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IGNORED

Gebühren für Waffenkontrolle in Mannheim


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mannheim erhebt eine Gebühr für die Aufbewahrungskontrolle von Waffen nur bei Beanstandungen.

Findet die Kontrolle wegen eines vorliegenden Verdachtes statt oder wegen Beanstandungen, kostet die Kontrolle 46,80 Euro je Stunde. Eine Gebühr für routinemäßige Kontrollen wird es nicht geben.

Quelle

Gruß Jägermeister, der sich fragt, ob nach den Gebühren die Steuern kommen?

Geschrieben

Ähm...die Gebühr wird bei Kontrollen erhoben, die auf Verdacht o. Beanstandungen gründen. Fraglich ist, ob eine Gebühr erhoben wird, wenn Beanstandungen bei der Kontrolle ausblieben.

Geschrieben
Ähm...die Gebühr wird bei Kontrollen erhoben, die auf Verdacht o. Beanstandungen gründen. Fraglich ist, ob eine Gebühr erhoben wird, wenn Beanstandungen bei der Kontrolle ausblieben.

Grundsätzlich ist Jeder verdächtig.

Dann wird Kontrolliert,

und weil die Kontrolle wegen eines Verdachtes

stattfindet, wird die Kontrollgebür fällig.

Denn wer nicht verdächtig ist, wird auch nicht kontrolliert.

Daher müssen alle Kontrollierten die Gebühr bezahlen, weil Sie ja

verdächtig waren, sonst wären Sie nicht kontrolliert worden.

Und aufgewacht . Guten Morgen.

Geschrieben

Und das Ganze jetzt noch mal sachlich.

Anlasslose Kontrolle + keine Beanstandungen = Routinekontrolle = nix Gebühr

Und aufgewacht in einer Welt der Lesekompetenten. Guten Morgen.

Geschrieben
Und das Ganze jetzt noch mal sachlich.

Anlasslose Kontrolle + keine Beanstandungen = Routinekontrolle = nix Gebühr

Und aufgewacht in einer Welt der Lesekompetenten. Guten Morgen.

Ohne Anlass keine Kontrolle, mn muß schon verdächtig sein,

sonst werden keine gebühren fällig.

Weil, dann lohnt sich die Sache nämlich nicht so ne`!

Geschrieben
Und das Ganze jetzt noch mal sachlich.

Anlasslose Kontrolle + keine Beanstandungen = Routinekontrolle = nix Gebühr

Und aufgewacht in einer Welt der Lesekompetenten. Guten Morgen.

Ähm,

das wäre ja noch schlüssig. Aber hinterm Link steht:

Findet die Kontrolle wegen eines vorliegenden Verdachtes statt oder wegen Beanstandungen, kostet die Kontrolle 46,80 Euro je Stunde. Eine Gebühr für routinemäßige Kontrollen wird es nicht geben.
  1. Kontolle aufgrund eines Verdachts, unabhängig vom Ergebnis = 46,80 €/h
  2. Kontrolle, weil es Beanstundungen gab, unabhängig vom Erbebnis = 46,80 €/h
  3. Kontrolle, weil es eine Routiene vorgibt, unabhängig vom Ergedbnis = Koste Dich nur Dein Grundrecht und persönliche Mühe

Da bekannterweise die Kombination von Staat und legalem privaten Feuerwaffenbesitz wenig mit Logik zu tun hat, könnten die Angaben durchaus wörtlich zu verstehen sein. :closedeyes:

Geschrieben

So wie ich es in letzter Zeit verstanden habe wollen die Behörden das so machen:

- Kontrolle aufgrund eines begründeten Verdachts: Gebühren zahlen.

- Verdachtsunabhängige Kontrolle mit Beanstandungen: Gebühren zahlen.

- Verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandung: Keine Gebühren.

Geschrieben

Hm, wenn ich gemäß § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG vorab erklärte, dass ich beim Fehlen einer nachweislichen Verhütung nach der selben Gesetzesstelle keine Nachschau wünsche, bekomme ich dann die ersparten Aufwendungen ausbezahlt? :teu38:

Geschrieben
...

Da bekannterweise die Kombination von Staat und legalem privaten Feuerwaffenbesitz wenig mit Logik zu tun hat, könnten die Angaben durchaus wörtlich zu verstehen sein. :closedeyes:

Denkbar wäre es. Aber ich fürchte es liegt an der missverständlichen Formulierung (entweder Pressestelle oder DWJ).

Geschrieben
So wie ich es in letzter Zeit verstanden habe wollen die Behörden das so machen:

- Kontrolle aufgrund eines begründeten Verdachts: Gebühren zahlen.

- Verdachtsunabhängige Kontrolle mit Beanstandungen: Gebühren zahlen.

- Verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandung: Keine Gebühren.

