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IGNORED

Deko-Waffen


Delgado

Empfohlene Beiträge

Hallo Fachleute,

sind ehemals scharfe Waffen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen auf "Deko" geändert wurden, wirklich erst ab 18 frei erhältlich?

Nach meiner Rechtsauffassung sollten diese Stücke durch die Änderung ihre Schußwaffeneigenschaft verlieren, und müssten somit selbst von einer Altersgrenze befreit sein, da sie ja nun waffenrechtlich nicht mehr relevant sind.

Oder übersehe ich da etwas ?

Hintergrund der Frage: Kinder im Haushalt.

Schöne Grüße, Delgado

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Suchfunktion, WaffG, AWaffV.....

Danke für den überaus produktiven Hinweis. Die Suchfunktion ist mir durchaus bekannt und ich benutze sie sogar regelmäßig.

Aber als juristischer Laie sind mir Gesetzestexte mit ihren unzähligen Querverweisen und Durchführungsverordnungen ein wahres Labyrinth.

Deshalb hatte ich die Hoffnung mir könnte ein Mann vom Fach hier die Antwort aus dem Stegreif geben, und mir so ca. einen halben Tag Recherche ersparen.

Gruß, Delgado

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Danke für den überaus produktiven Hinweis. Die Suchfunktion ist mir durchaus bekannt und ich benutze sie sogar regelmäßig.

Aber als juristischer Laie sind mir Gesetzestexte mit ihren unzähligen Querverweisen und Durchführungsverordnungen ein wahres Labyrinth.

Deshalb hatte ich die Hoffnung mir könnte ein Mann vom Fach hier die Antwort aus dem Stegreif geben, und mir so ca. einen halben Tag Recherche ersparen.

die juristischen profis verlangen für derartige rechtsgutachten aber geld. und da du die suchfunktion ja kennst, wirst auch die gewünschten informationen finden können.

wenn du dann bei der interpretation eines bestimmten abschnitts oder paragraphen in WaffG oder AWaffV probleme hast, wird dir hier bestimmt wieder geholfen! denn GANZ so einfach wie du dir das vorstellst ist es nun auch wieder nicht!

selbst ich werde dir behilflich sein, dir WEITERzuhelfen, aber dir ALLES haarklein vorzubeten und den gesetzestext vorlesen, das werde ich mir ersparen, weil suchen und lesen kannst du das auch selbst!

mag jetzt etwas arrogant und/oder barsch rüberkommen, nennt sich aber hilfe zur selbsthilfe und bringt uns allen hier mehr.

basisinformationen selbst beschaffen und dann bei problemen die "fachleute" zu rate ziehen. wobei selbst diese nur meinungen äußern können ( auch die juristischen profis), denn gelten tut im zweifel nur ein richterspruch, und selbst der manchmal nicht allzulange.

gruß alzi

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mag jetzt etwas arrogant und/oder barsch rüberkommen, nennt sich aber hilfe zur selbsthilfe und bringt uns allen hier mehr.

gruß alzi

Ja, es kommt genauso rüber.

Mund halten und weiter blättern wäre auch eine Lösung gewesen und hätte weniger negative Emotionen hochkommen lassen.

Vielleicht vor dem Schreiben mal überlegen ob es besser wäre nichts zu schreiben?

Nur so mal, von einem Unbeteiligten.

LG

M

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Ja, es kommt genauso rüber.

...

das leben erscheint hart und ungerecht......

... und genau das ist es auch!

und wer schon zu "unmotiviert" ist sich erstmal selbst die grundlegenden informationen zu suchen, sondern erwartet, dass das andere für einen erledigen .......... da komme ich gerne so rüber......

... und diese hier so offen auszusprechen hat einen grund: evtl. wird es dadurch dem fragensteller ja bewusst, dass er sich ersteinmal selbst etwas bemühen könnte, bevor er diesen aufwand ( in seinem interesse) von anderen erwartet!

... nur meine private und ganz persönliche meinung, nebst meiner erfahrung in diversen anderen foren ...

viele geben ( auch hier im forum), wenn aber einzelne nur nehmen... dann .......

auch ich bin prinzipiell gerne bereit zu helfen wo und wann ich kann, aber da muss einer erst mal bissl eigeninitiative und eigene bemühungen zeigen. in der regel sind hier alle erwachsen und mündig ( zumal bei diesen themen hier) und da sollte man das erwarten können und dürfen. lese-, schreibe- und internet-kompetenz ist ja vorhanden, muss nur noch der wille her die auch ( im eigenen interesse) einzusetzen und das nicht nur zum fragenstellen.

mit morgendlichem gruß, alzi

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Schlecht gefrühstückt? ;)

nö, aber ich habe hier grade ein paar leute um mich, die auf der selben schiene reisen. und sowas kann ich nicht ab, weder offline, noch online.

btw, frühstück war ausgezeichnet wie immer ;)

@eisprinzessin: wenn ich die wahrheit sage bin ich gerne unglaublich peinlich! es soll ja leute geben, denen ist garnix peinlich. würde ich mal drüber nachdenken ( apropos: ich gehöre nicht dazu. es gibt durchaus dinge die mir peinlich sind, bzw. wären. dies wäre eines davon), bevor ich den smiley raushole. so mancher würde es sich offline nicht trauen ..... online aber schon, ist man ja schön anonym. darf dir versichern: ich bin offline genau so wie online und vice versa!!... also in deinen augen: unglaublich :peinlich:

gruß alzi

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Hallo Fachleute,

sind ehemals scharfe Waffen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen auf "Deko" geändert wurden, wirklich erst ab 18 frei erhältlich? - Ja

Nach meiner Rechtsauffassung sollten diese Stücke durch die Änderung ihre Schußwaffeneigenschaft verlieren, und müssten somit selbst von einer Altersgrenze befreit sein, da sie ja nun waffenrechtlich nicht mehr relevant sind.

