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IGNORED

Waffentransport f. mind. Jungjägeraspirant zum Schießstand


longbowhunter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Freunde,

ein mir bekannter minderjähriger (Jugend)Jagdscheinaspirant möchte zum Kurzwaffentraining hier in NRW den Revolver eines Verwandten mitnehmen, da er diesen evt. später bei Ausübung der Jagd eh' benutzen würde (wann auch immer, da scheiden sich ja die Waidmänneransichten). Mittlerweile muss das Schießen/Ausbildung an KW ja durch den Vorbereitungskurs bescheinigt werden, um an der Jägerprüfung teilnehmen zu dürfen. Da wäre eine bekannte Waffe ja auch nicht schlecht als sich mit zig Leutchen um die wenigen Kurzwaffen vor Ort zu prügeln...

Ich selbst habe auf WBK's u.a. Revolver eingetragen und würde evt. auch einen mit zum Stand mitnehmen. Könnte ich für besagte Person den Revolver des Verwandten ebenfalls mitnehmen? Reicht da wohl irgendein Leihschein? Was sollte da drin stehen? Sollte ich eine WBK-Kopie des Verleihenden dabeihaben? Gerade da der Aspirant ja minderjährig ist, mag es da ja andere Regelungen geben, auf die man bei solchen Dingen möglicherweise achten muss.

Vielleicht hat da ja einer von Kenne.

Gruß,

longbowhunter

Geschrieben

Hallo lomgbowhunter,

wen du Berechtigt bist kannst nur Du die Waffe leihen (wird als Sportschütze schwer, - als Jäger einfacher), wem Du sie dann auf dem Stand überlässt ist nicht relevant, - haften für alles tust Du. Formulare dazu über Suchfunktion auch hier in WO.

Ich gehe mal davon aus, dass der Jagdscheinanwärter mehr als Fit ist im Umgang mit der LW, - wenn nicht kommt das Thema KW erheblich zu früh, - meine Meinung dazu. Dann lass ihn mit dem beim Kurs gebotenen seinen Schein machen, - als Minderjähriger bzw. unter 25jähriger ist es zu KW eh ein langer Weg. Als Jagdscheinanwärter ist der flüssige Umgang mit der KW eh keinen Bonuspunkt wert.

Geschrieben
Hallo lomgbowhunter,

wen du Berechtigt bist kannst nur Du die Waffe leihen (wird als Sportschütze schwer, - als Jäger einfacher), wem Du sie dann auf dem Stand überlässt ist nicht relevant, - haften für alles tust Du. Formulare dazu über Suchfunktion auch hier in WO.

Als WBK-Inhaber kann er problemlos die Waffe leihen

Ich gehe mal davon aus, dass der Jagdscheinanwärter mehr als Fit ist im Umgang mit der LW, - wenn nicht kommt das Thema KW erheblich zu früh, - meine Meinung dazu. Dann lass ihn mit dem beim Kurs gebotenen seinen Schein machen, - als Minderjähriger bzw. unter 25jähriger ist es zu KW eh ein langer Weg. Als Jagdscheinanwärter ist der flüssige Umgang mit der KW eh keinen Bonuspunkt wert.

Deiner Meinung zum Trotz gehört das Schießen mit einer Kurzwaffe seit diesem Jahr zur Ausbildung. Und das ist gut so©.

Die 25er Regelung greift bei Jagdscheininhabern übrigens nicht :00000733:

Jürgen

Gast solideogloria
Geschrieben
Deiner Meinung zum Trotz gehört das Schießen mit einer Kurzwaffe seit diesem Jahr zur Ausbildung. Und das ist gut so©.

Finde ich auch.

Die 25er Regelung greift bei Jagdscheininhabern übrigens nicht :00000733:

kannst du mir bitte zeigen, wo das steht?

Hallo Jürgen, bitte hilf mir mal auf die Sprünge.

