Zum Inhalt springen
IGNORED

Zeugenvorladung - muß ich...?


rcpbenwisch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

diese Frage hat nur eine sehr indirekte Verbindung zum Waffenrecht. Ich habe eine Zeugenvorladung bei einem Amtsgericht erhalten. Der erste Termin war im Juni 2010 und wurde bisher 6 mal (habe nicht genau gezählt) verschoben. Mal konnte der Richter nicht, dann ein Anwalt und dann ein anderer Anwalt. Ich schaffe mir immer einen Platz im Terminkalender und freue mich dann über die Ausladung. Ich habe keine Lust mehr auf diese Nummer! Meine Frage nun - kann ich mich weigern? Gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze?

Geschrieben
Nö, lies mal die Belehrung! Aber es gibt Atteste.

Wenn ein Richter ruft, dann musst Du folgen.

Außer Du bist krank, da kann man dann halt nichts machen.

Geschrieben

Krank bist Du aber nur dann, wenn ein Arzt das auch aufschreibt, gell.

Der andere Zustand ist dann höchstens eine nicht annerkannte unvorschriftsmäßige gesundheitliche Beeinträchtigung, aber amtlich krank ist anders.

Geschrieben
Du kannst Dich nicht weigern!

Du mußt!

Im Falle des Nichterscheinens kann eine Strafe verhängt werden.

Ich war ein paar Jahren Ehrenamtlicher Richter.

Es WIRD definitiv eine Strafe wegen Mißachtung des Gerichts kommen.

(wenn du ohne Ärztliches Atest der Verhandlung fernbleibst)

Sind meist ca. 500 EUR !!!

(ist es das wert ? das du es bezahlst?... ist ne Menge Munition, sogar ne AK bekommst dafür)

Also beiß in den Sauren Apfel und geh da hin !

Geschrieben
Meine Frage nun - kann ich mich weigern?

Ein unentschuldigtes Nichterscheinen kann sehr teuer werden und auch in einer Zwangsvorführung enden.

Ich empfehle bei der nächsten Ladung den Richter persönlich anzurufen und nachzufragen, ob Dein Erscheinen unbedingt erforderlich ist und ob Du bei Notwendigkeit auch per Handy kurzfristig erscheinen könntest.

Geschrieben

Habe das "weigern" als Zeuge mal mit Legalen Mitteln versucht, weil aus meiner Sicht die Gefahr bestand dass die Angeklagten sich rächen.

Ging um bewaffneten Raub etc.

Selbst mit Petition etc. keine Chance, persönliches Erscheinen wurde angeordnet (zwar mit Opferanwalt, aber das löste mein Problem nicht)

Wollte damit nur sagen, KEINE Chanche wenn der Richter nicht mitspielt.

Geschrieben
... Ich schaffe mir immer einen Platz im Terminkalender ...

Egal ob Sklave oder Selbstständiger, immer an die Verdienstausfallbescheinigung, Fahrkosten etc. denken, damit es für den zu verurteilenden auch da teuer wird...

Geschrieben
Egal ob Sklave oder Selbstständiger, immer an die Verdienstausfallbescheinigung, Fahrkosten etc. denken, damit es für den zu verurteilenden auch da teuer wird...

Bist Du wieder fieß,...liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst !

oder so ähnlich.

:rotfl2:

Geschrieben
Egal ob Sklave oder Selbstständiger, immer an die Verdienstausfallbescheinigung, Fahrkosten etc. denken, damit es für den zu verurteilenden auch da teuer wird...

Aber dabei auch nicht schwindeln, denn das fällt auch mal öfter auf! :rolleyes:

Geschrieben

Muss man das extra erwähnen? Ich glaubte das versteht sich von selbst.

@ Pirat: Manchmal hasse ich mich selbst. Vielleicht daher diese Anwandlungen?

Geschrieben
Muss man das extra erwähnen? Ich glaubte das versteht sich von selbst.

Meine Erfahrungen sagen mir leider etwas anderes!

- Fahrstrecke von Arbeitsstelle oder Wohnort

- Verdienstausfall u.s.w

Da gab es schon alles Mögliche, leider!

Geschrieben

@ Pirat: Manchmal hasse ich mich selbst. Vielleicht daher diese Anwandlungen?

Na ja, dafür giebt,s die "Biebel"!

Aber nicht in der Hitze des Gefechts, das andersherum zu lesende Buch verwenden !