Hä, Hä, Hä, :021: :021: :021:

Wer nicht verdächtig ist, bekommt nur die Aufforderung

einen Beleg dem Amt zuzuschicken, evtl. mit Foto vom Tresor.

Daher, nur verdächtige werden kontrolliert und weil Jeder

verdächtig ist, werden auch Alle kontrolliert.

Geschrieben

Was ist wenn ich im Rhein einen Waller ( Wels) fange der keine gültige Aufenthaltsgenehmigung hat !!! Muß ich dann auch zahlen ?? Wird der Waller ausgewiesen ???

Im Fischereigesetz steht übrigens der gleiche Schlunz wie im Waffengesetz (Bananenrepublik) deshalb komponiere ich gerade den Harp- Bananenblues, vieleicht hilfts. ;)

Egal was kommt, ich werde mich rechtlich wehren, denn langsam reicht es, das Fass läuft über. :angry2:

Geschrieben
...

Daher, nur verdächtige werden kontrolliert und weil Jeder

verdächtig ist, werden auch Alle kontrolliert.

Dein Wort in Gottes Gehörgang!

Kontrolliert werden durfte meines Wissens auch schon vor der Verschärfung 2009 im Rahmen der "Nachschau", da gab´s nur noch keine "anlaßlosen" Kontrollen. Sollte ich mich irren, dann korrigier mich bitte einer...

Geschrieben
Egal was kommt, ich werde mich rechtlich wehren, denn langsam reicht es, das Fass läuft über. :angry2:

---nicht nur "langsam reicht es" ---und das Fass IST bereits übergelaufen!

Nebenbei- "Murmel": Sei nicht so abstinent mit Deinen Kommentaren, komme wieder zu Deiner alten Aktivität zurück- das bringt Würze "in die Pfanne"!

MfG!

Geschrieben
- Verdachtsunabhängige Kontrolle mit Beanstandungen: Gebühren zahlen.

Diese Aussage ist mir etwas zu pauschal, denn meines Erachtens muss man in diesen Fällen differenzieren,

- ob der Waffenbehörde dadurch ein Aufwand entsteht (dies ist zweifellos der Fall und löst im Ergebnis eine Gebührenpflicht aus, wenn zur festgestellten Beanstandung etwas verfügt, angemahnt oder nochmals kontrolliert werden muss) oder aber

- ob nach der Beanstandung umgehend freiwillig und nachweislich der Mangel beseitigt wird und dadurch keine weiteren Kontrollmaßnahmen mehr erforderlich sind. In dieser zweiten Konstellation dürfen meines Erachtens auch keine Gebühren festgesetzt werden. Hiermit werden sich bestimmt noch Gerichte beschäftigen.

Geschrieben
Wer nicht verdächtig ist, bekommt nur die Aufforderung

einen Beleg dem Amt zuzuschicken, evtl. mit Foto vom Tresor.

Daher, nur verdächtige werden kontrolliert und weil Jeder

verdächtig ist, werden auch Alle kontrolliert.

Lies das nochmal genau durch. Das ist ja ein Widerspruch in sich !

Nach dem ersten Absatz Deiner Auffassung gibt es auch nicht Verdächtige (was in der Praxis sogar auf den Großteil der LWB zutrifft, die zuvor Unterlagen/Fotos zum Tresor vorgelegt haben) und im zweiten Absatz gehts Du vom Gegenteil aus.

Ein Verdacht nicht rechtskonformer Waffenverwahrung setzt immer eine begründbare Tatsache voraus, die darauf schließen lässt, dass gegen § 36WaffG/§13 bzw. 14 AWaffV verstoßen wird. Und dieser besteht mit Sicherheit nicht generell bei allen LWB. Ob ein Verdacht besteht, ist von der Verwaltung im Einzelfall "nach pflichtgemäßem Ermessen" zu prüfen.

Geschrieben
Lies das nochmal genau durch. Das ist ja ein Widerspruch in sich !

Ja das könnte man auf den ersten Blick meinen

Nach dem ersten Absatz Deiner Auffassung gibt es auch nicht Verdächtige

Ja, aber nur theoretisch, denn ( Wenn etwas ist, muß es auch das Gegenteil geben )

( Darum gibt es auch das das gibt es nicht ) = Materie & Antimaterie

Ein Verdacht nicht rechtskonformer Waffenverwahrung setzt immer eine begründbare Tatsache voraus, die darauf schließen lässt, dass gegen § 36WaffG/§13 bzw. 14 AWaffV verstoßen wird. Und dieser besteht mit Sicherheit nicht generell bei allen LWB. Ob ein Verdacht besteht, ist von der Verwaltung im Einzelfall "nach pflichtgemäßem Ermessen" zu prüfen.