Oder übersehe ich da etwas ? Ja, z.B. das mögliche Drohpotentzial einer Dekowaffe ... fakt ist, das sie dem Waffengesetz unterliegen!

Schöne Grüße, Delgado

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viele geben ( auch hier im forum), wenn aber einzelne nur nehmen... dann .......

Lieber Alzi,

ich erwarte grundsätzlich von niemanden, alle meine bisherigen Beiträge durchzuackern. Wenn du aber so einen, deutlich auf mich gemünzten, Spruch hier raushaust, dann solltest du genau das mal vorher tun. :peinlich:

Desweiteren habe ich eine eng umgrenzte Frage gestellt, nebst meinen Beweggründen. Diese war an diejenigen Foristen gerichtet, welche sich auf dem Gebiet auskennen, und nicht an Laien, welche mir die mühselige Recherche abnehmen sollten.

Du tust gerade so als hätte ich gefragt: "Was ist in D alles frei ab 18 erhältlich, wie sind die entsprechenden Aufbewahrungsvorschriften und wo kann ich das alles am günstigsten kaufen ?" In diesem Fall hätte ich für deine Einwände sogar durchaus Verständnis. Schade finde ich nur, dass du meine Wissenslücke als vergnügliches "Spiel" angesehen hast.

@ jofa72, @ Schnibbs:

Vielen Dank, das war kurz und knackig !

Schöne Grüße, Delgado

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§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ich finde die Frage von Delgado dennoch nicht beantwortet... Meines Erachtens nach verliert die Waffe ja gerade durch den Umbau alle waffentypischen Eigenschaften. Wenn es nur um Drohwirkung ginge, müssten auch die Spielzeugpistolen mit Knallplättchen unter 18 Jahren verboten sein.

Ich finde es nebenbei auch legitim, so eine Frage zu stellen, die für einen Unwissenden einen ganzen Tag der Suche und einen Wissenden 1min. Schreiben bedeutet.

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Der Thread hier ist wirklich ein Beispiel für Abdriften in persönliche Befindlichkeiten und falsche Halbweiseheiten:

Der Grundsatz

"§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

ist ja toll zitiert worden, aber der Zusammenhang zu Deko fehlt völlig. Wenn wir schon zitieren, dann sollte

schon komplett zitiert werden. Das Wesentlichste fehlt:

"§1 (2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

Hier findet man Dekos schon mal nicht.

Bleibt noch die Gleichstellung zu prüfen. Siehe Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG:

Wer darin Dekowaffen findet, der darf das WaffG gerne anwenden. Für die anderen bleiben nur die

Einschränkungen Punkte 1.4 und 1.5. Sofern die nicht erfüllt sind, und eine Deko ist begrifflich nur Deko

wenn die Punkte nicht erfüllt sind, untersteht eine Deko nicht dem WaffG. Somit sind für den Erwerb

nur die allg. Vorschriften des BGB's anwendbar (beschränkte Geschäftfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit)

Ausnahme: Das Trageverbot für Anscheinswaffen, das gilt auch wenn das Gesetz sonst nicht gilt. Eigentlich

absurd, ist aber so.

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Und wie wäre dies mit den Fällen, die unter die KrWaffUmgV fallen?

Der Einwand ist berechtigt. KrWaff Umbau auf Deko wäre ein Sonderfall und ab 18,

alles was vor dem Umbau dem WaffG unterlag, ist nach dem dauerhaften Umbau unregelemtiert.

Ebenso gäbe es theoretisch Ausnahmen wenn der Umbau einer KW von Scharf auf

irgendwas anderes, was per Prinzip noch dem WaffG unterliegt erfolgt wäre

(LEP u.s.w.).

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Umbau einer KW von Scharf auf irgendwas anderes

Na ja, aktuell lassen sich Kriegswaffen überhaupt nicht mehr demilitarisieren und der früher einmal in Betracht gekommene Umbau nach "V B 3 - 10 17 03" war m.E. auch nur in entsprechende zivile Schußwaffen für Jagd- oder Sportzwecke, die wiederum Feuerwaffen sind, möglich. Demnach dürfte es solche Dinge wie LEP-Umbauten eigentlich gar nicht gegeben haben - also auch kein Altbesitz vorhanden sein. Man berichtige mich, sollte ich falsch liegen.

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"§1 (2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b ) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

Hier findet man Dekos schon mal nicht.

Ich denke schon, dass die Drohwirkung unter diese Punkte fallen könnte. Natürlich wird dabei niemand verletzt (es sei denn, man benutzt das Dekoteil als Knüppel, wobei es dann ja wieder eindeutig eine Waffe gemäß WaffG wäre....), aber durch die Drohwirkung kann man jemanden auch festnageln und mehr oder weniger "handlungsunfähig" machen.

Vielleicht liege ich falsch, aber ich bin dabei von dieser Überlegung ausgegangen.

Ein paar Leute sollten vielleicht auch mal ihre Tonlage überdenken.

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Gegenmeinung:

Mit "Herabsetzung der Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" ist das bloße Einschüchtern mittels eines nach Waffe aussehenden Gegenstandes m.E. nicht gemeint.

Man beachte die Formulierung "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" - das ist nach meinem Rechtsempfinden physisch zu verstehen, im Gegensatz zur (mentalen) "Angriffs- oder Abwehrbereitschaft".

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