:021::rotfl2:

Geschrieben

wenn du dich rächen willst dafür das du schon 6 mal platz in deinem terminplan machen musstest dann melde dem gericht vorab das du am anderen ende des landes dich zur verhandelungszeit aufhälst und lasse dir schriftlich eine bestätigung senden das du trotz alle dem eingeladen bist und sie die anreise zahlen

so kannst du zum mindest 300-400€ fahrtkostenersatz bekommen

ob sich ein zeuge noch daran erinnert was mal war wenn es über so lange zeit immer neue termine gab weis ich natürlich nicht - koennte schwer werden - ob die aussage dann noch von nutzen ist weis ich auch nicht mehr

Geschrieben
Egal ob Sklave oder Selbstständiger, immer an die Verdienstausfallbescheinigung, Fahrkosten etc. denken, damit es für den zu verurteilenden auch da teuer wird...

Wie viele der strafrechtlich verurteilten haben eigentlich (offiziell) Kohle?

...dann melde dem gericht vorab das du am anderen ende des landes dich zur verhandelungszeit aufhälst und lasse dir schriftlich eine bestätigung senden das du trotz alle dem eingeladen bist und sie die anreise zahlen...

Übernachtung ggfs. nicht vergessen!

Ein zufällig bereits gebuchter und bezahlter Urlaub mit hohen Stornokosten läßt einen als Zeugen plötzlich auch unwichtiger werden. Immer interessant, was alles der Wahrheitsfindung dienen kann. :rotfl2:

Geschrieben

...auch ein einfaches Attest reicht nicht unbedigt aus. Du müsstest schon verhandlungsunfähig sein, nicht nur AU. Die "Strafe" hat übrigens nichts mit Tagessätzen zu tun, sondern wäre ein Geldbuße.

Geschrieben
Habe das "weigern" als Zeuge mal mit Legalen Mitteln versucht, weil aus meiner Sicht die Gefahr bestand dass die Angeklagten sich rächen.

Ging um bewaffneten Raub etc.

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du so argumentierst, dürfte kein Richter Recht sprechen und kein Verwaltungsmensch Versagung, Widerruf, Waffenbesitzverbot o.ä. verfügen, weil der Betroffene ja darüber böse sein könnte.

Wenn jeder kuscht, wäre das keine gute Entwicklung.

Geschrieben
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du so argumentierst, dürfte kein Richter Recht sprechen und kein Verwaltungsmensch Versagung, Widerruf, Waffenbesitzverbot o.ä. verfügen, weil der Betroffene ja darüber böse sein könnte.

Es kommt immer auf die Art an, wie jemand geschützt wird...

Ich kenne ein kleines Licht von der Führerscheinstelle, welches sehr lange Zeit auf Steuerzahlers Kosten mit dem Taxi zur Arbeit gebracht und abgeholt wurde. Und diese Frau hatte auf Grund ihrer Gängelungsaktionen jeden Schlag aufs Maul verdient, den sie vorher bekommen hat.

Machen wir uns nichts vor: Der normale Bürger hat seine Pflicht zu tun, die Fresse zu halten und im Zweifel kommt die Polizei zum Leichen zählen.

Geschrieben
...auch ein einfaches Attest reicht nicht unbedigt aus. Du müsstest schon verhandlungsunfähig sein, nicht nur AU. Die "Strafe" hat übrigens nichts mit Tagessätzen zu tun, sondern wäre ein Geldbuße.

gelber schein reicht

verhandelungsunfähigkeitbescheinigungen bekommen im übrigen nur inhaftierte

ich hoffe das wir nie eine bekommen

Geschrieben
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du so argumentierst, dürfte kein Richter Recht sprechen ...

Ich trete dir mal zu nahe. Nicht jeder der sich böse gebärdet ist auch wirklich böse. Es gibt aber eine Klientel, denen muss man jede Drohung als ernstzunehmen abkaufen.

Weshalb Richter die mit solchen Zeitgenossen befasst sind recht schnell Polizeischutz bekommen oder gar einen WS (ich kenne mehrere davon beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten).

Für Zeugen die den betreffenden Angeklagten schwer belasten sieht das leider ganz anders aus.

PS.: In oben genanntem Amtsgericht kann man vor den Verhandlungssälen nicht selten Gespräche zwischen wartenden Angeklagten/deren "Anhang" und Zeugen beobachten/belauschen. Muss ich mehr sagen?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.