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IGNORED

Wieviele WS für eine Waffe erlaubt?


Putte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo darf ich mir für meine CZ 75 ohne weiteres ein zweites Kadettsystem kaufen. Ich möchte mir dort ein Leuchtpunkt montieren. Ich habe jetzt eines mit offener Visierung. Da ich jetzt schon soviele Varianten gehört habe, das mir die Ohren schlackern, frag ich jetzt noch mal hier. Sogar das ich ein Bedürfnis vom Verband brauche wurde mir geantwortet. Das halte ich aber für Quatsch. wer kann mir helfen?

Geschrieben

Ich würde sagen Du darfst Dir nicht mehr KK Wechselsysteme kaufen, als Du Magazine kaufen darfst.

IMI

p.s.:

Das Wort Magazine kannst Du auch durch die Wörter Socken, Semmeln, Taschenmesser, Brieftaschen, etc. ersetzen. :rolleyes:

Geschrieben
Ich würde sagen Du darfst Dir nicht mehr KK Wechselsysteme kaufen, als Du Magazine kaufen darfst.

IMI

p.s.:

Das Wort Magazine kannst Du auch durch die Wörter Socken, Semmeln, Taschenmesser, Brieftaschen, etc. ersetzen. :rolleyes:

Ist ja geil. Ich habe echt viele Socken. Aber Scherz beiseite sogar mein Vereinsvosi sagte, das ich ein Bedürfnis brauche. Das hat mich dann doch etwas nachdenklich gemacht.

Gast solideogloria
Geschrieben

Wenn man für ein WS kein Bedürfnis braucht, wieso sollte man für zwei eines brauchen......also ich schließe mich IMI an.

Insbesondere der Wunsch nach einem Leuchtpunktvisier stellt für mich sogar so etwas wie ein Pseudobedürfnis dar, kann man bei komischen Blicken oder Fragen durchaus sagen finde ich.

Geschrieben
Ist ja geil. Ich habe echt viele Socken. Aber Scherz beiseite sogar mein Vereinsvosi sagte, das ich ein Bedürfnis brauche. Das hat mich dann doch etwas nachdenklich gemacht.

Klar brauchst du ein "Bedürfnis", ohne dieses "Bedürfnis" kämst du ja nie auf die Idee, ein weiteres Wechselsystem erwerben zu wollen. Eben das "Bedürfnis" im Sinne der Volkswirtschaftslehre. ("Verspüren eines Mangels, verbunden mit dem Bestreben, diesen Mangel zu beseitigen.")

Aber du musst kein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinn irgend jemand gegenüber nachweisen, so lange das Wechselsystem nicht vom Kaliber her größer als die Grundwaffe ist.

"Vereinsvorsitzende" können, müssen aber nicht zwangsläufig waffenrechtlich kompetent sein. In deinem Fall trifft wohl eher letzteres zu.

Geschrieben
Ist ja geil. Ich habe echt viele Socken. Aber Scherz beiseite sogar mein Vereinsvosi sagte, das ich ein Bedürfnis brauche. Das hat mich dann doch etwas nachdenklich gemacht.

Du brauchst ein Bedürfnis! Und Du hast ein Bedürfnis! Und Du hast Dein Bedürfnis schon nachgewiesen! Und Dein Bedürfnis wurde anerkannt!

WEIL: Dir wurde eine WBK ausgestellt, und Dir wurde eine Waffe, nämlich die Grundwaffe für Deine Wechselsysteme, eingetragen aufgrund Deines nachgewiesenen und anerkannten Bedürfnisses!

gruß alzi

Geschrieben

Wechselsysteme im gleichen oder kleineren Kaliber darfst du erwerben, es gibt aber 2 limitierende Faktoren: Die Belastbarkeit des Bankkontos und das Fassungsvermögen deiner Waffenschränke.

Also los, ab zum Händler, WS kaufen und die Wirtschaft ankurbeln!

Gruß

Hilli

Geschrieben

Genau. Zur Klarstellung wäre lediglich noch darauf hinzuweisen, dass die WS natürlich nur im gleichen oder kleineren Kaliber als die Grundwaffe sein dürfen. Sonst brauchst nämlich eine separate Erwerbsberechtigung vorab.

Edit: Hilli war schneller. :)

Geschrieben
.... Aber Scherz beiseite sogar mein Vereinsvosi sagte, das ich ein Bedürfnis brauche. Das hat mich dann doch etwas nachdenklich gemacht.

Denk drüber nach, ob du nicht das nächste Mal für einen Kandidaten stimmst, der sich besser auskennt... :gutidee:

Gruß

Erik

Und viel Spaß mit dem WS mit Optik!

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