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IGNORED

Bedürfnissprüfung


Schnuffi

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Geschrieben

Heute rief mich ein Vereinsmitglied (NRW) an, dass auch er eine Verbandsbescheinigung brauche, da er der Waffenbehörde das Bedürfnis erneut nachweisen sollte. Ich habe daraufhin mit dem zuständigen SB telefoniert. Es war ein interessantes, nettes Gespräch und auch er persönlich sah nicht wirklich Sinn darin. Er war uns LWB sehr zugetan, sagte aber auch, dass die Anweisung eben eindeutig sei.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

So, nachdem der Verband die letzten 3 Jahre bescheinigt hat, wurde alles dem SB vorgelegt.

Nachdem der SB dann tagelang die Akte gewälzt hat ist ihm dann aufgefallen, dass das bedürfniss

drei Jahre nach Ausstellung der ersten WBK nachzuweisen ist.

Das ist ihm nach fast 6 jahren eingefallen und er fordert jetzt den nachweis der ersten 3Jahre nicht die letzten 3Jahre.

Das kommt davon wenn man der achtbeste Freund des SB ist.

Schnuffi

Geschrieben
Das ist ihm nach fast 6 jahren eingefallen und er fordert jetzt den nachweis der ersten 3Jahre nicht die letzten 3Jahre.

In dem Fall (vorausgesetzt, der geforderte Nachweis bezieht sich auf die schießsportliche Aktivität) ist ein jahrelang und beständig geführtes eigenes Schießbuch von Vorteil.

Der einzige Mehraufwand, der dann bezüglich der "ersten 3 Jahre" entsteht, ist, einige Seiten weiter zurückblättern zu müssen.

Diese dann kopieren, und dem Mann auf den Tisch legen...

Geschrieben
Nachdem der SB dann tagelang die Akte gewälzt hat ist ihm dann aufgefallen, dass das bedürfniss

drei Jahre nach Ausstellung der ersten WBK nachzuweisen ist.

Das ist ihm nach fast 6 jahren eingefallen und er fordert jetzt den nachweis der ersten 3Jahre nicht die letzten 3Jahre.

Immerhin ist es dann also bei dem ganzen Thema doch nur um die ERSTE vom Gesetz vorgeschriebene Prüfung gegangen -

und

halt um einen SB der etwas länger dafür brauchte :rolleyes:

Kann ja mal vorkommen, wenn man unter Dauerstress steht B) .

Außerdem : Entweder es gibt gleich zwei von der Sorte :00000733: - oder ich weiß jetzt, um welchen Landkreis es sich handelt :chrisgrinst::chrisgrinst:

Geschrieben

Hallo,

bei DSU bekomme ich jedes Jahr ein Kärtchen, vom BDS die jährliche Versichertenmarke zum einkleben in´s Büchlein. Das sollte doch als Nachweis der Verbandszugehörigkeit genügen.

Da muß man doch nicht wirklich die eigene Zeit und die Zeit des Verbandes verschwenden.

Viele Grüße, Reinhard

Geschrieben
Wenn der SB 3 Jahre braucht, um Dein Bedürfnis prüfen zu lassen, wäre das nicht was für eine Untätigkeitsklage?

:P

Haha, der war gut !

Normalerweise wird die 3-jährige Regelprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung an die Bedürfnisprüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG gekoppelt. Ausgelöst durch Waffenprogramm oder ganz klassisch per Outlook-Kalender.

Geschrieben

Naja, wer nach 6 Jahren eine Prüfung durchführt, die nach 3 Jahren hätte durchgeführt werden müssen, hat offensichtlich weder Outlook noch ein anderes Programm korrekt verwendet. Das darf nicht der Schaden des zu Unrecht nicht-Überprüften sein.

Geschrieben

Klar, darum hab ich ja auch normalerweise geschrieben !

Dass manche Leute (auch bei Behörden) Schlamper sind, ist mir leider schon lange bekannt. Oftmals kommen solche Versämunisse auch erst bei Stellenwechsel raus.

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