht mal was lesen?

Hätte Sven G. sich diese Gedanken gemacht (Mindset), würden wir hier nicht diskutieren.

Jede (auch juristisch) erfolgreiche SV bringt uns ein kleine Stückchen nach vorne, jede die in einer Kathastrophe endet (Ups, Messer war ein Handy) wirft uns weit weit nach hinten.

Das ist Wasser auf die Mühlen unserer Gegner.

Große Macht bedeutet große Verantwortung.

Vollkaskomentalität ("ich kenn da aber einen §, da muss ich nur genug Angst haben") und SV passen nicht zusammen.

Wie das Beispiel des Sven G. eindrücklich zeigt.

Geschrieben

Ich denke, wenn ein Täter eine Waffe führt und diese gedenkt einzusetzen - dann muss er auch mit allem rechnen - was in D nicht viel bedeuten mag.

Ich hab übrigens als Opfer eines Raubs, Überfalls oder ähnlichem auch Rechte - auch das Recht weiterhin zu leben, zu arbeiten und meine Steuern zu zahlen.

Schon mal drangedacht, dass solche Täter nicht die Gesellschaft "tragen"?

Es sind meistens die Opfer, welche den, unser über alles geliebten Staat, finanzieren.

Geschrieben
...

In der großen bösen Welt da draußen ist es nunmal leider nicht so wie im PC-Game, wo der Spieler anhand von roten oder grünen Balken über den Köpfen, schon auf 100m erkennen kann, wer der Böse ist und wer der Gute. Leider nicht. Ein Angreifer, der dir im Revier deine Waffe klauen will, wird sich vermutlich nicht 50m vorher lautstark als Angreifer zu erkennen geben und ab der 20Meter-Marke mit gezücktem Kampfmesser und Angriffsgeschrei auf dich zustürmen. Eher nicht.

....

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, das ein Abstand von 10 m nicht unbedingt die unentliche Zeit zum Nachdenken garantiert.

Notwehr ist ein Fall, den die Allermeisten nur vom Hören/Sagen kennen. Wenn sie dann wirklich vor einem Messer (oder was auch immer) stehen, wird es hinten in der Hose plötzlich ziemlich wam. Dann ist alles "hätte und würde und ICH machche" vergessen.

Ich habe mich mal mit nem Edding vor jemanden gestelt, der mich mit einer "Pistole" abwehren wollte. Bevor der das Ding aus der Tasche hatte, war er dermaßen mit Strichen übersäht, das er nicht mehr wuste, wie ihm geschah.

Will sagen: Ohne Training und dem ständigen auseinandersetzen mit dem Thema KANN der versuch von Notwehr ziemlich nach hinten losgehen.

Ich gehe auch nicht mit gezogener Pistole durch das Revier. Auf einem Bild, das ich in einem Buch zum Thema habe, ist eine gestochen scharfe Mündung zu sehen. dahinter ist alles verschwommen. Die Unterschrift Lautet: Wenn Sie eine Waffe SO sehen. haben Sie bereits etwas falsch gemacht!

Geschrieben

Da das Thema lang und breit diskutiert wird, scheint ja ein gewaltiges Mitteilungsbedürfnis zu bestehen.

Ich weise daher einmal

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=407781

darauf hin.

Von wenigen Ausnahmen sind bislang keine weiteren Eingänge zu verzeichnen. Mir wäre lieber, wir würden hier keine Pseudoheldentaten verbreiten, sondern an einem tragfähigen Konzept weiterarbeiten

Geschrieben
@sniper

Gib einem Unbedarften das Messer und nimm du die Schusswaffe und schon KANN das wieder ganz anders aussehen. ;)

Servus,

leider nicht.

Ich war auch schon der im weissen Gewand. Wenn der mit dem Messer nicht grad über seine eigenen Beine stolpert, hab ich bei verdeckt geführter Waffe keine Chance, sie rauszukriegen, wenn die Distanz zu kurz ist. Und es ist davon auszugehen, daß der mit dem Messer sofort aktiv wird, sobald er an mir Anstalten erkennt, mich irgendwie "auszustatten".

Dann: bitte nicht davon ausgehen, daß der mit dem Messer unbedarft ist. Wie Lobo-s schon begründet hat: wenn der mal mich als Opfer ausgesucht hat, wähnt er sich aus - für ihn - gutem Grund für überlegen. Messerangriff ist Lebensgefahr. Immer und überall.

@ Reservist:

ich wollte hier nur die konkrete Frage nach den 7m Distanz beantworten. In Eure Diskussion um SV im .de WaffG wollte ich mich nicht einmischen, und auch sonst nicht eine Diskussion innerhalb der Diskussion anzetteln. Bin daher schon wieder raus.

Gruß und nichts für ungut :s75:

Geschrieben
@ Reservist:

ich wollte hier nur die konkrete Frage nach den 7m Distanz beantworten. In Eure Diskussion um SV im .de WaffG wollte ich mich nicht einmischen, und auch sonst nicht eine Diskussion innerhalb der Diskussion anzetteln. Bin daher schon wieder raus.

Gruß und nichts für ungut :s75:

Ich finde deine Beiträge - auch wenn sie hier eingestellt sind - durchaus interessant und werde sie auch verwenden - auch wenn ich noch nicht weiß, wie.

Einer der Gründe, warum ich diese Diskussionen interessiert verfolge. Auch wenn direkt an mich gerichtete Beiträge einfacher zu verarbeiten sind.

:s75:

Geschrieben
Ich denke die Verrohung unserer Jugend hat in den letzten 20 Jahren stark zugenommen.

Zum Teil geht es bei Gewalttaten nicht um finanzielle Interessen, sondern um die pure Lust anderen Menschen Schmerzen zuzufügen.

Aber wenn dich jemand schlägt......., dann halte auch die andere hin. Bei mir würde er mit seinen Ei...n gurgeln, ganz ohne Waffen.

Gruß Earl66!

Das ist es ja, was man nicht begreifen möchte.

Den Tätern ist es zunehmend egal, ob sie einen Menschen tot oder zum Krüppel machen.

Anstatt harte Strafen zu verhängen (auch für Täter ab 14 Jahren, die genau wissen was sie tun), werden "Kuschelstrafen" verordnet. Der Täter lacht sich dann eins und denkt, mir kann doch hier in Deutschland nichts passieren und ich mache weiter was ich will, nehme mir einfach was ich brauche.

Und so wird eine Gesellschaft produziert, die vor Gewalt nicht mehr zurückschreckt und die Hemmungsschwelle immer niedriger wird.

Wenn hier der Staat nicht real gegensteuert (z.B. mit Gesetzesanpassungen und realen Strafen), dann wird es in Deutschland in den nächsten Jahren immer übler werden. Der Verbrecher oder Straftäter schert sich nicht um ein Waffengesetz, daß kann so "hart" sein wie es will. Auch der Strecke bleibt der Gesetzestreue, der nicht mal ein Einhandmesser in der Hosentasche haben darf.

Nur komisch, in anderen Ländern hat man das schon lange erkannt. Man braucht nur über den "großen Teich" zu sehen.

Die Politiker dort müssen intelligenter und schlauer sein...

Geschrieben
Warte mal ab, was die Roman Grafe Eingabe beim Verfassungsgericht an Anhaltspunkten liefert. Da geht es bekanntlich ja auch um das Recht auf Leben. Es könnte ganz interessant werden.

Glaubst (bzw. hoffst) du wirklich, dass - wenn überhaupt eine inhaltliche Würdigung der Grafe'schen Klage stattfindet -

DIESES Thema in dem Zusammenhang behandelt wird?

Ich eher nicht.

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