Geschrieben

Hallo Ihr beiden,

gut finde ich es auch wenn Jäger mehr über den Umgang mit der KW in der Ausbildung lernen würden, - bei mir war es leider anders. Es war kein Vorteil über einige Dinge mehr zu wissen. Mag sein dass es falsch rüber gekommen ist. Sollte es nun bei der jagdlichen Ausbildung anders sein ist das für mich begrüßenswert.

Zum Thema Ausleihen ist das bei Sportschützen in SH schwierig, - nur wen gleiches Kalieber eingetragen ist. Gut finde ich das auch nicht, - nur um "bösen" Antworten vorzubeugen. ;)

Geschrieben
Zum Thema Ausleihen ist das bei Sportschützen in SH schwierig, - nur wen gleiches Kalieber eingetragen ist. Gut finde ich das auch nicht, - nur um "bösen" Antworten vorzubeugen. ;)

Dann scheint ja SH ein besonderes Landeswaffenrecht zu haben, was vom Bundesgesetz abweicht. Hier zum besseren Verständnis der Text im Bundesgesetz:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, ...

erwirbt;

(Also ich finde da nix über Kaliber und der vom Bedürfnis erfasste Zweck ist das sportliche Schießen.)

....

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

(weitere Ausnahmen sind hier gemeint, nicht weitere Erschwernisse !)

(Hervorhebungen durch mich.)

Mich würde hier mal die Rechtsgrundlage für diese Einschränkung interessieren. Hat da jemand was Schriftliches ?

Geschrieben
unter 25jähriger ist es zu KW eh ein langer Weg.

Ist genau der gleiche Weg + Gutachten, dass man nicht meschugge ist. Der Zeitansatz ist der gleiche, lediglich ein "Gespräch" mehr.

Gilt für Jäger natürlich nicht.

Geschrieben

:icon13:hola amigos,

Heinen99 hat unrecht, auch in SH gilt das (Bundes) WaffG, und in dem Beitrag vom Marinero steht´s, mit Leihschein darf man als WBK Inhaber auch Waffen ausleihen deren Kaliber NICHT in der eigenen WBK steht, und auf dem Stand dem Jungjägeraspirant zwecks Übung unter Aufsicht überlassen.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

Die einfachste und rechtlich sichere Variante ist:

Eine Kopie der WBK des Entleihers, darauf die zu entleihende Waffen einkringeln, und dann handschriftlichen Vermerk:

Diese Waffe wurde am xx.xx.2010 von Vorname Nachname, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxx (Leihgeber), an Vorname Nachname, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxxxxxx (Leihnehmer) entliehen.

Datum, Ort, Unterschrift Leihgeber Unterschrift Leihnehmer

That´s all.

Dann hat der Polizist im falle einer Kontrolle gleich die wichtigen Daten zur Hand und eine Kopie der WBK!

Geschrieben
Zum Thema Ausleihen ist das bei Sportschützen in SH schwierig,

- nur wen gleiches Kalieber eingetragen ist.

Moin,

in welchem Kreis wohnst Du?

Geschrieben
Zum Thema Ausleihen ist das bei Sportschützen in SH schwierig, - nur wen gleiches Kalieber eingetragen ist. Gut finde ich das auch nicht, - nur um "bösen" Antworten vorzubeugen. ;)

Hallo Heinen99,

wo ist das Problem? Wo steht etwas über das gleiche Kaliber?

MfG

Pirol 2

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Jungs,

schon mal schönen Dank für die klärenden Hinweise! Da lichten sich manchesmal nebulöse Wolken... Kopie WBK des Leihgebers ist wohl sinnvoll, so eine Art Leihschein (gibt es ja auch beim BDMP zum runterladen), abholen und transportieren der KW von seinem Verwandten tue dann ich zum Ausbildungsstand, der Junge kann dann dort daran unter Aufsicht rumwerkeln und schießen (mit Einverständnis des Sorgeberechtigten und den Ausbildungsleiters, gibts auch so ein Formular für Jagdscheinaspranten/-transpiranten) und das gleiche wieder zurück.

Habe es zumindest so verstanden, um nicht in irgendein Fettnäpfchen zu treten.

Dank!

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