Geschrieben
Kontrolliert werden durfte meines Wissens auch schon vor der Verschärfung 2009 im Rahmen der "Nachschau", da gab´s nur noch keine "anlaßlosen" Kontrollen. Sollte ich mich irren, dann korrigier mich bitte einer...

So in etwa ist es.

Im WaffG von 2008 heißt es im § 36 Abs. 3

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom

Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt

zum Ort der Aufbewahrung gewährt.

Die begründeten Zweifel wären ja wohl gegeben, wenn der LWB eine Überprüfung verweigern würde.

Neu heißt es:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben

außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt

zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Damit hat die Behörde die Möglichkeit ohne Verdacht eine Kontrolle durchzuführen.

Allerdings kann ich aus der Formulierung keine Pflicht einer Behörde zu einer laufenden (alle paar Jahre) Kontrolle herauslesen.

Wenn sich die Behörde das, in falscher Auslegung des Gesetzestextes, selbst zur Pflicht macht..........

ist das dann mein Problem? Uns wieso soll dann der Personalaufwand, der lt. Gesetz nicht erforderlich ist, mein Problem sein?

Die Polizei ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet bei mir eine Verkehrskontrolle durchzuführen.

Bei Beanstandungen habe ich mit den Konsequenzen zu rechnen.

Gebührenpflichtige Verwarnung bis zu einer Anzeige.

Bezahlen muss ich die Kontrolle nicht.

Schließlich habe ich die Aktion der Behörde weder angefordert noch verursacht.

Der Besitz eines PKW´s ist nicht die Ursache einer Verkehrskontrolle.

Und jetzt soll die Tatsache, dass ich legal Waffen besitze die Ursache für die Kontrolle sein, und damit Gebührenpflichtig?

Ich kann nur jedem empfehlen sich gegen solche Willkür zu wehren!

Und diese Auswüchse gehören ein für allemal gerichtlich geklärt.

Geschrieben
...

Und jetzt soll die Tatsache, dass ich legal Waffen besitze die Ursache für die Kontrolle sein, und damit Gebührenpflichtig?

Ich kann nur jedem empfehlen sich gegen solche Willkür zu wehren!

Und diese Auswüchse gehören ein für allemal gerichtlich geklärt.

Diese Auswüchse werden gerichtlich geklärt werden. Und zwar für ALLE LWBs. Und Du kannst dabei helfen: Spende!

Gruß Jägermeister

Geschrieben
So in etwa ist es.

Im WaffG von 2008 heißt es im § 36 Abs. 3

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom

Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt

zum Ort der Aufbewahrung gewährt.

Die begründeten Zweifel wären ja wohl gegeben, wenn der LWB eine Überprüfung verweigern würde.

?

Nein, damals hat es ERST begründete Zweifel geben müssen um eine rechtmäßige Überprüfung auszulösen.

Geschrieben
...

Nein, damals hat es ERST begründete Zweifel geben müssen um eine rechtmäßige Überprüfung auszulösen.

Richtig und heute ist der begründete Zweifel in der WBK schon eingebaut. Und zur Belohnung darfst Du für die eingetragenen Waffen noch Steuern bezahlen und wenn die Hausdu...äh Nachschau aufgrund Deiner nun eingeschränkten verfassungsgemäßen Grundrechte stattfindet, auch noch Gebühren bezahlen. Willkommen in der Neuen Deutschen Demokratie (NDD)... :peinlich:

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Keine Sorge Jägermeister, unsere Spende (die von meinem Mann, der schon länger Fördermitglied ist, und mir) ist schon auf dem Konto der FvLW.

Tar, fragen konnten die Behörden jederzeit.

Im Zuge der Verlängerung des Sprengstoffscheines hatten wir mal Besuch von einem Polizisten, der den Aufbewahrungsort des Pulvers sehen wollte. Bei einer solchen Gelegenheit bietet es sich doch an mal nebenbei nach der Waffenaufbewahrung zu fragen.

Eine Verweigerungshaltung könnte begründete Zweifel auslösen.

Und schon wäre auch nach dem alten WaffG eine Kontrolle begründet gewesen.

Geschrieben

>Im Zuge der Verlängerung des Sprengstoffscheines hatten wir mal Besuch von einem Polizisten, der den Aufbewahrungsort des Pulvers sehen wollte.

Gut, das war dann aber wohl ein freiwilliges Entgegenkommen von dir, oder gab es eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

> Bei einer solchen Gelegenheit bietet es sich doch an mal nebenbei nach der Waffenaufbewahrung zu fragen.

>Eine Verweigerungshaltung könnte begründete Zweifel auslösen.

Sind sie erstmal im Haus, sieht eine teilweise Verweigerung komisch aus, das stimmt - aber selber schuld. Hat ihm der Kaffee wenigstens geschmeckt? ;)

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